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Kirchliche Heraldik

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Die kirchliche Heraldik beschäftigt sich mit der Gestaltung und Nutzung von Wappen, die von Geistlichen oder von kirchlichen Körperschaften geführt werden. Typisch für die persönlichen Wappen von katholischen Geistlichen in der Gegenwart sind die nach Weihegrad und Amt unterschiedlichen Kopfbedeckungen, die als Hut über dem Wappenschild dargestellt werden.

Wappen kamen in Nordwesteuropa im 12. Jahrhundert auf; die ersten Belege stammen aus dem Hochadel im heutigen Nordfrankreich und England. Relativ schnell wurden Wappen aber auch von anderen Gruppen genutzt, insbesondere von Kommunen, Niederadeligen und in der Kirche. Viele mittelalterliche Bischöfe und Äbte waren Adelige, die wie andere Adelige auch eigene Wappen führten. Das älteste belegte persönliche Wappen eines Bischofs ist das des Guillaume de Joinville auf einer unter seiner Herrschaft 1210 geprägten Münze. Spätestens im 13. Jahrhundert kamen aber auch eigene Wappen der Bistümer bzw. Hochstifte auf. Die Zürcher Wappenrolle (ca. 1240) zeigt Banner zahlreicher Bistümer, die mit den später belegten Wappen übereinstimmen. Das hohe Alter von Bistumswappen wird auch durch ihre einfache Gestaltung (oft nur ein Kreuz) nahegelegt.

Die sieben Kurfürsten wählen Heinrich VII. zum König. Unter den Kurfürsten, durch die Wappen über ihren Köpfen kenntlich, sind, von links nach rechts, die Erzbischöfe von Köln, Mainz und Trier. Bilderchronik des Kurfürsten Balduin von Trier, Trier um 1340. (Landeshauptarchiv Koblenz, Bestand 1 C Nr. 1 fol. 3b)

Spätmittelalter

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Im weiteren Spätmittelalter differenzierte sich die Wappenführung in der Kirche aus. Neben Hochstiften führten auch Domkapitel, Klöster, Ritterorden, Universitäten und andere geistliche Körperschaften eigene Wappen. Diese hatten zwar teils auch eine militärische Funktion (Aufgebot), zunehmend wichtiger war aber die Nutzung als Hoheitszeichen, die sich in der Darstellung auf Siegeln, Münzen und Grenzmarkierungen (Burgtore, Mauern, Grenzsteine) niederschlug. Als Anspruchswappen konnten sie dabei auch bestimmte Herrschaftsansprüche ausdrücken, wie im Fall des Würzburger Bischofs, der den Fränkischen Rechen und das sogenannte Rennfähnlein als Ausdruck der fränkischen Herzogswürde im Wappen führte.

Die Darstellung der Wappen von Geistlichen und kirchlichen Körperschaften war unterschiedlich. Für Bischöfe und Äbte entwickelte sich der Brauch, dass sie das eigene Wappen mit dem ihres Bistums bzw. Klosters ähnlich wie bei einem Allianzwappen kombinierten und entweder beide Wappen einander zugeneigt darstellten oder gleich in ein neues Wappen kombinierten (z. B. durch Vierung). Analog wurde das Wappen eines Papstes oft zusammen mit dem Wappen der römischen Kirche dargestellt. Im 15. Jahrhundert wurde es für einzelne Geistliche üblich, ihr persönliches Wappen entsprechend ihrem Weihegrad oder Amt durch entsprechende Prachtstücke darzustellen, z. B. eine Mitra anstatt eines Helms bei Bischöfen (und einigen Äbten) oder ein Kardinalshut bei Kardinälen, oder ein Patriarchenkreuz hinter dem Schild bei Patriarchen. Auch Wappen von kirchlichen Körperschaften wurden ähnlich markiert, z. B. hochstiftische Wappen mit Mitra als Hut sowie Bischofsstab und Schwert im Hinterwappen als Ausdruck der geistlichen und weltlichen Herrschaft.

Wappen des Fürstbischofs Damian von Schönborn-Buchheim am Schloss Bruchsal (1726)

Die Reformation bedeutete teilweise einen Einschnitt in der kirchlichen Heraldik. In den evangelischen Kirchen nahm die Bedeutung der Wappen langfristig deutlich ab. Nur die wenigen evangelischen Hochstifte (namentlich das Hochstift Lübeck) und einige Ordensgemeinschaften (z. B. das Kraichgauer Adelige Damenstift) führten dauerhaft ihre vorreformatorischen Wappen fort. In der anglikanischen Kirche entwickelte sich eine eigenständige heraldische Tradition (siehe unten).

In der römisch-katholischen Kirche hingegen nahm die Bedeutung von Wappen im Lauf der Frühen Neuzeit deutlich zu. Viele Domkapitel nahmen nur Kandidaten auf, die Adelsproben vorweisen konnten, die in Form wappengeschmückter Stammbäume angefertigt wurden. Im Umfeld dieser Domkapitel entstanden oft sehr aufwändige Wappendarstellungen z. B. auf Wohnhäusern, in eigenen Wappenkalendern und auf vielen anderen Objekten. Geistliche Fürsten, die oft aus dem hohen Adel stammten, kombinierten in der Darstellung ihrer Wappen oft die Wappen ihrer Herkunftsfamilien mit denen ihrer teils zahlreichen geistlichen Ämtern und Würden („Pfründenkumulation“), was insbesondere zu sehr zahlreichen Prunkstücken und teils vielfach geteilten Wappen führte. Daneben blieben Wappen blieben für alle Hochstifte und andere kirchlichen Körperschaften mit Hoheitsrechten ein wichtiges Hoheitszeichen, das auf Siegeln, Münzen, Grenzmarkierungen, an und in Gebäuden (Kirchen, Festungen, Paläste) sowie in zahlreichen anderen Kontexten dargestellt wurde.

Vollständiges Wappen des Damian von Schönborn-Buchheim nach Siebmachers Wappenbuch (Band 1, Abt. 5, Tafel 138; Nürnberg 1881)

19. und 20. Jahrhundert

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Mit der Säkularisation verloren die meisten kirchlichen Institutionen Anfang des 19. Jahrhunderts ihre Herrschaftsrechte. Die meisten Bistümer führten und führen in Deutschland bis heute die Wappen der ehemaligen Hochstifte fort; in den Ordensgemeinschaften ist die Wappenführung weniger wichtig geworden.

Im 19. Jahrhundert wurden zunehmend häufig auch Männer Bischöfe, die zuvor kein eigenes Wappen führten. Für sie wurde es üblich, sich bei Amtsantritt ein neues Wappen zuzulegen. Diese nehmen oft die historischen Wappen der jeweiligen Bistümer und christliche Symbole auf. Päpste führten ihre bischöflichen Wappen fort oder variierten diese noch einmal, wenn sie ihr Papstwappen festlegen. Die Wappen höherer katholischer Geistlicher weichen dadurch stärker als früher auch im Schild von weltlichen Wappen ab. Ein Beispiel ist die Aufnahme von Buchstaben wie das ‚M‘ (für Maria) im Wappen Johannes Pauls II.

Die kirchliche Heraldik der katholischen Kirche wurde nie im Corpus Iuris Canonici geregelt, aber im Laufe des 20. Jahrhunderts durch mehrere Päpste zunehmend reglementiert. Insbesondere Angelo Roncalli, der spätere Papst Johannes XXIII., und dessen Freund und Mitarbeiter Erzbischof Bruno Bernhard Heim engagierten sich für die Erneuerung der kirchlichen Heraldik. Insgesamt wurde das kirchliche Wappenwesen im 20. Jahrhundert stark vereinfacht; die Zahl der Prunkstücke wurde reduziert, Farben und andere Details der Darstellung vereinheitlicht und allgemein ein schlichter heraldischer Stil gefordert.

Heraldik in der Römisch-katholischen Kirche heute

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Während es für die Gestaltung des Schildes keine spezifischen Vorgaben gibt, ist die Nutzung bestimmter Prachtstücke durch Gewohntheit und teilweise rechtliche Regeln der Kirche festgelegt. Diese Prachtstücke sind vor allem die Hüte und die Hinterwappen, deren Art, Ausgestaltung und Farbgebung jeweils nach Weihegrad und Amt des Trägers bestimmt wird.

Wichtige Prachtstücke

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  • Hinterwappen
    • Kreuz
      • einfaches Vortragekreuz – Bischof, Erzbischof (ehrenhalber)
      • doppeltes Vortragekreuz (oft auch „Patriarchenkreuz“ genannt) – Erzbischof eines (Titular-)Erzbistums
      • dreifaches Vortragekreuz – päpstliches Kreuz
    • Krummstab mit (auch ohne) Pannisellus – Äbte und Äbtissinnen
    • Schlüssel – Papst, bei Sedisvakanz: Kardinalkämmerer
    • Pallium
      • mit roten Kreuzen – Papst (erstmals: Benedikt XVI.)
      • mit schwarzen Kreuzen – Metropolit (Vorsteher einer Kirchenprovinz), gelegentlich auch anderen (Erz-)Bischöfen verliehen
  • Hüte und ihre Ausgestaltung

Regeln der Nutzung der Prachtstücke in persönlichen Wappen

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Der Papst ist der einzige kirchliche Würdenträger, dem das Recht zusteht, die Tiara in seinem persönlichen Wappen zu führen. Er setzt sie auf oder über seinen Wappenschild. In der Zeit der Sedisvakanz, der Zeit zwischen dem Tod eines Papstes und der Einsetzung eines Nachfolgers, führt ein Kardinal als Camerlengo (auch Kardinalkämmerer genannt) die vatikanischen Staatsgeschäfte. Während dieser Zeit ist es ihm gestattet, als Zeichen seiner weltlichen Macht, einen Ombrellino (das ist ein runder geschmückter Schirm) mit beiden Schlüsseln des Petrus und den Rangabzeichen eines Kardinals in seinem Wappen zu führen.

Fast alle anderen Geistliche führen als Teil ihres persönlichen Wappens den breitkrempigen Galero (‚Prälatenhut‘), dazu gegebenenfalls den Hirtenstab mit oder ohne Pannisellus, ein Pallium und/oder ein Vortragekreuz. Der Hut zeigt durch Farbe und Ausstattung mit Quastenschnüren den Rang des Wappenträgers in der kirchlichen Hierarchie an. So darf ein Kardinal einen roten Hut mit beiderseits je 15 roten Quasten (fiocchi) im Wappen tragen, wie es 1832 erstmals festgelegt wurde.[1] Ein Patriarch hat stattdessen einen grünen Hut und ebenfalls beiderseits je 15 Quasten in Grün, die unter Umständen mit Gold durchflochten sind, um sie von den Insignien eines Erzbischof-Primas (nur in Grün) zu unterscheiden (ein eher theoretischer Unterschied, da die Primatenwappen heutzutage nur wie die der Erzbischöfe timbriert werden, und viele Patriarchen des lateinischen Ritus zugleich auch Kardinäle sind und als solche ihre Wappen tragen). Der Primas Germaniae, der Erzbischof von Salzburg, führt als Legatus Natus Legatenpurpur in seinem erzbischöflichen Wappen. Ein Erzbischof führt einen grünen Hut mit beiderseits je 10 Quasten, ein Bischof, ein Abt einer Territorialabtei oder ein Prälat einer Territorialprälatur ebenfalls einen grünen Hut, jedoch nur mit beiderseits je sechs Quasten.

Die Apostolischen Protonotare timbrieren es mit einem violetten Galero, der an karminroten Schnüre beiderseits je sechs ebensolche Quasten aufweist, die Titular-Protonotare (das sind vor allem alle Generalvikare, welche noch nicht mit dem Titel eines Ehrenprälaten ausgezeichnet wurden) führen einen schwarzen Hut mit beiderseits je sechs schwarzen Quasten an ebensolchen Schnüren. Ehrenprälaten tagen einen violetten Hut mit beiderseits je sechs violetten Quasten, den Ehrenkaplänen Seiner Heiligkeit („Monsignore“) steht ein schwarzer Hut mit beiderseits je sechs violetten Quasten an ebensolchen Schnüren zu.

Der Säkularklerus auf Diözesanebene setzt dieses System – allerdings gänzlich in Schwarz – fort. Pröpste, Domkapitulare und andere Kanoniker, bisweilen auch General- oder Erzdechanten, tragen einen schwarzen Galero mit beiderseits je drei Quasten, Dechanten (in manchen Gegenden auch die Pfarrer) den Galero mit beiderseits je zwei Quasten.

In der Ordensgeistlichkeit tragen die Generaloberen – so wie die Titular-Protonotare – einen schwarzen Galero mit beiderseits je sechs Quasten, die Provinziale einen mit beiderseits je drei Quasten, die örtlichen Oberen (Priore etc.) einen mit beiderseits je zwei Quasten.

Die Wappen der Erzäbte, Äbte sowie der Pröpste mit Benediktion tragen einen schwarzen oder in der Ordensfarbe gehaltenen Galero mit beiderseits je drei Quasten samt Abtsstab oder zuweilen auch statt des Galeros die Mitra über dem Wappenschild, ein Generalabt oder Abtprimas einen Galero mit beiderseits je sechs Quasten und hinter dem Schild einen Hirtenstab mit Schweißtuch. Eine Äbtissin stellt hinter den Wappenschild den Krummstab oft mit Pannisellus.

Alle übrigen Priester (und unter Umständen auch Diakone) führen einen schwarzen Galero mit beiderseits je einer schwarzen Quaste.

Wappen von Körperschaften

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Der Heilige Stuhl und der Staat der Vatikanstadt führen je ein eigenes Wappen, siehe Wappen des Heiligen Stuhls bzw. Wappen der Vatikanstadt.

Die Wappen von Bistümern, Erzbistümern oder auch Abteien werden heutzutage gewöhnlich von einer Mitra bedeckt. Der frühere Gebrauch der Mitra auch in den persönlichen Wappen der jeweiligen Ordinarien ist zwar nicht ausdrücklich untersagt, jedoch faktisch außer Gebrauch gekommen.

Übersicht der Wappen kirchlicher Würdenträger des lateinischen Ritus

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zu 1A: Obwohl Paul VI. 1964 die Tiara niederlegte, behielten seine Nachfolger bis einschließlich Johannes Paul II. diese in ihren Wappen. Die auch Triregnum genannte Krone symbolisiert mit ihren drei Kronenreifen das Weiheamt, die Jurisdiktion und das Lehramt des Pontifex.

zu 1B: Papst Benedikt XVI. ersetzte die päpstliche Tiara durch eine Mitra, die allerdings die drei Kronenreife einer Tiara trägt und somit auch die drei Gewalten des Papstes symbolisiert. Auch hat er das Pallium, Würdezeichen der Metropoliten, seinem Amtswappen hinzugefügt, jedoch mit roten und nicht mit schwarzen Kreuzen. Die Farbe verweist auf die christlichen Märtyrer. Die Päpste Franziskus und Leo XIV. übernahmen die Mitra, verzichteten jedoch auf das Pallium in ihren Wappen.

Wappen von Kardinälen sind:

zu 2A: Während der Zeit der Sedisvakanz (also bis zur Wahl eines neuen Papstes) obliegen dem Kardinalkämmerer die Staatsgeschäfte, und er führt als Zeichen seiner Macht zusätzlich zu den gewöhnlichen Insignien des Kardinals die Schlüssel des Petrus sowie den Ombrellino, eine Art Schirm, in seinem Wappen. Beispiel: Das Wappen des Camerlengo Eduardo Kardinal Martínez Somalo bei der Sedisvakanz 2005.

zu 2B: Das Wappen zeigt sowohl das doppelte Vortragekreuz eines Erzbischofs als auch das Pallium des Metropoliten. In Deutschland u. a. Reinhard Kardinal Marx, der Erzbischof von München und Freising.

zu 2C: Das doppelte Vortragekreuz weist den Kardinal als Erzbischof aus (etwa bei Kurienkardinälen, die in der Regel vorher Titularerzbischof, aber nicht Metropolit waren). Z. B. der Kurienkardinal Paul Josef Kardinal Cordes, Rom.

zu 2D: Das einfache Vortragekreuz kennzeichnet Kardinäle, die einem (Titular-)Bistum vorstehen bzw. vorgestanden haben. Beispiele aus Deutschland sind der erste Bischof von Essen, Franz Kardinal Hengsbach, und die Mainzer Bischöfe Hermann Kardinal Volk und Karl Kardinal Lehmann.

zu 2E: Wenn Priester ohne Bischofsweihe zum Kardinal ernannt werden, soll ihnen gleichzeitig die Bischofsweihe gespendet werden. Im Einzelfall (z. B. hohes Alter) kann der Papst davon dispensieren (so geschehen bei Theodulf Kardinal Mertel, Leo Kardinal Scheffczyk oder Karl Josef Kardinal Becker SJ). Diese Kardinäle führen kein Vortragekreuz in ihrem Wappen.

Patriarchen und Primates

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Wappen von Patriarchen und Primates sind:

zu 3A: Wie Erzbischöfe im Kardinalsrang, nur in Grün. Die Quasten können gold umsponnen sein. Beispiel: Das Wappen des ehemaligen lateinischen Patriarchen von Jerusalem, Fuad Twal.

zu 3B: Die meisten Primates führen ihr erzbischöfliches bzw. kardinales Wappen. Ein Beispiel für das Wappen eines Primas ist das des emeritierten Primas von Polen Henryk Muszyński.

Wappen von Erzbischöfen sind:

zu 4A: Wappen eines Erzbischofs mit geistlichem Hut und beiderseits je 10 grünen Quasten, sowie einem doppelten Vortragekreuz (Beispiel: Das Wappen des Erzbischofs von Luxembourg, Jean-Claude Hollerich). Es gibt keinen Unterschied im Wappen zwischen einem Erzbischofs und einem Bischof, dem der Titel eines Erzbischofs ehrenhalber ad personam verliehen wird und sein (Titular-)Bistum pro hac vice behält (Beispiel: der 2000 verstorbene persönliche Erzbischof Johannes Dyba als Bischof von Fulda). Erhält ein Bischof mit dem persönlichen Titel eines Erzbischofs zudem die Kardinalswürde, so führt er beiderseits die 15 roten Quasten eines Kardinals und das doppelte Vortragekreuz eines Erzbischofs (Beispiel: der 1979 verstorbene persönliche Erzbischof Alfred Kardinal Bengsch als Bischof von Berlin).

zu 4B: Wappen eines Erzbischofs zusätzlich mit Pallium als Würdezeichen für das zusätzliche Amt eines Metropoliten. In Deutschland z. B. die Erzbischöfe Hans-Josef Becker von Paderborn und Ludwig Schick von Bamberg.

Wappen von Bischöfen sind:

zu 5A: War es früher üblich, das Wappen eines Bischofs auch durch Mitra und Hirtenstab zu zieren, ist dies durch die Instruktion Ut sive sollicite vom 31. März 1969[2] untersagt. Beispiele für Bischofswappen im deutschsprachigen Raum: Karl-Heinz Wiesemann, Bischof von Speyer (Deutschland), Markus Büchel[3] Bischof von St. Gallen (Schweiz), und Klaus Küng, Bischof von St. Pölten (Österreich).

zu 5B: Ein Territorial-Abt oder Territorial-Prälat; früher Abbas bzw. Praelatus nullius (ergänze: dioecesis) darf als Zeichen seiner Lehr- und Hirtengewalt die geistlichen Insignien in Grün, ähnlich den Bischöfen führen, an Stelle des bischöflichen Vortragekreuzes jedoch den Krummstab mit wehendem Stoffstreifen, dem Pannisellus. In Österreich z. B. der emeritierte Zisterzienserabt von Wettingen-Mehrerau, Anselm van der Linde. Hat er aber die Bischofsweihe erhalten (Abtbischof), kann er auch das Wappen eines Bischofs führen, so z. B. der Märtyrer und ehemalige Abtbischof von Tokwon (Nordkorea) Bonifaz Sauer OSB.

Päpstliche Ehrentitel

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zu 6A: Es gibt keinen Unterschied im Wappen der Apostolischen Protonotare de numero participantium (= wirkliche) und der überzähligen (d. h. außerordentlichen). Dieser päpstliche Ehrentitel wurde im Vergleich zu den anderen päpstlichen Ehrenprälaturen eher selten vergeben. Er führt wie alle Prälaten beiderseits je sechs Quasten im Wappen, den geistlichen Hut in Violett (Kennzeichnung als Päpstlichen Prälaten), die Quasten in Rot (Kennzeichen als Protonotar). 2014 beendete Papst Franziskus die Vergabe des Titels ehrenhalber.

zu 6B: Die Quasten eines Ehrenprälaten Seiner Heiligkeit werden in Violett geführt. 2014 beendete Papst Franziskus die Vergabe des Titels außerhalb der Kurie.

zu 6C: Der Titel eines Ehrenkaplans Seiner Heiligkeit ist kein Prälatenrang, wird aber ebenfalls vom Papst verliehen. Der geistliche Hut ist – im Gegensatz zu dem eines Ehrenprälaten seiner Heiligkeit – in Schwarz gehalten. Im deutschen Sprachraum wird der Kaplan Seiner Heiligkeit meist als Monsignore (Msgr.) tituliert. Seit 2014 wird der Titel nur mehr an verdiente Geistliche ab dem 65. Lebensjahr verliehen.[4]

Äbte und Ordensobere

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Wappen von Äbten und Ordensoberen sind:

zu 7A: Generalobere oder oberste Repräsentanten mancher Orden führen als Steigerung zum herkömmlichen Wappen eines Abtes beiderseits je 10 anstelle der sonst üblichen sechs Fiocchi. Ein Beispiel ist der Abtprimas der Benediktiner, Notker Wolf OSB. Bei Generaloberen ohne Abtsweihe entfällt der Abtsstab hinter dem Wappenschild.

zu 7B: Hat ein Erzabt, Abt oder Propst das Privileg, die Pontifikalien zu gebrauchen, schließt dies den Krummstab mit Pannisellus im Wappen ein. Beispiele: Wappen des Erzabtes von Beuron, Tutilo Burger OSB; Wappen des Abtes Markus Spanier OSB von Marienberg, Südtirol; Wappen des Propstes Bernhard Backovsky CanReg von Stift Klosterneuburg, Österreich.

zu 7C: siehe oben

zu 7D: Wappen eine Abtes in commendam. Im Gegensatz zu einem gewöhnlichen Abt fehlt der Krummstab, da er keine Jurisdiktion ausübt.

Priester und Diakone

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Wappen von Priestern und Diakonen sind:

zu 8A: Generalvikare sind als Titular-Protonotare kraft Amtes sogenannte Prälaten in nigris (also: in schwarz). Diese Prälatur wird durch verliehene päpstliche Ehrentitel (Prälat oder Protonotar) heraldisch verdrängt.

zu 8B: Kanoniker führen vereinzelt weitere Formen in Anlehnung bestimmter Privilegien, die ihrem Kapitel verliehen wurden. Regularkanoniker führen Hut, Schnüre und Quasten in ihren Ordensfarben (Beispiel Deutscher Orden: schwarzer Hut, weiße Schnüre und Quasten)

zu 8C: Bei der alternativen Gestaltung des Dekans-, Dechanten- bzw. Priorwappens sind beiderseits je zwei Quasten nebeneinander angeordnet.

zu 9A:Bei den Professrittern des Malteserordens wird der Schild mit dem Malteserkreuz hinterlegt und einem Rosenkranz umgeben. Der schwarze Rosenkranz hinter dem Wappenschild verweist auf die Zugehörigkeit zu einem Orden.

Äbtissinnen führen einen ovalen Schild, der von einem Rosenkranz umgeben ist. Da Frauen nicht dem Klerus angehören, fehlen in der Regel sowohl die Mitra als auch der Galero. Anders als Äbte führen sie auch keinen Krummstab im Hinterwappen.

Nicht mehr verwendete Wappen

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zu 10A: Der Titel eines Päpstlichen Thronassistenten wurde so gut wie ausschließlich an Geistliche im Range eines Titular- oder Diözesanbischofs verliehen. Inhaber dieses Titels führten beiderseits zehn grüne Quasten und das Vortragekreuz eines Bischofs (Beispiel: der 1961 verstorbene Michael Buchberger, Diözesanbischof von Regensburg).

zu 10B: Das Wappen eines Prälaten di fiocchetto besaß beiderseits je zehn rote Quasten. Dieser Prälatenrang wird seit der Kurienreform unter Papst Paul VI. nicht mehr verliehen. Soweit die von den vier Prälaten di fiocchetto ausgeübten Funktionen heute noch als Amt existieren (wie z. B. der Almosenier), werden sie zumeist von einem Titular-Erzbischof bekleidet und dann heraldisch entsprechend gestaltet.

Wappen kirchlicher Würdenträger sonstiger Riten

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Die Wappen der 23 unierten Ostkirchen unterscheiden sich teils erheblich von der traditionellen kirchlichen Heraldik. Während einige den Galero mit Quasten verwenden, werden hauptsächlich die orientalische Mitra, der orientalische Hirtenstab und der Mantel gezeigt.

Einige Oberhäupter von Teilkirchen führen jedoch „westliche/lateinische“ Wappen, namentlich u. a. das Oberhaupt der Armenisch-katholischen Kirche.

Byzantinischer Ritus

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Heraldik in der anglikanischen Kirche

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Die Heraldik der persönlichen Wappen des Klerus der Church of England und der Scottish Episcopal Church ähnelt seit dem 20. Jahrhundert der der römisch-katholischen Kirche in vereinfachter Form.[5]

Die Bischöfe und Erzbischöfe können die Wappen ihrer Diözesen als oder in ihrem persönlichen Wappen, mit gekreuzten Krummstäben bzw. Krummstab und doppeltem Vortragekreuz (Canterbury) im Hinterwappen und einer Mitra über dem Schild führen.

Der niedere Klerus der anglikanischen Kirche führte traditionell keine geistlichen Wappen. Ende des 19. Jahrhunderts kam aber der Gebrauch des Galeros anstatt des Helms auf. Seit einer Entscheidung des Earl Marshal von 1977 ist dies den anglikanischen Geistlichen allgemein erlaubt (nicht vorgeschrieben). Bischöfe dürfen einen grünen, andere Geistliche einen schwarzen Galero tragen, von dem zehn (Erzbischof), sechs (Bischof) bzw. zwei (Niederklerus) Quasten in gleicher Farbe herabhängen; in Sonderfällen können die Quasten rot sein.

Commons: Kirchliche Heraldik – Sammlung von Bildern
  • Bernhard Peter: Heraldik der römisch-katholischen Kirche. In: Welt-der-Wappen.de.
  • Weiterführende Literatur zum Thema Kirchliche Heraldik. In: titan.bsz-bw.de. Bibliotheksservice-Zentrum, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 29. September 2007; (Weiterführende Literatur zum Thema beim BSZ).

Einzelnachweise

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  1. Bruno Bernhard Heim: Heraldry in the Catholic Church. Van Duren, Gerrads Cross 1978, S. 69.
  2. Secrétairerie d'État, instruction, Ut sive sollicite n. 61 Acta Apostolicæ Sedis (1969).
  3. Bischofswappen. Blasonierung. In: bistum-stgallen.ch. Bistum St. Gallen, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 6. Juni 2014; abgerufen am 25. Juli 2019 (Wappen von Markus Büchel, Bischof von St. Gallen).
  4. Papst schafft Karrieretitel ab. In: Der Tagesspiegel. 6. Januar 2014, abgerufen am 14. April 2019.
  5. Bruno Bernhard Heim: Heraldry in the Catholic Church. Van Duren, Gerrads Cross 1978, S. 134–135.