Liste der hanseatischen Gesandten beim Deutschen Bund

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Europa in den Grenzen von 1815; für die Hansestädte hatte der Deutsche Bund auch handelspolitische Bedeutung.
  • Deutscher Bund (DB)
  • Territorien Österreichs und Preußens außerhalb des DB
  • Diese Liste der hanseatischen Gesandten beim Deutschen Bund zeigt die Gesandten der drei freien Hansestädte Bremen, Hamburg und Lübeck beim Bundestag des Deutschen Bunds (1816–1866) in Frankfurt am Main auf.

    Die drei Hansestädte waren als freie Stadtstaaten auch jeweils souveräne Mitgliedstaaten im Deutschen Bund. D. h. neben ihren Aufgaben und Rechten als diplomatische Vertreter gegenüber dem Deutschen Bund als Summe der deutschen Länder, waren die hanseatischen Gesandten auch stimmberechtigte Mitglieder des deutschen Bundestages.[Anmerkung 1] Gemäß Artikel IV, V und IX der Deutschen Bundesakte von 1815, mussten sie sich jedoch ihre sogenannte „17. Stimme“ miteinander und zusätzlich mit der Freien Stadt Frankfurt am Main teilen. Dieses gemeinsame Mandat der vier freien Städte wird auch als „Kuriatstimme“ bezeichnet, d. h. nur bei Einstimmigkeit aller vier erhielt diese eine gemeinsame Stimme ihre Gültigkeit. Während in der Zusammenarbeit innerhalb der drei Hansestädten – und ihrem gemeinsamen, zu dieser Zeit weltweiten diplomatischen und konsularischen Netzwerk – über die Jahrhunderte eine gewisse Routine entstanden war, ist es heute unter Historikern nicht unumstritten, wie sich vor Ort genau die Zusammenarbeit mit dem Gesandten der Freien Stadt Frankfurt darstellte.[1]

    Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Als Interessenvertretung der Hansestädte gegenüber den deutschen Ländern, traten die hanseatischen Gesandten beim Deutschen Bund in die Nachfolge der hanseatischen Abgesandten beim Immerwährenden Reichstags zu Regensburg (1662–1806; alle drei auf der Rheinischen Bank). Der Deutsche Bund wurde 1815 auf Grundlage der Wiener Kongressakte gegründet. Nach Auflösung des Deutschen Bunds (1866) wurde auch die hanseatische Gesandtschaft in Frankfurt aufgehoben. Nach der Gründung des Deutschen Reichs (1871) übernahmen die hanseatischen Gesandten in Preußen bzw. Berlin diese Funktion als „hanseatische Gesandte beim [Deutschen] Reich“ (bis 1933).

    Die Frankfurter Gesandtschaft der Hansestädte selbst, blickt zurück auf eine längere, wenn auch in Abschnitten nicht kontinuierliche Geschichte als Gesandtschaft gegenüber der Stadt Frankfurt, und dem kurmainzischen und hessischen Höfen.

    Missionschefs[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Anmerkungen zum Protokoll und den Amtsbezeichnung: im Regelfall wurde jede der Hansestädte in Frankfurt von ihrem eigenen Gesandten oder Geschäftsträgern vertreten, wobei sich unter den Hansestädten (auch aus der Erfahrung von andernorts) eine untereinander rotierende oder stellvertretende Vertretung etabliert hatte. Dabei spielte es meist keine Rolle, ob einer der Diplomaten ein Bürger bzw. Großbürger, Würden- oder Amtsträger in einer der drei Schwesterstädte war, und eine der anderen nach außen oder gegenüber Dritten vertrat. Von Außen wurden die Gesandten in Frankfurt oft als „Gesandte der vier freien Städte“ wahrgenommen, wobei eine solche gemeinsame Gesandtschaft nicht existierte.

    Legende: HB=Bremen, HH=Hamburg, HL=Lübeck

    Bremen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Bremische Gesandte (1816 bis 1848)

    • 1816–1840: Johann Smidt (1773–1857)
    • 1840–1841: siehe HL[2]
    • 1841–1848: Johann Smidt (1773–1857)

    Hamburg[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Hamburgische Gesandte (1816 bis 1848)

    Lübeck[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    Lübeckische Gesandte (1816 bis 1848)

    1848 bis 1849: Unterbrechung der Beziehungen infolge der Revolution von 1848/1849 und Schaffung eines kurzlebigen, ersten Deutschen Bundesstaates (1848–1849)[2][3][4][Anmerkung 2]

    Bremische Gesandte (1850 bis 1866)

    Hamburgische Gesandte (1850 bis 1866)

    Lübeckische Gesandte (1850 bis 1866)

    1866: Aufhebung der Gesandtschaft

    Anmerkungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    1. Als „Mitglieder des Bundestages“ werden die Gesandten auch als Bundestagsgesandte bezeichnet, nicht zu verwechseln mit Bundestagsabgeordneten (MdB)
    2. Obwohl die Bevollmächtigten bei der Provisorischen Zentralgewalt (1848 bis 1849) Abgeordnete im neuen Deutschen Bundesstaat waren und nicht mehr in Verbindung zum Deutschen Bund standen, gingen diese Politiker weitestgehend aus dem diplomatischen Corps der hanseatischen Gesandtschaft hervor:
      der Bremische Bevollmächtigte: 1848–1849: Johann Smidt (1773–1857),
      der Hamburgische Bevollmächtigte: 1848–1849: Edward Banks (1795–1851) nominell, vertreten 1849–1849 durch: Gustav Heinrich Kirchenpauer (1808–1887) und
      der Lübeckische Bevollmächtigte: 1848–1849: unbesetzt

    Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

    1. Tobias C. Bringmann: Handbuch der Diplomatie 1815–1963: Auswärtige Missionschefs in Deutschland und deutsche Missionschefs im Ausland von Metternich bis Adenauer. K. G. Saur, München 2012, S. 180.
    2. a b c Tobias C. Bringmann, S. 58
    3. a b c Tobias C. Bringmann, S. 206
    4. a b c d Tobias C. Bringmann, S. 259 f.