Landgericht Frankenthal (Pfalz)
Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von acht Landgerichten in Rheinland-Pfalz. Es hat seinen Sitz in Frankenthal (Pfalz).
Inhaltsverzeichnis
Instanzenzug[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Zum Gerichtsbezirk gehören die Amtsgerichte Bad Dürkheim, Frankenthal (Pfalz), Grünstadt, Ludwigshafen, Neustadt an der Weinstraße und Speyer. Dieser umfasst somit etwa 600.000 Gerichtseingesessene. Dem Landgericht Frankenthal (Pfalz) ist das Pfälzische Oberlandesgericht mit Sitz in Zweibrücken übergeordnet.
Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
1816 verlegte das Kreisgericht Speyer seinen Sitz nach Frankenthal (Pfalz) und war damit der Vorläufer des heutigen Landgerichts. Damals wie heute war das ehemalige Hospizgebäude in der Bahnhofstraße der Sitz. Im Zuge der Reichsjustizgesetze, die 1879 in Kraft traten, wurde das Landgericht Frankenthal (Pfalz) gegründet. Im Laufe seiner Geschichte wirkte es unter anderem unter der Rechtsordnung Frankreichs, des Königreichs Bayern, der Weimarer Republik, des Freistaates Bayern und der Bundesrepublik Deutschland.[1]
Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- Homepage des Landgerichts Frankenthal (Pfalz)
- Übersicht der Rechtsprechung des Landgerichts Frankenthal
Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Koordinaten: 49° 32′ 5,4″ N, 8° 21′ 2,9″ O