Leitsatzkartei

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Eine Leitsatzkartei, abgekürzt LSK, ist eine Sammlung von Leitsätzen, die durch einen privaten Anbieter, beispielsweise einen juristischen Fachverlag, zur kommerziellen Nutzung angeboten wird.

Dies erfolgte in der Vergangenheit meist in Form von Karteikarten, die juristischen Zeitschriften beigeheftet wurden und wird seit Ende der 1980er Jahre meist in elektronischer Form umgesetzt.[1][2] Die Kartei wird in der Regel als CD-ROM oder Online vertrieben. In der Leitsatzkartei werden die gerichtlichen Leitsätze häufig mit den Bezügen zu relevanten Gesetzen, Quellenangaben zur Volltextveröffentlichung und Aktenzeichen erfasst.[3]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Markus Junker: Rezension: LSK - Leitsatzkartei des deutschen Rechts auf CD-ROM für Windows, Edition 3/98 JurPC Web-Dok. 119/1998, Abs. 1–18.
  2. Ralf Hansen: LSK-Stud.-Leitsatzkartei des deutschen Rechts auf CD-ROM, C.H. Beck, 2002, Sonderausgabe für Studenten und Referendare und JuS-Basis-CD-ROM, München: C.H. Beck, 2002 für Studenten und Referendare (Memento des Originals vom 23. Juni 2020 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.juralit.de Besprechung 2002.
  3. T. Hofer, U. Tetzner: Vergleich der Datenbanken. Vergleich und Zusammenfassung Fachschaft Jura, Universität München, 2012.