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Landgericht Düsseldorf

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Das Landgericht Düsseldorf ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen.

Gerichtssitz und -bezirk

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Das Landgericht (LG) hat seinen Sitz in Düsseldorf. Der Gerichtsbezirk umfasst die kreisfreie Stadt Düsseldorf, vom Rhein-Kreis Neuss die Gemeinden Dormagen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch und Neuss sowie vom Kreis Mettmann die Gemeinden Hilden, Langenfeld (Rheinland), Monheim am Rhein und Ratingen.

Gemeinschaftsmarken-, Gemeinschaftsgeschmacksmuster-, Patent-, Sortenschutz-, Gebrauchsmusterstreitsachen und Topographieschutzsachen nimmt das LG Düsseldorf für die Bezirke aller Landgerichte des Landes Nordrhein-Westfalen wahr.[1]

Das Dienstgericht für das Land Nordrhein-Westfalen wurde beim LG eingerichtet.[2] Nächste Instanz ist der Dienstgerichtshof der Richter des Landes Nordrhein-Westfalen in Hamm.

Gerichtsgebäude

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Neubau in Oberbilk (2011)

Das Landgericht Düsseldorf ist, zusammen mit dem Amtsgericht Düsseldorf, seit März 2010 in einem 2009 errichteten Neubau an der Werdener Straße 1 im Stadtteil Oberbilk untergebracht. Die Bruttogeschossfläche beträgt rund 62.000 m². Bis dahin befanden sich beide Gerichte in drei teils zusammenhängenden historischen Gebäuden des ehemaligen Statthalterpalais in der Düsseldorfer Altstadt an der Mühlenstraße.

Das alte Landgerichtsgebäude in der Düsseldorfer Altstadt (erbaut 1913–1923), 2008
Früheres Gebäude des Landgerichtes Düsseldorf am Königplatz (erbaut 1859, eingeweiht 1871), etwa um 1920

Das Landgericht Düsseldorf existiert unter diesem Namen seit 1820. In der damaligen preußischen Rheinprovinz galt die französische Gerichtsorganisation weiter. Der Appellationsgerichtshof Köln hatte dort die Funktion des Appellationsgerichtes. Die ihm untergeordneten Gerichte trugen nicht die Bezeichnung Kreisgericht, sondern Landgericht. Dem Landgericht Düsseldorf waren folgende Friedensgerichte als Gerichte erster Instanz untergeordnet:

Friedensgericht Sitz
Friedensgericht Crefeld Krefeld
Friedensgericht Dormagen Dormagen
Friedensgericht Düsseldorf Düsseldorf
Friedensgericht Gerresheim Gerresheim
Friedensgericht Gladbach Gladbach
Friedensgericht Grevenbroich Grevenbroich
Friedensgericht Jüchen Jüchen
Friedensgericht Neuss Neuss
Friedensgericht Odenkirchen Odenkirchen
Friedensgericht Opladen Opladen
Friedensgericht Ratingen Ratingen
Friedensgericht Uerdingen Uerdingen
Friedensgericht Viersen Viersen

Hinzu kamen 1820 noch die folgenden Friedensgerichte, die aber 1834 dem dann neu gegründeten Landgericht Elberfeld zugeordnet wurde:

Friedensgericht Sitz
Friedensgericht Barmen Barmen
Friedensgericht Elberfeld Elberfeld
Friedensgericht Lennep Lennep
Friedensgericht Mettmann Mettmann
Friedensgericht Remscheid Remscheid
Friedensgericht Ronsdorf Ronsdorf
Friedensgericht Solingen Solingen
Friedensgericht Velbert Velbert
Friedensgericht Wermelskirchen Wermelskirchen

[3]

Im Zuge der Reichsjustizgesetze, die 1879 in Kraft traten, wurde das Landgericht Düsseldorf in ein Landgericht neuer Ordnung umgewandelt. Das königlich preußische Landgericht Düsseldorf wurde mit Wirkung zum 1. Oktober 1879 als eines von neun Landgerichten im Bezirk des Oberlandesgerichtes Cöln gebildet. Das Landgericht war danach für die Städte Krefeld und Düsseldorf und die Kreise Düsseldorf, Gladbach, Grevenbroich, Krefeld und Neuß sowie für Teile der Kreise Moers und Solingen zuständig.[4] Ihm waren folgende zwölf Amtsgerichte zugeordnet:

Amtsgericht Sitz Bezirk
Amtsgericht Düsseldorf Düsseldorf Stadtkreis Düsseldorf und den Landkreis Düsseldorf außer dem Teil, der den Amtsgerichten Gerresheim und Ratingen zugeordnet war
Amtsgericht Gerresheim Gerresheim Aus dem Landkreis Düsseldorf die Bürgermeistereien Benrath, Gerresheim und Hilden
Amtsgericht Krefeld Krefeld Stadtkreis Krefeld und den Landkreis Krefeld außer dem Teil, der dem Amtsgericht Uerdingen zugeordnet war
Amtsgericht Mönchengladbach Mönchengladbach Landkreis Gladbach außer dem Teil, der den Amtsgerichten Odenkirchen, Rheydt und Viersen zugeordnet war
Amtsgericht Grevenbroich Grevenbroich Landkreis Grevenbroich außer dem Teil, der dem Amtsgericht Odenkirchen zugeordnet war sowie aus dem Landkreis Neuß die Bürgermeistereien Nettesheim und Rommerskirchen
Amtsgericht Neuss Neuss Landkreis Neuss außer dem Teil, der dem Amtsgericht Grevenbroich zugeordnet war
Amtsgericht Odenkirchen Odenkirchen Aus dem Landkreis Gladbach die Bürgermeistereien Liedberg, Odenkirchen und Schelsen sowie aus dem Landkreis Grevenbroich die Bürgermeistereien Hochneukirch, Wanlo und Wickrath
Amtsgericht Opladen Opladen Aus dem Landkreis Solingen die Stadt Opladen und die Bürgermeistereien Burscheid, Hitdorf, Leichlingen, Monheim, Neukirchen, Opladen, Richrath, Schlebusch und Witzhelden
Amtsgericht Ratingen Ratingen Aus dem Landkreis Düsseldorf die Bürgermeistereien Angermund, Eckamp, Hubbelrath, Mintard und Ratingen
Amtsgericht Rheydt Rheydt Aus dem Landkreis Gladbach die Bürgermeistereien Rheydt und Rheindahlen
Amtsgericht Uerdingen Uerdingen Aus dem Landkreis Krefeld die Bürgermeistereien Bockum, Lank, Linn, Osterath und Uerdingen sowie aus dem Kreis Mörs die Bürgermeisterei Friemersheim
Amtsgericht Viersen Viersen Aus dem Landkreis Gladbach die Bürgermeistereien Neersen, Schiefbahn und Viersen

[5]

Der Landgerichtsbezirk hatte 1888 zusammen 459.446 Einwohner. Am Gericht waren ein Präsident, zwei Direktoren und elf Richter tätig. Beim Landgericht war eine Kammer für Handelssachen mit vier Handelsrichtern eingerichtet, die für die Bezirke der Amtsgerichte in Düsseldorf, Gerresheim, Opladen und Ratingen zuständig war.[6]

Die Errichtung des Landgericht Krefeld erfolgte durch das preußische Gesetz betreffend die Einrichtung eines Landgerichts zu Crefeld vom 23. April 1906. Ihm wurden die Amtsgerichte Krefeld, Uerdingen und Viersen zugeordnet, die vorher zum Landgericht Düsseldorf gehörten. Der Sprengel des Landgerichts Düsseldorf verkleinerte sich entsprechend.[7]

Internationale Aufmerksamkeit genoss das Landgericht Düsseldorf in den Jahren 1975 bis 1981, als dort der dritte Majdanek-Prozess verhandelt wurde. Von Ende Oktober bis Ende November 2006 fand die Neuauflage des Mannesmann-Prozesses statt, der mit einer millionenschweren Geldauflage endete.[8] Der Bundesgerichtshof hatte zuvor auf die Revision der Staatsanwaltschaft die Freisprüche aller Angeklagten aufgehoben.[9]

Mitte des 19. Jahrhunderts befand sich das Friedensgericht und das Landgericht Düsseldorf im Hondheimschen Palais in der Akademiestraße 3 und 5.[10]

Im Jahre 1871 wurde das Landgerichtsgebäude am Königplatz (heute Martin-Luther-Platz) eingeweiht.[11] Heute befindet sich hier der Hauptsitz des Justizministeriums. 1913 begann der Bau des jetzigen Justizgebäudes an der Mühlenstraße. Nach einem im November des Kriegsjahres 1915 gefassten Beschluss der Provinzverwaltung wurde der bescheiden geplante Bau erheblich erweitert. Dies drückte sich vor allem in dem monumentalen Eingangsbereich aus. Die Außenmauern sind mit rheinischen Klinkern in den Farben hellrot bis schwärzlich-violett verblendet worden. Die gewaltigen Säulen der Front sind wie die Gesimse und Brüstungen aus Kirchheimer Muschelkalk. Sechs Figuren von ca. drei Metern Höhe thronen über dem Eingangsportal. Sie versinnbildlichen die klassischen und die christlichen Tugenden, nicht aber die Tugend der Gerechtigkeit. Diese findet sich im Gebäude selbst in Form des vergoldeten Kopfes der Justitia oberhalb des Durchgangsportals des Haupttreppenhauses. Die zweite Etage der Front schließt ab mit den Köpfen „Rechtsgelehrte und Weise des Altertums“.[12]

Ab dem Jahr 1956 wurden Erweiterungsbauten errichtet.[13]

Über- und nachgeordnete Gerichte

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Das dem Landgericht Düsseldorf übergeordnete Gericht ist das Oberlandesgericht Düsseldorf; nachgeordnete Gerichte sind die Amtsgerichte in Düsseldorf, Neuss, Langenfeld und Ratingen.

Commons: Neubau Land- und Amtsgericht Düsseldorf – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Verordnung über die Zuweisung von Gemeinschaftsmarken-, Gemeinschaftsgeschmacksmuster-, Patent-, Sortenschutz-, Gebrauchsmusterstreitsachen und Topographieschutzsachen vom 30. August 2011. Abgerufen am 12. August 2012.
  2. § 66 Abs. 2 LRiStaG
  3. H. A. Fecht: Die Gerichts-Verfassungen der deutschen Staaten, 1868, S. 175, online
  4. Gesetz, betreffend die Errichtung der Oberlandesgerichte und der Landgerichte vom 4. März 1878 (PrGS 1878, S. 109–124)
  5. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 559 f., Digitalisat
  6. Carl Pfafferoth: Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 414 online
  7. Gesetz betreffend die Einrichtung eines Landgerichts zu Crefeld vom 23. April 1906, GS 1906, S. 173, Digitalisat.
  8. Angeklagte stimmen Geldauflagen zu – Tag 6: Mannesmann-Prozess vor dem Abschluss. Handelsblatt, 24. November 2006, abgerufen am 6. November 2013.
  9. Bundesgerichtshof, Urteil vom 21. Dezember 2005 (Az. 3 StR 470/04)
  10. Academie-Strasse (Südliche Seite): No.3 Friedensgericht, No.5 Landgericht., In Polizeiverordnung betreffend die Bezeichnung der Strassen, Thore, öffentlichen Plätze, Werfte etc. und die Nummerirung der Häuser in dem innerhalb des Stadtbau- und Stadterweiterungs-Planes liegenden Theile der Ober-Bürgermeisterei Düsseldorf nebst Nummerirungs-Register und Nummerirungs-Plan. Erschienen Düsseldorf: Stahl, 1858
  11. Aus der Geschichte der Stadt Düsseldorf, in Adressbuch der Stadt Düsseldorf 1934
  12. Die historische Entwicklung des Amtsgerichts (Memento vom 20. Juli 2012 im Webarchiv archive.today)
  13. http://www.ag-duesseldorf.nrw.de/

Koordinaten: 51° 13′ 1,6″ N, 6° 48′ 20″ O