Musikkorps
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Als Musikkorps bezeichnet man ein offizielles Blasorchester bei staatlichen Institutionen.[1]
Auflistung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Aktuelle Musikkorps[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Musikkorps bei der Bundeswehr (Militär), siehe Militärmusikdienst:
- Stabsmusikkorps der Bundeswehr
- Musikkorps der Bundeswehr
- Big Band der Bundeswehr
- Gebirgsmusikkorps der Bundeswehr
- Ausbildungsmusikkorps der Bundeswehr
- Marinemusikkorps Kiel
- Luftwaffenmusikkorps Münster
- Luftwaffenmusikkorps Erfurt
- Heeresmusikkorps Neubrandenburg
- Heeresmusikkorps Hannover
- Heeresmusikkorps Kassel
- Heeresmusikkorps Koblenz
- Heeresmusikkorps Veitshöchheim
- Heeresmusikkorps Ulm
Musikkorps bei der Polizei, siehe Polizeiorchester:
- Bundespolizeiorchester Berlin
- Bundespolizeiorchester Hannover
- Bundespolizeiorchester München
- Landespolizeiorchester Baden-Württemberg
- Landespolizeiorchester Brandenburg
- Landespolizeiorchester Hessen
- Landespolizeiorchester Mecklenburg-Vorpommern
- Landespolizeiorchester Nordrhein-Westfalen
- Landespolizeiorchester Rheinland-Pfalz
- Landespolizeiorchester Sachsen-Anhalt
- Polizeiorchester Bayern
- Polizeiorchester Hamburg
- Polizeiorchester Niedersachsen
- Polizeiorchester Sachsen
- Polizeiorchester des Saarlandes
- Polizeimusikkorps Thüringen
Musikkorps beim Malteser Hilfsdienst:
Musikkorps beim Technischen Hilfswerk:
Musikkorps beim Deutschen-Roten-Kreuz:
Musikkorps bei der Feuerwehr:
Die Feuerwehr hat, anders als die anderen Institutionen, kein Landes-/Bundesmusikkorps, sondern deutschlandweit örtliche regionale Musikzüge
Ehemalige Musikkorps[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Musikkorps in der ehemaligen DDR, siehe Zentrales Musikkorps der FDJ und der Pionierorganisation Ernst Thälmann der DDR
Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
- ↑ Musikkorps. Bedeutung im Duden