Konformitätsbewertungsstelle (Pyrotechnik)

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Eine Konformitätsbewertungsstelle (englisch conformity assessment body, französisch organisme d’évaluation de la conformité) prüft und überwacht den Umgang mit Sprengstoffen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Anforderungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Anforderungen werden in den Richtlinien 2013/29/EU und 2014/28/EU aufgezählt und gelten für Explosivstoffe und explosionsgefährliche Stoffe. Dazu zählen zwingend:

  • die Ausstattung mit Rechtspersönlichkeit
  • Unabhängigkeit
  • Ausschluss der Tätigkeit für einen Anbieter derartiger Stoffe
  • Vertraulichkeit, Objektivität und Unparteilichkeit
  • Professionalität der Bewertungstätigkeit
  • ausreichende Fachkunde und finanzielle Ausstattung
  • umfassende Dokumentation der Verfahren
  • Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung
  • Unabhängigkeit der Vergütung von Anzahl oder Ergebnis der Prüfungen
  • Schweigepflicht über erlangte Information
  • Mitwirkung im Rahmen einer Koordinierungsgruppe[1][2]

Umsetzung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Deutschland sind die Richtlinien in § 5e des Sprengstoffgesetzes umgesetzt.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Richtlinie 2013/29/EU – abgerufen am 11. April 2019
  2. Richtlinie 2014/28/EUPDF-Datei, abgerufen am 11. April 2019