Oberlandesgerichtsrat

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Oberlandesgerichtsrat war bis zur Änderung der Dienstbezeichnungen der Richter im Jahre 1967 die Dienstbezeichnung für die beisitzenden Richter an deutschen Oberlandesgerichten.[1] Seither lautet die Dienstbezeichnung: Richter am Oberlandesgericht.

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Zeno: Lexikoneintrag zu »Oberlandesgerichtsrat«. Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band ... Abgerufen am 12. Mai 2021.