Landesarbeitsminister leiten in den deutschenLändern das für die Arbeitsmarktpolitik zuständige Landesministerium. Bestanden früher noch öfter eigenständige Oberste Landesbehörden für den Geschäftsbereich „Arbeit“, ist dieses Ressort heute in jedem Land Teil von Mischbehörden mit weiteren Zuständigkeiten, darunter „Soziales“ und „Wirtschaft“.
Im Rahmen des kooperativen Föderalismus arbeiten die Arbeitsminister der Länder in der Arbeits- und Sozialministerkonferenz (kurz ASMK) zusammen, an deren Sitzungen auch der für Arbeit und Soziales zuständige Bundesminister regelmäßig teilnimmt. Durch ihre Mitgliedschaft im Bundesrat – insbesondere in dessen Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik – wirken die Arbeitsminister an der Gesetzgebung des Bundes mit.
Von den amtierenden 16 Landesarbeitsministern sind neun Frauen und sieben Männer. Sechs Amtsinhaber gehören der SPD, fünf den Unionsparteien (CDU/CSU), drei der Linken und je einer der FDP und Bündnis 90/Die Grünen an.
Die längste Amtszeit der gegenwärtigen Landesarbeitsminister weist (Stand Februar 2021) Anke Rehlinger (SPD, seit Januar 2014 im Saarland) auf.