Kinder- und Jugendhilfe
Kinder- und Jugendhilfe umfasst Leistungen und Aufgaben, die durch öffentliche und freie Träger zugunsten junger Menschen und deren Familien im SGB VIII zusammengefasst werden. Zur Kinder- und Jugendhilfe gehört der Kinderschutz und das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG). Im Hintergrund steht der Artikel 6 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland mit dem Elternrecht und dem staatlichen Wächteramt. Flankierend wirken die Bestimmungen des Familienrechts im BGB. Daneben wird der gesetzliche Jugendschutz, der Jugendarbeitsschutz sowie das Jugendgerichtsgesetz organisiert; International steht allem die UN-Kinderrechtskonvention voran. In den deutschen Bundesländern existieren Landesgesetze zur Ausführung des Kindetagesstättenwesens.
Länder[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland
- Kinder- und Jugendhilfe in Frankreich[1]
- Jugendwohlfahrt (Österreich)
- Kinder- und Jugendhilfe im Iran
- Kinder- und Jugendhilfe in der Schweiz[2]
Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Care Leaver
- Erziehungsberatung
- Hilfeplanung
- Jugendamt
- Jugendberatung JOKER
- Jugendfürsorge
- Jugendhilferecht
- Jugendhilfestation
- Kinderschutzzentrum
- Kinder- und Jugendhilfe Wildfang
- Insoweit erfahrene Fachkraft (Kinderschutz)
- Deutsches Jugendinstitut
- Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Manfred Günther: Hilfe! Jugendhilfe., Rheine 2018; ISBN 978-3-946-53755-7.
Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- ↑ Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 12. April 2013 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Kinder- und Jugendhilfe in der Schweiz - Forschung und | Edith Maud Piller | Springer. (springer.com [abgerufen am 20. Dezember 2016]).