Londoner Protokoll (1852)

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Das „Londoner Protokoll“ war ein am 8. Mai 1852 geschlossenes Abkommen der europäischen Großmächte Großbritannien, Frankreich, Russland, Preußen und Österreich sowie den beiden Ostseemächten Schweden und Dänemark betreffend den Status des dänischen Gesamtstaates.

Der als „Londoner Protokoll“ bekannt gewordene völkerrechtliche Vertrag ist das zweite Protokoll, da ein erstes bereits am 2. August 1850 von den deutschen Großmächten Österreich und Preußen ratifiziert worden war. Am 8. Mai 1852 folgte das zweite, eigentliche Londoner Protokoll, welches von den fünf europäischen Großmächten Großbritannien, Frankreich, Russland, Preußen und Österreich sowie den beiden Ostseemächten Schweden und Dänemark anerkannt wurde.

In ihm wurde die Integrität des dänischen Gesamtstaates als „europäische Notwendigkeit und ständiges Prinzip“ festgehalten. Demnach waren die drei Herzogtümer Schleswig (als dänisches Lehen) und Holstein und Lauenburg (als deutsche Lehen) in Personalunion mit dem dänischen König verbunden. Zu diesem Zweck wurde auch die Erbfolge in den Herzogtümern geändert, da Friedrich VII. von Dänemark kinderlos geblieben war und in der Folge ein Dynastienwechsel anstand (Aufgrund der unterschiedlichen Erbrechte von Dänemark und den deutschen Herzogtümern Holstein und Lauenburg hätten diese ein anderes Oberhaupt als der dänische Staat erhalten). Auch wurde festgehalten, dass die Herzogtümer als eigenständige Einheiten zu belassen seien und Schleswig verfassungsmäßig nicht enger an Dänemark zu binden sei als Holstein. Außerdem wurde eine Thronfolgeregelung bestimmt, die die dynastische Vereinigung der drei skandinavischen Königreiche verhindern sollte. Die Großmächte wollten vor allem sicherstellen, dass der wichtige Kriegshafen Kiel nicht in preußische Hände fiel und Dänemark eine Garantie für sein Territorium erhielt. 11 Jahre später wurde dieser Vertrag zum Auslöser für den deutsch-dänischen Krieg von 1864, in dem Preußen und Österreich auf die Einhaltung des Vertrages pochten, Dänemark ihn jedoch wegen eines Verfassungskonfliktes (die Verabschiedung einer dänisch-schleswigschen Verfassung) nicht länger einhalten wollte.

Literatur

  • Klaus-Joachim Lorenzen-Schmidt, Ortwin Pelc (Hrsg.): Schleswig-Holstein Lexikon. 2. erweiterte und verbesserte Auflage. Wachholtz, Neumünster 2006, ISBN 3-529-02441-4.