Lieferkettengesetz

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Ein Lieferkettengesetz soll einen rechtlichen Rahmen schaffen, um den Schutz der Umwelt, Menschen- und Kinderrechte entlang globaler Lieferketten zu verbessern. Unternehmen, die im Ausland Vorleistungsgüter oder Fertigerzeugnisse beschaffen, müssen Verantwortung für Produktionsverfahren und Arbeitsbedingungen bei ihren Zulieferern übernehmen, Missstände zurückverfolgen und diese von vornherein oder ab Kenntniserlangung vermeiden oder abstellen. Bei Verstößen gegen diese Rechtspflicht droht ein Bußgeld oder Schadensersatz der Mitbewerber.

Allgemeines[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im globalisierten Handel verletzen Unternehmen im Zuge der weltweiten Wertschöpfungs- und Lieferketten häufig grundlegende Menschenrechte und schädigen die Umwelt. Bisher wird dies billigend in Kauf genommen, weswegen die Unternehmen von den Betroffenen für Schäden nicht belangt werden können.[1] Dabei ließen sich im globalen Handel die meisten Praktiken bei der Produktion in den Niedriglohnländern und die Einhaltung der Menschenrechte auch aus großer Entfernung kontrollieren. Das geschieht aber derzeit durch Unternehmen noch unzureichend.[2] Was sich ihrer Kontrolle entzieht, kann nach gegenwärtiger Rechtslage vieler Staaten nicht ihrer Produkthaftung unterzogen werden.

Arten problematischer Arbeitsbedingungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Kritisiert werden in den Entwicklungs- und Schwellenländern konkret die fehlenden oder geringen Sozialstandards wie Arbeitsbelastung, Arbeitssicherheit, Arbeitsschutz, Arbeitszeit, Ausbeutung, betrieblicher Gesundheitsschutz, fairer Handel, Sozialverträglichkeit, Kinderarbeit oder die Einhaltung von Umweltstandards. Für diese kritisierten Arbeitsbedingungen liegt die rechtliche Verantwortung jedoch ausschließlich bei den lokalen Betrieben und den sie überwachenden Behörden, so dass es rechtlich schwerfällt, die Probleme ausländischer Beschaffungsmärkte den Unternehmen in Industriestaaten anzulasten. Diese haben lediglich die Möglichkeit, ausländische Zulieferer, die kritisierte Arbeitsbedingungen zulassen oder in Kauf nehmen, zu boykottieren oder durch moralische Appelle auf sie einzuwirken.

Durch die Folgen der COVID-19-Pandemie verschlechterten sich die Situationen an den zumeist in Entwicklungsländern befindlichen Textilproduktionsstätten dramatisch.[3] Nach dem zeitweiligen Lockdown in den westlichen Industrienationen wurden Aufträge zunächst storniert, was am Produktionsstandort Bangladesch zum sofortigen Lohnausfall an 98 % der Produktionsstätten führte und später zur Wiederaufnahme der Produktion unter teilweiser Missachtung der Hygieneregeln vor Ort.[4]

Länderübersicht[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In einigen europäischen Ländern gibt es bereits Gesetze für die Achtung der Menschenrechte in den globalisierten Wertschöpfungsketten.[5]

Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Deutschland hat sich die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag von 2018 verpflichtet, unternehmerische Sorgfaltspflichten per Gesetz festzulegen, sofern nicht die Mehrheit der deutschen Großunternehmen bis zum Jahr 2020 entsprechende Prozesse freiwillig veranlassen. Dieser Passus im Koalitionsvertrag geht auf den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung (NAP) aus dem Jahr 2016 zurück,[6] in dem die Verantwortung deutscher Unternehmen für die Achtung der Menschenrechte betont wurde.[7] Der Aktionsplan geht wiederum auf die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte von 2011 zurück, die die Einhaltung der Menschenrechte in Wirtschaftsbezügen gewährleisten sollen.[8]

Daraufhin hat die Bundesregierung in einem Monitoring überprüft, inwieweit Unternehmen mit über 500 Mitarbeitern ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen. Am 8. Oktober 2020 wurde der Abschlussbericht dieses Monitoringprozesses verabschiedet. Demnach erfüllten im maßgeblichen Erhebungsjahr 2020 13 bis 17 % der betrachteten Unternehmen freiwillig die NAP-Anforderungen („NAP-Erfüller“). Weitere 10 bis 12 % der Unternehmen befinden sich „auf einem guten Weg“, die NAP-Anforderungen zu erfüllen. Damit wurde der von der Bundesregierung gesetzte Zielwert von mindestens 50 % „NAP-Erfüllern“ verfehlt.[9]

Gesetz über unternehmerische Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz, LkSG)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 12. März 2020 stoppte Bundeskanzlerin Angela Merkel einen entsprechenden Vorstoß von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) für ein Gesetz gegen Ausbeutung in globalen Lieferketten.[10] Anfang Juli 2020 lud Bundeskanzlerin Merkel Arbeitsminister Hubertus Heil und seinen für Entwicklungspolitik zuständigen Kabinettskollegen Gerd Müller zu einem Termin ein. Dabei wurde klar, dass nun auch das Kanzleramt das Thema noch in dieser Wahlperiode abschließen will. Handlungsbedarf sieht die Regierung, weil bisher nur rund jedes fünfte Unternehmen die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten einhält. Dies hatte eine – hinsichtlich der Methodik umstrittene – Befragung der Unternehmensberatung Ernst & Young bei Tausenden Unternehmen ergeben.[11] Allerdings erbrachten diese Beratungen bis Anfang 2021 keinen Durchbruch. Der Gesetzentwurf wurde zuletzt im Koalitionsausschuss am 3. Februar 2021 von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) weiterhin blockiert, obwohl Entwicklungsminister Müller (CSU) und Bundesarbeitsminister Heil (SPD) auf eine Einigung drängten.[12]

Am 12. Februar 2021 einigten sich Hubertus Heil, Gerd Müller und Peter Altmaier auf einen Kompromiss. Das Lieferkettengesetz soll vom 1. Januar 2023 an gelten, zunächst nur für Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten, ab 2024 auch für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern.[13] Am 11. Juni 2021 wurde das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten in namentlicher Abstimmung mehrheitlich vom Bundestag beschlossen.[14][15] Am 25. Juni 2021 verzichtete der Bundesrat auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses und billigte damit das Gesetzesvorhaben.[16] Das Gesetz trat überwiegend am 1. Januar 2023 in Kraft.[17] Der erste Beschwerdefall auf Grundlage des Gesetzes wurde beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle von der National Garment Workers Federation (NGWF) aus Bangladesch mit Unterstützung des ECCHR und Femnet gegen Amazon und IKEA eingereicht.[18]

Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gegen eine entsprechende gesetzliche Regelung kam vor allem von Unternehmerseite und Wirtschaftslobbyisten Kritik. Sie befürchteten negative Folgen für die Wirtschaft. Deswegen warnten sie vor nicht kontrollierbaren juristischen Konsequenzen und kritisierten, dass der Staat versuche, der Wirtschaft eine Kontrollpflicht aufzuerlegen, der er selbst nicht nachkommen könne. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände sieht nach wie vor Probleme in der Umsetzung und hält ein solches Gesetz für nicht praktikabel.[19] Gemeinsam mit dem Bundesverband der Deutschen Industrie, dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag sowie dem Einzelhandelsverband schöpfte sie den im Nationalen Aktionsplan genannten Zeitraum bis Ende 2020 voll aus.[20]

Hierzu lobbyierten die Gegner eines Lieferkettengesetzes beim Auswärtigen Amt, dem Entwicklungsministerium, dem Kanzleramt und dem Bundeswirtschaftsministerium und wurden darin von Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier unterstützt.[21] Der Wirtschaftsverband Wirtschaftsrat der CDU sprach sich ebenfalls gegen ein solches Gesetz aus.[22] Diese Mobilisierung der großen Wirtschaftsverbände führte dazu, dass das Gesetz nicht in seiner ursprünglich angedachten Form verabschiedet wurde und erst am 1. Januar 2023 in Kraft trat und damit später als ursprünglich geplant.[23]

In der Praxis hat sich herausgestellt, dass entgegen dem Wortlaut des Gesetzes auch kleinen Betrieben erheblicher bürokratischer Aufwand aufgebürdet wurde, da ihre Großkunden Selbstverpflichtungen und die Beantwortung ausführlicher Online-Fragebögen einfordern. Da es hierzu keine einheitlichen Standards gibt, muss dies für jeden einzelnen Kunden erneut gemacht werden.[24]

Unterstützung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Laut einer Umfrage von Infratest dimap sprachen sich im Jahr 2020 rund 75 Prozent der Bürger für ein Lieferkettengesetz aus. 22 Prozent reagierten ablehnend.[25]

Zahlreiche große deutsche Unternehmen erhofften sich von einem verlässlichen gesetzlichen Rahmen eine Wettbewerbsgleichheit für verantwortlich und nachhaltig arbeitende Unternehmen. Im Dezember 2019 riefen 42 deutsche Unternehmen die Bundesregierung auf, einen gesetzlichen Rahmen zu schaffen, um Wettbewerbsgleichheit herzustellen.[26] Sie forderten verbindliche und nachvollziehbare Richtlinien für Wirtschaftsunternehmen, wann die unternehmerische Sorgfaltspflicht in Bezug auf Zulieferer und Lieferketten erfüllt sei, damit nachhaltiges Lieferantenmanagement nicht zum Wettbewerbsnachteil im Markt führt.[27]

Seit 2019 schlossen sich immer mehr Organisationen aus den Bereichen Menschenrechte, Umwelt, Entwicklungszusammenarbeit und Unternehmensverantwortung sowie Gewerkschaft und Kirchen zur „Initiative Lieferkettengesetz“ zusammen. Mit Hinweis auf die Zusammenhänge von Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung forderten sie von der Bundesregierung ein entsprechendes Gesetz, das die gesamte Wertschöpfungskette umfasst und Sanktionen im Falle des Rechtsbruchs vorsehe.[28]

Entwicklungsminister Gerd Müller äußerte im Rahmen einer Äthiopienreise sein Interesse, deutschen Unternehmen auch Verantwortung für die ersten Produktionsschritte in anderen Ländern zu geben.[29]

Unterstützung kam auch von Holger Görg vom Institut für Weltwirtschaft (IfW), der ein solches Gesetz grundsätzlich für technisch umsetzbar hält und besonders die positiven Auswirkungen auf Standards in den globalen Lieferketten betonte, die durch die Industrienationen gesetzt würden.[30]

Zahlreiche römisch-katholische Bischöfe in Deutschland unterzeichneten im September 2020 einen von der internationalen Allianz katholischer Entwicklungsorganisationen CIDSE sowie dem katholischen Hilfswerk Misereor unterstützten Aufruf, in dem ein solidarischer und ökologischer Umbau der Wirtschaftsregeln und eine Kontrolle der Lieferketten gefordert wurden; weltweit unterzeichneten 233 Bischöfe aus 43 Staaten.[31]

Mit klaren Forderungen nach einem Lieferkettengesetz widersprachen in einer Stellungnahme über 70 Ökonomen der Darstellung der Wirtschaftsverbände und dem Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier am 13. Januar 2021. Demzufolge ist ein Lieferkettengesetz aus wirtschaftswissenschaftlicher Perspektive machbar und notwendig. Gleichzeitig skandalisierten sie ein vielfaches Markt- und Politikversagen bei der bisherigen, mit erheblichen negativen sozialen und ökologischen Kosten verbundenen Güterproduktion.[32]

Unterstützung erhielt das Gesetzesvorhaben auch durch die Kampagne Initiative Lieferkettengesetz, die rund 125 Organisationen umfasste. Sie erstellte außerdem einen digitalen Kettenbrief, mit dem die Nachbesserung des Gesetzes und seine Ausrichtung an den geplanten EU-Standards gefordert wurde.[33][34]

Frankreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Loi de vigilance, Schutz der Menschenrechte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Februar 2017 wurde in Frankreich mit dem «Loi de vigilance» ein Gesetz zur verbindlichen Verankerung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht für Menschenrechte verabschiedet. Französische Unternehmen sind verpflichtet, menschenrechtliche Risiken auch in Tochterunternehmen und entlang der Lieferkette zu identifizieren und zu verhindern.[35]

Großbritannien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Modern Slavery Act[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

2015 verabschiedete das Britische Parlament ein Gesetz gegen moderne Formen der Sklaverei und für Berichterstattungen und Maßnahmen gegen Zwangsarbeit, den Modern Slavery Act.[36]

Kanada[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Fighting Against Forced Labour and Child Labour in Supply Chains Act[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 28. April 2022 wurde der Fighting Against Forced Labour and Child Labour in Supply Chains Act (Gesetz zur Bekämpfung von Zwangs- und Kinderarbeit in Lieferketten) erlassen. Das Gesetz erhielt am 11. Mai 2023 die königliche Zustimmung und wird voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Es besteht aus zwei Teilen. Das Gesetz verpflichtet bestimmte Regierungsinstitutionen und Unternehmen des privaten Sektors, über die Maßnahmen zu berichten, die ergriffen wurden, um das Risiko von Zwangs- oder Kinderarbeit bei ihnen oder in ihren Lieferketten zu verhindern und zu verringern. Das Gesetz sieht ein Inspektionssystem vor, das für Unternehmen gilt, und gibt dem Minister die Befugnis, von einem Unternehmen die Bereitstellung bestimmter Informationen zu verlangen. Durch den Erlass wurde zudem der Zolltarif geändert, um ein Verbot der Einfuhr von Waren zu ermöglichen, die ganz oder teilweise durch Zwangs- oder Kinderarbeit gefertigt wurden.[37]

Niederlande[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Child Labour Due Diligence Law[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 14. Mai 2019 stimmte die Erste Kammer (niederländische Senat) dem Child Labour Due Diligence Law zu, das bereits im Februar 2017 durch die Zweite Kammer verabschiedet wurde. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Kinderarbeit und sieht bei Nichtbeachtung Beschwerdemöglichkeiten und Sanktionen vor.[38]

Österreich[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Österreich sind seit 2016 zivilgesellschaftliche Akteure und Arbeitnehmervertretungen im Rahmen der Treaty Allianz Österreich aktiv tätig und kämpfen für verbindliche Regeln entlang der Lieferkette. Die Arbeit wird vom Netzwerk Soziale Verantwortung (NeSoVe) koordiniert.[39]

Im Oktober 2020 startete die Treaty Allianz Österreich die Kampagne „Menschenrechte brauchen Gesetze! – Damit Lieferketten nicht verletzen“.[40] Die Kampagne fordert ein Lieferkettengesetz auf nationaler und EU-Ebene sowie Unterstützung für das verbindliche UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten. Die zivilgesellschaftliche Kampagne wird von ÖGB, Arbeiterkammer, Netzwerk soziale Verantwortung (NeSoVe), Südwind, Dreikönigsaktion, Fairtrade, FIAN, Globale Verantwortung und attac getragen. Sie steht im Austausch mit der deutschen Kampagne „Initiative Lieferkettengesetz“.[41][42]

Im November 2020 wurde von der Gemeinwohlstiftung COMÚN zudem eine von Parteien, NGOs und Interessenverbänden unabhängige „Bürgerinitiative für ein Lieferkettengesetz“ ins Leben gerufen, der u. a. Jean Ziegler, Susanne Scholl, Manfred Nowak, Kathrin Hartmann, Sebastian Bohrn Mena, Helga Kromp-Kolb, Robert Misik, Julya Rabinowich angehören.[43][44] Die Initiative verfügt über drei Sprecherinnen, COMÚN-Vorsitzende und Autorin Veronika Bohrn Mena, Klimaaktivistin Lena Schilling und Armutsaktivistin Daniela Brodesser. Die Initiative wird mittlerweile auch von zahlreichen Amtsträgern unterstützt, darunter etwa der ehemalige deutsche Entwicklungsminister und neue UNIDO-Direktor Gerd Müller, der österreichische Vizekanzler Werner Kogler, Klimaministerin Leonore Gewessler, der oberösterreichische Landesrat Stefan Kaineder oder der Bürgermeister von Hard in Vorarlberg, Martin Staudinger. Die Initiative für ein Lieferkettengesetz hat auch den „Lieferkettenatlas“[45] ins Leben gerufen, mit der sie Lieferketten visualisiert und ökologische wie soziale Missstände aufzeigt.

Die Eintragungswoche für ein diesbezügliches Volksbegehren war für den 17. bis 24. April 2023 angesetzt.[46]

Schweiz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Volksinitiative, Gegenentwurf, Gesetz[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Auch in der Schweiz wird über eine verbindliche Sorgfaltspflicht debattiert. 2020/21 befand sich ein Gesetzesentwurf zur Konzernverantwortung im parlamentarischen Verfahren, der eine Haftung für Schäden durch die Verursacher vorsieht. Die von 120 Organisationen getragene Konzern­verantwortungs­initiative (Eidgenössische Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt») hat 2016 die notwendigen Unterschriften für eine verbindliche Abstimmung eingereicht. Am 29. November 2020 wurde sie in einer der Volksabstimmungen abgelehnt – zwar mit 50,7 Prozent knapp von den Stimmberechtigten angenommen (Volksmehr), scheiterte aber an nicht erreichter Mehrheit der Kantone, also kantonal zugeordneten Stimmen (Ständemehr – Ja: 8 12 Stände, Nein: 12 52 Stände). Somit ging der vor der Abstimmung ausgearbeitete Gegenentwurf des Parlaments in die Umsetzung. Das Gesetz wird voraussichtlich 2021/22[veraltet] in Kraft treten.[47][48][49][50]

Europäische Union[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Europäische Kommission[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

EU-Justizkommissar Didier Reynders kündigte am 29. April 2020 an, im Jahr 2021 einen Gesetzesentwurf zur unternehmerischen Sorgfaltspflicht vorlegen zu wollen. Diese Ankündigung wurde von Europaabgeordneten und Befürwortern eines deutschen Lieferkettengesetzes begrüßt.[51] Am 26. Oktober 2020 eröffnete die EU-Kommission eine öffentliche Konsultation zu „sustainable corporate governance“, an der sich unterschiedliche Wirtschaftsakteure und öffentliche Institutionen beteiligen sollen. Die Umfrage endete am 8. Februar 2021.[52]

Am 23. Februar 2022 nahm die Kommission einen Vorschlag für das Lieferkettengesetz an.[53] Dieser stieß auf Kritik, da das Gesetz in der geplanten Form nur etwa ein Prozent der Unternehmen in der EU betreffen würde und keine klimabezogenen Sorgfaltspflichten beinhaltet.[54]

Die Europäische Lieferkettenrichtlinie (Corporate Sustainability Due Diligence Directive, CSDDD) war später jahrelang in der Diskussion.

Europäisches Parlament[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Rechtsausschuss des Europaparlaments nahm am 27. Januar 2021 einen Initiativbericht an, der strikte Sorgfaltspflichten für Unternehmen vorsieht. Sie sollen verpflichtet werden, negative Auswirkungen auf die Menschenrechte, die Umwelt und die gute Unternehmensführung bei ihrer Produktion und ihren Geschäftsbeziehungen zu vermeiden. Die sogenannte Due-Diligence-Strategie soll die gesamte Wertschöpfungskette umfassen. Damit soll auch sichergestellt werden, dass Waren, die unter Zwangsarbeit hergestellt werden, nicht auf dem Binnenmarkt platziert werden können. Dies könnte vor allem Importe aus China treffen. Das Europaparlament sieht seinen Vorstoß als Rückendeckung für Justizkommissar Didier Reynders.[55] Am 10. März 2021 stimmte das Parlament mit großer Mehrheit einem Bericht über Sorgfaltspflichten von Unternehmen zu, was als Aufforderung an die Kommission zur Vorlage eines entsprechenden Gesetzes galt. Die im Bericht eingearbeiteten Vorschläge sahen eine Anwendung auch für Unternehmen mit weniger als 1.000 Beschäftigten und für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU vor. Die Forderungen überstiegen damit die des deutschen Lieferkettengesetzes.[33] Gegen den Entwurf zum EU-Lieferkettengesetz wurde u. a. seitens des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, der Mittelstands-Union und des Verbandes Deutscher Maschinen- und Anlagenbau Lobbyarbeit betrieben.[56]

Der Vorschlag der EU-Kommission für eine EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDD) wurde im Mai 2023 im Rechtsausschuss behandelt. Nach langwierigen Verhandlungen wurde ein Kompromiss als Ausschussbericht verabschiedet, da verschiedene Fraktionen, insbesondere die konservative EVP und die zentristische Renew-Fraktion, einige Kernpunkte des Vorschlags ablehnten.[57] Kurz vor der Plenumsabstimmung die EVP noch, den gemeinsam erarbeiteten Ausschussbericht abzuschwächen.[58] Am 1. Juni 2023 wurde dennoch eine verschärfte Version als Verhandlungsposition vom Parlament verabschiedet, die über den ursprünglichen Vorschlag der Kommission hinausging.[59][60] Im Dezember 2023 einigten sich Unterhändler des Europaparlaments mit den EU-Staaten.[61]

Die geplante Richtlinie geht weit über die deutschen Bestimmungen hinaus. Der Geltungsbereich soll in Zukunft bei Unternehmen mit 500 Beschäftigten liegen. Dadurch vervielfacht sich die Anzahl der betroffenen Unternehmen. Bisher sind vom Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) nur Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern betroffen. Diese Schwelle sinkt 2024 auf 1.000. Die Pflichten sollen auch für Unternehmen ab 250 Beschäftigten mit einem Umsatz von mehr als 40 Millionen Euro gelten, wenn mindestens 20 Millionen davon in bestimmten Risikosektoren verdient werden. Darunter fallen u. a. Produktion und Großhandel von Texitilien, Kleidung und Schuhen, Landwirtschaft und Fischerei, Lebensmittelherstellung, Gewinnung und Großhandel mit mineralischen Rohstoffen.[62]

Die Einigung auf das EU-Gesetz bedurfte noch der Bestätigung des Europäischen Parlaments und der EU-Staaten. Die Lieferkettenrichtlinie wäre 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt in Kraft getreten und hätte von den Mitgliedstaaten dann innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Bei der Abstimmung der EU-Staaten am 28. Februar 2024 erreichte die Richtlinie aber nicht die erforderliche Mehrheit.[63]

Nichtregierungsorganisationen (NGO)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 9. Dezember 2020 starteten der Europäische Gewerkschaftsbund, die Europäische Koalition für Unternehmensverantwortung, Friends of the Earth, der Österreichische Gewerkschaftsbund und die Arbeiterkammer eine Kampagne auf EU-Ebene. Über eine Kampagnen-Website[64] konnten Bürger die Kommission dazu auffordern, einen Rechtsakt vorzulegen, der Menschenrechtsverstöße von Unternehmen effektiv bekämpft.[65][66] Über 145.000 Bürger haben daran teilgenommen.[67]

Finanzbranche[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die europäische Finanzbranche um den weltgrößten Finanzverwalter, Blackrock, versucht, unterstützt vom französischen Staatspräsidenten Emmanuel Macron, bei der Erarbeitung des Lieferkettengesetzes eine Ausnahmeregelung für die Finanzindustrie zu erwirken. Dem Vorschlag der Finanzbranche nach soll jedes EU-Land selbst entscheiden dürfen, ob Banken, Fondsgesellschaften oder Versicherungen sich an die Vorschriften des Lieferkettengesetzes halten müssen.[68]

Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wirtschaftsverbände befürchten einen übermäßigen Bürokratieaufwand für Unternehmen und dadurch einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Firmen aus Drittstaaten, die nicht von den Regeln betroffen sind. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) kritisierte, dem Gesetzesentwurf fehle es an Praxistauglichkeit, Verhältnismäßigkeit und Rechtssicherheit. Das Lieferkettengesetz würde den Unternehmen ein neues und unkalkulierbares Haftungsrisiko aufbürden. Von ihnen würde eine Kontrolle erwartet, die außerhalb ihrer eigenen Einflussmöglichkeiten liegt. Lieferketten bestünden oft aus mehreren hundert, teils mehreren tausend Firmen. In der Regel sei einem Betrieb aber nur der direkte Zulieferer bekannt.[69]

Laut Lukas Schaugg, Analyst für internationales Recht am International Institute for Sustainable Development (IISD), drohen Ländern und Zulieferern im Globalen Süden Rechtsunsicherheit und erhöhte Rechtsfolgekosten durch das komplexe Regelwerk, das die CSDDD in den verschiedenen Regionen einführen würde. Dies könne zu wirtschaftlicher Ausgrenzung führen, wenn es für Lieferanten im globalen Süden schwierig werde, Teil der europäischen Lieferketten zu sein.[70]

Das zeigen auch Berechnungen des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) auf Basis von Daten des Statistischen Bundesamts. Demnach sanken die deutschen Bekleidungsimporte aus Kambodscha in den ersten zehn Monaten des Jahres 2023 nominal um mehr zehn Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Bekleidungsimporte aus Bangladesch und Pakistan gingen sogar um fast 20 Prozent zurück. ein erster Hinweis auf potenziell negative Effekte des deutschen Lieferkettengesetzes. Die strengeren europäischen Regeln dürften das nur verschärfen.[71]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Deutschland

Artikel

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Lieferkettengesetz: Für Menschenrechte in der Wirtschaft. Abgerufen am 14. Juni 2020.
  2. Lieferkettengesetz:Argumentationsleitfaden Was bedeutet Sorgfaltspflicht für Unternehmen S. 22. Abgerufen am 1. September 2020.
  3. Lieferkettengesetz: Corona-Krise verstärkt Kinderarbeit. Abgerufen am 14. Juni 2020.
  4. What the fact!? Fast Fashion: der wahre Preis unserer Kleidung. Abgerufen am 14. Juni 2020.
  5. Lieferkettengesetz: Für Menschenrechte in der Wirtschaft. Abgerufen am 14. Juni 2020.
  6. Aktionsplan Umsetzung der VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte2016 – 2020, auf auswaertiges-amt.de
  7. Geplantes Lieferkettengesetz. in: Legal tribune Online 21. Januar 2020.
  8. UN-Leitprinzipien zu Wirtschaft und Menschenrechte auf ecchr.eu abgerufen am 27. Mai 2020.
  9. Auswärtiges Amt: Monitoring zum Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte. 13. Oktober 2020, abgerufen am 3. Dezember 2020.
  10. Lieferkettengesetz: Kanzleramt stoppt Entwurf in: welt.de 12. März 2020.
  11. Das Lieferkettengesetz kommt – und wird durch China zum Problem in: Handelsblatt, 12. August 2020, Abruf: 21. August 2020
  12. Gegen Kinderarbeit und Umweltzerstörung: Wirtschaftsminister Altmaier blockiert Lieferkettengesetz in: Handelsblatt, 4. Februar 2021, Abruf: 6. Februar 2021
  13. Daniel Goffart: Lieferkettengesetz: Firmen haften nur für die erste Reihe der Lieferanten. In: Wirtschaftswoche. 12. Februar 2021, abgerufen am 14. Februar 2021.
  14. Bundestag beschließt Gesetz gegen Ausbeutung und Naturzerstörung. Zeit Online, 11. Juni 2021, abgerufen am selben Tag
  15. Bundestag verabschiedet das Lieferkettengesetz. Deutscher Bundestag, 11. Juni 2021, abgerufen am 30. Juni 2021.
  16. Top 3 : Bundesrat billigt Lieferkettengesetz. Bundesrat, 25. Juni 2021, abgerufen am 30. Juni 2021.
  17. Bundesgesetzblatt. (PDF) Abgerufen am 22. Juli 2021.
  18. FEMNET e.V: Erster Beschwerdefall nach deutschem Lieferkettengesetz eingereicht. In: Kampagne für Saubere Kleidung | Clean Clothes Campaign Germany. 2. Mai 2023, abgerufen am 2. Mai 2023 (deutsch).
  19. Für die Wirtschaft derart schädlich in: zeit online 11. Dezember 2019.
  20. Lieferkettengesetz: Kanzleramt stoppt Entwurf in: welt.de 12. März 2020.
  21. Arne Semsrott: Lieferkettengesetz: So lobbyieren Unternehmen gegen Standards zu Menschenrechten. FragDenStaat, 6. August 2020, abgerufen am 12. August 2020.
  22. Die Welt, Lieferkettengesetz vor dem Aus, 12. März 2020
  23. Lieferkettengesetz: Aufstand der Lobbyisten. Abgerufen am 18. Juni 2021.
  24. Michael Herr: Lieferkettengesetz: Was dem Mittelstand Probleme macht, SWR, 28. März 2023
  25. Die Zeit, Große Mehrheit der Bundesbürger für Lieferkettengesetz, 15. September 2020.
  26. Für die Wirtschaft derart schädlich in: zeit online 11. Dezember 2019.
  27. kik-Nachhaltigkeitsbericht 2019 S.3 abgerufen am 27. Mai 2020.
  28. wwww.lieferkettengesetz.de
  29. Ausbeutung an der Wurzel bekämpfen auf:tagesschau.de abgerufen am 27. Mai 2020.
  30. Wirtschaft und Regierung streiten über Einhaltung von Menschenrechte in: MünsterscheZeitung.de abgerufen am 16. August 2020.
  31. domradio.de: Bischöfe weltweit für Lieferkettengesetz und Umweltschutz, 28. September 2020.
  32. Ökonominnen-Statement, 13. Januar 2021.
  33. a b Deutsches Lieferkettengesetz unterläuft EU-Standards. In ver.di Publik 2/2021, S. 10
  34. digitaler Lieferkettenbrief der Initiative Lieferkettengesetz auf lieferkettengesetz.de, abgerufen am 19. September 2021
  35. Globale Plattform zum Vergleich der Nationalen Aktionspläne. Abgerufen am 27. Mai 2020 (amerikanisches Englisch).
  36. Modern Slavery Act 2015. Abgerufen am 14. Juni 2020.
  37. BILL S-211: An Act to enact the Fighting Against Forced Labour and Child Labour in Supply Chains Act and to amend the Customs Tariff. Abgerufen am 21. August 2023.
  38. Niederländisches Gesetz gegen Kinderarbeit. Abgerufen am 14. Juni 2020.
  39. TNC-Treaty Alliance. In: NeSoVe. Abgerufen am 3. März 2021 (deutsch).
  40. Kampagnenseite „Menschenrechte brauchen Gesetze“. Abgerufen am 18. Dezember 2020.
  41. Menschenrechte brauchen Gesetze! APA/OTS, 7. Oktober 2020, abgerufen am 18. Dezember 2020.
  42. Johanna Bürger: Ein Lieferkettengesetz für Österreich soll das Ende der Ausreden für Konzerne sein. Moment, 9. Dezember 2020, abgerufen am 18. Dezember 2020.
  43. ORF at/Agenturen red: AK, ÖGB und SPÖ fordern Sozialstandards in der Lieferkette. 9. Dezember 2020, abgerufen am 29. Januar 2021.
  44. Komitee der Bürger*innen-Initiative Lieferkettengesetz. Abgerufen am 29. Januar 2021 (deutsch).
  45. Lieferkettenatlas. Abgerufen am 13. November 2022.
  46. Start für sieben Volksbegehren am Montag. In: orf.at, 14. April 2023, abgerufen am 16. April 2023.
  47. Konzernverantwortungsinitiative auf NZZ
  48. corporatejustice.ch: Compromise remains open. Abgerufen am 14. Juni 2020.
  49. business-humanrights.org: Schweizer Konzern-verantwortungsinitiative: Parlament verabschiedet Gegenvorschlag ohne Haftungsregeln. Archiviert vom Original am 14. Juni 2020; abgerufen am 14. Juni 2020.  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.business-humanrights.org
  50. tagesschau.de: Referendum in der Schweiz: Keine Mehrheit für strengere Firmenhaftung. Abgerufen am 30. November 2020.
  51. EU-Justizkomissar kündigt Gesetzentwurf für europäisches Lieferkettengesetz an auf business-humanrights.org abgerufen am 27. Mai 2020.
  52. Initiative. Abgerufen am 10. Dezember 2020 (englisch).
  53. Gerechte und nachhaltige Wirtschaft: Kommission legt Unternehmensregeln für Achtung der Menschenrechte und der Umwelt in globalen Wertschöpfungsketten fest. ec.europa.eu, 23. Februar 2022, abgerufen am 22. Mai 2022.
  54. Pressestatement vom 23.02.2022. EU-Lieferkettengesetz: Für „großen Wurf“ nicht konsequent genug. lieferkettengesetz.de, 23. Februar 2022, abgerufen am 22. Mai 2022.
  55. Sven Giegold: EU-Lieferkettengesetz: EU-Rechtsausschuss legt starken Vorschlag vor – EU Kommission muss jetzt reagieren, 27. Januar 2021, auf sven-giegold.de (und weitere MdEP)
  56. EU-Lieferkettengesetz: Kommission kündigt Entwurf für Februar an – mehr als 100 Unternehmen fordern Haftungsregel. bund.de, 8. Februar 2022, abgerufen am 16. Februar 2022.
  57. EU-Parlament ebnet Weg für Lieferkettengesetz. 25. April 2023, abgerufen am 30. Mai 2023 (deutsch).
  58. Caspar Dohmen: Das EU-Lieferkettengesetz droht zu scheitern. 29. Mai 2023, abgerufen am 30. Mai 2023.
  59. Unternehmen sollen Menschenrechte und Umweltnormen in Lieferketten berücksichtigen. Pressemitteilung. Europäisches Parlament, 1. Juni 2023, abgerufen am 3. Juni 2023: „Die Verhandlungsposition des Parlaments wurde mit 366 zu 225 Stimmen bei 38 Enthaltungen angenommen.“
  60. EU-Parlament stimmt für verschärftes Lieferkettengesetz. Abgerufen am 2. Juni 2023.
  61. https://www.tagesschau.de/wirtschaft/weltwirtschaft/eu-lieferkettengesetz-menschenrechte-100.html
  62. LTO: EU einigt sich auf Lieferkettengesetz: die neue CSDDD. Abgerufen am 5. Januar 2024.
  63. „Der Krimi hat endlich ein Ende“ – schwere Niederlage für Ursula von der Leyen, Die Welt, 28. Februar 2024
  64. http://www.enforcinghumanrights-duediligence.eu/de
  65. Anderl/Katzian: Mehr Sorgfaltspflicht in der Lieferkette! APA/OTS, 9. Dezember 2020, abgerufen am 18. Dezember 2020.
  66. Kampagnenseite Hold business accountable. Abgerufen am 18. Dezember 2020.
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