Parlamentarisches Kontrollgremium
Das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) ist ein Gremium des Deutschen Bundestags zur parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes. Es ist zuständig für den Bundesnachrichtendienst (BND), das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und den Militärischen Abschirmdienst (MAD). Rechtsgrundlage ist das Kontrollgremiumgesetz (PKGrG). Das Gremium ging aus dem 1956 eingerichteten, informellen und nur unregelmäßig tagenden Parlamentarischen Vertrauensmännergremium (PVMG) hervor, das 1978 von der Parlamentarischen Kontrollkommission (PKK) mit gesetzlicher Grundlage abgelöst und 1999 in Parlamentarisches Kontrollgremium umbenannt wurde. Das geheim tagende Gremium besteht aus neun Mitgliedern, wovon derzeit drei unbesetzt sind. Vorsitzender ist seit 2025 Marc Henrichmann (CDU).
Funktion und Aufgaben
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]| Name | Fraktion | Bemerkung |
|---|---|---|
| Marc Henrichmann | CDU |
Vorsitzender |
| Konstantin von Notz | B90/Grüne |
stellv. Vorsitzender |
| Heiko Hain | CSU |
|
| Alexander Throm | CDU |
|
| Daniel Baldy | SPD |
|
| Sonja Eichwede | SPD |
|
| n.n. | AfD |
unbesetzt |
| n.n. | AfD |
unbesetzt |
| n.n. | Die Linke |
unbesetzt |
Der Deutsche Bundestag wählt zu Beginn jeder Wahlperiode die Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums aus seiner Mitte (§ 2 Abs. 1 PKGrG) und bestimmt dessen Mitgliederzahl, die Zusammensetzung und die Arbeitsweise (§ 2 Abs. 2 PKGrG). Das Parlamentarische Kontrollgremium tritt mindestens einmal im Vierteljahr zusammen. Es wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und deren oder dessen Stellvertreterin oder Stellvertreter. Es gibt sich eine Geschäftsordnung (§ 3 Abs. 1 PKGrG). Jedes Mitglied kann die Einberufung und die Unterrichtung des Parlamentarischen Kontrollgremiums verlangen (§ 3 Abs. 2 PKGrG).
Die Bundesregierung ist verpflichtet, das PKGr umfassend über die allgemeinen Tätigkeiten der Nachrichtendienste des Bundes und über Vorgänge von besonderer Bedeutung zu unterrichten (§ 4 PKGrG).
Soweit das Recht auf Kontrolle des PKGr reicht, kann es von der Bundesregierung und den Nachrichtendiensten des Bundes verlangen, Akten oder andere in amtlicher Verwahrung befindliche Schriftstücke, gegebenenfalls auch im Original, herauszugeben und in Dateien gespeicherte Daten zu übermitteln. Ihm ist jederzeit Zutritt zu sämtlichen Dienststellen der Nachrichtendienste des Bundes zu gewähren (§ 5 Abs. 1 PKGrG). Es kann Angehörige der Nachrichtendienste, Mitarbeiter und Mitglieder der Bundesregierung sowie Beschäftigte anderer Bundesbehörden nach Unterrichtung der Bundesregierung befragen oder von ihnen schriftliche Auskünfte einholen. Die anzuhörenden Personen sind verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen (§ 5 Abs. 2 PKGrG).
Soweit zwingende Gründe des Nachrichtenzugangs oder der Schutz von Persönlichkeitsrechten Dritter dies erfordern oder wenn der Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung betroffen ist, kann die Bundesregierung sowohl die Unterrichtung des PKGr über allgemeine Tätigkeiten und Vorgänge von besonderer Bedeutung sowie die Herausgabe von Akten und Übermittlung von Dateien verweigern, als auch den Mitarbeitern der Nachrichtendienste des Bundes verbieten, Auskünfte zu erteilen. Beides ist von der Bundesregierung dem PKGr gegenüber zu begründen (§ 6 Abs. 2 PKGrG).
Die PKGr-Mitglieder erhalten regelmäßig durch die Bundesregierung Einblick in die Arbeit der Nachrichtendienste des Bundes. Da deren Wirken naturgemäß geheim bleiben soll, sind die Mitglieder des PKGr zur Verschwiegenheit – auch gegenüber den anderen Mitgliedern des Bundestags – verpflichtet (§ 10 Abs. 1 PKGrG). Weil sich das parlamentarische Fragerecht auch auf den Bereich der Nachrichtendienste erstreckt, sind die Bundesregierung sowie das PKGr verpflichtet, zu dringenden Angelegenheiten Auskunft zu erstatten. Die Begründung der Bundesregierung, nachrichtendienstliche Themen seien ausschließlich im PKGr zu erörtern und nicht zu veröffentlichen, ist deshalb laut dem Urteil 2 BvE 5/06[1] des Bundesverfassungsgerichts unzulässig.[2] Über die Sitzungen des PKGr wird eine Niederschrift in drei Exemplaren gefertigt.[3]
Mitarbeiter der Nachrichtendienste des Bundes sind berechtigt, sich in dienstlichen Angelegenheiten sowie bei innerdienstlichen Missständen, ohne Einhaltung des Dienstweges, unmittelbar an das Parlamentarische Kontrollgremium zu wenden (wie es etwa im Falle von Soldaten beim Wehrbeauftragten möglich ist). Aufgrund einer Eingabe dürfen sie nicht dienstlich gemaßregelt oder benachteiligt werden. An den Deutschen Bundestag gerichtete Eingaben von Bürgern über ein sie betreffendes Verhalten der Nachrichtendienste des Bundes können dem Parlamentarischen Kontrollgremium zur Kenntnis gegeben werden (§ 8 PKGrG).
Im Rahmen ihrer Ressortzuständigkeit üben auch der Innen- und der Verteidigungsausschuss über das BfV bzw. den MAD eine gewisse Kontrolle aus.
Seit 1993 erstattet das Gremium dem Deutschen Bundestag, mindestens in der Mitte und am Ende jeder Wahlperiode, öffentlich Bericht über seine bisherige Kontrolltätigkeit (§ 13 PKGrG).
In den 1980er und 1990er Jahren wurden Abgeordnete der Grünen, in den 1990er Jahren der PDS und 2018 auch der AfD nicht in das Gremium gewählt.[4]
Am 7. Dezember 2016 wurde das Kontrollgremiumgesetz durch das Gesetz zur weiteren Fortentwicklung der parlamentarischen Kontrolle der Nachrichtendienste des Bundes geändert (BGBl. 2016 I S. 2746). Unter anderem wurde ein Ständiger Bevollmächtigter des PKGr eingerichtet.
Seit 2017 befragt das Kontrollgremium jährlich im Herbst die Präsidenten der Nachrichtendienste des Bundes während einer öffentlichen Anhörung.[5]
Dem Parlamentarischen Kontrollgremium können übergangsweise auch Mitglieder angehören, welche nicht mehr Mitglieder des Bundestages sind. Um eine ununterbrochene Kontrolle der Nachrichtendienste zu gewährleisten, übt das PKGr seine Tätigkeit so lange aus, bis der nachfolgende Deutsche Bundestag über eine neue Besetzung entschieden hat (§ 3 Abs. 4 PKGrG). Eine solche Situation war z. B. am 24. Oktober 2013 gegeben, als im Zusammenhang mit der NSA-Affäre die FDP-Abgeordneten des 17. Deutschen Bundestages, die für den 18. Deutschen Bundestag nicht wiedergewählt worden waren, an einer Sondersitzung des Gremiums in der Legislaturperiode des 18. Deutschen Bundestages teilnahmen.
Parlamentarisches Vertrauensmännergremium (PVMG)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Vorläufer des Parlamentarischen Kontrollgremiums war das Parlamentarische Vertrauensmännergremium (PVMG). Es wurde 1956 vom damaligen Bundeskanzler Konrad Adenauer installiert und trat zwischen 1956 und 1960 lediglich dreimal zusammen.[6] Nach der letzten Sitzung 1958 tagte das Gremium am 4. September 1963 anlässlich der Verurteilung des BND-Mitarbeiters und KGB-Spions Heinz Felfe vom 23. Juli. Der damalige BND-Präsident Reinhard Gehlen und seine engsten Mitarbeiter berichteten über den Fall, das Personal und die Sicherheitsstandards.[7]
Bei seiner Gründung war das PVMG allein für die Kontrolle des BND zuständig. 1965 erweiterte sich die Zuständigkeit auch auf das BfV und den MAD.[8] Mitte 1976 fand die letzte Sitzung des PVMG statt.[9]
Parlamentarische Kontrollkommission (PKK)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Jahre 1978, nach zwei Jahren Pause, wurde das PVMG durch die Parlamentarische Kontrollkommission (PKK) abgelöst.[9] Im Gegensatz zum PVMG erhielt die PKK eine gesetzliche Grundlage, das Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes.
8. Wahlperiode
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im 8. Deutschen Bundestag, waren die ersten Mitglieder des achtköpfigen PKK der damalige Oppositionsführer und spätere Bundeskanzler Helmut Kohl, der damalige CSU-Vorsitzende Franz Josef Strauß und Friedrich Vogel von der CDU/CSU-Fraktion, Alfred Emmerlich, Gerhard Jahn und der damalige Fraktionsvorsitzende Herbert Wehner von der SPD-Fraktion sowie der damalige Fraktionsvorsitzende Wolfgang Mischnick und Hans A. Engelhard von der FDP-Fraktion.[10] Nach der Wahl von Strauß zum Bayerischen Ministerpräsidenten und seinem damit verbundenen Ausscheiden aus dem Bundestag wurde am 1. Dezember 1978 der CSU-Bundestagsabgeordnete Friedrich Zimmermann nachgewählt.[11]
9. Wahlperiode
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das PKK des 9. Deutschen Bundestages umfasste erneut acht Personen. Am 18. Dezember 1980 wurden erneut Helmut Kohl, Friedrich Vogel, Friedrich Zimmermann, Alfred Emmerlich, Gerhard Jahn, Herbert Wehner, Wolfgang Mischnick und Hans A. Engelhard in das PKK gewählt.[12] Nach der Wahl Kohls zum Bundeskanzler, der Ernennung von Vogel zum Parlamentarischen Staatssekretär im Bundeskanzleramt und von Zimmermann zum Bundesminister des Innern und deren Ausscheiden aus dem PKK wurden Alfred Dregger (CDU/CSU-Fraktionsvorsitzender), Theo Waigel (Vorsitzender der CSU-Landesgruppe) und Benno Erhard (stellvertretender Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU) als Nachfolger von der Fraktion der CDU/CSU benannt und am 27. Oktober 1982 vom Plenum des Bundestags bestätigt.[13] Für den am 4. Oktober 1982 zum Bundesminister der Justiz ernannten Engelhard wurde Burkhard Hirsch (FDP) am 26. November 1982 nachgewählt.[14]
10. Wahlperiode
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das PKK des 10. Deutschen Bundestages umfasste wiederum acht Personen. Am 19. Mai 1983 wurden erneut Alfred Dregger, Benno Erhard, Theo Waigel, Wolfgang Mischnick, Friedrich Vogel, Alfred Emmerlich, Gerhard Jahn und Burkhard Hirsch in das PKK gewählt.[15] Kein Mitglied wurde erstmals gewählt. Die neu im Bundestag vertretenen Grünen erhielten keinen Sitz im PKK. Am 1. Dezember 1983 folgte Karl Miltner dem ausgeschiedenen Benno Erhard,[16] der am 3. November 1983 zum Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Justiz ernannt worden war.
11. Wahlperiode
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das PKK des 11. Deutschen Bundestages umfasste wiederum acht Personen. Am 1. April 1987 wurden erneut Theo Waigel (CSU), Karl Miltner (CDU), Wolfgang Mischnick (CDU), Burkhard Hirsch (FDP), Alfred Emmerlich (SPD) und Gerhard Jahn (SPD) sowie erstmals Rolf Olderog (CDU) und Willfried Penner (SPD) in das PKK gewählt.[17] Die Grünen erhielten erneut keinen Sitz im PKK. Am 16. Juni 1988 wurde Paul Laufs (CDU) für den aus dem Bundestag ausgeschiedenen Karl Miltner,[18] am 1. Juni 1989 Wolfgang Bötsch (CSU)[19] und am 31. Mai 1990 Hans de With (SPD) nachgewählt.[20] Bötsch ersetzte dem zum Bundesminister der Finanzen ernannten Theo Waigel.
12. Wahlperiode
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das PKK des 12. Deutschen Bundestages umfasste erneut acht Personen. Am 21. Februar 1991 wurden erneut Paul Laufs, Rolf Olderog, Willfried Penner, Hans de With und Burkhard Hirsch sowie erstmals Rudolf Kraus (CSU), Peter Struck (SPD), Hermann Otto Solms (FPD) gewählt. Die Kandidaten von Bündnis 90/Die Grünen und der erstmals im Bundestag vertretenen Gruppe PDS/Linke Liste wurden nicht gewählt.[21] Am 3. Juni 1993 legte das PKK erstmals einen Bericht über seine Kontrolltätigkeit vor.[22] Die Berichtspflicht war mit der Novellierung des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes am 27. Mai 1992 (BGBl. 1992 I S. 997) eingeführt worden. Ein zweiter Bericht für den Zeitraum 1. Juli 1993 bis 20. Juni 1994 folgte am 24. Juni 1994.[23]
13. Wahlperiode
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das PKK des 13. Deutschen Bundestages (1995–1998) wurde um eine Person auf neun Personen erweitert. Am 26. Januar 1995 wurden erneut Rolf Olderog, Peter Struck und Burkhard Hirsch sowie erstmals Hartmut Büttner (CDU), Wolfgang Zeitlmann (CSU), Erwin Marschewski (CDU), Norbert Gansel (SPD), Anni Brandt-Elsweier (SPD) und Manfred Such (Grüne) in das PKK gewählt.[24] Mit Anni Brandt-Elsweier war erstmals eine Frau in das PKK gewählt worden und mit Manfred Such erstmals ein Mitglied der Grünen. Am 22. Juni 1995 wurde Willfried Penner, der bereits im 11. und 12. Deutschen Bundestag dem PKK angehört hatte, als Nachfolger des ausgeschiedenen Peter Struck, in das PKK gewählt.[25] Am 1. Juli 1996 legte das PKK seinen Bericht über die Kontrolltätigkeit für den Berichtszeitraum Juni 1994 bis Juni 1996 vor.[26] Am 26. Juni 1997 wurde Volker Neumann (SPD) für den ausgeschiedenen Norbert Gansel in das PKK gewählt.[27] Am 1. Juli 1998 legte das PKK seinen Bericht über die Kontrolltätigkeit für den Berichtszeitraum Juli 1996 bis Juni 1998 vor.[28]
Parlamentarisches Kontrollgremium (PKGr)
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Jahr 1999 wurde die Parlamentarische Kontrollkommission – unter anderem wegen der Abkürzung PKK, die die Allgemeinheit eher mit der als verfassungsfeindlich geltenden Arbeiterpartei Kurdistans verbindet – in Parlamentarisches Kontrollgremium umbenannt.
14. Wahlperiode
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im 14. Deutschen Bundestages (1998–2002) wurden, Vergleichsweise spät erst in der 47. Sitzung, am 24. Juni 1999 erneut Anni Brandt-Elsweier, Volker Neumann, Willfried Penner, Erwin Marschewski, Hartmut Büttner und Wolfgang Zeitlmann gewählt. Neu ins Gremium kamen Ludwig Stiegler (SPD) und Edzard Schmidt-Jortzig (FDP).[29] Am 30. Juni 1999 wurde Hans-Christian Ströbele (Grüne) nachgewählt, der sechs Tage zuvor die notwendige Zahl der Stimmen nicht erreicht hatte.[30] Das Gremium umfasste somit wieder neun Personen. Am 30. Juni 2000 wurde Hermann Bachmaier in das Gremium nachgewählt,[31] der auf den am 11. Mai 2000 aus dem Deutschen Bundestag ausgeschiedenen Willfried Penner folgte. Am 8. Juni 2000 legte das PKGr seinen Bericht über die Kontrolltätigkeit für den Berichtszeitraum Juli 1998 bis Juni 2000[32] und am 4. Juli 2002 für den Berichtszeitraum Juli 2000 bis Juli 2002 vor.[33]
15. Wahlperiode
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im 15. Deutschen Bundestages (2002–2005) wurden am 5. Dezember 2002 erneut Hermann Bachmaier, Volker Neumann, Hartmut Büttner, Wolfgang Zeitlmann und Hans-Christian Ströbele sowie erstmals Hans-Joachim Hacker (SPD), Erika Simm (SPD), Bernd Schmidbauer (CDU) und Rainer Funke (FDP) in das Gremium gewählt.[34] Vorsitzender wurde Volker Neumann. Am 2. Dezember 2004 legte das PKGr seinen Bericht über die Kontrolltätigkeit für den Berichtszeitraum August 2002 bis Oktober 2004[35] und am 8. September 2005 für den Berichtszeitraum November 2004 bis September 2005 vor.[36]
16. Wahlperiode
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der 16. Wahlperiode des Deutschen Bundestages (2005–2009) hatte das Gremium neun Mitglieder. Diese waren: Max Stadler (FDP) als Vorsitzender, Norbert Röttgen (CDU) als stellvertretender Vorsitzender sowie Bernd Schmidbauer (CDU), Hans-Peter Uhl (CSU), Fritz Rudolf Körper (SPD), Thomas Oppermann (SPD), Joachim Stünker (SPD), Wolfgang Nešković (Linke) und Hans-Christian Ströbele (Grüne).[37]
17. Wahlperiode
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Mitglieder des 11-köpfigen Gremiums in der 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages (2009–2013) waren: Thomas Oppermann (SPD) als Vorsitzender, Michael Grosse-Brömer (CDU) als stellvertretender Vorsitzender sowie Clemens Binninger (CDU), Manfred Grund (CDU), Hans-Peter Uhl (CSU), Michael Hartmann (SPD), Fritz Rudolf Körper (SPD), Gisela Piltz (FDP), Hartfrid Wolff (FDP), Steffen Bockhahn (Linke) und Hans-Christian Ströbele (Grüne).[38]
Der parteilose, seit 2005 für die Partei Die Linke dem PKGr angehörige Wolfgang Nešković wurde im Dezember 2009 zunächst nicht vom Bundestag bestätigt. In einer zweiten Abstimmung am 20. Januar 2010 wurde Nešković in namentlicher Abstimmung dann mit 320 Ja-Stimmen, 226 Nein-Stimmen und 35 Enthaltungen wieder in das PKGr gewählt.[39] Nach Austritt aus seiner Fraktion schied er im Dezember 2012 aus dem PKGr, sein Nachfolger wurde Steffen Bockhahn.
Seit 2009 ist das PKGr auch verfassungsrechtlich in Art. 45d GG verankert – dem einzigen Artikel des Grundgesetzes mit amtlicher Überschrift. Am 29. Juli 2009 wurde zudem das Gesetz neu gefasst.
18. Wahlperiode
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die neun Mitglieder des Gremiums in der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages (2013–2017) waren: Clemens Binninger (CDU) als Vorsitzender, André Hahn (Linke) als stellvertretender Vorsitzender sowie Manfred Grund (CDU), Stephan Mayer (CSU), Armin Schuster (CDU), Gabriele Fograscher (SPD), Uli Grötsch (SPD), Burkhard Lischka (SPD) und Hans-Christian Ströbele (Grüne) als ordentliche Mitglieder.[40]
19. Wahlperiode
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]| Name | Fraktion | Bemerkung |
|---|---|---|
| Roderich Kiesewetter | CDU |
Vorsitzender |
| Konstantin von Notz | B90/Grüne |
stellvertretender Vorsitzender |
| Andrea Lindholz | CSU |
|
| Patrick Sensburg | CDU |
|
| Uli Grötsch | SPD |
|
| Thomas Hitschler | SPD |
|
| Roman Reusch | AfD |
|
| Stephan Thomae | FDP |
|
| André Hahn | Die Linke |
Das Parlamentarische Kontrollgremium des 19. Deutschen Bundestages bestand aus neun Mitgliedern und wurde am 18. Januar 2018 eingesetzt.[41] Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion entsandte dabei drei Abgeordnete, die SPD-Fraktion zwei, sowie die AfD-Bundestagsfraktion, die FDP-Fraktion, die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Linksfraktion jeweils ein Fraktionsmitglied. Den Vorsitz hatte die CDU/CSU-Fraktion.[42] Zuletzt gehörten dem Gremium in der 19. Wahlperiode die Abgeordneten Roderich Kiesewetter (Vorsitzender, CDU), Konstantin von Notz (stellvertretender Vorsitzender, Grüne), Andrea Lindholz (CSU), Patrick Sensburg (CDU), Uli Grötsch (SPD), Thomas Hitschler (SPD), Roman Reusch (AfD), Stephan Thomae (FDP) und André Hahn (Die Linke) an. Burkhard Lischkas Mitgliedschaft endete mit dessen Mandatsverzicht am 14. Oktober 2019.[43] Als seine Nachfolgerin wurde auf Vorschlag der SPD-Fraktion am 7. November 2019 Eva Högl gewählt.[44] Högl wurde am 7. Mai 2020 zur Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages gewählt und war damit keine Abgeordnete mehr. Als ihr Nachfolger im Parlamentarischen Kontrollgremium wurde zugleich ihr SPD-Kollege Thomas Hitschler gewählt.[45] Mit Ablauf des 9. November 2020 legte der PKGr-Vorsitzende Armin Schuster sein Bundestagsmandat nieder. Als sein Nachfolger wurde, bereits am 5. November 2020, der CDU-Abgeordnete Roderich Kiesewetter mit einer breiten Mehrheit von 541 Stimmen bei 355 erforderlichen Stimmen gewählt.[46] Das Kontrollgremium wählte Kiesewetter am 25. November 2020 zu seinem Vorsitzenden.[47]
Der von der AfD vorgeschlagene Berliner Leitende Oberstaatsanwalt Roman Reusch verfehlte im ersten Wahlgang am 18. Januar 2018 zunächst die notwendigen 355 Stimmen, nachdem Politiker der anderen Parteien Bedenken gegen Reusch geäußert hatten.[48] Im zweiten Wahlgang wurde Reusch schließlich in das PKGr gewählt.[49]
20. Wahlperiode
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]| Name | Fraktion | Bemerkung |
|---|---|---|
| Konstantin von Notz | B90/Grüne |
Vorsitzender |
| Roderich Kiesewetter | CDU |
stellvertretender Vorsitzender |
| Dirk Wiese | SPD |
|
| Sebastian Hartmann | SPD |
|
| Ralf Stegner | SPD |
|
| Marja-Liisa Völlers | SPD |
|
| Marc Henrichmann | CDU |
|
| Andrea Lindholz | CSU |
Obfrau |
| Christoph de Vries | CDU |
|
| Irene Mihalic | B90/Grüne |
|
| Konstantin Kuhle | FDP |
|
| Alexander Müller | FDP |
Der 20. Deutsche Bundestag setzte am 24. März 2022 das Parlamentarische Kontrollgremium ein und legte die Mitgliederzahl auf 13 fest; vier mehr als in der vorherigen Legislaturperiode. Das Gremium wählte am selben Tag Konstantin von Notz (Grüne) zum Vorsitzenden und Roderich Kiesewetter (CDU) zum stellvertretenden Vorsitzenden. Gewählt wurden außerdem Uli Grötsch, Sebastian Hartmann, Ralf Stegner und Marja-Liisa Völlers für die Fraktion der SPD, Alexander Hoffmann und Christoph de Vries als weitere Mitglieder für die Unionsfraktion, Irene Mihalic als weiteres Mitglied für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Konstantin Kuhle und Alexander Graf Lambsdorff für die FDP-Fraktion gewählt. Die Vorschläge der AfD-Fraktion und Fraktion der Linken, der ehemalige Generalleutnant Joachim Wundrak und André Hahn, verfehlten die erforderliche Mehrheit von 369 Stimmen, sodass das Gremium mit 11 Mitgliedern tagte.[50] André Hahn wurde am 28. April 2022 vom Bundestag als Mitglied des Gremiums gewählt.[51] Kiesewetter war zuvor Vorsitzender, von Notz sein Stellvertreter. Außer diesen beiden und Uli Grötsch gehören alle Mitglieder erstmals dem Gremium an.
Zuvor war am 13. Januar 2022 die geplante Entscheidung über die Neubesetzung des Gremiums für die 20. Legislaturperiode kurzfristig von der Tagesordnung des Bundestages genommen worden. Hintergrund soll ein Streit zwischen den Koalitionsparteien gewesen sein, ob der SPD-Abgeordnete Uli Grötsch oder der Grüne Konstantin von Notz den Vorsitz übernimmt.[52] Als Kompromiss sollte von Notz den Vorsitz nach der Hälfte der Legislatur im März 2024 an Grötsch abgeben.[53] Dies geschah jedoch nicht, stattdessen wurde Grötsch in das neu geschaffene Amt des Polizeibeauftragten des Bundes beim Deutschen Bundestag gewählt.
Am 7. August 2023 schied Alexander Graf Lambsdorff aus dem Deutschen Bundestag aus,[54] um deutscher Botschafter in Russland zu werden. Damit endete auch seine Mitgliedschaft im Kontrollgremium. Am 7. November 2023 wählte der Deutsche Bundestag den verteidigungspolitischen Sprecher der FDP, Alexander Müller, als Lambsdorffs Nachfolger in das Gremium, ebenso wie Dirk Wiese, der Uli Grötsch ersetzt. Grötsch wurde Polizeibeauftragter des Bundes. Der AfD-Kandidat Michael Kaufmann verfehlte hingegen die notwendige Mehrheit.[55] Mit der Auflösung der Fraktion Die Linke im Bundestag im Dezember 2023 verlor André Hahn seinen Sitz im Kontrollgremium. Stattdessen wurde am 22. Februar 2024 Marc Henrichmann (521 Ja-Stimmen) von der CDU nachgewählt.[56] Am gleichen Tag wurde Gereon Bollmann von der AfD mit 578 Nein-Stimmen nicht ins Gremium gewählt, sodass der Sitz der AfD weiterhin unbesetzt blieb.[57] Am 4. Juli 2024 wurde Andrea Lindholz als Nachfolgerin von Alexander Hoffmann in das Kontrollgremium gewählt.[58] Sie wurde zudem Obfrau ihrer Fraktion.[59]
21. Wahlperiode
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Gremium wurde in der 21. Wahlperiode von 13 auf neun Mitglieder verkleinert, wovon drei auf die Union, je zwei auf die AfD und die SPD und je ein Mitglied auf die Grünen und die Linke entfallen.[60][61] Am 26. Juni 2025 wählte der Deutsche Bundestag Heiko Hain, Marc Henrichmann und Alexander Throm von der CDU/CSU-Fraktion, Daniel Baldy und Sonja Eichwede von der SPD-Fraktion sowie Konstantin von Notz von der Grünen-Fraktion in das Parlamentarische Kontrollgremium. Die AfD-Kandidaten Martin Hess und Gerold Otten sowie Heidi Reichinnek von der Linksfraktion erhielten nicht die erforderliche Mehrheit.[62]
Das Parlamentarische Kontrollgremium bestimmte in seiner konstituierenden Sitzung am 26. Juli 2025 zu seinem Vorsitzenden Marc Henrichmann und zu seinem stellvertretenden Vorsitzenden Konstantin von Notz.[63]
Kritik
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das PKGr wurde teilweise als „zahnlos“ beschrieben. So sollen Dienststellen der Nachrichtendienste in der Vergangenheit teilweise nur mit Vorankündigung besucht worden sein können und Mitglieder des PKGr behaupteten 2012, dass Nachrichtendienst-Beschäftigte ihnen gegenüber mehrfach die Unwahrheit gesagt haben sollen.[64][65][66][67] netzpolitik.org kritisierte 2017, dass dem PKGr etwa Daten über die Kooperation mit ausländischen Nachrichtendiensten nicht vollständig erhalte.[68][69] Im Rahmen des sogenannten Journalisten-Skandals bat das PKGr 2013 den damaligen Bundestagspräsidenten Lammert um die Einleitung rechtlicher Schritte wegen der vermuteten Verletzung von Dienstgeheimnissen (§ 353b StGB) durch die Weitergabe geheimer Informationen aus dem Gremium.[70][71]
Vergleichbare Organe der Länder
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In den Bundesländern existieren ähnliche Gremien der Landesparlamente zur Kontrolle der jeweiligen Landesbehörde für Verfassungsschutz, beispielsweise in Bayern das Parlamentarische Kontrollgremium zur Überwachung der Tätigkeit des Bayerischen Landesamtes für Verfassungsschutz (7 Mitglieder).[72] In Nordrhein-Westfalen ist das Parlamentarische Kontrollgremium (PKG) des Landtages in §§ 23–30 des Landesverfassungsschutz-Gesetzes geregelt.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes
- Friedel, Andreas: Blackbox Parlamentarisches Kontrollgremium des Bundestages – Defizite und Optimierungsstrategien bei der Kontrolle der Nachrichtendienste. Springer VS, Wiesbaden 2019, ISBN 978-3-658-25791-0.
- Deutscher Bundestag: 20. Wahlperiode (Hrsg.): Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium: Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß § 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (Berichtszeitraum Oktober 2021 bis September 2023). Berlin 23. Februar 2024. BT-Drs. 20/10473
- Deutscher Bundestag: 20. Wahlperiode (Hrsg.): Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium: Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß § 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (Berichtszeitraum Oktober 2019 bis September 2021). Berlin 20. Dezember 2021. BT-Drs. 20/310
- Deutscher Bundestag: 19. Wahlperiode (Hrsg.): Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium: Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß § 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (Berichtszeitraum November 2017 bis September 2019). Berlin 18. November 2019. BT-Drs. 19/15266
- Deutscher Bundestag (Hrsg.): Unterrichtung durch das Parlamentarische Kontrollgremium: Bericht über die Kontrolltätigkeit gemäß § 13 des Gesetzes über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes (Berichtszeitraum Dezember 2015 bis Oktober 2017). 15. Januar 2018. BT-Drs. 19/422
- Deutscher Bundestag: Wissenschaftliche Dienste (Hrsg.): Ausarbeitung: Parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste in Bund und Ländern. 10. Oktober 2012 (Online [PDF; 478 kB; abgerufen am 14. August 2021] WD 3 – 3000 – 108/12 (2. akt. Fassung)).
- Deutscher Bundestag: Parlamentarisches Kontrollgremium (Hrsg.): Geschäftsordnung. 18. Mai 2018 (GO PKGr [PDF]).
- Hansalek, Erik: Die parlamentarische Kontrolle der Bundesregierung im Bereich der Nachrichtendienste (Kölner Schriften zu Recht und Staat Band 27). Lang, Frankfurt am Main 2006, ISBN 978-3-631-54454-9.
- Hempel, Marcel: Der Bundestag und die Nachrichtendienste – eine Neubestimmung durch Art. 45d GG? (Schriften zum Öffentlichen Recht, Band 1268). Duncker & Humblot, Berlin 2014, ISBN 978-3-428-14353-5.
- Hirsch, Alexander: Die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste (Schriften zum Öffentlichen Recht, Band 711). Duncker & Humblot, Berlin 1996, ISBN 3-428-08823-9.
- Hörauf, Dominic: Die demokratische Kontrolle des Bundesnachrichtendienstes – Ein Rechtsvergleich vor und nach 9/11 (Verfassungsrecht in Forschung in Praxis Band 88). Kovač, Hamburg 2011, ISBN 978-3-8300-5729-1.
- Neumann, Volker: Die parlamentarische Kontrolle der Nachrichtendienste in Deutschland, in: Nikolas Dörr und Till Zimmermann: Die Nachrichtendienste der Bundesrepublik Deutschland. wvb, Berlin 2007. ISBN 978-3-86573-307-8, S. 13–34.
- Jens Singer: Praxiskommentar zum Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes: Kontrollgremiumgesetz – PKGrG. Springer, Berlin u. Heidelberg 2016, ISBN 978-3-662-46862-3.
- Waske, Stefanie: Mehr Liaison als Kontrolle – die Kontrolle des BND durch Parlament und Regierung 1955 – 1978. VS-Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2007, ISBN 978-3-531-91390-2.
- Andreas Nefzger: Die Probleme der Geheimdienstkontrolleure. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung. 24. November 2025 (faz.net).
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Parlamentarisches Kontrollgremium der 20. Wahlperiode. In: bundestag.de. Deutscher Bundestag
- Parlamentarisches Kontrollgremium der 19. Wahlperiode. In: bundestag.de. Deutscher Bundestag
- Gesetz über die parlamentarische Kontrolle nachrichtendienstlicher Tätigkeit des Bundes
- Lehrforschungsprojekt zum BND und seiner Kontrolle ( vom 27. September 2007 im Internet Archive; PDF)
- C. Löser: Seminararbeit zur parlamentarischen Kontrolle der Exekutive in der Bundesrepublik Deutschland. (PDF)
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ BVerfG, 2 BvE 5/06 vom 1. Juli 2009.
- ↑ Kontrolle der Nachrichtendienste – Einführung. Deutscher Bundestag, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 2. Februar 2014; abgerufen am 22. Januar 2014.
- ↑ Deutscher Bundestag – Parlamentarisches Kontrollgremium – Geschäftsordnung. In: Deutscher Bundestag. Deutscher Bundestag, 18. Mai 2018, abgerufen am 12. Dezember 2018.
- ↑ mdr.de: Parlamentarisches Kontrollgremium: Bundestag wählt Geheimdienstkontrolleure. (mdr.de [abgerufen am 7. Juli 2018]).
- ↑ Nachrichtendienste warnen vor Gefahren durch Russland und China. In: bundestag.de. 17. Oktober 2022, abgerufen am 18. Oktober 2022.
- ↑ Thomas Wolf: Die Entstehung des BND. Aufbau, Finanzierung, Kontrolle (= Jost Dülffer, Klaus-Dietmar Henke, Wolfgang Krieger, Rolf-Dieter Müller [Hrsg.]: Veröffentlichungen der Unabhängigen Historikerkommission zur Erforschung der Geschichte des Bundesnachrichtendienstes 1945–1968. Band 9). 1. Auflage. Ch. Links Verlag, Berlin 2018, ISBN 978-3-96289-022-3, S. 386.
- ↑ Bodo V. Hechelhammer: Spion ohne Grenzen. Heinz Felfe. Agent in sieben Geheimdiensten. Piper, München 2019, ISBN 978-3-492-05793-6, S. 228.
- ↑ Helmut R. Hammerich: „Stets am Feind!“ – Der Militärische Abschirmdienst (MAD) 1956–1990. 1. Auflage. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2019, ISBN 978-3-525-36392-8, S. 92.
- 1 2 Helmut R. Hammerich: „Stets am Feind!“ – Der Militärische Abschirmdienst (MAD) 1956–1990. 1. Auflage. Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2019, ISBN 978-3-525-36392-8, S. 93.
- ↑ BT-Drs. 8/1695, Plenarprotokoll 8/83, S. 6554
- ↑ Plenarprotokoll 8/121, S. 9387
- ↑ BT-Drs. 9/52, Plenarprotokoll 9/12, S. 372
- ↑ Plenarprotokoll 9/124, S. 7473
- ↑ Plenarprotokoll 9/131, S. 8097
- ↑ Plenarprotokoll 10/8, S. 390
- ↑ Plenarprotokoll 10/40, S. 2699
- ↑ Plenarprotokoll 11/7, S. 341
- ↑ Plenarprotokoll 11/85, S. 5737
- ↑ Plenarprotokoll 11/146, S. 10830
- ↑ Plenarprotokoll 11/214, S. 16806
- ↑ Plenarprotokoll 12/9, S. 431
- ↑ BT-Drs. 12/5080
- ↑ BT-Drs. 12/8102
- ↑ Plenarprotokoll 13/15, S. 869 f.
- ↑ Plenarprotokoll 13/44, S. 3565 f.
- ↑ BT-Drs. 13/5157
- ↑ Plenarprotokoll 13/184, S. 16616
- ↑ BT-Drs. 13/11233
- ↑ Plenarprotokoll 14/47, S. 3967
- ↑ Plenarprotokoll 14/49, S. 4195
- ↑ Plenarprotokoll 14/112, S. 10593
- ↑ BT-Drs. 14/3552
- ↑ BT-Drs. 14/9719
- ↑ Plenarprotokoll 15/14, S. 1028
- ↑ BT-Drs. 15/4437
- ↑ BT-Drs. 15/5989
- ↑ 16. Wahlperiode – Das Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr). In: bundestag.de. Bundestag, abgerufen am 6. Januar 2019.
- ↑ 17. Wahlperiode – Mitglieder des Parlamentarischen Kontrollgremiums (PKGr). In: bundestag.de. Bundestag, abgerufen am 6. Januar 2019.
- ↑ Tagesschau.de: "Geheimdienstkontrolle wieder mit der Linkspartei" ( vom 22. Januar 2010 im Internet Archive)
- ↑ 18. Wahlperiode – Parlamentarisches Kontrollgremium (PKGr). In: bundestag.de. Bundestag, archiviert vom (nicht mehr online verfügbar) am 13. Dezember 2018; abgerufen am 6. Januar 2019.
- ↑ Armin Schuster leitet das Parlamentarische Kontrollgremium. In: bundestag.de. Bundestag, 18. Januar 2018, abgerufen am 6. Januar 2019.
- ↑ 19. Wahlperiode – Parlamentarisches Kontrollgremium (PKGr). In: bundestag.de. Bundestag, abgerufen am 6. Januar 2019.
- ↑ Burkhard Lischka. In: spdfraktion.de. Abgerufen am 30. Oktober 2019.
- ↑ Eva Högl zur Nachfolgerin von Burkhard Lischka gewählt. In: bundestag.de. 7. November 2019, abgerufen am 11. November 2019.
- ↑ Bundestag stimmt über die Besetzung von vier Gremien ab. Deutscher Bundestag, abgerufen am 9. Mai 2020.
- ↑ Roderich Kiesewetter zum neuen Mitglied gewählt. Deutscher Bundestag, 6. November 2020, abgerufen am 10. November 2020.
- ↑ Roderich Kiesewetter zum neuen Vorsitzenden gewählt. Deutscher Bundestag, 26. November 2020, abgerufen am 27. November 2020.
- ↑ Bundestag: AfD-Kandidat fällt bei Wahl für Geheimdienstgremium durch. In: Spiegel Online. 18. Januar 2018 (spiegel.de [abgerufen am 18. Januar 2018]).
- ↑ Volker Müller: Roman Johannes Reusch ins Parlamentarische Kontrollgremium gewählt. In: Deutscher Bundestag. (bundestag.de [abgerufen am 1. Februar 2018]).
- ↑ Konstantin von Notz leitet das Parlamentarische Kontrollgremium. In: bundestag.de. 25. März 2022, abgerufen am 29. März 2022.
- ↑ André Hahn als Mitglied in das PKGr gewählt. In: bundestag.de. 28. April 2022, abgerufen am 8. Juni 2022.
- ↑ Felix Hackenbruch: Vertrauter von Scholz soll Posten bekommen Ampel streitet über Geheimdienst-Kontrolleure. In: Der Tagesspiegel. 13. Januar 2022, abgerufen am 14. Januar 2022.
- ↑ Helene Bubrowski: Parlamentarische Kontrolle ohne AfD und Linke. In: faz.net. 25. März 2022, abgerufen am 29. März 2022.
- ↑ Alexander Graf Lambsdorff, FDP. In: bundestag.de. Abgerufen am 29. Oktober 2023.
- ↑ AfD scheitert erneut mit Wahl eines Bundestagsvizepräsidenten. In: zeit.de. 9. November 2023, abgerufen am 10. November 2023.
- ↑ Parlamentarisches Kontrollgremium: Unionsfraktion erhält zusätzlichen Sitz. In: table.media. 22. Februar 2022, abgerufen am 8. März 2024.
- ↑ Protokoll der 154. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages. (PDF) In: dip.bundestag.de. 22. Februar 2024, abgerufen am 8. März 2024 (S. 19694).
- ↑ Protokoll der 181. Sitzung des 20. Deutschen Bundestages. (PDF) In: dip.bundestag.de. 4. Juli 2024, abgerufen am 13. November 2024 (S. 23515).
- ↑ Andrea Lindholz. In: cducsu.de. Abgerufen am 13. November 2024.
- ↑ Dieser CDU-Mann soll den geheimsten Ausschuss im Bundestag leiten. In: stern.de. 4. Juni 2025, abgerufen am 4. Juni 2025.
- ↑ Sabine am Orde, Konrad Litschko: Kiesewetter fliegt aus Kontrollgremium: Abgestraft für eine klare Haltung? In: Die Tageszeitung: taz. 4. Juni 2025, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 4. Juni 2025]).
- ↑ Kaufmann nicht zum Vizepräsidenten gewählt – Gremien besetzt. In: bundestag.de. 6. Juni 2025, abgerufen am 26. Juni 2025.
- ↑ Marc Henrichmann leitet das Parlamentarische Kontrollgremium. In: bundestag.de. 30. Juni 2025, abgerufen am 7. September 2025.
- ↑ Verfassungsschutz zwischen Reform und Abschaffung. Stern, 4. Juli 2012, abgerufen am 2. Juli 2014.
- ↑ Geheimdienste außer Kontrolle: Wer überwacht eigentlich die Überwacher? Daniel Leisegang, Bundeszentrale für politische Bildung, abgerufen am 2. Juli 2014.
- ↑ Viel Stille um zu wenig Info. Süddeutsche Zeitung, 19. Mai 2010, abgerufen am 2. Juli 2014.
- ↑ Neumann fordert Stärkung von Parlamentarischem Kontrollgremium. Die Zeit, 14. Dezember 2005, abgerufen am 2. Juli 2014.
- ↑ Matthias Monroy: Gutachten zur Geheimdienstkontrolle: Wissenschaftlicher Dienst des Bundestages maßregelt Regierung. 9. Juni 2017, abgerufen am 15. September 2023.
- ↑ Ergebnisse des NSA-Ausschusses im Plenum gegensätzlich bewertet. 28. Juni 2017, abgerufen am 15. September 2023.
- ↑ Wolfgang Nešković: PR statt Aufklärung. Frankfurter Allgemeine Zeitung (Online), 10. August 2013, abgerufen am 26. August 2013: „Statt wie derzeit das Kontrollgremium vor allem als Wahlkampfplattform zu missbrauchen, müssen die Politiker dort ihre Kontrollaufgaben ernst nehmen und endlich von diesen Rechten Gebrauch machen.“
- ↑ Marcel Fürstenau: Machtlose Geheimdienst-Kontrolleure. Deutsche Welle (Online), 19. August 2013, abgerufen am 26. August 2013: „Außergewöhnlich ist auch die ansonsten untypische Öffentlichkeit, in der sich das Gremium seit Wochen bewegt. Schon lange vor dem Beginn der Sitzung warten Dutzende Journalisten auf die parlamentarischen Geheimdienst-Kontrolleure und Angela Merkels Kanzleramtsminister Ronald Pofalla […].“
- ↑ Parlamentarisches Kontrollgremium. Bayerischer Landtag, abgerufen am 26. August 2013.