Polizeirat
Erscheinungsbild

Als Polizeirat wird in Deutschland ein Polizeibeamter des Eingangsamtes im höheren Dienst (BesGr A 13) bezeichnet. Die nächsthöhere Amtsbezeichnung ist „Polizeioberrat“ (BesGr A 14). In der gleichen Besoldungsgruppe wie der Polizeirat ist das höchste Amt des gehobenen Dienstes eingruppiert, dieses Amt wird mit „Erster Polizeihauptkommissar“ (BesGr A 13) bezeichnet.
Aufgaben
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Polizeiräte werden in folgenden Bereichen eingesetzt:
- Leitung einer Dienststelle (in den meisten Fällen erfolgt jedoch nur die Leitung einer kleineren Dienststelle mit geringerer Zuständigkeit)
- Pressesprecher für die gesamte Polizei einer Großstadt
- Leitung einer Polizeieinheit
- Leitung eines Fachbereiches in einer größeren Polizeidienststelle
- Ausbilder in einer deutschen Polizeihochschule
- Leitung einer polizeilichen Einrichtung
- Tätigkeit als Referent
Zuständigkeiten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Regelung des Einsatzes von Polizeikräften
- Organisation und Einsatzplanung
- Verantwortung für die technische Ausrüstung und die untergebenen Kolleginnen und Kollegen
Dienstkleidung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ein Polizeirat trägt Schulterklappen mit einem goldenen Stern, ein weißes oder blaues Hemd und eine Dienstmütze mit einer dicken goldfarbenen Kordel.
Besoldung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Besoldung erfolgt gemäß der Besoldungsgruppe A 13.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]| Niedrigere Amtsbezeichnung nicht vergeben |
Aktuelle Amtsbezeichnung Polizeirat |
Höhere Amtsbezeichnung Polizeioberrat |
| Laufbahn: mittlerer Dienst – gehobener Dienst – höherer Dienst Alle Amtsbezeichnungen auf einen Blick: siehe Amtsbezeichnungen der deutschen Polizei. | ||