Lübecker Domkapitel 1803

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Wappen des Lübecker Domkapitels am Predigerhaus in der Hartengrube der Lübecker Altstadt

Liste der Domherren des Lübecker Domkapitels bei dessen Auflösung im Zuge des Reichsdeputationshauptschlusses 1803. Die nachfolgende Liste folgt der Zusammenstellung des Lübecker Staatsarchivars Carl Friedrich Wehrmann anhand des Staatshandbuches des Bistums Lübeck genannten Hochstifts Lübeck auf das Jahr 1803. Die Besitzungen des Domkapitels gingen im Zuge der Säkularisation 1804 auf das Amt Großvogtei im Fürstentum Lübeck über.

Domkapitel 1803[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Domkapitel bestand grundsätzlich aus 30 Domherren, die seit der Reformation größtenteils lutherisch waren. Es waren aber bis zu vier Katholiken zugelassen, die als Catholicus ausgewiesen wurden. Es unterteilte sich nach Eduard Vehse in zehn Panistae, die Integrati, die Semi-Integrati, die Canonici in herbis sowie vier Distincti, welche die vorgenannte Einteilung mit durchliefen. Dabei erhielten die Panistae die am höchsten dotierten Pfründen, während Neuaufgenommene jeweils im niedrigsten Rang als Canonici in herbis, Anwärter, einstiegen. Um überhaupt die Chance zu haben, weit genug aufzusteigen, wurden die meisten Mitglieder bereits zum frühstmöglichen Termin im siebten Lebensjahr aufgenommen. In späteren Lebensjahren aufgenommene fungierten dabei als Platzhalter, um im geeigneten Zeitpunkt zugunsten jüngerer Familienmitglieder zu resignieren. Aufgenommen wurden fast nur Adlige. Die Distincti wurden vom Fürstbischof bestimmt.

Die Wahl des Dompropsten erfolgte im Wechsel durch den Lübecker Rat und das Domkapitel. Die vom Lübecker Rat gewählten Dompröpste gehörten dem Domkapitel nicht an; in diesen Amtszeiten übernahm der Domdechant auch die Vertretung des Kapitels nach außen. Der letzte vom Lübecker Rat 1761 erwählte Dompropst und Syndicus Carl Henrich Dreyer war im Vorjahr 1802 verstorben.

Die beiden Livonisten-Präbenden am Lübecker Domkapitel[1] waren nach ihrem Stifter, dem Domdekan Johannes Livo († 1292), benannt und berechtigten nur zu Einkünften, aber nicht zu Sitz und Stimme im Kapitel.

Panistae[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Canonici integrati[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Canonici semi-integrati[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Canonici in herbis[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Livonisten-Präbenden[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Carl Friedrich Wehrmann: Mittheilungen über das ehemalige Lübeckische Domkapitel in: Zeitschrift des Vereins für Lübeckische Geschichte und Altertumskunde, Band 3, S. 1 ff, insbes. S. 38 ff. (Digitalisat)
  • Eduard Vehse: Geschichte der deutschen Höfe seit der Reformation, Band 48, Abt. 6, Die kleinen Deutschen Höfe, Teil 14, Die geistlichen Höfe 4. Theil Bischofshöfe, Hoffmann & Campe, Hamburg 1860 (Digitalisat) zur Zusammensetzung des Kapitels Stand 1794
  • Wolfgang Prange: Verzeichnis der Domherren. In: Ders.: Bischof und Domkapitel zu Lübeck: Hochstift, Fürstentum und Landesteil 1160-1937. Lübeck: Schmidt-Römhild 2014 ISBN 978-3-7950-5215-7

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Wolfgang Prange: Verzeichnis der Domherren. In: Ders.: Bischof und Domkapitel zu Lübeck: Hochstift, Fürstentum und Landesteil 1160-1937. Lübeck: Schmidt-Römhild 2014 ISBN 978-3-7950-5215-7, S. 426 Nr. 448