Neuwürttemberg

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Altwürttemberg 1789 und die territorialen Zugewinne von 1803 bis 1810, die als „Neuwürttemberg“ zusammengefasst wurden
Erst Herzog, dann Kurfürst und König: Friedrich I., der Württemberg 1803 in Alt und Neu teilte

Als Neuwürttemberg bezeichnete man ab dem Reichsdeputationshauptschluss im Jahre 1803 das neue württembergische Herrschaftsgebiet, in dem die zahlreichen territorialen Zugewinne – vor allem östlich und südlich Altwürttembergs – zusammengefasst wurden.

Territoriale Zugewinne[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Dazu gehörte das in zahlreiche klösterliche, adelige und reichsstädtische Herrschaften zersplitterte Oberschwaben und das westliche Allgäu, also die überwiegend katholischen Gebiete zwischen der Schwäbischen Alb und dem Bodensee, deren Integration in das damals größtenteils protestantische Altwürttemberg nur teilweise gelang. Etliche Partikel hatten hier zu Vorderösterreich gehört. Das flächengrößte weltliche Territorium Neuwürttembergs war das der Grafen von Waldburg.

Außerdem zählten zu Neuwürttemberg Gebiete im Norden und Osten von Altwürttemberg, darunter die vormals hohenlohischen Gebiete und die ehemalige Fürstpropstei Ellwangen.

Zu den 1803 integrierten Reichsstädten zählten:

Staatliches Intermezzo[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Von 1803 bis zur endgültigen Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation 1806 gab es kurzzeitig einen eigenständigen Staat Neuwürttemberg mit Regierungssitz in Ellwangen, in dem die Landstände bzw. die Ständeversammlung Altwürttembergs keine Mitspracherechte hatten. Beide Staaten regierte der Kurfürst und Herzog Friedrich I. von Württemberg in Personalunion, bis er diese dank Napoleon zu einem Königreich zusammenfassen und dabei die ihm lästige Ständeverfassung Altwürttembergs „staatsstreichartig“ aufheben konnte.[1] Die politische Differenzierung in Alt- und Neuwürttemberg war von nun an hinfällig, wurde gelegentlich aber noch zur regionalen Abgrenzung genutzt.

Die Integration der meist katholischen Gebiete, die nach 1803 zu Neuwürttemberg und schließlich zum Königreich kamen, erforderte besondere Anstrengungen. Die Gleichberechtigung der neuen katholischen Staatsbürger musste ebenso wie die Gleichstellung des katholischen Kultus gesichert werden.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Walter Grube: Stände in Württemberg. In: Von der Ständeversammlung zum demokratischen Parlament. Theiss, Stuttgart 1982, S. 49f.