Ludwig Bredow

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Ludwig Bredow (* um 1790; † nach 1853) war Kreisgerichtsrat in Dramburg in Pommern und Mitglied des preußischen Ersten und Zweiten Vereinigten Landtages.

Leben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ludwig Bredow studierte Jura. Spätestens seit 1822 war er Stadtrichter in Dramburg. 1835 wurde er zum Kreisjustizrat für Dramburg ernannt, 1850 zum Kreisgerichtsrat.[1][2][3] 1853 wurde er in den Ruhestand versetzt und erhielt den Titel Geheimer Justizrat.[4]

Ludwig Bredow war für die Provinz Brandenburg 1847 und 1848 Abgeordneter des preußischen Ersten und Zweiten Vereinigten Landtages.[5][6] Der neumärkische Kreis Dramburg gehörte zwar seit 1816 zur Provinz Pommern, war aber bei den Provinzialständen der Provinz Brandenburg verblieben.[7]

Bredow besaß die Güter Klostergut und Golzengut bei Dramburg, die danach weiter im Familienbesitz blieben.[8]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Handbuch für die Preußische Gesetzgebung, Rechtswissenschaft und Rechtsverwaltung, 1835, S. 635
  2. Handbuch über den Königlich Preussischen Hof und Staat für das Jahr 1844, S. 526; dieses war der höchste Justizposten im Kreis Dramburg
  3. Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Cöslin, 1850, S. 201
  4. Amts-Blatt der Königlichen Regierung zu Cöslin, 1853, S. 19
  5. Der Erste Vereinigte Landtag in Berlin 1847, Berlin 1847, S. 736, mit dem Namen Bredow (ohne von)
  6. Karsten Holste: In der Arena der preußischen Verfassungsdebatte, Berlin 2013, S. 263, erwähnt eine Wahl von 1839, in der Bredow bereits ein umstrittenes (Landtags-?)Mandat erhielt.
  7. Theodor Wengler: Der Provinzialverband Pommern. Verzeichnis der Mitglieder des Provinziallandtages. Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Pommern, Reihe V, Band 44. Böhlau Verlag, Köln/Weimar/Wien 2008, ISBN 978-3-412-20109-8, S. 2.
  8. Amts-Blatt der Königlich Preußischen Regierung zu Frankfurt a. d. Oder, 1823, S. 342