Lübecker Domkapitel 1794

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Wappen des Lübecker Domkapitels am Predigerhaus in der Hartengrube der Lübecker Altstadt

Die Liste der Domherren des Lübecker Domkapitels 1794.

Domkapitel 1794[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Syndicus des Lübecker Rates Carl Henrich Dreyer war Dompropst ohne Mitglied des Domkapitels zu sein.

Das Domkapitel bestand grundsätzlich aus 30 Domherren, die seit der Reformation größtenteils lutherisch waren. Es waren aber aufgrund der Normaljahr-Regelung bis zu vier Katholiken zugelassen, die als Catholici ausgewiesen wurden. Die Domherren teilten sich nach Eduard Vehse in zehn Panistae, drei Integrati, sechs Semi-Integrati und sieben Canonici in herbis sowie vier Distincti, welche die vorgenannte Einteilung mit durchliefen. Dabei erhielten die Panistae die am höchsten dotierten Pfründen, während Neuaufgenommene jeweils im niedrigsten Rang als Canonici in herbis, Anwärter, einstiegen. Um überhaupt die Chance zu haben, weit genug aufzusteigen, wurden die meisten Mitglieder bereits zum frühstmöglichen Termin mit sieben Jahren aufgenommen. In späteren Lebensjahren Aufgenommene fungierten dabei als Platzhalter, um im geeigneten Zeitpunkt zugunsten jüngerer Familienmitglieder zu resignieren. Aufgenommen wurden fast nur Adlige. Die Distincti wurden vom Fürstbischof bestimmt.

Die Wahl des Dompropstes erfolgte seit dem Vergleich zwischen Stadt und Domkapitel von 1595 im Wechsel durch den Lübecker Rat und das Domkapitel. Die vom Lübecker Rat gewählten Dompröpste gehörten dem Domkapitel nicht an. In diesen Amtszeiten übernahm der Domdechant auch die Vertretung des Kapitels nach außen; 1794 war dies Friedrich Ludwig von Moltke. Der letzte vom Lübecker Rat 1761 erwählte Dompropst und Syndicus Carl Henrich Dreyer war also kein Mitglied des Lübecker Domkapitels.

Die beiden Livonisten-Präbenden am Lübecker Domkapitel[1] waren nach ihrem Stifter, dem Domdekan Johannes Livo († 1292), benannt und berechtigten nur zu Einkünften, aber nicht zu Sitz und Stimme im Kapitel.

Panistae[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Canonici integrati[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Canonici semi-integrati[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Canonici in herbis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

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Livonisten-Präbenden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Friedrich Carl Schnoor (1758–1816), Inhaber der Präbende seit 21. Mai 1768, Justizamtmann und Sekretär des Kapitels

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Carl Friedrich Wehrmann: Mittheilungen über das ehemalige Lübeckische Domkapitel in: Zeitschrift des Vereins für Lübeckische Geschichte und Altertumskunde, Band 3, S. 1 ff, insbes. S. 38 ff. (Digitalisat)
  • Eduard Vehse: Geschichte der deutschen Höfe seit der Reformation, Band 48, Abt. 6, Die kleinen Deutschen Höfe, Teil 14, Die geistlichen Höfe 4. Theil Bischofshöfe, Hoffmann & Campe, Hamburg 1860 (Digitalisat) zur Zusammensetzung des Kapitels Stand 1794
  • Wolfgang Prange: Verzeichnis der Domherren. In: Ders.: Bischof und Domkapitel zu Lübeck: Hochstift, Fürstentum und Landesteil 1160-1937. Lübeck: Schmidt-Römhild 2014, ISBN 978-3-7950-5215-7

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Wolfgang Prange: Verzeichnis der Domherren. In: Ders.: Bischof und Domkapitel zu Lübeck: Hochstift, Fürstentum und Landesteil 1160-1937. Lübeck: Schmidt-Römhild 2014, ISBN 978-3-7950-5215-7, S. 426, Nr. 448