Kurische Könige

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Wappen der Gemeinde Lipaiken (Turlavas pagasts) nach dem historischen Vorbild der Kurischen Könige.
Position der bis zu 8 Orte der Kurischen Könige, eingezeichnet in einen Ausschnitt der Rückerschen Karte aus dem Jahr 1890
Plicken (Pliķuciems): Am 6. Mai 1320 bezeugt der Ordensmeister Gerhard von Jork, dass Tontegode und seine Nachkommen belehnt werden mit 2 Haken Land an der Mündung des „rivus Zerenda“ (Bach Jāmaņupe) in den „lacus Syp“ (Vilgale-See).[1]
Wilhelm Siegfried Stavenhagen: Neues Album baltischer Ansichten. Mit der Zeichnung des Dorfes „Kurschkönig“ aus dem Jahr 1861
Postkarte vom Beginn des 20. JH. zeigt „Kurische Könige“ mit aufgepflanzter Wappentafel.
Kleidung der Kurischen Könige, 1839. Zeichnung (Ausschnitt) von Friedrich Kruse.[2]
Kurische Königinnen, ca. 1810. Aquarell von R. Kalniņš nach Otto Huhn.[2]
Diese Veröffentlichung in „Das Inland“ vom 8. November 1854 zeigt den Ukas vom 22. Juni 1854 mit den Veränderungen der hergebrachten Rechte der Kurischen Könige.
Klete (Kornkammer) zum Haus Dižgailis im Dorf Kurschkönig 1921. Ansicht von Nord gezeichnet von J. Biķis und Detailzeichnung der Tür von H. Kundziņš. Das Blockbohlenhaus hat eine Loggia mit Pfosten, die das Satteldach aus Reet tragen.[3]
Einwohnerzählung in den Dörfern der Kurischen Könige nach offiziellen Quellen von 1853: Es wurden 343 Einwohner als Kurische Könige gezählt. Als „Nichtkönige“ wurden 464 Einwohner gezählt, darunter 86 Deutsche, 252 Letten und 126 Juden.[4] [Druckfehler korrigiert]

Kurische Könige ist eine Bezeichnung für die Einwohner von mehreren Dörfern im Westen Lettlands, dem heutigen Landesteil Kurland (Kurzeme). Es handelt sich dabei um Orte zwischen Goldingen (Kuldīga) und Hasenpoth (Aizpute). Deren Einwohner hatten seit vielen Jahrhunderten, zum Teil schon seit der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts, besondere Vorrechte wie Eigentumsrechte, freie Jagd sowie die Befreiung von Abgaben und Rekrutenstellung.[5] Sie verloren aber 1854 Teile dieser Privilegien. Zuerst werden die Kurischen Könige erwähnt in einer Lehnsurkunde des Ordensmeisters Gerdt von Jocke von 1320,[6] später werden sie auch Freibauern genannt, im Gegensatz zu den Leibeigenen. 1863 betrug ihre Zahl 405. Sie sprachen einen lettischen Dialekt,[7] behaupteten, von vorhistorischen kurischen Königen abzustammen, und heirateten nur untereinander.[8]

Herkunft der Bezeichnung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im modernen Lettisch ist das Wort „ķēniņš“ gleichbedeutend mit dem deutschen Wort „König“. Eine Urkunde aus dem Jahr 1230 zeigt den Austausch von Land gegen Privilegien zwischen dem Orden und dem König Lammechin (Lameiķis) von Kurland.[9][10] In den niederdeutschen Lehnsurkunden wird der Begriff „Cursk konyngh“ erstmals 1504 gebraucht.[11] Daraus entstand die altertümliche Bezeichnung „kuršu ķoniņi“ in der lettischen Sprache, die seither in dieser Pluralform für die Nachkommen der Lehnsnehmer verwendet wird.

Historischer Nachweis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Beteiligung der Kurischen Könige im Kampf des Ordens gegen die Russen wird bereits in den Livländischen Historien des Johann Renner (1525–1583) beschrieben.

In seinen Livländischen Historien berichtet Johann Renner aus der Zeit des Livländischen Kriegs
Seite Original-Text Übersetzung
8 Van Curlandt. Dit landt is ein eigen koningkrike gewesen als Eestlandt und Livelandt und heft noch einen Curischen koningk, dat is ein buhr und foret der buren fane in kriges tiden, is aller beschweringe frig. Von Kurland. Dieses Land ist ein eigenes Königreich gewesen wie Estland und Livland und hat noch einen Kurischen König, der ein Bauer ist führt die Bauernfahne in Kriegszeiten, ist frei von allen Abgaben.
15 Do bleven de lande sonder koninge, doch is alle tidt dar na in Curlandt ein hoevet gebleven, welchen se den Curischen koning nomeden, und als de Dudesche orden dat lant under sich gebracht, blef de Curische koning (so doch ein blick buhr was, averst dennoch van oldem stammen entspraten) frig van aller schattinge, moste averst darjegen in kriges tiden dem hermester folgen mit den Curlanders und foerde de fane, dar inne stundt ein louwe, so des koningrickes in Curlant wapen van oldings her gewesen. Da bleiben die Länder ohne Könige, doch da ist über alle Zeiten in Kurland ein Hof geblieben, welchen sie den Kurischen König nannten, und als der Deutsche Orden das Land unterworfen hatte, blieb der Kurische König (der doch ein einfacher Bauer war, aber dennoch von altem Stamm entsprossen) frei von allen Belastungen, musste jedoch in Kriegszeiten dem Heermeister folgen mit den Kurländern und führte die Fahne, darin ein Löwe stand, der des Königreichs Kurland Wappen von alters her gewesen war.
266 Den 22. Octobris alse de Russen ore leger twischen Dorpte und Nuggen geschlagen hadden, togen de Dutschen up und schlügen de fiende uth dem leger, dat orer vele bleven und allene 2 Dudsche jungens umbquemen. De Russen wehreden sich wol, slogen den Curischen koning vam perde, de entlep mit der fanen to busche und quam des andern dages gesunt wedder int leger. Disse koning is ein bur uth Curlandt, dessen voroldern, do se noch heiden weren, koninge to Curlandt gewesen sin; do averst de lande tom Christen geloven bedwungen worden, do hadde dat koningrike einen ende, doch bleven de erven und nakomlinge frig van aller borden, wanen by Goldingen und het de overste huszvader noch de Curische koning, is fenrich aver de Curischen buren, wen krich vor falt, dat wapen is ein louwe. Im lesten krige by tiden Wolters van Plettenberch vormanede he den sulven der tidt koning, dat he sich menlich und unvorzaget helde, dan wo he lopen wolde und flehen wurde, so wolde he em den louwen nemen und einen hasen darjegen int wapen setten laten; also hedde sich de sulve koning sehr wol geholden. Am 22. Oktober [1559] als die Russen ihre Lager zwischen Dorpat (Tartu) und Nüggen (Nõo) aufgeschlagen hatten, zogen die Deutschen her und schlugen die Feinde aus dem Lager, dass ihrer viele [liegen] blieben und nur 2 deutsche Knechte umkamen. Die Russen wehrten sich wohl, schlugen den Kurischen König vom Pferd, der entkam mit der Fahne ins Gebüsch und kam andern Tags gesund wieder ins Lager. Dieser König ist ein Bauer aus Kurland, dessen Voreltern, als sie noch Heiden waren, Könige von Kurland gewesen sind; als aber das Land zum christlichen Glauben gezwungen wurde, da hatte das Königreich ein Ende, doch blieben die Erben und Nachkommen frei von allen Bürden, wohnen bei Goldingen und der oberste Hausvater heißt noch der Kurische König, ist Fähnrich über die kurischen Bauern, wenn der Krieg ausbricht, das Wappen ist ein Löwe. Im letzten Krieg zu Zeiten Wolters von Plettenberg vermahnte dieser den damaligen König, dass er sich männlich und unverzagt halte, denn wenn er laufen wollte und fliehen würde, so wollte er ihm den Löwen nehmen und einen Hasen dagegen ins Wappen setzen lassen; danach hatte sich derjenige König sehr wohl verhalten.
Die sieben häufig zitierten Orte der Kurischen Könige und die Bewohner
Koordinaten[12] deutscher Name heutiger lettischer Name Familienname / Hausvater Lehen aus dem Jahr[13] Größe [ha] im Jahr 1920[14] Einzelne Höfe nach der Teilung 1929[15]
22°05'O 56°53'N Draguhnen Dragūnciems Dragūns / Vidiņš 1501 444 7
21°47'O 56°48'N Kalejzeem Kalējciems Kalējs / Šmits 1538 440 12
21°45'O 56°49'N Kurschkönig Ķoniņciems Peniķis 1439–1504[16] 707 13
21°47'O 56°53'N Plicken Pliķuciems Tontegode 1320[17] 431 9
21°53'O 57°02'N Sausgallen Sausgaļciems Bartolts / Bergholz 1546 202 10
21°46'O 56°51'N Seemeln Ziemeļciems Šmēde / Šmēdiņš vor 1500 273 6
22°01'O 55°52'N Weesalgen Viesalgciems Tontegode 1333 356 9

In der Regel ist die lettische Landschaft mit Einzelgehöften besiedelt. Zentrale Punkte sind Kirchen, Gutshöfe und Kleinstädte. Dörfer wie in Westeuropa sind die Ausnahme. Deshalb betont Bielenstein: „Bemerkenswert sind die acht Dörfer der sogenannten kurischen Könige (Freibauern seit alter Zeit) zwischen Goldingen und Hasenpoth, deren größtes 13 Höfe zählt; im ganzen sind es 42 Höfe.“[18] Verschiedene Quellen weisen zwischen 5 und 8 dieser „Freidörfer“ nach.[19] Insbesondere wird das Einzelgehöft Kumberneek bei Schnepeln (im heutigen Snēpeles pagasts) nicht immer mitgezählt. Wenn die etwas abgelegenen Orte Draguhnen und Sausgallen ebenfalls nicht mitgezählt werden, ergibt sich bei Bienenstamm die Anzahl 5.[20] Possart[21] zählt 7 Orte. Die Bewohner dieser Dörfer erhielten zum Teil schon 1318–1333 für die dem Deutschen Orden geleisteten Dienste erbliches Eigentumsrecht und andere Privilegien. Als Begründung für die Privilegien wird ihr Dienst im Ordensheer, bei Draguhnen mit der „Feuerspeienden Waffe“ genannt (lat. draco, draconis).[22] Auch Heilige Haine in den Kreisen Vārme und Turlava standen unter dem Einfluss der Kurischen Könige.

Die Rechte der Kurischen Könige stammen aus der Zeit der Eroberung des Gebiets durch den Schwertbrüderorden. Den ersten überlieferten Urkunden müssen bereits frühere Lehnsbriefe vorausgegangen sein, weil die vorhandenen Dokumente von Erweiterungen bestehender Rechte ausgehen.[23] Die Privilegien wurden von späteren Landesherren bestätigt bis zum Gouverneur des ehemaligen russischen Gouvernements Kurland. Es gab allerdings stets auch Stimmen, die an der Rechtmäßigkeit der Privilegien zweifelten.[24] Der Ukas vom 22. Juni 1854 bestätigte einerseits die überkommenen Rechte, schränkte sie aber bezüglich Besteuerung und Wehrpflicht ein. Erst als nach dem Ersten Weltkrieg die selbständige Republik Lettland gegründet wurde, hatte der Begriff der Kurischen Könige nur noch historische Bedeutung.[25][26]

Die Kurischen Könige hatten von 1597 bis 1607 eigene Münzen: Schilling aus Billon und Mark aus Silber.[27]

Die Freidörfer hatten im 19. Jahrhundert auch deutsche und jüdische Einwohner.[28] Die „königlichen“ Familien wurden von Bielenstein beschrieben als in Sprache und Brauchtum von livischem Einfluss.[29]

Freibauern in Freidörfern oder Freigehöften gab es auch in anderen Regionen des russischen Gouvernements Kurland. Bis auf wenige Ausnahmen verloren sie aber schon früh ihre Privilegien. Der juristische Begriff des Freibauern taucht erstmals in der Livländischen Chronik des Balthasar Russow von 1584 auf mit dem Ausdruck „Landfrye“.[30]

Weitere Orte der Kurischen Könige und weiterer Freibauern[31]
Koordinaten[12] deutscher Name heutiger lettischer Name Bemerkung
21°51'O 56°51'N Kumberneek Kumbri auch Kumbernieks / Kumbri / Kummern: 8. Ort der Kurischen Könige. (nicht verwechseln mit Kumbri bei Saldus).[32]
21°46'O 56°51'N Burgberg Lipaiken Lipaiķu pilskalns Kult- und Begräbnisstätte der Kurischen Könige und 1 km nördlich von „Elku birzs“ (Königs Hain).[33]
21°46'O 56°52'N Plickens Hain Pliķu elku birzs Heiliger Hain südöstlich des verlassenen Freidorfs Pliķuciems nahe dem Austritt des Rīva-Flusses aus dem Vilgale-See[34]
21°46'O 56°50'N Königs Hain Ķoniņu elku birzs Heiliger Hain zwischen Ķoniņciems und Ziemeļciems (bis heute erhalten und ausgeschildert)[34][35]
22°05'O 56°52'N Elkewalke Elka valks Heiliger Hain bei Vārmes mežniecība an der Mündung der Ēda in die Venta[34]
22°15'O 56°52'N Wormen Vārme auch Wormsate / Wormsahten: mit heiligem Hain der Kurischen Könige „aus der Heidenzeit“.[36]
21°46'O 56°51'N Lipaiken Lipaiķi auch Lippaicken: das heutige Turlava mit der Kirche „Lipaiķu baznīca“, die noch zwei der vier Wappen der Kurischen Könige enthält.[37]
23°18'O 56°19'N Butkuhnen Butkūnai (lit.) Freidorf südlich von Bauska, das seine Privilegien früh verloren hat (Heute zu Litauen gehörig).[38]
22°58'O 56°57'N Bugull Brīvbūguļi Freigesinde nahe Tuckum, 1396 belehnt und 1813 als Freigesinde bestätigt.[39][40]
22°57'O 56°57'N Muischneek Muižnieki auch Mischeneek: Freigesinde bei Tuckum, im Jahr 1394 belehnt, stritt um seine Privilegien.[41][42][43][44]

Kultische Orte aus dem Mittelalter[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Siedlungsgebiet der Kurischen Könige liegt im historischen Bezirk Bandowe (Bandava).[45] Vor der Christianisierung durch den Schwertbrüderorden existierten bereits Burgberge mit hölzernen Gebäuden, die von lokalen Machthabern beherrscht wurden. Diese Hügel dienten der Verteidigung und zu kultischen Verehrungen der alten Gottheiten. Daneben gab es auch Heilige Haine, die streng geschützt waren. Die lettische Bezeichnung eines solchen Hains ist svētbirzs, elka vieta, elka birzs oder elka (Heiliger Hain, Ort der Gottheiten, Gotteshain oder Gottheit).[46] Obwohl die christliche Kirche die Verehrung der alten Gottheiten als Götzenkult bekämpfte, wurden einige dieser Plätze noch bis zum Anfang des 20. Jahrhunderts gepflegt.[34] Kaspars Klaviņš zeigt, dass Heilige Haine nicht nur im Einflussbereich der Kurischen Könige bekannt waren.[47] Der Königsberger Ratsherr Reinhold Lubenau (1556–1631) berichtete von seiner Reise, die ihn zur Weihnachtszeit 1585 von Königsberg nach Riga bei den Kurischen Königen vorbeiführte. Er bezog Quartier im Krug von Kurschkönigen und erlebte die Zeremonien im nahen heiligen Hain. „[…] weil es auf den Christagk wahr, fuhren sie in ihren heiligen Waldt zu jagen, in welchem sie sonsten das gantze Jahr uber kein Wildt schlagen, auch keinen Stock daraus hauen; was sie nun allda gefangen an Rehe, Hirschen und Hasen, haben sie gestreifet und gebraten, dasselbe auf eine lange Tafel gesetzt und ein Hauffen Wachslicher umb den Tisch geklebet vor ihrer Elttern, Groselttern, Kinder und verwandten Sehle und darnach stehende auf und nieder gehende, gefressen und gesoffen, auch uns dazu genöthiget; nachmahl ein lediges Bierfas bracht, darauf mit zweien Knuppeln geschlagen, und Man und Weib umb den Tisch getantzet, sowohl die Kinder, welches die gantze Nacht gewehret[…]“[48]

Historische Wappen der Kurischen Könige[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kurische Könige nach dem Ersten Weltkrieg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach der Gründung des unabhängigen Staates Lettland trat eine Agrarreform in Kraft, bei der die Kurischen Könige zunächst nicht betroffen waren. Im Unterschied zu den deutschen Gutsherren durften sie weitgehend unbehelligt weiter wirtschaften. Erst 1929 verabschiedete die Saeima ein Gesetz über die Aufteilung in Einzelhöfe, wodurch auch die historischen Besonderheiten der Kurischen Könige aufgehoben wurden.[54][55] Das Gesetz trat am 4. Mai 1929 in Kraft[56] und brauchte bis zum Jahr 1933 zu seiner Umsetzung. Damit gingen 600 Jahre Privilegierung zu Ende.

Freibauern in der Politik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Kurischen Könige waren durch ihren Landbesitz und ihre Privilegien den deutschsprachigen Lehnsnehmern vergleichbar. Durch ihre Isolation in den Dörfern und ihre Heiraten in eigenen Kreisen blieben sie jedoch von den politischen Organen ausgeschlossen. Im Gegensatz dazu gelang es einigen anderen Freibauern, durch deutschsprachige Bildung und Einheirat in die benachbarten Güter Zugang zum Adel und der Ritterschaft zu erlangen.

Muntis Auns führt zwei Familien von Freibauern[57] auf, die den Übertritt in den Adel („dižciltība“) vollzogen:[58]

  • Der seit 1494 urkundlich erwähnte Freibauer Ansis Gailis (Hans Gayl oder Hahn) aus Tukums ist der Stammvater einer Reihe adliger polnischer und preußischer Offiziere. In zwölfter Generation stammt von ihm Wilhelm von Gayl (1879–1945) ab, der in der Weimarer Republik Deutscher Innenminister wurde.[59]
  • Der seit 1498 urkundlich erwähnte Hermanis Dumpjānis (Hermann Dumpiate oder Dumpians) aus Kandava erwarb benachbarte Güter. Seine Nachkommen heirateten in adlige Familien ein und erreichten dadurch den Sitz in der Ritterschaft und im Landtag.[60]

Erst nach der endgültigen Aufhebung der Privilegien der Kurischen Könige gelangte einer ihrer Nachkommen in die höchsten militärischen Ämter der Republik Lettland während der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen:

  • Ein Nachkomme des 1504 belehnten Andrejs Peniķis (Andreas Penneck) begann eine Ausbildung in der Kaiserlich Russischen Armee. Später wurde Mārtiņš Peniķis (1874–1964), Sohn eines Freibauern des Dorfes Kurschkönig, lettischer General und Oberbefehlshaber der lettischen Armee.[61]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Ausstellung in der lettischen Nationalbibliothek im Jahr 2012: Kuršu ķoniņi
  • Ernests Brastiņš: Latvijas pilskalni 1: Kuršu zeme (1923). [Lettlands Burgberge, Band 1: Kurland]
  • Karl Wilhelm Cruse: Curland unter den Herzögen. Verlag Reyher, Mitau 1833.
  • Karl Wilhelm Cruse: Mitauscher Taschenkalender für 1828. (Detaillierte Untersuchung der Kurischen Könige anhand von Urkunden).
  • Agris Dzenis: Kuršu ķoniņi un citi lēņavīri Rietumlatvijā. (Kurische Könige und andere Lehnsleute in Westlettland) Verlag Domas spēks, Riga 2014, ISBN 978-9934-8395-2-8.
  • Hans Feldmann, Heinz von zur Mühlen (Hrsg.): Lettland (Südlivland und Kurland) (= Baltisches historisches Ortslexikon. Band 2). Böhlau Verlag, Köln / Wien 1990, ISBN 3-412-06889-6.
  • Kolonists (Jānis Vidiņš): Vierteiliger Aufsatz Ķoniņi in der Zeitschrift Mēnešraksts:[62]
  • Inita Peniķe, Janīna Kursīte, Agris Dzenis, Liene Peniķe: Kuršu Ķoniņi cauri paaudzēm (Kurische Könige durch Generationen). Verlag Madris, Riga 2019. ISBN 978-9984-31-220-0
  • Liene Peniķe: Ķoniņu identitātes garīgā un materiālā mantojuma aspekti (Gesichtspunkte zur Identität der Kurischen Könige unter Berücksichtigung ihres geistigen und materiellen Erbes). Magisterarbeit an der Lettischen Universität, 2017.
  • Johann Renner’s livländische Historien, herausgegeben von Richard Hausmann und Konstantin Höhlbaum. Verlag Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1876 (Digitalisat, PDF, 730 MB)
  • Arveds Švābe: Kuršu ķoniņu un novadnieku tiesiskais stāvoklis. Mit einem Anhang: Der rechtliche Zustand der „kurischen Könige“ in: P. Šmits (Hg.): Rakstu krājums (Travaux du Comité letton des Lettres et des Sciences, vol. 21: Humanitāri raksti). Verlag Latvju Kultūra, Rīga 1933, S. 23 bis 138. Digitalisat
  • Arveds Švābe: Kuršu ķoniņi un novadnieki in Straumes un avoti, Band 1. Verlag A. Gulbis, Riga 1938 (Enthält detaillierte Landkarten der Orte Ķoniņciems, Pliķuciems und Viesalgciems)
  • Arnold v. Tideböhl: Die Kurischen Könige. In: Mitteilungen aus dem Gebiete der Geschichte Liv-, Est- und Kurlands. 8, (1855), S. 302–323.
  • Vēstures enciklopēdiskā vārdnīca Ķoniņi (Conigsche Freibauern).

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Herder-Institut OM. G[erhard von Jork] belehnt Tontegoden und seine Erben mit 2 Haken Landes, die einst dessen Vorgänger Christian besaß, in beschriebenen Grenzen und zu dem Recht der übrigen Vasallen des Ordens in Kurland. Dünamünde, 1320 Mai 6.
  2. a b V. Dzērvis, V. Ģinters: Ievads latviešu tautas tērpu vēsturē (= Izdevniecība Grīnbergs. Riga 1936) Digitalisat (Memento des Originals vom 2. September 2019 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/gramatas.lndb.lv
  3. Materiāli par Latvijas būvniecību III. Verlag Latvijas Universitātes architektūras fakultātes izdevums, Riga 1923. Digitalisat (Memento des Originals vom 2. September 2019 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/gramatas.lndb.lv
  4. Jānis Vidiņš (1908)
  5. Baltisches Historisches Ortslexikon. Teil 2, S. 170–171 Art. Freidörfer.
  6. Beilage zu Das Inland 1838, Nr. 53 (periodika.lv (Memento des Originals vom 6. April 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.periodika.lv);
    Das Inland 1839, Nr. 16: Urkunden im Besitz der Kurischen Könige: Ordensmeister Gerdt von Jocke verlehnt 2 Haken Landes an Tontegode im Jahr 1320 (periodika.lv (Memento des Originals vom 6. April 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.periodika.lv).
  7. Der spezifische Dialekt der Kurischen Könige wird in zwei Quellen hervorgehoben:
    • Janīna Kursīte: Neakadēmiskā latviešu valodas vārdnīca jeb novadu vārdene. Izdevniecība Madris, Riga 2007, ISBN 978-9984-31-457-0, S. 161 f., 526.
    • Ilmārs Mežs / Lidija Leikuma: Viena zeme, vieni ļaudis, nav vienāda valodiņa. Latviešu valodas izlokšņu paraugi. Izdevniecība Mantojums, Riga 2015; EAN 4-751007-692762; darin: Ton-Aufnahme A16 (1996) mit Austra Tontegode (dz. 1927 Pliķos; Kuršu Ķoniņiene).
  8. Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. von 1888 bis 1890.
  9. Švābe (1933), S. 135.
  10. Balduin, Mönch von Alna als Gesandter des Bischofs Otto von S. Nicolaus in carcere Tulliano. William Guthrie / John Gray: Allgemeine Weltgeschichte, sechsundviezigster Band, Verlag F. A. Schrämbl, 1788, Seite 410 schildert ausführlicher die Vertragsinhalte: [...] Der Pabst ernannte seine Kommissarien zur Untersuchung dieser Streitigkeit und solche thaten 1230 den Ausspruch für Nicolaum. Dieser traf zween Vergleiche mit verschiedenen Gegenden von Kurland, durch welchen dem Könige Lammechin und allen, welche mit ihm das Christenthum annehmen würden, im Namen der rigischen Kirche, des Ordens und des Rathes und der übrigen Bürgerschaft zu Riga Schutz, Sicherheit ihres Eigenthums und Vertheidigung wider die Könige von Dänemark und Schweden versprochen ward, doch daß sie dagegen eine bestimmte Abgabe von Haken erlegen, ihre Priester mit dem nothwendigen Unterhalte versehen und mit den Deutschen wider die Ungläubigen streiten sollten.
  11. Herder-Institut: Urkundentext Bauer354: Ordensmeister Wolter von Plettenberg belehnt den kurischen König Andreas Penneck und seine Erben mit einem Haken Landes im Gebiet und Kirchspiel Goldingen in beschriebenen Grenzen sowie einem Heuschlag genannt Maternis (?) an dem Bach Rīva [Priewe, Fluss, mündet ca. 20 km sw Windau in die Ostsee] und gestattet ihm den Bau einer Mühle an einem Bach bei seinem Land, zu Lehngutsrecht. Neuermühlen, 1504 Aug. 23 (herder-institut.de).
  12. a b Alle genannten Orte sind auf den amtlichen lettischen Landkarten im Maßstab 1:100000 zu finden
  13. Cruse (1833), S. 133 f.
  14. Švābe (1933), S. 134. Die aus den Lehnsurkunden bekannten Angaben in Haken (arkli) sind ungenaue Angaben, die sich offenbar nicht allein auf die Fläche bezogen.
  15. Dzenis (2014), S. 198, „sadalīšana“
  16. Cruse (1833), S. 134.
  17. Zeitschrift Kurzemnieks vom 2. Juli 2004 (Memento des Originals vom 4. März 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/old.kurzemnieks.lv (von Pliķu ciems existiert kein Haus mehr, nur der Friedhof Pliķu kapi besteht noch.)
  18. August Bielenstein: Die Holzbauten und Holzgeräte der Letten. St. Petersburg 1907, S. 142.
  19. Māris Mičerevskis: Kuršu ķoniņu dzimtas saglabājušās līdz mūsu dienām. (Memento des Originals vom 2. April 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/apollo.tvnet.lv
  20. H. v. Bienenstamm: Geographischer Abriß der drei deutschen Ostsee-Provinzen Russlands oder Gouvernements Ehst- Liv- und Kurland. Deubner, Riga 1826, S. 435: „Die 5 Dörfer der kurischen Könige, Namens: Kurisch-Königen-Dorf, Kalleiendorf, Seemeln und Lauke-Seemeln, Plikkendorf und Wesalgen, welche zusammen 33 Gesinde und 3 Buschwächtereien enthalten. Die sogenannten kurischen Könige (ltt. Kohpiņi) sind lettische Freibauern, welche, neben dem erblichen Eigenthume ihrer Ländereien, adeliche Privilegien besizzen, die sie schon zur Zeit der Ordensherrschafft, seit dem Jahre 1320, erworben haben. Ehemals führten sie eigene Wappen, die aber nun seit langer Zeit verloren gegangen sind. Auch haben sie eine eigene Kirche, die St. Petrikirche genannt, welche von ihrer Gemeine fundirt und ein Filial der Kirche zu Hasenpot ist. Uebrigens unterscheiden sie sich, in Sitten, Kleidung und Sprache, von den übrigen Letten dieser Gegend nicht.“
  21. Paul Anton Fedor Konstantin Possart: Das Kaiserthum Russland. Band 1 (1840) berichtet auf Seite 119 von den Bewohnern Kurlands unter anderem: „Die kurischen Könige sind in der goldingen’schen Hauptmannschaft gedachter Provinz zu Hause, wo sie 7 besondere, gleichsam für sich von der übrigen Bevölkerung abgeschiedene Dörfer bewohnen. Sie sind eigentlich Freibauern lettischer Abkunft, deren Vorfahren wahrscheinlich durch besondere, den Heermeistern geleistete Dienste sich vor ihren übrigen Mitbewohnern bedeutende Vorrechte erwarben, die fast denen des Adels gleichkommen, und die man ihnen seit dem Jahre 1320, wo die Ordensherrschaft in den Ostsee-Provinzen dominirte, zuschreibt. Von ihrer heutigen Benennung, unter der sie schon von alten Zeiten her in ganz Kurland bekannt sind, wie von ihrem eigentlichen Ursprunge giebt die Provincialgeschichte keine bestimmte zuverlässige Auskunft. Einer verbürgten Tradition nach sollen ihre frühesten Vorfahren bei Ankunft der Deutschen, die Regenten von Kurland gewesen seyn, woher denn auch ihr heutiger Name sich herschreiben mag, der zuerst in einer Urkunde des Ordensmeisters Plettenberg, die einem gewissen Andreas Pennecke diesen Titel beilegte, vorkommt.“
  22. Draguhnen = „Dragoner“ laut Baltisches historisches Ortslexikon. Band 2, S. 119.
  23. Theodor Kallmeier jun.(Pastor von Landsen und Hasau in Kurland): Einige Bemerkungen über den Ursprung und die gegenwärtigen Verhältnisse der „kurischen Könige“. in: Arbeiten der Kurländischen Gesellschaft für Literatur und Kunst, Band 3 (1847). S. 28: Wappenbeschreibung; S. 30: „dem Andreas Penneck, dem Kursten Konyngk“ (1504); S. 34: Ältere Urkunden als 1320 müssen existiert haben, weil die erhaltenen Urkunden von Ergänzungen handeln.
  24. 1791 widmete der Altphilologe Karl August Küttner (1749–1800) seine Schrift Kuronia oder: Dichtungen und Gemälde a. d. ältesten kurländischen Zeiten dem Herzog Peter von Biron und urteilt über die Kurischen Könige mit den Worten „ihre Existenz ist nicht altlettisch, sondern neu und eine Posse der Kreuzherren“.
  25. Baltische Historische Kommission (Memento des Originals vom 22. Februar 2014 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.balt-hiko.de Kurische Könige: Lettische Freibauern in den Kreisen Goldingen und Hasenpoth in Kurland, die in sogenannten Freidörfern siedelten. Sie hatten im 14. Jh. vom Deutschen Orden Privilegien erhalten, die ihnen Freiheit und Unabhängigkeit zusicherten. Dennoch geriet der größte Teil der „Könige“ mit der Zeit in Abhängigkeit von den umliegenden Gütern. Am längsten behauptete seine Freiheit das Dorf Kurschkönigen. Mager 80, 142; Hahn 62 ff.; Stavenhagen 318 ff.; Švābe, Kuršu ķoniņi un novadnieki (Straumes un avoti I, Riga 1938, 115–348).
  26. Ersch-Gruber: Allgemeine Encyclopädie der Wissenschaften und Künste, 2. Section 2, Th. 40, S. 350–351. K. Lohmeyer über Kurische Könige (uni-goettingen.de).
  27. Cruse (1833), S. 135.
  28. Über Gemeindebesitz in Kurland. Ein Erfahrungsbericht über die Lebensverhältnisse in den Dörfern der Kurischen Könige. (Memento des Originals vom 6. April 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.periodika.lv In: Libausche Zeitung Nr. 163 (21. Juli 1894) Rubrik „Das Inland“.
  29. August Bielenstein: Die Grenzen des lettischen Volkstammes und der lettischen Sprache in der Gegenwart und im 13. Jahrhundert. Verlag v. Hirschheydt, Hannover-Döhren 1973, (Nachdruck der Ausgabe St. Petersburg: Eggers, 1892) ISBN 3-7777-0983-2. Auf S. 342 weist Bielenstein die Einflüsse von livischer Sprache und Brauchtum in der lettischen Bevölkerung im Gebiet zwischen der Mündung der Windau bis zu den Dörfern der Kurischen Könige nach. Zur Ordenszeit war die livische Sprache in diesem Gebiet vorherrschend; die Kurischen Könige dürften wahrscheinlich livischer Abstammung gewesen sein.
  30. Balthasar Russow: Nye Lyfflendische Chronica. 1584, S. 28b.
  31. Dzenis (2015) führt in seiner ausführlichen Monografie viele Freibauern im Kurland auf, die früh ihre Privilegien verloren. Daneben gab es Freibauern auch in Livland und Estland.
  32. Baltisches Historisches Ortslexikon. Teil 2, S. 160.
  33. Brastiņš( 1923), S. 95.
  34. a b c d folklore.ee Sandis Laime: The Sacred groves of curonian ķoniņi: Past and present. (Heilige Haine der Kurischen Könige)
  35. Sigurds Rusmanis / Ivars Vīks: Kurzeme, Izdevniecība Latvijas Enciklopēdija, Rīga 1993, Kapitel 6, Position 217: Als „Elku Birzs“ bezeichneter Heiliger Hain, der nur zur Wintersonnwende betreten wurde. Kein Zweig durfte während des Jahres entfernt werden.
  36. Baltisches historisches Ortslexikon. Teil 2, S. 715.
  37. Vitolds Maškovskis: Latvijas luterāņu baznīcas. Band 2, 2007, ISBN 978-9984-9948-4-0. S. 456 beschreibt die Kirche von Lipaiken mit den zwei erhaltenen Wappen der Kurischen Könige und die Glocke, die allerdings im Jahr 1927 durch eine neue ersetzt worden ist. Das verlorene Original wird wie folgt beschrieben: Paul Campe: Die Kirchenglocken Lettlands von ältester Zeit an bis zum Jahre 1860 und ihre Giesser (Memento des Originals vom 6. April 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.periodika.lv. In: Latvijas Universitātes raksti, architektūra fakultātes serija, pirmais sējums 1930. Nr. 157: Um 1678. Lippaiken [Lipaiķi]. Auf der Glocke sind Freibauern, die Jagd ausübend, dargestellt, indem sie, in ihrer Nationaltracht zu Pferde, mit Hunden an der Leine und Spiessen in der Händen, Hasen und Wölfe verfolgen. Die Glocke ist der Kirche von Freibauern, den sog. Kurischen Königen, geschenkt worden.
  38. Das Freidorf Butkuhnen / Nowadneeken (Memento des Originals vom 6. April 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.periodika.lv südwestlich von Bauska in Kurland heute zu Litauen gehörig.
  39. Hermann Graf Keyserling: Beiträge und Nachrichten zur Geschichte der Freibauern in Kurland. In: Arbeiten der kurländischen Gesellschaft für Literatur und Kunst. Band 5, Mitau, 1848, S. 10–34. Zitat S. 12: „Wie aus den hier folgenden Mittheilungen zu ersehen, gab es ehemals in der tuckumschen Gegend eine nicht geringe Anzahl von Freibauern, von denen aber gegenwärtig nur noch zwei Familien sich in ihren alten Besitzungen erhalten haben. Dies sind die in dem tuckumschen Kirchspiele zwischen dem Privatgute Neu-Sahten und dem ehemaligen herzoglichen Amte, jetzt Ritterschaftsgute Grendsen unweit der Abbau belegene s.g. Freigesinde Bugull und Mischeneek, ersteres von der Familie Arndt, letzteres von der Familie Koch seit beinahe 400 Jahren anfangs lehnsweise, seit der allgemeinen Allodifikation der Lehne aber erb- und eigenthümlich besessen.“
  40. Baltisches historisches Ortslexikon. Teil 2, S. 93.
  41. Agris Dzenis: Divi dokumenti par Kurzemes latviešu zemturiem 18. gs. otrajā pusē. (PDF; 1012 kB) mit einem Wappen aus der Kirche zu Lipaiken
  42. Karl Eduard v. Napiersky: Die Landfreien und deren Belehnung. In: Arbeiten der kurländischen Gesellschaft für Literatur und Kunst. Band 5, Mitau, 1848, S. 82–86.
  43. Baltisches historisches Ortslexikon. Teil 2, S. 405.
  44. Friedrich von Klopmann: Kurländische Güter-Chroniken nach urkundlichen Quellen. Mitau 1856, S. 184 (reader.digitale-sammlungen.de).
  45. August Bielenstein: Die Grenzen des lettischen Volkstammes und der lettischen Sprache in der Gegenwart und im 13. Jahrhundert. Ein Beitrag zur ethnologischen Geographie und Geschichte Rußlands. Eggers / Kaiserliche Akademie der Wissenschaften, St. Petersburg 1892 (Nachdruck: v. Hirschheydt, Hannover-Döhren 1973, ISBN 3-7777-0983-2), S. 200 ff.
  46. Das lettische Wort elks kann mit Idol, Götterbild, Gottheit und allgemein als Kultgegenstand interpretiert werden und steht als Homonym für Schicksal. Etymologisch ist es mit altlitauisch alkas und altpreußisch ālkan verwandt. Die gotische Entsprechung ist alhs. Siehe Konstantīns Karulis: Latviešu etimoloģijas vārdnīca. Band 1: A–O. Verlag Avots, Riga 1992, ISBN 5-401-00411-7.
  47. Kaspars Kļaviņš: Sacred Forests and Trees in Latvia and in the Latvian Mind. In: Umweltphilosophie und Landschaftsdenken im baltischen Kulturraum. collegium litterarum 24, Tallinn, Underi ja Tuglase Kirjanduskeskus 2011, Seiten 259 bis 267 (Digitalisat).
  48. Willhelm Sahm(Hrsg.): Beschreibung der Reisen des Reinhold Lubenau. Band 1, Königsberg 1914, S. 51.
  49. Sigurds Rusmanis, Ivars Vīks: Kurzeme. Izdevniecība Latvijas Enciklopēdija, Rīga 1993, Kapitel 6, Position 214: Im Abschnitt über die Kirche Lipaiķi schildern die Kunsthistoriker nur das Fenster mit dem Wappen von Kalējciems aus dem Jahr 1664, das sie zu den ältesten Glasmalereien Lettlands zählen.
  50. a b c d e Švābe (1933)
  51. Latvijas Padomju Enciklopēdija. Band 5.1 Galvenā Enciklopēdiju Redakcija, Rīga 1984.
  52. Veröffentlicht in Wilhelm Neumann: Grundriß einer Geschichte der bildenden Künste und des Kunstgewerbes in Liv-, Est- und Kurland vom Ende des 12. bis zum Ausgang des 18. Jahrhunderts. Reval, 1887.
  53. a b c „Latviešu heraldika“ in Laikmets Nr. 9 vom 26. Feb. 1943 (Memento des Originals vom 6. April 2016 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.periodika.lv Die Siegel mit den Wappen von Kurschkönig, Kaleien und Freidorf Draguhn.
  54. Švābe (1933), S. 94.
  55. Debatte zur Vorlage „Likums par Kuldīgas apriņķa brīvciemu sadalīšanu viensētās“ (Gesetz zur Aufteilung der Freidörfer in Einzelgehöfte im Kreis Goldingen) in der Sitzung der Saeima vom 30. April 1929. Der Abgeordnete Wilhelm von Fircks (gleichzeitig Vorsitzender der Genossenschaft der Besitzer der durch das Agrargesetz enteigneten Güter) referiert den Sachverhalt: Sitzungsprotokolle, S. 388 bis 393 (periodika.lv (Memento des Originals vom 15. Mai 2019 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.periodika.lv).
  56. Dzenis (2015) S. 198.
  57. Lettische Freibauern wurden als Undeutsche in der Ständegesellschaft der russischen Ostseeprovinzen eingestuft.
  58. Muntis Auns: Kuršu Ķoniņi. In: U. Placēns et al.: Kurzeme un Kurzemnieki. Verlag Latvijas Enciklopēdija, Riga 1995.
  59. Edgars Dunsdorfs: Anša Gaiļa pēcteči – Prūsijas un Vācijas ģenerāli. In: Archivs. Raksti par Latviskām problēmām. 25. sējums, Melbourne 1985, S. 26 ISBN 0-9595891-3-9 (gramatas.lndb.lv (Memento des Originals vom 2. September 2019 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/gramatas.lndb.lv).
  60. Eduard Frhr. von Fircks: Neue Kurländische Güter-Chroniken. Verlag Steffenhagen, Mitau 1900 (gramatas.lndb.lv (Memento des Originals vom 2. September 2019 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/gramatas.lndb.lv).
  61. Ein Neffe des Generals lebt heute als einziger Vertreter der Kurischen Könige am Ort seiner Vorfahren: Juris Peniķis und Inita Peniķe bewohnen den Rest des Dorfes Ķoniņciems. Gerda Kohl: Audienz beim amtierenden Kurischen König. In: Mitteilungen aus baltischem Leben. 64. Jahrgang, Ausgabe 3, November 2018.
  62. Kuldīgas galvenā bibliotēka Der Journalist, Publizist und Übersetzer Jānis Vidiņš (1862–1921) war Bewohner des Freidorfs Ķoniņciems und benutzte die Pseudonyme Ķoniņš, Džons, Kolonists und Juris.