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Massaker von Józefów

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Monument in Józefów (Winiarczykowa Góra)

Das Massaker von Józefów fand am 13. Juli 1942 im Rahmen des Holocaust an den Juden des polnischen Ortes Józefów statt. Das Massaker geht auf einen direkten Befehl des SS- und Polizeiführers (SSPF) des Distrikts Lublin im Generalgouvernement Odilo Globocnik zurück. Globocnik oder ein Mitglied seines Stabes befahl dem Kommandeur des Reserve-Polizei-Bataillon 101, Major Wilhelm Trapp, die Juden des Ortes „zusammenzufassen“. Anders als bei vorangegangenen Aktionen dieser Art sollte jedoch nur der arbeitsfähige männliche Teil der jüdischen Bevölkerung deportiert werden. Frauen, Kinder und alte Leute sollten an Ort und Stelle erschossen werden.

Am 13. Juli frühmorgens rückte das Reserve-Polizei-Bataillon 101 geschlossen nach Józefów aus. Während zwei Züge der 3. Kompanie das Dorf umstellten, mit dem klaren Auftrag, jeden zu erschießen, der einen Fluchtversuch unternahm, rückte die 1. Kompanie selbst in die Stadt ein. Ihre Aufgabe war es, die Juden zum Marktplatz zu treiben. Wer nicht Schritt halten konnte sowie gehunfähige Kranke oder Personen, die Widerstand leisteten, sollte sofort erschossen werden. Ein Großteil der Kompanie rückte danach direkt in den Wald ab, um Erschießungskommandos zu bilden. Der 3. Zug der 3. Kompanie und die gesamte 2. Kompanie sollten das Verladen der Juden auf Lastkraftwagen überwachen, damit diese zum Erschießungsort gebracht werden konnten. Etwa 300 Juden wurden als arbeitsfähig selektiert und in ein nahegelegenes Sägewerk bzw. ein Flugfeld in der Nähe von Lublin verbracht. Mindestens 1500 Juden blieben zurück und wurden im Wald erschossen. Die Leichen wurden im Wald liegengelassen.[1]

Den Erschießungskommandos wurden jeweils gleich starke Gruppen von Juden zugeführt. Diese mussten sich auf den Boden legen. Das Bajonett als Zielhilfe benützend wurden die Juden dann erschossen. Trotz der Zielhilfe kam es zu einer erheblichen Zahl Fehlschüssen. Nach der Erschießung wurde die nächste Stelle näher zum Entladeort verlegt.[2]

Im Rahmen der Befehlsausgabe erklärte Major Trapp den Männern den Sinn ihrer Aufgabe. Da die jüdische Bevölkerung mit Partisanen unter einer Decke stecke, sei der arbeitsfähige Teil sofort in Konzentrationslager zu deportieren, während der Rest sofort zu erschießen sei. Am Ende jedoch bot er an: Wer von den Älteren sich dieser Aufgabe nicht gewachsen fühle, könne beiseitetreten. Der Erste, der dieses Angebot annahm, war ein Soldat der 3. Kompanie. Dessen Führer Hauptmann Hoffmann, gleichzeitig Hauptsturmführer der SS, machte dem Mann heftige Vorwürfe. Dieser wurde jedoch von Trapp in Schutz genommen. Daraufhin meldeten sich weitere elf Soldaten. Im Verlauf der Erschießungen meldeten sich immer mehr Soldaten oder „verdrückten“ sich, wie sie es in ihren späteren Aussagen nannten. Insgesamt waren es etwa 10–20 %, die sich von den Erschießungen zurückzogen. Die Weigerung dieser Polizisten war nicht auf ethisch-politischen Bedenken, sondern physische Abscheu und Ekel zurückzuführen.[3] Damit konnte sich kein Soldat, der die Teilnahme an den Erschießungen nicht verweigerte, auf Befehlsnotstand berufen, denn die Möglichkeit zur Entscheidungsfreiheit ohne Konsequenzen war gegeben. Trapp selbst, der dieses ungewöhnliche Angebot machte, ist nie zum Ort der Erschießung gekommen, um seine Männer zu kontrollieren oder zu beaufsichtigen. Laut Zeugenaussagen hielt er sich den gesamten Tag über in der Schule von Józefów auf, die ihm als Befehlsstand diente.[4]

Dass sich nur so wenige weigerten, derartige Gräuel zu begehen, erklärt Christopher Browning mit einer Reihe von Gründen. Erstens habe es an Bedenkzeit nach Trapps Angebot gefehlt. Wenn sich die Polizisten nicht augenblicklich meldeten, verschwand die Möglichkeit zur Versetzung. Zweitens – und viel bedeutender – wollten die wenigsten als Feiglinge oder Schwächlinge dastehen; die Anwesenden verspürten einen hohen Konformitätsdruck. Drittens rationalisierten zahlreiche der Täter ihre Verbrechen. Das Schicksal der Juden sei besiegelt. Ob sie nun Józefów erschossen oder verschont würden, sei unerheblich. Ein Soldat, der ausschließlich Kinder erschoss, erklärte, er habe die Kinder „erlösen“ wollen, weil sie ohne deren getötete Mütter ohnehin nicht überlebensfähig seien.[5]

Gerichtliche Folgen in der Nachkriegszeit

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In den Jahren 1962 bis 1967 wurden im Rahmen einer großen Aufarbeitung der Verbrechen im Distrikt Lublin auch die Verbrechen des Reserve-Polizeibataillons 101 behandelt. Dazu zählten neben dem Massaker auch Erschießungen in Serokomla und Łomazy sowie Międzyrzec und anderen Städten. Das Polizeibataillon ist verantwortlich für mindestens 38.000 Tote durch Erschießung und mindestens 45.200 Deportationen in das Vernichtungslager Treblinka.[6]

Die Ermittlungen erfolgten durch die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen in Ludwigsburg. Die deutschen Behörden vernahmen 210 Bataillonsangehörige. Gegen 14 von ihnen wurde schließlich Anklage erhoben. Von diesen wurden fünf verurteilt, weitere sechs zwar für schuldig befunden, aber nach richterlichem Ermessen nicht bestraft. Die Höchststrafe nach dem erstinstanzlichen Verfahren betrug acht Jahre, nach erfolgreicher Berufung wurde sie auf vier Jahre herabgesetzt.[7]

Zum Bataillon gehörten ab 2. Juni 1942 auch 14 Luxemburger, Mitglieder der früheren Luxemburger Freiwilligenkompanie. Über ihre Beteiligung an den Morden gibt es eine aktuelle Forschungsdebatte.[8][9][10][11]

Einzelnachweise

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  1. Christopher Browning: Ordinary Men. Penguin Books, 2001, ISBN 978-0-14-100042-8, S. 69.
  2. Christopher Browning: Ganz normale Männer, Hamburg 1999, S. 91, 92.
  3. Christopher Browning: Ordinary Men. Penguin Books, 2001, ISBN 978-0-14-100042-8, S. 74 („sheer physical revulsion“).
  4. Christopher Browning: Ganz normale Männer, Hamburg 1999, S. 12, 88.
  5. Christopher Browning: Ordinary Men. Penguin Books, 2001, ISBN 978-0-14-100042-8, S. 71–73.
  6. Christopher Browning: Ordinary Men. Penguin Books, 2001, ISBN 978-0-14-100042-8, S. 225 f.
  7. Christopher Browning: Ordinary Men. Penguin Books, 2001, ISBN 978-0-14-100042-8, S. 144 f.
  8. Mil Lorang: Beihilfe zum Mord: Luxemburger im Reservepolizeibataillon 101. In: MemoShoah Luxembourg asbl, Luxemburg. 2021, abgerufen am 6. Juni 2024.
  9. Jérôme Courtoy und Elisabeth Hoffmann: Die Luxemburger des RPB 101 und der Holocaust – Querschnitt einer Forschungsdebatte. déi aner wochenzeitung - l'autre hebdomadaire, Luxembourg, 19. Dezember 2019, abgerufen am 6. Juni 2024.
  10. Jérôme Courtoy und Elisabeth Hoffmann: Neuer Nachweis für Beteiligung am Holocaust: Luxemburger im Reservepolizeibataillon 101. In: déi aner wochenzeitung - l'autre hebdomadaire, Luxembourg. 5. Juni 2024, abgerufen am 6. Juni 2024.
  11. Jochen Zenthöfer: Luxemburg - Die Helfer der Schoa. Jüdische Allgemeine, 23. April 2020, abgerufen am 6. Juni 2024.