Kommunalwahlen in Hessen 2026
Die Kommunalwahlen in Hessen 2026 finden am 15. März 2026 statt. Dabei werden in allen Städten, Gemeinden und Landkreisen des Landes Hessen Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen, Gemeindevertretungen und Ortsbeirate für die Wahlperiode vom 1. April 2026 bis 2031 gewählt.
Am selben Tag finden in 4 hessischen Kommunen Bürgerentscheide, in mehr als 20 auch Direktwahlen von Bürgermeistern statt, in der seit 2026 wieder kreisfreien Stadt Hanau die des Oberbürgermeisters. In Kommunen, in denen kein Kandidat die erforderliche Mehrheit erreicht, erfolgen am 29. März 2026 Stichwahlen.[1] Auch Ausländerbeiräte werden in einigen Kommunen gewählt.[2] Diese Wahlen bzw. Abstimmungen sind rechtlich nicht Teil der allgemeinen Kommunalwahlen, sondern wurden aus praktischen Gründen auf denselben Termin gelegt.

Organisation
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Hessisches Kommunalwahlrecht
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Kommunalwahlen in Hessen finden turnusmäßig alle fünf Jahre statt, zuletzt am 14. März 2021. Den Termin für 2026 hatte die Hessische Landesregierung am 6. Mai 2025 festgelegt.[3] Indirekt bestimmt werden dadurch auch die Zusammensetzung der Verbandskammer des Regionalverband FrankfurtRheinMain und der Regionalversammlungen der drei hessischen Regierungsbezirke Darmstadt, Gießen und Kassel. Die Durchführung der Wahl liegt bei den Kommunen selbst, deren Wahlleiter für Organisation, Auszählung und Feststellung der Ergebnisse zuständig sind.
Wahlberechtigte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Wahlberechtigt sind alle Bürger der Europäischen Union, die am Wahltag ihr 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Wochen in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben. Für die Ortsbeiratswahlen muss ein stimmberechtigter Wähler mindestens sechs Wochen im Ortsbezirk wohnhaft sein. Zudem dürfen Wähler nicht aufgrund zivil- oder strafrechtlicher Gerichtsentscheidungen vom Wahlrecht ausgeschlossen oder von Amts wegen abgemeldet sein.
Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde oder Stadt wohnhaft (gemeldet) sind. Ebenso dürfen sie nicht durch Richterspruch die Wählbarkeit oder die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. Laut einer Schätzung des Hessischen Statistischen Landesamtes sind knapp 4,7 Millionen Menschen wahlberechtigt.[4] Unter den Wahlberechtigten mit deutscher Staatsangehörigkeit sind 39,3 % 60 Jahre oder älter, 27,7 % sind zwischen 25 und 44 Jahren alt.[5]
Die Grünen legten im März 2025 im Hessischen Landtag einen Gesetzentwurf vor[6] mit dem Ziel, das Wahlrecht auf kommunaler Ebene ab dem 16. Lebensjahr zu gewähren. In den meisten anderen Bundesländern ist dies so. Eine Mehrheit der Landtagsabgeordneten lehnte den Gesetzentwurf im Herbst 2025 ab: die beiden Regierungsfraktionen (CDU und SPD tragen das Kabinett Rhein II) und die AfD stimmten dagegen.[7]
Wahlablauf
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Wahlen finden nach den Grundsätzen einer mit einer Personenwahl verbundenen Verhältniswahl statt. Ist nur ein Wahlvorschlag zugelassen, wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt. Bei den Wahlen hat man so viele Stimmen wie das jeweilige Gremium Sitze hat. Die Zahl der Sitze richtet sich nach der Einwohnerzahl der Gemeinde bzw. Stadt und ist in der Hessischen Landkreisordnung (HKO) und in der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) festgelegt. Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen haben 15 bis 105, Kreistage 51 bis 93, Ortsbeiräte 3 bis 19 Sitze. Die Wähler können Kandidaten verschiedener Listen kombinieren und einzelnen Kandidaten bis zu drei Stimmen geben. Die Wähler können entweder die komplette Wahlliste wählen oder ihre Stimmen kumulieren (bis zu drei Stimmen pro Bewerber) und panaschieren, das heißt auch Kandidaten verschiedener Listen ihre Stimme zu geben.
Bei den parallelen Bürgermeister- und Landratswahlen wird nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl gewählt.
Sitzzuteilungsverfahren
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Regierungsmehrheit aus CDU und SPD im Hessischen Landtag hatte beschlossen, für die Sitzzuteilung erstmals seit 1980 wieder das D’Hondt-Verfahren zu verwenden, das große Parteien tendenziell bevorteilt, um einer Zersplitterung der Kommunalparlamente entgegenzuwirken. Dagegen hatten die FDP-Landtagsfraktion, der hessische Landesverband der PARTEI und die Klimaliste Hessen vor dem Staatsgerichtshof des Landes Hessen geklagt.[8] Am 28. Januar 2026 erklärte dieser die Änderung für verfassungswidrig. Für die Kommunalwahl 2026 kommt daher weiterhin das Hare-Niemeyer-Verfahren zur Anwendung.[9][10]
Beteiligung bei Wohnungslosigkeit
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Erstmals können Wohnungslose von ihrem Wahl- und Stimmrecht Gebrauch machen, indem sie bis 22. Februar schriftlich bei einer Gemeinde, in der sie sich dauerhaft aufhalten, die Aufnahme in das Stimmverzeichnis beantragen.[11]
Ausgangslage
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bei der vorherigen Kommunalwahl 2021 wurde die CDU bei leichten Verlusten zum vierten Mal in Folge stärkste Kraft. Klarer Gewinner der Wahl waren die Grünen mit einem Zugewinn von 7,1 Prozentpunkten, was großteils zu Lasten der SPD ging, die deutlich verlor. Noch etwas deutlicher waren die Verluste für die AfD, während FDP und Linke ihre Stimmenanteile marginal steigerten. Die paneuropäische Bürgerbewegung Volt zog erstmals in einige Parlamente ein.
Lokal-O-Mat
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Vor den Kommunalwahlen 2026 steht erstmals eine Wahlentscheidungshilfe („Lokal-O-Mat“) zur Verfügung, die das Wahl-O-Mat-Team unter Leitung von Stefan Marschall (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) mit der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung entwickelte und die neben allgemeinen politischen Aussagen auch solche mit kommunalpolitischem Bezug auf die Städte Frankfurt am Main, Fulda, Marburg und Kassel enthält.[8][13]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Offizielle Website des Landeswahlleiters für Hessen mit Informationen zu den allgemeine Kommunalwahlen
- Dossier Kommunalwahlen 2026 in Hessen bei Hessenschau
- Wahlentscheidungshilfe „Lokal-O-Mat“
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Termine. Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, abgerufen am 3. Februar 2026.
- ↑ Allgemeine Informationen zu den Ausländerbeiratswahlen 2026. Der Landeswahlleiter für Hessen, abgerufen am 3. Februar 2026.
- ↑ Wahltag für die Kommunalwahlen 2026. Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz, 6. Mai 2025, abgerufen am 3. Februar 2026.
- ↑ Anna Kirschner: Hessen muss sich entscheiden: Diese Wahlen stehen 2026 an. In: Frankfurter Rundschau. 13. Januar 2026, abgerufen am 3. Februar 2026.
- ↑ Susanne Mayer, Stephan Loichinger: Neun Fakten zu den Kommunalwahlen im März. In: Hessenschau. Hessischer Rundfunk, 2. Februar 2026, abgerufen am 3. Februar 2026 (deutsch).
- ↑ Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gesetzentwurf: Gesetz für das Wahlalter 16 bei Kommunalwahlen. (PDF; 376 KB) Hessischer Landtag, 18. März 2025, abgerufen am 3. Februar 2026.
- ↑ Gesetz für das Wahlalter 16 bei Kommunalwahlen. In: Parlamentsdatenbank. Hessischer Landtag, 1. Oktober 2025, abgerufen am 3. Februar 2026.
- ↑ a b Rebecca Piron: Kommunalwahlen in Hessen: Wahlrechtsreform vor Gericht. In: KOMMUNAL. 19. Dezember 2025, abgerufen am 3. Februar 2026.
- ↑ Urteil zum Hessischen Kommunalwahlgesetz. Staatsgerichtshof des Landes Hessen, 28. Januar 2026, abgerufen am 3. Februar 2026.
- ↑ Yağmur Ekim Çay: Hessisches Kommunalwahlgesetz gekippt: Schwere Schlappe für Schwarz-Rot in Hessen. In: taz. 2. Februar 2026 (taz.de [abgerufen am 3. Februar 2026]).
- ↑ Jannis Seelbach: Wohnungslose bekommen kommunales Wahlrecht - Frankfurter Kommunalwahl 2026. In: Journal Frankfurt. 8. Dezember 2025, abgerufen am 3. Februar 2026.
- ↑ Kommunalwahlen 2021: Hessen hat gewählt – Endgültige Ergebnisse. In: Statistik.Hessen. Hessisches Statistisches Landesamt, Wiesbaden, abgerufen am 20. Februar 2022.
- ↑ lokal-o-mat. Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, abgerufen am 3. Februar 2026.