Die Landtagswahl in Brandenburg 2024 fand am 22. September 2024 statt. Gewählt wurden die 88 Abgeordneten des achtenLandtags Brandenburg. Die Wahlbeteiligung war mit 72,9 % die höchste seit der deutschen Wiedervereinigung.
Die SPD um Ministerpräsident Dietmar Woidke erreichte mit 30,9 % die meisten Zweitstimmen und 19 der 44 Direktmandate. Nur knapp dahinter platzierte sich die AfD mit 29,2 % und 25 Direktmandaten. In Vorwahlumfragen hatte die AfD noch lange in Führung gelegen, bis sich der Zweikampf nach den Landtagswahlen in Sachsen und in Thüringen vom 1. September zuspitzte. Das neue Bündnis Sahra Wagenknecht zog mit 13,5 % erstmals ins Potsdamer Landesparlament ein. Die bisherige Regierungspartei CDU erzielte mit nur noch 12,1 % ihr schlechtestes Landtagswahlergebnis überhaupt. Die Grünen, die Linke und BVB/FW verpassten den Wiedereinzug in den Landtag, wobei die Linke ihr schlechtestes Ergebnis bei einer ostdeutschen Landtagswahl erzielte.
Artikel 62 Absatz 1 der Verfassung des Landes Brandenburg legt fest, dass der Landtag Brandenburg auf fünf Jahre gewählt wird. Die Neuwahl findet frühestens 57 und spätestens 60 Monate nach Beginn der Wahlperiode statt.[2] Gemäß § 4 des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes hat der Wahltag ein Sonntag oder ein gesetzlicher Feiertag zu sein.[3] Erstmöglicher Wahltag wäre somit der 30. Juni 2024 gewesen, der letztmögliche der 22. September 2024. Am 3. Mai 2023 wurde der Termin für die Landtagswahl auf den 22. September bestimmt.[4][5]
Bei der brandenburgischen Landtagswahl werden mindestens 88 Personen gewählt. Wahlberechtigt sind Deutsche, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens einem Monat in Brandenburg wohnen. Jeder Wähler hat eine Erst- und Zweitstimme. Die Sitze des Landtages werden proportional anhand des Zweitstimmenergebnisses nach dem Hare/Niemeyer-Verfahren verteilt. In jedem der 44 Wahlkreise wird zunächst über die Erststimme ein Kandidat ausgewählt. Erhält eine Partei mehr Direktmandate, als ihr nach dem Zweitstimmenergebnis zustünden, wird der Landtag um sogenannte Überhang- und Ausgleichsmandate bis auf maximal 110 Abgeordnete erweitert. Bei der Verteilung der Mandate werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der gültigen Stimmen erhalten haben oder ein Direktmandat gewonnen haben.[6]
Das Brandenburger Wahlrecht kennt neben der Mandatsdeckelung drei weitere Besonderheiten. Zum einen können sich zwei oder mehr Parteien zu einer Listenvereinigung zusammenschließen. 2024 wurde davon Gebrauch gemacht (vgl. Plus Brandenburg aus Piratenpartei, ÖDP und Volt). Außerdem kennt das Wahlrecht zwei Ausnahmen von der 5-Prozent-Hürde: Die sorbisch/wendischen Minderheitenparteien sind von der 5-%-Klausel ausgenommen. Die zweite Ausnahme ist die Grundmandatsklausel. Erzielt eine Partei ein Direktmandat, verfehlt aber die 5 %, zieht sie trotzdem entsprechend ihrem Zweitstimmenergebnis in den Landtag ein.[6] Bei der Wahl 2014 zog die Partei BVB/FW über diese Klausel mit 3 Abgeordneten in den Landtag ein.
Die SPD wurde bei der vorherigen Landtagswahl 2019 unter Verlusten stärkste Partei, knapp vor der AfD, die stark an Stimmen dazugewann. Die CDU verlor deutlich und wurde nur noch drittstärkste Kraft. Auch die Linke verlor stark und landete noch hinter den Grünen. Die BVB/FW schaffte mit 5,0 Prozent den Einzug in den Landtag, die FDP verpasste ihn.
Die SPD um Ministerpräsident Dietmar Woidke bildete mit CDU und Grünen eine Kenia-Koalition, die über 50 der 88 Sitze im Parlament verfügte. Am 20. November 2019 wurde das Kabinett vereidigt.[7]
Zur Landtagswahl können Parteien oder politische Vereinigungen mit Landesliste antreten. Einzigartig in Deutschland ist die Möglichkeit, dass gemäß § 22 BbgLWahlG mehrere Parteien als Listenvereinigung antreten können, um eher die 5-%-Hürde zu überwinden, davon haben Piraten, ÖDP und Volt als Plus Brandenburg Gebrauch gemacht.[8] Kreiswahlvorschläge können auch von Einzelbewerbern eingereicht werden.
Landeslisten und Kreiswahlvorschläge für die 44 Landtagswahlkreise in Brandenburg mussten bis zum 5. August 2024 beim Landeswahlleiter bzw. den Kreiswahlleitern eingereicht werden.[9] Parteien, die nicht im Landtag Brandenburg oder mit einem Abgeordneten aus Brandenburg im Bundestag vertreten sind, mussten für die Landesliste 2000 Unterstützungsunterschriften vorlegen, für Kreiswahlvorschläge 100 Unterschriften. Politische Vereinigungen, die an der letzten Bundes- oder Landtagswahl nicht teilgenommen haben, mussten ihre Teilnahme bis zum 17. Juni 2024 anzeigen.[10]
Von den sieben größten Parteien traten fünf in allen 44 Wahlkreisen mit Direktbewerbern an, zwei nur in 43. Die Linke trat im Wahlkreis Elbe-Elster I nicht an. Die AfD verzichtete im Landtagswahlkreis Teltow-Fläming II zugunsten eines parteilosen Einzelbewerbers. 14 Landeslisten mit insgesamt 382 Bewerbern, davon 236[11] auch Direktkandidaten, und 348 Kreiswahlvorschläge wurden zugelassen (in der Reihenfolge auf den Stimmzetteln):[12][13][14]
Die nachfolgende Übersicht zeigt die Spitzenkandidaten jener Parteien, die entweder im vorangegangenen Landtag vertreten waren oder denen die Vorwahl-Umfragen einen Einzug in den Landtag vorhersagten:
Der Endspurt im Landtagswahlkampf stand unter dem Eindruck der drei Wochen zuvor abgehaltenen Landtagswahlen in Sachsen und in Thüringen, bei denen die AfD jeweils über 30 % errang, während die SPD mit einstelligen Ergebnissen in die Nähe der 5-%-Hürde kam. Die in den Prognosen der letzten Monate zweitplatzierte SPD von Ministerpräsident Woidke konnte mit 30,9 % (4,7 Prozentpunkte Zuwachs gegenüber 2019) einen überraschenden Wahlsieg erringen, vor der AfD mit 29,2 %, die 5,7 % hinzugewann und mit 30 von 88 Sitzen eine Sperrminorität hat. Das neue Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) wurde drittstärkste Kraft mit 13,5 %.
Die CDU verlor Stimmanteile und wurde mit 12,1 % kleinste Fraktion, ein Novum in einem bundesdeutschen Parlament, in dem nur vier Parteien vertreten sind. Nur zweimal erhielt die CDU weniger Stimmen bei einer Landtagswahl: 1951 in Bremen und 2020 in Hamburg. Insgesamt 14,3 % der Wählerstimmen sind nicht im Parlament vertreten, denn Grüne, Linke und BVB/FW scheiterten mit ihrem Zweitstimmenanteil an der Fünfprozenthürde und konnten auch keine Direktmandate gewinnen. Die durch die BSW-Abspaltung geschwächte Linke verpasste zum ersten Mal in ihrer Geschichte den Einzug in einen ostdeutschen Landtag. Die FDP verlor nach den Rückschlägen in Sachsen und Thüringen auch in Brandenburg viele Stimmen und erreichte mit nur 0,8 Prozent ihr bisher schlechtestes Wahlergebnis auf Landesebene überhaupt.
Mit 25 Direktmandaten gewann die AfD die meisten Wahlkreise, die übrigen 19 stimmten mehrheitlich für Kandidaten der SPD. Dietmar Woidke verlor sein Direktmandat im Landtagswahlkreis Spree-Neiße I mit sieben Stimmen Rückstand an den AfD-Konkurrenten Steffen Kubitzki.[22]Péter Vida, Spitzenkandidat der BVB/FW, konnte sein Ergebnis in Barnim II zwar halten, verlor das Direktmandat jedoch an den Kandidaten der AfD.
Die Wahlbeteiligung stieg mit 72,9 Prozent auf einen neuen Höchstwert seit der Wiedervereinigung. 32,2 Prozent der Stimmen wurden dabei mittels Briefwahl abgegeben.[1]
Die folgenden Karten zeigen die (relativen) Mehrheiten der Erststimmen (l.) und Zweitstimmen (r.) in den Ämtern und amtsfreien Gemeinden sowie den Bezirken, bzw. Stadt- und Ortsteilen, der kreisfreien Städte.
Die folgenden Karten zeigen, mit welchem Ergebnis die Parteien mit mindestens 2,5 Prozent Stimmenanteil in den einzelnen Wahlkreisen abgeschnitten haben.
Durch das Ausscheiden der Grünen, Linken und BVB/FW aus dem Landtag ergab sich eine Pattsituation mit jeweils 44 Sitzen zwischen den bisherigen Regierungspartnern SPD und CDU gegenüber der AfD und dem BSW. Ein Bündnis aus SPD und BSW (Rot-lila Koalition) würde über eine knappe Mehrheit von 46 Sitzen verfügen. Koalitionen mit Beteiligung der AfD wurden von allen anderen Parteien des Landtages ausgeschlossen. Amtsinhaber Dietmar Woidke kündigte am Wahlabend an, zuerst Gespräche mit der CDU über die zukünftige Regierung führen zu wollen.[23] Diese lehnte jedoch angesichts der Mehrheitsverhältnisse weitere Sondierungsgespräche ab.[24] In der Folge kündigte die SPD Sondierungen mit dem BSW an.[25]
Am 27. November stellten beide Parteien den gemeinsamen Koalitionsvertrag vor.[26]
Träger, Hendrik / Matthies, Celine: 'Unregierbarkeit' nach den ostdeutschen Landtagswahlen 2024?, in: Gesellschaft – Wirtschaft – Politik (GWP), 72. Jg. (2023), H. 2, S. 156–161. doi:10.3224/gwp.v72i2.04
↑Brandenburg-Wahl: CDU lehnt Sondierungsgespräche mit SPD ab. In: Der Spiegel. 23. September 2024, ISSN2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 23. September 2024]).