Portal:Auto und Motorrad/Richtlinien Automobil

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Die Richtlinien der Redaktion Auto und Motorrad im Einzelnen:
Infobox PKW-Modell:
ausführliche Dokumentation
Wie die Vorlage:Infobox PKW-Modell auszufüllen ist, wurde in einer Abstimmung von den Mitarbeitern des Portals festgelegt.

Möglicherweise falsch ausgefüllte Boxen werden von der QS-Auto und Motorrad berichtigt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Reverts in diesem Zusammenhang als Vandalismus angesehen werden.

Dies ist eine Tabelle mit den Fahrzeugklassen, welche die Redaktion Auto und Motorrad als zulässig für Infoboxen ansieht.

Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) teilt Fahrzeuge in bestimmte Segmente ein. Die Einteilung ist online z. B. bei den monatlichen Neulassungen[1] oder bei den Daten der Umweltprämie 2009[2] einzusehen. Diese Einteilung übernehmen wir zu großen Teilen. Zusätzlich sind die Klassen Leichtfahrzeug, Rennwagen und Cyclecar aufgenommen, die das KBA nicht kennt.

Fahrzeugklasse Kurzbeschreibung Beispiel KBA Kategorie
Leichtfahrzeug Besonders kleines, leichtes und schwach motorisiertes Fahrzeug, das vielerorts steuer- oder zulassungsrechtliche Vorteile hat.
Rollermobil zählt als Leichtfahrzeug.
Renault Twizy --- Leichtfahrzeug
Kleinstwagen Besonders kleines bzw. kurzes Fahrzeug.
Das japanische Kei-Car zählt als Kleinstwagen.
VW up! Mini Kleinstwagen
Kleinwagen Fahrzeuglänge in 2013 etwa 4,0 Meter. VW Polo Kleinwagen Kleinwagen
Kompaktklasse Fahrzeuglänge in 2013 etwa 4,3 Meter.
Erst ab ca. 1970er-Jahre anzuwenden. Vorher -> Untere Mittelklasse.
VW Golf Kompaktklasse Fahrzeug der Kompaktklasse
Untere Mittelklasse Fahrzeuglänge etwa 4,3 Meter.
Bis etwa 1970er-Jahre, danach -> Kompaktklasse.
Opel Kadett A --- Fahrzeug der unteren Mittelklasse
Mittelklasse Mittlere Klasse. BMW 3er Mittelklasse Fahrzeug der Mittelklasse
Obere Mittelklasse Größer als Mittelklasse. BMW 5er Obere Mittelklasse Fahrzeug der oberen Mittelklasse
Oberklasse Das höchste Pkw-Segment laut Kraftfahrt-Bundesamt. BMW 7er Oberklasse Fahrzeug der Oberklasse
Minivan Großraumfahrzeug auf Basis eines Kleinwagens oder kleiner. Opel Meriva A Mini-Van Minivan
Van Großraumfahrzeug auf Basis eines Kompaktklassewagens oder größer. VW Sharan II Großraum-Van Van
Utilities Hochdachkombis, Kleinbusse, Kleintransporter und Pick-ups mit Pkw-Zulassung. Renault Kangoo Utilities Utilities
SUV Leicht geländegängiges Fahrzeug. BMW X1 SUV Sport Utility Vehicle
Geländewagen Geländegängiges Fahrzeug mit Allradantrieb, üblicherweise mit Leiterrahmen. Mercedes-Benz G-Klasse Geländewagen Geländewagen
Sportwagen Sportwagen. Porsche 911 Sportwagen Sportwagen
Rennwagen Rennfahrzeug ohne Straßenzulassung. Toyota Seven --- Rennwagen mit diversen Unterkategorien
Cyclecar Fahrzeug aus der Zeit von 1912 bis etwa 1923 mit maximal 350 kg Leergewicht und einem Motor mit höchstens 1100 cm³ Hubraum. Warne 8 HP --- Cyclecar

Hinweise:

  • Die Anzahl der Räder spielt keine Rolle bei der Klasseneinteilung. Auch ein Dreirad ist in eine der oben aufgeführten Fahrzeugklassen einzuordnen. In vielen Fällen zählt es als Leichtfahrzeug, Kleinstwagen oder Utilities.
  • Auch die Antriebsart spielt keine Rolle bei der Klasseneinteilung. So ist z. B. ein Elektroauto in eine der oben aufgeführten Fahrzeugklassen einzuordnen. In vielen Fällen zählt es als Leichtfahrzeug, Kleinstwagen oder Kleinwagen.
  1. Neuzulassungen vom August 2013 (abgerufen am 5. Oktober 2013)
  2. Umweltprämie 2009 (Memento vom 19. Mai 2016 im Internet Archive) Anmerkung: Damals wurden SUV noch zu den Geländewagen gezählt. (abgerufen am 5. Oktober 2013)

 


Dies ist eine Tabelle mit den Karosseriebauformen, welche die Redaktion Auto und Motorrad als zulässig für Infoboxen ansieht.
Karosseriebauform Kurzbeschreibung Hinweise Kategorie
Limousine 2, 3 oder 4 Seitentüren, keine große Heckklappe mit Zugang zum Innenraum. Limousine
Kombilimousine 2, 3 oder 4 Seitentüren, große Heckklappe mit Zugang zum Innenraum. Kombilimousine
Kombi 2, 3 oder 4 Seitentüren, große Heckklappe mit Zugang zum Innenraum. Der Shooting Brake zählt je nach Modell als Kombi oder Kombicoupé.
Modelle der Fahrzeugklassen Geländewagen, SUV und Van zählen oft als Kombi.
Kombi
Hochdachkombi 2, 3 oder 4 Seitentüren, große Heckklappe mit Zugang zum Innenraum, extra hoher Fond. Hochdachkombi
Coupé 2 Seitentüren, keine große Heckklappe mit Zugang zum Innenraum. Das Coupé mit Targadach zählt als Coupé. Coupé
Kombicoupé 2 Seitentüren, dazu große Heckklappe mit Zugang zum Innenraum. Das Kombicoupé mit Targadach zählt als Kombicoupé.
Der Shooting Brake zählt je nach Modell als Kombi oder Kombicoupé.
Kombicoupé
Pullman-Limousine Besonders lange Limousine mit 4 oder mehr Seitentüren. Pullman-Limousine
Stretch-Limousine Nachträglich verlängerte Limousine mit 4 oder mehr Seitentüren. Stretchlimousine
Cabriolet 2, 3 oder 4 Seitentüren mit versenkbarer letzter Fahrzeugsäule und versenkbarem Dach. Überrollbügel ist möglich. Das Coupé-Cabriolet zählt als Cabriolet. Cabriolet
Cabriolimousine 2, 3 oder 4 Seitentüren mit fester letzter Fahrzeugsäule und versenkbarem Dach. Überrollbügel ist möglich. Cabriolimousine
Roadster 2 Seitentüren mit Seitenscheiben und versenkbarem Dach. Üblicherweise nur vordere Sitze. Notsitz im Kofferraum möglich. Runabout, Speedster, Spider und Spyder zählen als Roadster. Roadster
Landaulet Fahrzeug ohne C-Säule mit festem Dach im vorderen Bereich, dessen hinteres Dachteil versenkbar ist. Anzahl Türen und Anzahl Sitzreihen spielen keine Rolle. Landaulet
Strandwagen Leichtes, offenes Freizeitfahrzeug, oftmals auf Basis von Kleinwagen, bedingt geländetauglich. Strandwagen
Kübelwagen Offenes Fahrzeug, meist ohne Seitenscheiben, manchmal ohne Türen. Kübelwagen
Kastenwagen Nutzfahrzeug mit geschlossenem Laderaum ohne Seitenfenster und Rücksitze. Kastenwagen
Pick-up Pkw oder Geländewagen mit offener, ebener Ladefläche hinter der Fahrgastzelle.
Anzahl Türen und Anzahl Sitzreihen spielen keine Rolle.
Pick-up mit Doppelkabine zählt als Pick-up. Pick-up
Pritschenwagen Lkw oder Kleintransporter mit offener, ebener Ladefläche hinter der Fahrgastzelle.
Anzahl Türen und Anzahl Sitzreihen spielen keine Rolle.
Pritschenwagen mit Doppelkabine zählt als Pritschenwagen. Pritschenwagen
Kleinbus Kleintransporter mit Seitenfenstern und maximal 9 Sitzen. Kleinbus
Dos-à-dos 2 Sitzreihen Rücken an Rücken. Dos-à-dos
Vis-à-vis 2 Sitzreihen gegenüber. Vis-à-vis
Tonneau Zugang zu den Fondsitzen über eine Hecktür. Tonneau
Tourenwagen 2 oder 3 Sitzreihen, keine Seitenscheiben, oft klappbare Frontscheibe, (leichtes) Verdeck möglich. Doppelphaeton (gelegentlich auch Tonneau mit seitlichem Zugang genannt), Phaeton, Roi-des-Belges, Tonneau mit Seitentüren und Torpedo zählen als Tourenwagen. Tourenwagen
Phaeton Vom Phaeton abgeleiteter offener Zweisitzer ohne Seitenscheiben aus der Zeit bis etwa 1920 als Vorgänger des Roadster. Phaeton
Monoposto Einsitziger Rennwagen mit meist frei stehenden bzw. nicht abgedeckten Rädern ---


Pkw-Modelle vor offizieller Präsentation

Das Portal:Auto und Motorrad hat Richtlinien für Artikel zu Pkw-Modellen aufgestellt, die sich noch in der Entwicklung befinden, aber noch nicht auf dem Markt sind. Damit soll verhindert werden, dass unfertige Artikel mit (belegter) Pressespekulation angelegt werden.

  1. Die wichtigsten technischen Daten müssen offiziell bekannt sein und belegt sein. Dazu gehören die Motorisierung und mindestens zwei weitere Daten gemäß Infobox (Länge / Breite / Höhe / Radstand / Leergewicht)
  2. Das Fahrzeug muss der Öffentlichkeit offiziell präsentiert worden sein. Üblicherweise geschieht das auf einer Fahrzeugmesse.

Ausnahmen nur in ganz besonderen Fällen und nach Diskussion im zuständigen Portal.


Navigationsleisten Pkw-Marken nach Staat Vorlagen für Navigationsleisten für Pkw-Marken nach Staat haben wir seit mehreren Jahren. Es gab gelegentlich Diskussionen (auch Löschdiskussionen) über Inhalt und Zulässigkeit. Diese Seite soll einen Überblick geben, wie sie aufgebaut sind.

Grundsätzlich gilt Hilfe:Navigationsleisten.

Dort steht (Stand Oktober 2016):
Regel 1: Keine Themenringe. Navigationsleisten dürfen nur bei einem deutlich abgeschlossenen Themenbereich verwendet werden (also beispielsweise „Bundeskanzler (Deutschland)“ und nicht „Bedeutende Esoteriker“). Sie müssen stets alle Elemente des Bereichs als Link enthalten, auch wenn ein Teil der Seiten (noch) nicht existiert.
Regel 2: Navigationsleisten sollten eine überschaubare Anzahl an Einträgen enthalten und nicht raumgreifend den Artikel dominieren.
Regel 3: Navigationsleisten sollten mindestens vier Links zu existierenden Artikeln enthalten.
Regel 4: Nutzung als Zeitleiste: Für die Auflistung von Trägern bedeutender Ämter wird die Verwendung von Navigationsleisten toleriert
Regel 5: Navigationsleisten von Sportvereins-Kadern sind nur dann erwünscht, wenn der Verein in einer für Spieler relevanzstiftenden Liga spielt.

  1. Generell:
    1. Literaturquellen angeben, die komplett durchgesehen wurden, wegen Regel 1.
    2. Scrollen nur bei den ganz großen Navigationsleisten wegen Regel 2. Anmerkung: diese Löschdiskussion vom August 2016 brachte kein Verbot von Scrollen in Navigationsleisten.
    3. Staaten mit weniger als 4 Pkw-Marken erhalten keine Navigationsleiste wegen Regel 3.
  2. Aufteilung:
    1. Die Navigationsleisten sind nach Staaten aufgeteilt. Andere Gebiete (wie Irland (Insel), Naher Osten, Afrika oder Mittelamerika) sind unerwünscht.
    2. Staaten mit einer großen Anzahl an Pkw-Marken können nach einem externen Kriterium weiter aufgeteilt werden. Im Falle von Deutschland und Italien sind das die Weltkriege und im Falle von Frankreich, USA und Vereinigtes Königreich sind das die Einteilungen der FIVA.
    3. Auch aufgelöste Staaten (wie Österreich-Ungarn und Sowjetunion) sind Staaten. Nicht vermischen mit Nachfolgestaaten.
  3. Was gehört hinein:
    1. Nur Marken, deren Hersteller ihren Unternehmenssitz (evtl. im betreffenden Zeitraum) im genannten Staat hatten/haben.
    2. Nur Pkw-Marken.
    3. Nur Marken mit Vermarktung.
    4. Marken von Lizenzherstellern, sofern sie einen eigenen Markennamen verwenden, z.B. Siam Di Tella mit der Marke Di Tella.
    5. Tuningunternehmen nur dann, wenn sie vom Kraftfahrt-Bundesamt oder einer vergleichbaren Behörde des Herkunftslandes als Kfz-Hersteller anerkannt sind (Belegpflicht).
    6. Einträge in Pkw-Marken-Enzyklopädien sind Hinweise, aber nicht 100 % verbindlich.
  4. Was gehört nicht hinein:
    1. Fahrzeugmodelle.
    2. Personenartikel über Personen, die Fahrzeuge bauten/bauen
    3. Reine Nutzfahrzeugmarken (Zitat: Reine Nutzfahrzeugmarken sind Marken, unter denen im betrachteten Zeitraum keine PKWs oder PKW-ähnlichen Lieferwagen gebaut wurden aus diesem Beitrag 2010 aus einer Löschdiskussion).
    4. Marken von Rennwagen, da die nicht als Pkw gelten. (Anmerkung: Die werden auch gewöhnlich nicht in Pkw-Marken-Enzyklopädien genannt, sodass die geforderte Komplettheit nicht gewährleistet werden könnte.)
    5. Marken von Golfwagen, da die nicht als Pkw gelten. (Anmerkung: Die werden auch gewöhnlich nicht in Pkw-Marken-Enzyklopädien genannt, sodass die geforderte Komplettheit nicht gewährleistet werden könnte.)
    6. Marken von Krankenfahrstühlen, da die nicht als Pkw gelten. (Anmerkung: Die werden auch gewöhnlich nicht in Pkw-Marken-Enzyklopädien genannt, sodass die geforderte Komplettheit nicht gewährleistet werden könnte.)
    7. Prototypenmarken ohne Vermarktung.
    8. Reine Produktionsstätten oder Lizenzhersteller ohne eigenen Markennamen und ohne eigenständiges Modell. Auf diese Weise ist z.B. Opel nur in den deutschen Navigationsleisten enthalten, obwohl Opel-Fahrzeuge auch in anderen Staaten wie Belgien, Frankreich, Polen, Portugal, Schweiz, Spanien, Südkorea, Türkei, Ungarn und Vereinigtes Königreich produziert wurden/werden. Die Marke VW dagegen ist aufgrund der eigenständigen Modelle VW Country Buggy (von Volkswagen Australasia, siehe Vorlage:Navigationsleiste Australische Automobilmarken) und VW Gol (von Volkswagen do Brasil, siehe Vorlage:Navigationsleiste Brasilianische Automobilmarken) mehrfach vertreten. Es gibt Sonderfälle wie Ford of Britain, die zwar ab 1911 das Ford Modell T montierten, erst 1932 ein eigenständiges Modell herausbrachten und somit erst in der Vorlage:Navigationsleiste Britische Automobilmarken von 1931 bis 1945 enthalten sind, aber nicht vorher.
    9. Tuningunternehmen, weil das Tuningmarken und keine Automarken sind. Ausnahmen nur dann, wenn sie vom Kraftfahrt-Bundesamt oder einer vergleichbaren Behörde des Herkunftslandes als Kfz-Hersteller anerkannt sind (Belegpflicht).
    10. Karosseriehersteller und Umbauer. Der Umbau von Limousinen/Coupés in Cabriolets reicht nicht aus. Crayford Engineering machte nur Umbauen. Oder das Beispiel Bieber Cabriolet: Deren Cabrioletumbauten reichen nicht, aber deren Buggies.
  5. Benennung:
    1. Begriff Vorlage: ist Pflicht.
    2. Begriff Navigationsleiste ist Pflicht.
    3. Dann der Staat, möglichst als Adjektiv.
    4. Dann der Begriff Automobilmarken. Beispiel: Vorlage:Navigationsleiste Dänische Automobilmarken.
    5. Anhang „bis 1918“, „von 1919 bis 1945“ und „ab 1945“ im Falle der etwas größeren deutschen und italienischen Navigationsleisten. Beispiel: Vorlage:Navigationsleiste Deutsche Automobilmarken bis 1918.
    6. Anhang „bis 1904“, „von 1905 bis 1918“, „von 1919 bis 1930“, „von 1931 bis 1945“ und „ab 1945“ im Falle der großen britischen und französischen Navigationsleisten. Beispiel Vorlage:Navigationsleiste Britische Automobilmarken von 1905 bis 1918.
    7. In Fällen, bei denen das Adjektiv eines Staates nicht geläufig ist (wie Burkina Faso, Elfenbeinküste oder Sri Lanka), kann es auch z.B. Vorlage:Navigationsleiste Automobilmarken aus Sri Lanka heißen.
  6. Aufbau:
    1. Im Falle der zeitlichen Aufteilung der Navigationsleisten eines Staates nach FIVA-Regelung muss das erklärt werden, siehe hier.
    2. BILD=Flagge des Staates mit Größe 50px.
    3. TITEL=(Adjektiv des Staates) Pkw-Automobilmarken
    4. INHALT= (leer)
    5. Scrollen (mit der üblichen Höhe 8em) nur bei den ganz großen Navigationsleisten.
    6. Erster Abschnitt „Aktuelle Marken:“
    7. Zweiter Abschnitt „Ehemalige Marken:“ Anmerkung: Die Trennung Aktuell/Ehemalig entfällt bei ehemaligen Staaten und bei Navigationsleisten, die zeitlich begrenzt nicht bis in die Gegenwart reichen.
    8. Dann die Einträge, alphabetisch nach Markennamen (und evtl. Zeitraum) sortiert.
    9. Die Einträge haben den Link zum Artikel (nicht auf Unterabschnitte im Artikel!) mit dem Markennamen als Linktext.
    10. Sollte ein Markenname mehrfach vorkommen, dann außerhalb des Links in Kleinschrift den Zeitraum in Klammern angeben. Z.B. [[Automobilwerk Walter Schätzle|AWS]] <small>(1970–1974)</small> |
      Wenn das immer noch nicht ausreichen sollte, dann Einzelfallentscheidung. Im Falle USA erst mit dem US-Bundesstaat versucht. Wenn der identisch war, war oft auch der Ort gleich. Dann das Kürzel des Herstellers.
    11. Literaturquellen, und zwar ohne Links, um die Funktion „Vollständigkeit der Einbindungen prüfen“ nicht zu stören.
    12. Kategorien.
  7. Allgemeine Hinweise zu Artikeln:
    1. Es gibt Fälle mit mehreren Herstellern (wohlgemerkt aus dem gleichen Staat) zu einer Marke, die in direktem Zusammenhang stehen, z.B. Champion (deutsche Automarke) oder GP (Automarke). Hier bietet es sich an, einen Artikel zur Marke zu schreiben und nur diesen in die Navigationsleiste einzubinden. Artikel zu den einzelnen Herstellern können zusätzlich erstellt werden, die gehören dann aber nicht in die Navigationsleiste.
    2. Es gibt Fälle mit gleichen Markennamen, die nicht direkt in Zusammenhang stehen. Da sind getrennte Artikel notwendig. Wie Autowerke Salzgitter und Automobilwerk Walter Schätzle, beide mit der Marke AWS.
    3. Es ist kein Fall bekannt, in dem ein Artikel in Navigationsleisten verschiedener Staaten eingebunden ist, abgesehen von staatspolitischen Änderungen wie bei Škoda Auto. Während es bei staatspolitischen Änderungen unvermeidbar ist, gibt es in anderen Fällen andere Lösungen, wie z.B. die getrennten Artikel Volkswagen, Volkswagen Australasia und Volkswagen do Brasil zeigen.
    4. Problemlos ist es, einen Artikel mehrfach in einer Navigationsleiste aufzuführen, wenn der Artikel mehrere Markennamen beschreibt. Z.B. Buggy-Center-Hamburg G. Kühn.

Schlussanmerkung:
Soweit die bestehenden Navigationsleisten geprüft sind, passen sie exakt mit der Liste von Pkw-Marken überein.