Ministerium der öffentlichen Arbeiten

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Das Ministerium der öffentlichen Arbeiten war ein Ministerium in Preußen. Es bestand von 1878 bis 1921.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In der Regierung des Königreichs Preußen trennte Otto von Bismarck vom Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche Arbeiten am 17. April 1878 das Ministerium der öffentlichen Arbeiten ab.[1] Letzterem unterstanden vor allem die staatliche Bauverwaltung, das Eisenbahnwesen und die Wasserstraßen. Mit den Königlich Preußischen Staatseisenbahnen (K.P.St.E.) betrieb es das damals größte Eisenbahnnetz der Welt. Erster Minister war Albert von Maybach.

Nachdem die Preußische Staatsbahn (P.St.B.) ab 1. April 1920 in die Deutsche Reichsbahn (bis 1921 als Deutsche Reichseisenbahnen bezeichnet,[2] ab 1924 die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft) integriert worden war, wurde das Ministerium durch Gesetz vom 15. August 1921 aufgelöst. Letzter Amtsinhaber war Rudolf Oeser, der spätere erste Generaldirektor der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft. Die Zuständigkeiten des Ministeriums – einschließlich der Rest-Zuständigkeiten für das Eisenbahnwesen – fielen weitgehend an das Handelsministerium zurück, das zu dieser Zeit die Bezeichnung Ministerium für Landwirtschaft, Domänen und für Forsten und für Handel und Gewerbe trug.[3] Die staatliche Bauverwaltung wurde schließlich – wie in anderen deutschen Staaten bereits zuvor üblich – dem Finanzministerium angegliedert.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Veränderungen im Staatsministerium. (Memento vom 20. Dezember 2015 im Internet Archive) In: Provinzial-Correspondenz, 3. April 1878
  2. Alfred C. Mierzejewski: The most valuable asset of the Reich. A history of the German National Railway. Band 1: 1920–1932. The University of North Carolina Press, Chapel Hill / London 1999, S. 26.
  3. Eisenbahndirektion in Mainz (Hrsg.): Amtsblatt der Eisenbahndirektion in Mainz vom 29. Oktober 1921, Nr. 61, S. 671. (Bekanntmachung Nr. 1172)