Portal Diskussion:Recht/Archiv 2014-II

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Lemma: Maßregelungsverbot

Hi! Ich würde gerne diese Lemma erstellen. Was meint Ihr? Relevanz und Aufnahmewürdigkeit gegeben? --Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 10:04, 9. Apr. 2014 (CEST)

Naja, dieser Rechtsbegriff hat einen eigenen Paragrafen im BGB und wird einigermaßen umfangreich kommentiert; außerdem wird er schon in der Wikipedia erwähnt - also nix wie los! Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:12, 9. Apr. 2014 (CEST)

Hallo Gerichtsspezialisten, wie sieht es eigentlich mit obiger Formatvorlage aus. Gibt es da Ambitionen das auszubauen oder mal so anzupassen, dass die Vorlage nutzbar wird? Falls nicht würde ich dafür plädieren das Ganze ins Archiv zu verschieben. Eine Formatvorlage, die sich nicht wirklich nutzen lässt, weil sie sich seit 2005 in der Entwicklung befindet, hilft eigentlich niemandem. Daher hätte ich da gern mal eure Meinungen abgefragt, was damit passieren soll.

Zudem gibt es noch eine Weiterleitung Wp:Formatvorlage Gesetz auf Vorlage:Infobox Gesetz. Da könnte man →die Links anpassen und die WL löschen, falls ihr damit einverstanden seid, oder in die Weiterleitung die [[Kategorie:Wikipedia:Formatvorlage|Gesetz]] einfügen, damit sie auch im Kategoriesystem auffindbar ist. --Liebe Grüße, Lómelinde Diskussion 07:42, 10. Apr. 2014 (CEST)

Hallo Lómelinde, was du so alles ausgräbst! Ich finde die Formatvorlage auf den ersten Blick super, vielleicht sollten wir sie einfach für "fertig" erklären - hin und wieder wird ja immer noch an Gerichtsartikeln gebastelt. Immerhin wird die Vorlage auch im Wikipedia:WikiProjekt Recht verlinkt.
Hinsichtlich der Weiterleitung bin ich mit deinem Vorschlag einverstanden. Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:35, 10. Apr. 2014 (CEST)
Hallo Gnom, wenn du dir das Ganze mal ansehen würdest und dann den Hinweis Diese Vorlage befindet sich noch im Aufbau herausnimmst wäre das schon super.
Die Links der WL kann ich gern anpassen, und dann einen SLA stellen, sind ja nicht so viele. --Liebe Grüße, Lómelinde Diskussion 10:47, 10. Apr. 2014 (CEST)
Nachtrag, da die →Disk ziemlich voll ist schiebe ich das lieber ins Archiv rüber, oder? --Liebe Grüße, Lómelinde Diskussion 10:56, 10. Apr. 2014 (CEST)
Turnstange war schneller als ich. Ja, die Einführung einer Formatvorlage war immer wieder im Gespräch, zuletzt 2012 auf dem Redaktionstreffen... Also doch besser ins Archiv. Danke und Gruß, --Gnom (Diskussion) 11:18, 10. Apr. 2014 (CEST)
Prima, dann wünsche ich euch noch einen angenehmen Tag. --Liebe Grüße, Lómelinde Diskussion 11:21, 10. Apr. 2014 (CEST)

Seltsamer Beitrag in Beweisverwertungsverbot / Edits des Benutzers MGrasek100 im Allgemeinen

Hier habe ich den Beitrag eines Autors entfernt, den ich für äußerst skurril halte. Stehe ich hier völlig auf dem Schlauch oder ist das in der Tat zusammengeschusterter barer Unsinn, für den ich es im ersten Moment halte? Ergänzung: Ich schaue mir gerade die anderen Beiträge des Benutzers an und glaube, hier ist dringendst anzuraten, das alles mal einer Überprüfung zu unterziehen, zumal ich nun auch sehe, dass dieser Benutzer auch bereits auf dieser Portalseite aufgefallen ist. In meinen Augen ist das haufenweise zusammengschusterter Unsinn, der weder Hand noch Fuß hat und in keinster Weise auf Grundlage einer juristischen Ausbildung verfasst worden ist.--Losdedos (Diskussion) 15:51, 18. Apr. 2014 (CEST)

Das erhielt ich als Antwort des Benutzers auf eine Nachfrage auf seiner Diskussionsseite. Ich denke, hier dürfte einer Überprüfung aller seiner Beiträge in Artikeln mit Rechtsbezug äußerst sinnvoll sein.--Losdedos (Diskussion) 00:55, 19. Apr. 2014 (CEST)
Ergänzung: Ich stelle soeben fest, dass mir der Benutzer und seine fachlich unbrauchbaren Beiträge bereits im August 2012 im Artikel Beweisverbot aufgefallen ist, siehe dortige Disk. Damals war ich allerdings leider nicht konsequent genug. Auch diesen Abschnitt habe ich nun entfernt. Es steht zu befürchten, dass hier weitere juristische Artikel im Laufe der Jahre unbemerkt von ihm "verbessert" wurden.--Losdedos (Diskussion) 01:39, 19. Apr. 2014 (CEST)
[1],[2],[3]...--Hans Castorp (Diskussion) 01:41, 19. Apr. 2014 (CEST)
...[4]...Erzer (Diskussion) 09:46, 19. Apr. 2014 (CEST)
Ehrlich gesagt fehlen mir die Worte. Was der Benutzer an vielen Stellen schreibt ist blanker Unsinn. Nur wie gehen wir damit um? Offensichtlich meint er es ja gut und will sich beteiligen...Er bräuchte vielleicht dringend einen juristischen Mentor. --Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 11:19, 19. Apr. 2014 (CEST)
Er ist ja völlig unbelehrbar, hält seine Beiträge für brillant und versucht seinen Unsinn - wie zB hier - durch Editwars durchzusetzen und es gibt immer noch einige Admins, die das alles offenbar immer noch nicht durchschauen, selbst nur solch einen Unsinn verzapfen und dann noch der Meinung sind, User - die unter Angabe von Gründen Martins Unsinn entfernen - sperren zu müssen.--Taste1at (Diskussion) 12:46, 19. Apr. 2014 (CEST)

Ich sehe vier Möglichkeiten, die alle mit mehr oder weniger Zeitaufwand verbunden sind und von denen ich die letzte eigentlich ungern in Betracht ziehe:

  • Ein juristischer Mentor kann behilflich sein
  • Auflage, bei längeren Texten allenfalls Entwürfe zu verfassen, die dann gegengelesen, ggf. korrigiert und erst dann eingestellt werden können
  • Auflage, im Rechtsbereich nicht mehr zu edieren,
  • Benutzersperrung.

Gruß --Hans Castorp (Diskussion) 12:58, 19. Apr. 2014 (CEST)

Ich möchte dem Benutzer sicher nicht den Spass an der Wikipedia insgesamt nehmen, denke aber, dass Nr. 3 der einzig gangbare Weg ist. Nr. 1 wird nicht helfen, weil fürs Editieren im Rechtsbereich eigentlich zwingend eine entsprechende Ausbildung vorhanden sein muss, sonst wird das nix werden. Das ist nun mal in einigen Bereichen so. Ich lese beispielsweise aus beruflichen Gründen auch durchaus nicht selten medizinische Gutachten. Trotzdem würde ich nicht ernsthaft sinnvolles im Medizinbereich ergänzen können, obwohl ich glaube, das ein oder andere in diesem Themenfeld "verstanden" zu haben. Nr. 2 scheitert wohl daran, dass sich dafür kaum ein Jurist finden lassen wird, der die Muße und vor allem die Zeit hat, diese Aufgabe zu übernehmen. Von Lösung Nr. 4 bin ich grundsätzlich kein Freund und würde mir daher hoffen, dass es auch ohne geht (Streichung als nachträgliche Ergänzung am 20. Apr. 2014, nachdem ich numehr die "Freude" hatte, mit ihm zu diskutieren.). Gruß,--Losdedos (Diskussion) 13:35, 19. Apr. 2014 (CEST)
Sinnvoll wäre es wohl, wenn man ihm das passive Sichterrecht für den Rechtsbereich oder insgesamt entziehen könnte, dann schaut ja immer nochmal einer drüber...Der schreibt wirklich einen Kram zusammen, unfassbar. Schau mal seine Benutzerseite an. Lauter Ideologische Text....--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 13:37, 19. Apr. 2014 (CEST)
Die Redaktion Biologie hatte mal ein ähnliches Problem mit einem Mitarbeiter, der vollkommen unfähig war. Ich finde die interne Diskussion dazu leider nicht mehr. Damals gab es Streit darüber, ob er sich als Mitglied der Redaktion eintragen dürfe. Die Positionen reichten von extrem liberal („jeder kann“) bis vernünftig („er aber nicht“). Das kann sich hinziehen...--Aschmidt (Diskussion) 13:47, 19. Apr. 2014 (CEST)
Hey Martin, Dir will hier niemand etwas böses. Auch wir wollen, genau wie du, das beste für Wikipedia. Und natürlich muss man nicht studiert haben um mitzumachen. Das ist ja gerade der Sinn des ganzen. Das Problem an Deinen Beiträgen ist schonmal die unglaubliche Wortfülle. Wer viel schreibt, schreibt natürlich auch mehr falsches. Dann würdigst Du die Rechtsprechung immer gleich mit Vermutungen. Dies hier ist jedoch kein Forum sonder eine Enzyklopädie.

Aber im Prinzip hast Du eine gute Idee: Wie wäre folgendes, zumindest für die Rechtsthemen. Du trägst Dein Vorschlag zunächst auf der jeweiligen Diskussionsseite ein, dann kann Dir ein juristischer Kolle beim veröffentlichen helfen, wie wärs? Ich kann Dir leider nicht helfen, da ich mich nicht mit Völkerrecht und Strafrecht, sondern mit Arbeitsrecht befasse. Gruß--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 18:26, 20. Apr. 2014 (CEST)

Der Benutzer ist mir auch wiederholt unngenehm aufgefallen. Ich halte es für zwingend notwendig, dass solche Leute die Wikipedia nicht diskreditieren und lächerlich machen. --Malabon (Diskussion) 22:25, 20. Apr. 2014 (CEST)

Die englischsprachigen Kollegen stellen sich vor...

...und haben kein besonders gutes Bild von uns. Hier: en:Wikipedia:Wikipedia Signpost/2014-04-09/WikiProject report. Gruß, --Gnom (Diskussion) 13:23, 14. Apr. 2014 (CEST)

Da redet doch die Kuh vom Fliegen. Woher sollen die Kollegen denn die kontinentaleuropäische Rechtstradition kennen? Grüße --h-stt !? 19:30, 14. Apr. 2014 (CEST)
Na ja, sie hätten vor allem gerne mehr Mitarbeit von außen, und damit haben sie ja auch völlig Recht, denn die Artikel zum deutschen Recht sind so gut wie unbelegt – was natürlich daran liegt, daß englischsprachige Quellen bevorzugt verwendet werden sollen, und an denen fehlt es nun mal. Da helfen mir auch HighBeam Research oder Questia über die Wikipedia Library nicht viel weiter, und JSTOR bietet nur die Aufsatzliteratur, aber keine Lehrbücher, die man für solche grundlegenden Aufbauarbeiten bräuchte, wie sie hier benötigt würden. Fazit: Ich würde dort gerne zwischen den WikiProjects Germany und Law etwas beitragen, es fehlt mir aber an der Bibliothek, um die vielen fehlenden Belege, die in machen Artikeln schon seit 2008 moniert werden, beizubringen. Und so kann das nichts werden.--Aschmidt (Diskussion) 16:54, 18. Apr. 2014 (CEST)
Ein deutsches Thema kann in der en-WP auch mit deutschsprachiger Literatur belegt werden. Die Kultur in en-WP setzt eben sehr stark auf unmittelbare Überprüfbarkeit, weshalb nicht nur englischsprachige Belege, sondern generell auch online-Veröffentlichungen gegenüber Papier vorgezogen werden. Also Zugang zur deutschen Fachliteratur reicht aus, um in en-WP über deutsches Recht zu schreiben. Sinnvoll wäre es natürlich, Bezüge herzustellen. Dafür bräuchte es dann rechtsvergleichende Literatur. Grüße --h-stt !? 16:01, 23. Apr. 2014 (CEST)

Löschdiskussion

Hallo, ich möchte euch auf diese Löschdiskussion hinweisen: Wikipedia:Löschkandidaten/19. April 2014#EU-Gleichstellungsrichtlinie. Da geht es um eine grundsätzliche Frage. Beiträge sind daher willkommen. --Forevermore (Diskussion) 22:22, 19. Apr. 2014 (CEST)

FYI und @Forevermore: Juristische Argumente wurden in der LD nicht gehört, ich habe dem Admin Karsten11 eben meine Meinung hierzu mitgeteilt.--Aschmidt (Diskussion) 20:38, 28. Apr. 2014 (CEST)
Hier geht es nicht um juristische Fragen, sondern um die Auffindbarkeit des Artikels. Dass die Richtlinie so bezeichnet wird (wenn auch nicht in der juristischen Literatur), ist belegt.--Taste1at (Diskussion) 21:11, 28. Apr. 2014 (CEST)
PS: Du schreibst, die von der EG erlassene Richtlinie gilt weiter, meinst aber, sie gilt nicht als EU-Richtlinie? Dass der Name nicht geändert wurde, ist unstrittig! Aber, warum soll es sich bei ihr nun nicht als Rechtsakt der EU handeln? Als Rechtsakt welcher Körperschaft sollte die Richtlinie denn sonst gelten? Oder anders herum, wenn ein Mitgliedstaat gegen die Richtlinie verstoßen würde, würde dann nicht die Kommission der EU ein Vertragsverletzungsverfahren einleiten? Und wenn die Kommission der EU das Vertragsverletzungsverfahren einleitet, auf welcher Grundlage? --Taste1at (Diskussion) 21:11, 28. Apr. 2014 (CEST)
Lieber Taste1at, daß Du fachlichen Argumenten gegenüber nicht aufgeschlossen bist, ist aus der Löschdiskussion schon bekannt. Deshalb gehe ich auf Deinen Beitrag nicht weiter ein, sondern wünsche allen einen schönen Abend.--Aschmidt (Diskussion) 21:33, 28. Apr. 2014 (CEST)
Ja, wenn du hier nichts Konstruktives beitragen willst, dann kannst du es auch lassen. Mir ist nämlich auch aus der Löschdiskussion bekannt, dass Du praktischen Argumenten gegenüber nicht aufgeschlossen bist und nicht zur Kenntnis nimmst, dass der Begriff bereits etabliert ist, Du dich aber dann hinter "fachlichen Argumenten" versteckst.--Taste1at (Diskussion) 22:41, 28. Apr. 2014 (CEST)
Was ist denn hier los :-)--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 23:47, 28. Apr. 2014 (CEST)
Ja, du hast ja Recht, Frank. Wir haben wirklich größere Probleme, als die Existenz einer Weiterleitung --Taste1at (Diskussion) 07:50, 29. Apr. 2014 (CEST)
Genau, und jetzt seid nett zu einander, sonst.... death by tray, it shall be :-)--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 11:48, 29. Apr. 2014 (CEST)
Schließe mich Frank an. Diese Weiterleitungsseite ist ja eigentlich den Streit nicht wert. Ja, ich habe den Löschantrag gestellt. Nein, ich werde Wikipedia nicht den Rücken kehren, nur weil ich mich nicht durchsetzen konnte. In diesem Sinne: Stay cool! --Forevermore (Diskussion) 18:39, 29. Apr. 2014 (CEST)

Hallo, zwischen den o. g. Lemmata besteht große Redundanz. Vieles wird m. E. auch an der falschen Stelle bzw. im falschen Lemma gebracht. Ziel sollte es sein, die drei Lemmata zwar einzeln zu erhalten, deren Inhalte jedoch so abzustimmen, dass redundante Passagen möglichst vermieden werden. Der Artikel zur FDGO sollte sich m. E. schwerpunktmäßig auf das grundlegende Urteil des Bundesverfassungsgerichts beschränken. Die dort z. Zt. noch vorhandene Legaldefinition iSd BVerfSchG ist redundant zum im Artikel erähnten SRP-Urteil einerseits und zum Lemma Verfassungsschutz andererseits. Darüber hinaus ist die Reichweite der FDGO nicht durch ein einfaches Gesetz bestimmbar. Der Umfang kann sich vielmehr nur aus dem GG und der konkretisierenden Rspr des BVerfG ergeben. Insoweit deckt ist eine Erwähnung der FDGO iSd (!) BVerfSchG methodisch falsch. Im Lemma Streitbare Demokratie wird erneut der Leitsatz des SRP-Urteils ausgebreitet. Das Lemma sollte sich m. E. jedoch an den Mitteln der streitbaren Demokratie, also den Folgen zur Verteidigung der FDGO, orientieren, während das Lemma FDGO knapp dafür die Grundlage bietet. Unter Verfassungsschutz böte sich dann, wie bereits geschehen, die Möglichkeit, die einzelnen Definitionen nach dem BVerfSchG zu erwähnen. Meinungen? --roblion (Diskussion) 21:10, 11. Apr. 2014 (CEST)

Hi! Wieso sollen die Lemmata einzeln erhalten bleiben? --Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 00:25, 12. Apr. 2014 (CEST)
Zumindest Verfassungsschutz ist schon ein eigenes Lemma wert. Die Abgrenzung zwischen FDGO und streitbarer Demokratie dürfte in der Tat schwieriger werden. Gruß. --roblion (Diskussion) 14:18, 12. Apr. 2014 (CEST)
Ist dort nicht verlinkt. Wikipedia:Redundanz/April 2014 Gruß --ot (Diskussion) 06:42, 12. Apr. 2014 (CEST)
Nur ganz allgemein: Eine gewisse Redundanz in dem Sinne, dass die gleiche Thematik aus verschiedenen Richtungen beleuchtet wird, ist durchaus gewollt. Gruß, --Gnom (Diskussion) 15:56, 13. Apr. 2014 (CEST)
Danke, wurde dort ergänzt. --roblion (Diskussion) 14:12, 12. Apr. 2014 (CEST)
Wie Gnom bereits sagte: ein gewisser Grad an Redundanz ist beabsichtigt, und Redundanz ist auch nicht immer völlig vermeidbar. Dass überdies das Lemma über die fdGO als eigenständiger Artikel erhalten bleiben sollte, insbesondere weil es sich um einen speziellen Begriff des deutschen Verfassungsrechts handelt, muss nicht weiter ausgeführt werden. Benatrevqre …?! 17:37, 30. Apr. 2014 (CEST)

Redaktionstreffen?

Hallo liebe Redaktion Recht!

Habt ihr Lust auf ein Treffen und auf einen fachlichen Austausch außerhalb von Diskussionsseiten? Einige Redaktionen haben diese Möglichkeit des Treffens und Austausches bereits genutzt und wir würden uns freuen wenn ihr “Wiederholungstäter” werdet. Für alle die, die diese Möglichkeit noch nicht genutzt haben, würden wir uns freuen uns bald von euch zu hören.

Gerade die schöne Sommerzeit und einige Brückentage laden vielleicht dazu ein, genau dafür genutzt zu werden. Wir freuen uns natürlich umso mehr, wenn ihr uns in unseren Räume der neuen Geschäftsstelle in Berlin dazu besucht, aber natürlich kommen auch andere Orte in Deutschland in Frage. Vielleicht ein Reaktionstreffen mit See- oder Alpenblick? Dabei werden alle Treffen vom Förderprogramm Community-Treffen - unterstützt.

Auch wenn es für eine spezielle Idee oder ein spezielle Aktion noch kein vorgefertigtes Förderschema gibt - wenn Du überzeugend darlegen kannst, dass die Idee dem Freien Wissen im Allgemeinen und den Wikimedia-Projekten im Besonderen dient, dann werden wir einen Weg suchen. Für Nachfragen, Anträge, Ideen und Anregungen lohnt es sich, eine Mail an Community@wikimedia.de zu schreiben, für weitere Infos könnt ihr auch auf den Förderseiten stöbern. Herzliche Grüße, --Rebecca Cotton (WMDE) (Diskussion) 17:37, 30. Apr. 2014 (CEST)

Also ich wäre gerne dabei und könnte auch unsere Kanzleiräume in Mainz anbieten--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 17:52, 30. Apr. 2014 (CEST)
Hi Frank, hättest Du Lust Dir da den Hut aufzusetzen? In allen logistischen Dingen (Unterkunft, Verpflegung, Reisekosten) stehen wir gerne mit Rat und Tat zur Seite. :-) Lieben Gruß, --Rebecca Cotton (WMDE) (Diskussion) 13:54, 2. Mai 2014 (CEST)
Ich möchte an dieser Stelle nur kurz auf das letzte Redaktionstreffen hinweisen. Es war, wie ich finde, ganz okay. Ein erneutes Treffen kann sicherlich nicht schaden ;-) Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:42, 2. Mai 2014 (CEST)
Klingt Doch gut?!--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 11:35, 3. Mai 2014 (CEST)
Trefft Euch gerne, ich hätte kein Interesse, weil ich mir davon keine Verbesserung der Qualität versprechen würde. Am letzten Treffen, das ich ursprünglich initiiert hatte, konnte ich damals nicht teilnehmen, weil es zu einem Todesfall in der Familie gekommen war. Seitdem hat sich nichts mehr getan, deshalb hatte ich mich aus der Redaktion ausgetragen. Die meisten, die damals zusammengekommen waren, waren gar keine nennenswerten Beiträger im Bereich Recht, so daß es absehbar war, daß dieser Relaunch scheitern würde. Die Ausführen, die der Kollege UHT oben weiterhin führt und die in der Art my way of the highway lauten, erfreuen mich weiterhin nicht. Er gefällt sich darin, solche Regeln zu formulieren, aber man kann das natürlich auch ganz anders sehen und praktizieren. Auf meinen Vorschlag ist er gar nicht eingegangen, so sehr war er mit seinem eigenen beschäftigt. Genaugenommen sind solche Sonderregeln für die Namenskonventionen nur Verfallserscheinungen, weil nach und nach kleine Inseln entstehen, die sich über die allgemeinen Regeln hinwegsetzen und ihr eigenes Süppchen kochen, ohne dazu einen größeren Konsens herbeizuführen, und zwar so etwa seit 2009/2010 schon, nicht nur in diesem Portal, sondern auch an anderen Stellen in Wikipedia. Das hat sich Zug um Zug ausgebreitet. Und an der LD, die der Kollege Forevermore vor einer Woche angestoßen hatte, sah man außerdem, daß Sachkunde sich nicht mehr innerhalb des Projekts allgemein durchsetzen kann. Das wirft erhebliche Probleme auf. Der einzige Bereich, der sich hiervon derzeit vielleicht noch abhebt, ist die Medizin, weil die Kollegen sich dort einig sind, daß sie als Mediziner in ihren Artikeln das Sagen haben sollten. Das ist aber in allen Fächern notwendig und für die Qualität unabdingbar. So einen laienhaften Kram kann man an keiner Stelle gebrauchen. Und davon wäre eigentlich zu sprechen, als ein erster Schritt zur Verbesserung der inhaltlichen Qualität, die in den meisten Artikeln seit 2004/2005 nicht mehr wesentlich weiternetwickelt worden war und auf der Stelle tritt, während Wikipedia sich im übrigen weiterdreht. Aber, wie gesagt, ich glaube nicht, daß ein Treffen bei diesen echten Problemen weiterhelfen würde, und deshalb wäre ich insgesamt eher zurückhaltend eingestellt.--Aschmidt (Diskussion) 14:50, 3. Mai 2014 (CEST)
Seufz. Ich hatte mir ja vorgestellt, dass auch insbesondere du und UHT an dem Treffen teilnehmen würdet und man über die persönliche Begegnung, die, wie ich vielfach erleben durfte, eine ganz besondere Kraft hat, einen Weg findet, an einem Strang zu ziehen. So hätten wir mehr Zeit für den Inhalt und müssten weniger diskutieren - dieser Wunsch ging leider (noch) nicht (ganz) in Erfüllung. Gerade hat übrigens ireas ein "Redaktionstreffen Urheberrecht" in Köln vorgeschlagen ;-) Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:30, 4. Mai 2014 (CEST)
Ja. Aber die besondere Kraft von Treffen sehe ich ebenfalls mittlerweile nicht mehr. Zumal es in diesem Fall ja auch nicht um persönliche Differenzen geht, als vielmehr um die Art und Weise, wie das alles damals durchgedrückt wurde. Ich war nicht der einzige, der dagegen war. Es war mir damals aus persönlichen Gründen nicht möglich, mich intensiver zu beteiligen, mit war auch der Diskussionsstil ausgesprochen unangenehm, und ich habe das Ergebnis dann nach einiger Zeit, als ich mich wieder mehr hier umtun konnte, so vorgefunden, und das war es dann anscheinend gewesen. Ja, dann. Mag jetzt auch nicht mehr einsteigen.--Aschmidt (Diskussion) 17:16, 7. Mai 2014 (CEST)

Kategorien (samt Unterkategorien) auf ungesichtete Versionen durchsuchen

Hi! Wie stelle ich es am besten an, gerade den Bereich Recht auf ungesichtete Versionen zu durchsuchen?--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 20:15, 6. Mai 2014 (CEST)

Hallo Frank - ein lobenswertes Projekt. Wie das geht, weiß ich nicht, aber am besten stellst du deine Frage einfach im Projekt Nachsichtung, die haben sogar eine Liste für sowas. Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:07, 6. Mai 2014 (CEST)
Hei Frank, auf Labs gibt es das Tool Deep out-of-sight, das alle Artikel mit ungesichteten Versionen in einer Kategorie (mit Unterkategorien) anzeigt (Beispiel für die Kategorie Recht). Es besteht auch die Möglichkeit, diese Liste über den DrTrigonBot oder über den MerlBot regelmäßig in eine Wikipedia-Wartungsseite zu schreiben (Beispiel für Freiburg). Ich hoffe, das hilft dir erstmal weiter. –ireas (Diskussion) 22:22, 6. Mai 2014 (CEST)
Hey ireas,das Tool ist wirklich super! Danke! Weißt Du wie ich das auf meiner Seite verlinken kann, dass immer alle Rechtesthemen in voller Tiefe durchsucht werden?--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 16:55, 7. Mai 2014 (CEST)

Was es alles gibt

Liste der Altersstufen im deutschen Recht. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:58, 2. Mai 2014 (CEST

Stark!--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 11:35, 3. Mai 2014 (CEST)
Aber OR.--Aschmidt (Diskussion) 17:32, 7. Mai 2014 (CEST)
OR? --Forevermore (Diskussion) 18:27, 7. Mai 2014 (CEST)
Unser ewiges Problem: Selbst zusammengestellt, ohne Bezugnahme auf Belege in der Sekundärliteratur. Nicht falsch, aber original research..--Aschmidt (Diskussion) 19:05, 7. Mai 2014 (CEST)
Es geht darum, ob man einen Beleg aus der Literatur braucht, wenn man ein Gesetz zitiert. Diese Diskussion ist vergleichsweise alt und m.E. ziemlich abwegig. Wir sollten diese Liste nicht zu laut bewerben, sonst kommt noch irgendein Nutzer auf die Idee, wegen angeblicher OR einen löschantrag zu stellen... Gruß! -Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 19:56, 7. Mai 2014 (CEST)
Damit würde ich nicht rechnen, denn was dort steht, ist ja auch nicht völlig abwegig. Wenn wir zusammenarbeiten, könnten wir sogar eine Kandidatur als informative Liste in Betracht ziehen. Es ist halt nur die halbe Wahrheit, wenn z.B. BGHSt zitiert wird, ohne die Gegenmeinungen in der Literatur zu erwähnen, die es ganz sicherlich gibt. Man könnte hier z.B. zu jedem Punkt eine knappe Erläuterung schreiben, um Zusammenhänge herzustellen und um die Motive für die Altersgrenzen anzuführen. Das wäre doch ein schönes Projekt.--Aschmidt (Diskussion) 00:11, 10. Mai 2014 (CEST)

JUVE-Handbuch

Hallo, soll es in Artikeln von Rechtsanwälten erwähnt werden, wenn sie im JUVE-Handbuch empfohlen werden? Konkret geht es um Egon Müller (Strafverteidiger), wo der – seit über sieben Jahren bestehende – Vermerk in den letzten Tagen mehrfach mit der Begründung „Werbung“ herausgenommen wurde. (@Wunschpunkt: Ping.) Beste Grüße -- kh80 ?! 00:01, 10. Mai 2014 (CEST)

Der kurze Abschnitt JUVE Awards sagt eigentlich alles. Meiner Meinung nach hat das in den Artikeln nichts zu suchen.--Losdedos (Diskussion) 00:07, 10. Mai 2014 (CEST)
+1. Obskure Szene-Awards stehen auf derselben Stufe wie Focus-Listen der lustigsten Zahnärzte Deutschlands oder der traurigsten Steuerberater Bayerns usw. und sind daher ohne enzyklopädische Relevanz.--Aschmidt (Diskussion) 00:14, 10. Mai 2014 (CEST)

Monsters of Law - 2

Guten Tag. Als Followup zur Nachfrage vom letzten Mal auf dieser Seite möchte ich kurz erwähnen, dass es bei der heutigen (und folgenden) MoL-Veranstaltung bei uns gestreamt und aufgezeichnet wird. Danke für die Rückmeldungen. -- Mathias Schindler (WMDE) (Diskussion) 12:17, 12. Mai 2014 (CEST)

Danke sehr für den Hinweis! Das Video ist hier zu finden – hörenswert. Sorgen macht mir vor allem, was leider nur in den letzten fünf Minuten angesprochen wurde – die mangelnde Vollstreckbarkeit von Titeln in den USA, die aufgrund von Persönlichkeitsrechtsverletzungen gegen die WMF in Deutschland erstritten werden. Wenn das allgemeine Persönlichkeitsrecht durch einen Wikipedia-Artikel verletzt wird, kann der Betroffene dagegen vorgehen, er bekommt dann auch einen Titel, der ist aber in den USA wegen der Ordre public nicht vollstreckbar. Es zeichnet sich zunehmend ab, daß die Community das ausnutzt (hatten wir vor Weihnachten erst, „Soll er doch klagen!“ stand auf der Diskussionsseite zu lesen). Das wird dem Ruf von Wikipedia abträglich sein und uns noch viele Sympathien kosten. Dem müßte man drigend entgegenwirken, es ist aber kein interner Mechanismus zur wirksamen Regulierung dieser Probleme absehbar. WP:BIO reicht als Selbstverpflichtung und Community-Regel mittlerweile nicht mehr aus. – Bin im übrigen sehr gespannt auf die Fortsetzung Eurer Reihe.--Aschmidt (Diskussion) 01:40, 13. Mai 2014 (CEST)
Es ist mein Verständnis, dass alle Beteiligten in einem Streit sich überlegen, welcher Ort für das Austragen des Streits für sie am günstigsten ist. Und ich glaube nicht, dass es eine neue Entwicklung (innerhalb oder außerhalb von Wikipedia) ist, solche Überlegungen anzustellen. In letzter Konsequenz ist es dann auch nicht Sache der Community, sondern des Betreibers, der ja die Entität ist, die im Streit involviert ist. Dass es neben juristischen auch andere Effekte hat, stimme ich sofort zu. -- Mathias Schindler (WMDE) (Diskussion) 09:27, 13. Mai 2014 (CEST)

Artikel Ukraine

Ich erwähne meinen Beitrag mal hier : "Rechne nach, es sind 338 Abgeordnete, es wurden nur 328 nur erreicht, Spiegel stimmt juristisch Putin zu, siehe Link. Es fehlen 10 Stimmen, also unterstütze bitte nicht indirekt eine Regierung, die rechtsradikale Tendenzen hat und illegitim ist! Und erspare uns bitte dein juristisches Gerede, ich kann rechnen, und habe das nachgerechnet: 450:100x25 dann in Abzug gebracht kommste auf 338, die nötig sind um den Präsidenten abzusetzen,vorangegangen muss ein Amtsenthebungsverfahren, steht alles im Artikel,dejure richtet man sich an die innerstaatliche Verfassung, die Absetzung war illegal, dass ist Fakt!..."


Es handelte sich um eine Diskussion auf der Diskussionsseite des Artikels Diskussion:Ukraine#Pr.C3.A4sident_ist_juristisch_noch_im_Amt.2C_dass_ist_eindeutig

Die Änderungen und Kommentare können hier ersehen werden: https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Ukraine&diff=130384695&oldid=130384665

Der User Benatrevqre scheint gegen mich zu hetzen, indem er meine Glaubwürdigkeit offensichtlich anzweifelt und einen uralt Link immer wieder hervorkramt. Er begründet seine Reverts nicht und ist äußerst pampig. Ich erkenne hier nicht, wieso der Präsident der Ukraine - was dejure angeht- umstritten sein soll, ich habe mehrere Artikel von Spiegel Online als Quelle angegeben und belegt, dass genau 10 Abgeordnete also 10 Stimmen fehlten, um den Präsidenten nach Art. 111 der ukrainischen Verfassung abzusetzen. Wenn hier auf der Wiki jetzt gemeint wird, dass das umstritten und nicht eindeutig ist, dann muss das durch die wiki belegt werden, es müssen hier Quellen und brauchbare Sekundärliteratur erbracht werden, dass der Präsident dejure nicht im Amt ist und das es ausreichte, ihn mit 328 Stimmen aus dem Amt "zu jagen"

Das ist bislang nicht erbracht worden, die Wiki ist kein Laden, der TF duldet, es sollte daher das Wort "umstritten" aus dem Katalog über den Artikel Ukraine gestrichen werden und erwähnt werden, dass Janukowitsch zwar nicht mehr de facto aber dejure der legitime Präsident der Ukraine ist. Dies bestätigt Putin, der Spiegel und viele andere auch, die sich mit dem Thema auskennen.

Ich hab hier daher bewusst den Artikel Ukraine erwähnt und ich bitte da nur was zu ändern, wenn sich da jemand mit auskennt, es sollten keine Laien an dem Artikel mehr arbeiten, die alles verdrehen. Der Präsident der Ukraine ist Janukowitsch, die Fakten können nicht lügen, Danke --Martin (Diskussion) 05:12, 14. Mai 2014 (CEST)

Außerdem ist Wikipedia kein Politforum für den Austausch umstrittener politischer Meinungen.--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 11:50, 14. Mai 2014 (CEST)
Ihr könnt es wohl nicht ertragen das ich recht habe, es kommt nicht ein Argument gegen meine Aufstellung.
Seid doch mal etwas emotionsfreier und schaut euch die Fakten an, dass hat nichts mit politischer Meinung zu tun.--Martin (Diskussion) 12:08, 14. Mai 2014 (CEST)
Martin, leider entbehren die meisten deiner Beiträge jedweder Objektivität. Mir schaut das mehr nach einem Versuch der politischen Willensbildung aus. Schau dir nur deine Benutzerseite an. Das ist ja auch alles ok, aber wahrscheinlich nicht hier...--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 12:11, 14. Mai 2014 (CEST)
Was soll ich dazu sagen ? Ich kann jedem empfehlen, sich selbst ein Bild zu machen, der Spiegel hat darüber ja auch geschrieben, wenn ihr mir nicht glauben wollt, vielleicht dem Spiegel, dort hat sich ein Jurist damit befasst, der Link dazu findet ihr im Versionsunterschied.
Von mir aus, macht hier was ihr wollt, trotzdem ist das falsch, was dort zum Präsidenten der Ukraine steht.
Einige werfen mir ja vor, dass ich hier die Qualität des Portals mit angeblichem Halbwissen heruntersudele.
Nur, wenn es euch schon garnicht mehr interessiert, ob der Präsident juristisch gesehen im Amt ist oder nicht, ihr jedwede Argumentation dahingegen abblockt und beratungsresistent seid, dann leidert das Portal ja noch viel mehr, wenn Leute Artikel hier lesen, die ja falsch sind.
Ich dachte die Wiki will neutral informieren und nicht ihren westlichen Standpunkt in die Artikel pressen..--Martin (Diskussion) 13:09, 14. Mai 2014 (CEST)

Martin, da hast Du vollkommen Recht, neutral, informativ mit enzyklopädischem Charakter--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 14:41, 14. Mai 2014 (CEST)

DFTT. --91.224.226.196 15:25, 14. Mai 2014 (CEST)
Vielleicht beruhigt es die Gemüter: Martin übersieht die normative Kraft des Faktischen. Die gesteht nämlich auch der Spiegel im letzten Absatz seines Artikels ein. Gruß, --Gnom (Diskussion) 16:48, 14. Mai 2014 (CEST)

Das Portal Recht wird immer häufiger mit WP:3M oder WP:VA verwechselt.--Aschmidt (Diskussion) 18:13, 14. Mai 2014 (CEST)

Hinweis auf Hochschulprojekt International Human Rights Law

Über den Tellerrand hinaus: In der englischen Wikipedia findet derzeite in Hochschulprogramm zum International Human Rights Law an der University of Canterbury statt. Auf der Kursseite gibt es eine Liste mit den Artikeln, die überarbeitet werden (darunter auch einige Neuanlagen). – via WikiProject Law.--Aschmidt (Diskussion) 17:27, 7. Mai 2014 (CEST)

Aus aktuellem Anlaß: en:User:Nicle-bux hat den Artikel en:Right to be forgotten übernommen.--Aschmidt (Diskussion) 22:23, 17. Mai 2014 (CEST)

Modellflug - gewerbsmäßige Tätigkeit

Hallo. Ich bitte um Eure Mithilfe: Im Artikel Flugmodell steht unter Anderem geschrieben:

„Bereits das Filmen oder Fotografieren, dessen Ergebnisse kostenlos für einen Dritten (Nachbarn usw.) erstellt werden, gelten als gewerblich“

Kann diese Aussage jemand bestätigen oder widerlegen? Die Diskussion dazu findet sich auf Diskussion:Flugmodell#Abschnitt Rechtliches – Beleg fehlt. Vielen Dank! MfG, --R.Schuster (Diskussion) 17:21, 16. Mai 2014 (CEST)

Das klingt nach Unfug. Der Rechtsbegriff "gewerblich" hat zumindest im Steuer- und Handelsrecht immer etwas mit der Schaffung einer Einnahmequelle zu tun. Aber, viel wichtiger: Wo steht das Wort "gewerblich" denn überhaupt im Gesetz? Wenn es sich, wie in der Disk angesprochen auf die Gewerbeanmeldung bezieht, ist das ja keine spezielle Regelung für den Modeelflug, nicht war? Gruß, (nicht signierter Beitrag von Gnom (Diskussion | Beiträge) 21:02, 16. Mai 2014 (CEST))

Der Satz ist in dieser sehr allgemeinen Form Unsinn. Wahrscheinlich hat da jemand den Leitsatz einer Einzelfallentscheidung zum Gewerbe- oder Steuerrecht gelesen und ihn verallgemeinert. Nach Gewerbe- und Steuerrecht ist jeweils zumindest eine Gewinnerzielungsabsicht erforderlich, um das Erfordernis der Gewerblichkeit zu erfüllen. die GewO macht da für Modellflug keine Ausnahme. Also: Das kann so nicht stehenbleiben!--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 21:41, 16. Mai 2014 (CEST)

Vielen Dank, ich werde den Satz entfernen. MfG, --R.Schuster (Diskussion) 11:48, 17. Mai 2014 (CEST)
Lieber Matthias v.d. Elbe,
um als "gewerblich Handelnder" zu gelten, muss keine Gewinnerzielungsabsicht gegeben sein. Auch die "Schaffung einer Einnahmequelle" ist keine zwingende Voraussetzung. (Beispiel: Das kostenlose Verteilen von Kuchen in der Fußgängerzone an "Jedermann" kann, sofern es lokale Cafébetriebe signifikant beeinträchtigt, als gewerbsmäßiges Handeln gelten.)
Umgekehrt ist jemand, der sich "eine Einnahmequelle erschafft" und dann einer entsprechenden Tätigkeit nachgeht mit Gewinnerzielungsabsicht, noch nicht zwingend ein Gewerbetreibender im Sinne der GewO. Wer z.B. eine Berufausbildung macht, "erschafft eine Einnahmequelle", den Beruf dann auszuüben, macht ihn dann z.B. zum Arbeitnehmer, der mitnichten der GewO unterliegt.
Aber: Ich bin kein Jurist, meine Aussagen sind keine Rechtsberatung, sondern stellen lediglich meine private Meinung dar.
--arilou (Diskussion) 15:31, 19. Mai 2014 (CEST)

Dann will ich doch noch einmal aus verwaltungsrechtlicher Sicht etwas dazu sagen, in der Hoffnung, etwas Licht ins Dunkel zu bringen. Der Begriff des Gewerbes ist in der GewO nicht legaldefiniert. In der Rechtsprechung hat sich etwa folgende Definition etabliert:

"Gewerbe ist jede erlaubte, auf Gewinnerzielung gerichtete und auf Dauer angelegte Selbständige Tätigkeit, die..."

Das ließe sich mit diversen VG- und OVG-Entscheidungen belegen. Du bist natürlich nicht gezwungen, das auch so zu sehen - Deine abweichende private Meinung ist Dir unbenommen -; man wird aber doch wohl sagen müssen, dass sie jedenfalls mit dem gängigen Verständnis des Gewerbebegriffs nicht viel zu tun hat. Mein Vorschlag: wir sollten bei unserer Bearbeitung den etablierten Gewerbebegriffs zugrunde legen, um nicht zu viel Verwirrung zu stiften. Generell bin ich in Fragen der fachlichkeit immer dafür, dem Fachmann den Vortritt zu lassen. Schließlich lasse ich mein Klo ja auch vom Klempner und nicht vom Bäcker reparieren. Soviel dazu.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 16:46, 19. Mai 2014 (CEST)

Hi, ich bin gerade auf den oa Artikel gestoßen. Gibt es bei uns einen Zivilrechtler, der mit wenig Aufwand erstmal die Grundlagen des Werkvertrags eintragen könnte, denn die fehlen fast völlig. Statt dessen haben wir einen langen historischen Überblick seit den 1960er Jahren über den Einsatz von Werkverträgen zur Vermeidung von Arbeitsverhältnissen. Natürlich muss auch dieser Aspekt rein, immerhin ist der Begriff ja nur deshalb so häufig in den Medien. Aber wenn man die Umgehungs- und Missbrauchsmöglichkeiten so prominent darstellen will, dann muss man natürlich auch die rechtlichen Knackpunkte beschreiben, denn auch die fehlen: Netto / Kaufland etc. Mag sich wer drum kümmern? Grüße --h-stt !? 15:09, 26. Mai 2014 (CEST)

Da gibt es doch den Abschnitt "juristische Bedeutung". So schlecht ist der nicht... Gruß.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 17:50, 26. Mai 2014 (CEST)
Nach WP:TF sollte der Aufbau der Dogmatik folgen. Vergleiche das bitte einmal mit einem beliebigen Lehrbuch. Der Artikel ist sogar ziemlich schwach.--Aschmidt (Diskussion) 19:09, 26. Mai 2014 (CEST)
Ja, ist schon richtig: Er ist ausbaufähig.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 06:40, 27. Mai 2014 (CEST)

Juristisches Geschlecht

Erklärung: Juristisches Geschlecht Ich habe mal ne Frage. Wo kann man die Erklärung: Juristisches Geschlecht einbauen?

Juristisches Geschlecht ist der Eintrag, welcher in der Geburtsurkunde, Personalausweis usw. angeben ist. Einen eigenen Artikel dazu zu verfassen , das lohnt sich nicht. --Fiver, der Hellseher (Diskussion) 14:20, 2. Jun. 2014 (CEST)

Genauer: Es ist kein Fachbegriff und wäre daher TF.--Aschmidt (Diskussion) 22:32, 2. Jun. 2014 (CEST)

Abfindung (Arbeitsrecht)

Hi! Muss es nicht heißen Abfindung (deutsches Arbeitsrecht)?--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 15:09, 24. Apr. 2014 (CEST)

Hallo Frank. So besteht zumindest die theoretische Möglichkeit, dass unter diesem Lemma auch jemand etwas zur Abfindung etwa in Österreich, der Schweiz, Luxemburg, Frankreich etc ergänzt.--Losdedos (Diskussion) 15:16, 24. Apr. 2014 (CEST)
Ja das ist der Vorteil. Allerdings beziehen sich die meisten Ausführen auf deutsches Arbeitsrecht. Aber stimmt schon, wenn wir es so lassen wie es ist, machen wir nichts falsch.--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 15:18, 24. Apr. 2014 (CEST)
Naja, der Artikel befasst sich ausschließlich mit deutschem Recht, was man schon an der Einleitung und der Kategorisierung erkennen kann. Eine Verschiebung ist daher durchaus gerechtfertigt, weil wir grundsätzlich nicht verschiedene Rechtsordnungen in einem gemeinsamen Artikel behandeln wollen. Voraussetzung ist jedoch, dass es Abfindungen auch im Arbeitsrecht anderer Rechtsordnungen gibt, was ich nicht weiß. Gruß, --Gnom (Diskussion) 19:46, 24. Apr. 2014 (CEST)

Ich kenne das Phänomen der Abfindung auch aus dem englischen "Arbeitsrecht" (dort nach meiner Erinnerung "compensation" genannt) und auch aus dem belgischen Recht. Dass jemand etwas zu diesem Thema schreibt, ist immerhin möglich (ich wäre das allerdings nicht). Herzlichen Gruß Matthias.--Matthias v.d. Elbe (Diskussion) 21:02, 24. Apr. 2014 (CEST)

Eben dies war stets das hauptsächliche Argument gegen solche landesspezifischen Lemmata: Wer schreibt, bitte, die Artikel, und welchen Sinn hat es, in Klammerlemmata nach Ländern zu differenzieren, solange es noch keine Artikel zu einer Auswahl von Landesrechten gibt? Hat aber bisher schon niemand interessiert. Die Optimisten bestanden darauf, daß sich diese Lücken schon füllen würden, und auf die spätere Verschiebung wollte man nicht warten. Daher: Deutsches Arbeitsrecht.--Aschmidt (Diskussion) 21:41, 24. Apr. 2014 (CEST)
Als Realist denke ich, dass das bisherige Lemma den Artikelinhalt repräsentiert und daher beibehalten werden kann. --Forevermore (Diskussion) 22:39, 24. Apr. 2014 (CEST)
Naja, dein Realismus hilft einem Leser aus Österreich oder der Schweiz wenig ;-) Gruß, --Gnom (Diskussion) 22:41, 24. Apr. 2014 (CEST)
Seit ich mich vermehrt in der englischen Wikipedia umtue, neige ich auch zu dieser Richtung. Ich meine auch, daß wir unsere Namenskonventionen mal überdenken sollten. Wie wäre es mit Abfindung im deutschen Arbeitsrecht statt der blöden Klammerung? Das fände ich viel eleganter. Siehe Lemmas wie Recht Frankreichs oder Geschichte Brasiliens – da schreiben wir ja auch nicht Brasilien (Geschichte) oder Geschichte (Brasilien). ;) --Aschmidt (Diskussion) 02:30, 25. Apr. 2014 (CEST)
O.K., habe ich das Meinungsbild nun richtig verstanden, dass wir den Artikel umbenennen in Abfindung (deutsches Arbeitsrecht). Dann eine Verteilerseite eröffnen, auf der wir auf das Recht in Österreich, der Schweiz und den USA verweisen? Eine kurze Seite hierzu könnte ich schnell erstellen da ich auch die Rechtslage in diesen Ländern relativ gut kenne. Allerdings benötige ich Hilfe bei der Verschieberei und dem Erstellen der Seiten. Dies habe ich noch nicht so richtig verstanden; würde dies aber gerne lernen. Lukas, können wir das, bei Gelegenheit, einmal zusammen machen, vielleicht per Teamviewer Sitzung?--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 10:48, 25. Apr. 2014 (CEST)
@Frank: Haha, gern, aber erst nächste Woche. Du darfst die entsprechenden neuen Länderartikel gern schon einmal in deinem BNR vorbereiten. @Aschmidt: Du drehst deutlich größere Räder als so manch einer hier, wenn du im Nebensatz die Änderung der Namenskonventionen planst ;-) Ich habe mich in den letzten Tagen auch ein bisschen aus dem Fenster gelehnt, aber im kleineren Maße... Gruß, --Gnom (Diskussion) 21:57, 25. Apr. 2014 (CEST)
Da hast Du natürlich Recht, Gnom. Neue NKs wären wahrscheinlich erst nach mehrmonatigen langwierigen Verhandlungen durchzusetzen. Alle Schlachten sind bereits geschlagen. Veränderungen wird es jetzt keine mehr geben. Deshalb verabschiede ich mich schonmal ins Wochenende. ;)--Aschmidt (Diskussion) 22:10, 25. Apr. 2014 (CEST)

Hi Leute, wieso denn jetzt Abfindung (Arbeitsrecht Deutschlands)?--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 17:58, 28. Apr. 2014 (CEST)

UHT ist derjenige, der die Sache mit der rechtsvergleichenden Artikelbenennung und -Kategorisierung wirklich durchstiegen hat, er kann das sicher erklären. Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:01, 28. Apr. 2014 (CEST)
Ich bin gespannt. --Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 21:31, 28. Apr. 2014 (CEST)
Noch mal zusammenfassend zur NK: Wird ein Wort für mehrere Begriffe verwandt, wird das Lemma mit dem jeweiligen Rechtsordnung geklammert, also Schuldrecht (Deutschland), Bundespräsident (Deutschland) etc. Damit wird klar, 1. dass es sich um eine echte BKS handelt, d.h. eigentliches Lemma und Unterscheidungsqualifikator sind klar voneinander geschieden; es ist 2. extrem konsequent handhabbar (und ist auch zB für Kirchen in Wikipedia gang und gäbe), erspart uns 3. abzugrenzen zwischen "Stellvertretung in Deutschland" vs "deutsche Stellvertretung" vs "Stellvertretung Deutschlands" vs "Stellevertretung im deutschen Recht" etc. und 4. furchtbares denglisch im Lemma à la "englische consideration", "französischer juge d'instruction".
Wird das Wort schon innerhalb einer Rechtsordnung in mehreren Rechtsgebieten benutzt, hat sich bislang "<Wort> (<Rechtsgebiet> <Genitiv der Rechtsordnung/Präposition + Rechtsordnung>) bewährt, also Abfindung (Arbeitsrecht Deutschlands). Die Doppelklammer "Wort (<Wort> (<Rechtsordnung>)" (also Abfindung (Arbeitsrecht (Deutschland))) macht vielleicht Informatiker glücklich, sieht aber sehr unschön aus. Das Adjektiv ist 1. z.T. rechtshistorisch vorbelastet (siehe hier), lässt 2. sich nicht immer problemlos bilden und abgrenzen (wer kennt und sucht "kongolesisch"?) und ist 3. ziemlich oft ziemlich unschön ("bosnisch-herzegowinisch" oder noch besser "mistake (englisches und walisisches contract law)". Ich denke, die bisherige NK hat sich bewährt, ist wissenschaftlich haltbar und hat bislang zu keinen nennenswerten Beschwerden über die Auffindbarkeit von Artikeln geführt. Beste Grüße --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 18:33, 29. Apr. 2014 (CEST)
Ok, aber wieso dann Kündigung (deutsches Arbeitsrecht)--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 17:54, 30. Apr. 2014 (CEST)
Weil derjenige, der den Artikel damals verschoben hat, die NK offenbar nicht kannte und sich obige Gedanken offenbar nicht gemacht hat :-) --UHT ceterum censeo Portal:Recht/FAQ esse legendum 18:41, 30. Apr. 2014 (CEST)
Kannst Du das korrigieren, ich blicke da noch nicht so durch :-)--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 13:56, 2. Mai 2014 (CEST)

Jetzt wurde die Seite Abfindung (Arbeitsrecht Deutschlands) wieder verschoben und damit umbenannt...--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 21:46, 21. Mai 2014 (CEST)

Ich finde Abfindung (Arbeitsrecht Deutschlands) ganz furchtbar. Das Abfindung (deutsches Arbeitsrecht) klingt doch wesentlich schöner. -- Gruß --ElooKoN (Diskussion) 21:17, 6. Jun. 2014 (CEST)

Hi Leute,

könnt ihr mir mal hier helfen? Ich musste schon einen Admin um Rat ersuchen. Jetzt ist der Artikel wenigstens erstmal gesperrt, aber Este möchte nach den Entsperrung gleich wieder löschen, obwohl die Problemstellen Unternehmen vs. Betrieb im UStG ein ausgetragenes Kind ist...Ich weiß das Portal ist nicht die WP:DritteMeinung aber hier erhoffe ich mir mehr Kompetenz und vielleicht liege ja auch ich daneben...--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 14:11, 6. Jun. 2014 (CEST)

Disk: https://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Betrieb#Betrieb.2FUnternehmen

Umsatzsteuerrecht? Keine Ahnung, tut mir leid ;-) Gruß, --Gnom (Diskussion) 18:25, 6. Jun. 2014 (CEST)
Ich gucke mal, zwar nicht mein Gebiet, aber möglicherweise kann ich behilflich sein (ich bin nur technisch hier überfordert) : ) Scheinst sehr engagiert zu sein. --ElooKoN (Diskussion) 21:23, 6. Jun. 2014 (CEST)

Linkspam

Hi! Benutzer:Karl.schwab hat heute am Donnerstag massenhaft den Artikel Liste deutscher Staatsanwaltschaften in lauter Artikeln, die mit der StPO zu tun haben verlinkt. Genauso hat er jede Menge dejure-"Rechtsprechungsübersichten" in Gerichtsartikel eingefügt. Ich halte beides für Unfug. Seht ihr das auch so? Soll ich das einfach wieder zurücksetzen? Gruß aus dem Urlaub, --Gnom (Diskussion) 01:26, 15. Jun. 2014 (CEST)

Ja, bitte per [5]. Stellen wir eine VM deswegen? Halte ich nach der eindeutigen Diskussion für eine schwere Projektstörung. Eine administrative Ansprache wäre angezeigt.--Aschmidt (Diskussion) 01:37, 15. Jun. 2014 (CEST)
Erledigt. Gruß, --Gnom (Diskussion) 20:07, 15. Jun. 2014 (CEST)

Artikel Angriffskrieg

Angriffskrieg

Hallo,

hab den Artikel mal gelesen und bevor es dort wieder zu Diskussionen kommt, bitte ich mal die Fachleute sich den Artikel anzuschauen. Es gibt gewichtige Zweifel an der Richtigkeit, allein im Net findet man genügend Berichte, Quellen und Sekundärliteratur, die das EU Recht über dem Grundgesetz sehen. Im Artikel wird nun auf das Grundgesetz Bezug genommen, dort steht, dass Deutschland sich an keinem Angriffskrieg beteiligen kann, weil es halt in Art. 26 GG verboten sei. Allerdings gibt es in Teilen des EU Rechtes eine ganz andere Sichtweise, die EU ist nämlich ziemlich militant und anders als die UN kein Friedensverein. Darauf sollte man schon mal ganz neutral hinweisen. Es gab zu dem Thema Angriffskriege und Militarisierung der EU zig Klagen vor dem Bverfg und der Vertrag von Lissabon wäre beinahe nicht gestattet worden von unseren Verfassungsrichtern.

Deutschland ist doch in den militärischen Gesetze und Strukturen der EU eingebunden, Art. 23 GG sagt ja auch, dass Deutschland sich der EU verpflichtet fühlt. Die Frage ist jetzt, ob der Art. 26 GG durch höherrangiges EU Recht gebrochen wird, er gehört auch nicht zu den besonders geschützen Grundrechten ( Art. 1 bis 19) und kann auch verändert werden. Der EuGH macht es sich einfach und sagt von jeher, dass jedwedes EU Recht, Deutsches Verfassungsrecht bricht. Wenn das der Fall ist, dann ist der Artikel zum Angriffskrieg fehlerhaft, weil er eine Sache per TF definiert, die ja de facto so nicht mehr existiert. So was wäre wichtig, weil daran viele andere Strafnormen hängen, auch Gauck drückte sich ja ähnlich aus, indem er meinte, dass Deutschland auch Kriege führen solle !

Siehe: Diskussion:Angriffskrieg#Hat_der_Vertrag_von_Lissabon_Einfluss_auf_das_Grundgesetz.3F

Also, wer traut sich dran den Artikel mal zu verändern ? --Martin (Diskussion) 08:54, 22. Jun. 2014 (CEST)

Du bist mal wieder auf dem Holzweg. Bitte rühr den Artikel nicht an. Geh doch stattdessen mal in die Bibliothek und leih Dir ein schönes Buch aus. Gert Lauken (Diskussion) 23:42, 22. Jun. 2014 (CEST)
Nach Durchsicht der verlinkten Diskussion sehe ich – in Bezug auf die These vom angriffskriegsfreundlichen EU-Recht – ebenfalls keinen Handlungsbedarf. Um es ganz einfach zu formulieren: Ob EU-Recht dem nationalen Verfassungsrecht überhaupt vorgehen kann, ist höchst umstritten; jedenfalls ist ein Vorrang aber nur in den Bereichen denkbar, die Regelungsgegenstand des EU-Rechts sind (1); das (Nicht-)Verbot des Angriffskrieges fällt nicht darunter. ME muss das hier nicht erneut diskutiert werden. -- toblu [?!] 13:35, 23. Jun. 2014 (CEST)
(1) Vgl. Streinz, EuR, 9. Aufl.2012, Rn. 234, 236 m Verw auf BVerfG 89, 155/188 (Maastricht) und BVerfG 123, 267 (Lissabon).
Martin, ich würde Dir insbesondere empfehlen das ganze ein wenig unpolitischer anzugehen und nicht immer gleich mit solch starken und strittigen Thesen wie "die EU ist nämlich ziemlich militant und anders als die UN kein Friedensverein" zu kommen. Das hier ist kein Meinungsforum oder eine politische Diskussionsplattform. Hier geht es um Sachinformationen. Du hingegen willst immer gleich wissen "was die Amerikaner wollen", wer alles "völkerrechtswidrig handetl" etc., sorry aber das will hier einfach niemand lesen...--Gruß FrankDiskussion qui tacet, consentire videtur. 15:01, 23. Jun. 2014 (CEST)

Leider wurde meine berechtigte Kritik von einem Typ, der hier wegen Vandalismus schön öfters angeklagt wurde, gelöscht, wohl gemerkt in der Diskussion ! Einfach total irre find ich das, war der User betrunken ? Jedenfalls bitte ich den Artikel zu überarbeiten, wenn sich jemand mit der Materie auskennt, ich finde das wichtig, damit kein Unsinn in der wiki steht, Danke !


" Hallo


Leider wird auch hier vieles falsch geschrieben, Quellen fehlen msl wieder.


Außerdem wurde festgehalten, und zwar in einer Note der deutschen Seite bei der Vertragsratifizierung zum neuen GG im 2+4 Vertrag, dass eine europäische Einigung höher stehe und deutsche Verteidigungs und verfassungsgrundsätze sprengt.


Wichtig ist dies, weil in Punkte nuklear Teilhabe und deren Verbot immer der 2+4 Vertrag als Rechtfertigung herangezogen wird, wobei das Gegenteil zutrifft!


Siehe hier .."

--Martin (Diskussion) 09:44, 24. Jun. 2014 (CEST)

Da du das ja seit einiger Zeit regelmäßig so machst: Bitte unterlasse diese ewige Herumlügerei - es ist falsch, dass der betreffende User bereits öfters wegen Vandalismus "angeklagt" wurde; er wurde auch noch nie gesperrt! Im Übrigen sind deine Ausführungen auf der Diskussionsseite - wieder mal - völliger Unsinn!--Taste1at (Diskussion) 10:02, 24. Jun. 2014 (CEST)
Unsinn oder nicht: Löschen anderer Beiträge auf Diskussionsseiten ist ein heftiger Verstoß gegen die entsprechende Konvention. --Ildottoreverde (Diskussion) 14:18, 26. Jun. 2014 (CEST)
Ein heftiger Verstoß sieht anders aus - Zitat aus WP:DS: "Sachfremde Texte, die nicht der Artikelverbesserung dienen, können entfernt werden. Ein Hinweis auf diese Konvention im Versionskommentar und/oder auf der Seite kann dabei hilfreich sein." --Taste1at (Diskussion) 14:42, 26. Jun. 2014 (CEST)
Wenn wir anfangen, bei Beiträgen, die sich zumindest grob aufs Thema beziehen, einzelne User die Zensur-Entscheidung treffen zu lassen, verliert die Konvention aber jeden Wert. Wenn du findest, dass der Diskussionsbeitrag Unsinn ist, ignorier ihn doch einfach. --Ildottoreverde (Diskussion) 20:04, 26. Jun. 2014 (CEST)
Ich hab den Beitrag eh nicht entfernt. Aber, wie gesagt, es ist kein heftiger Verstoß gegen unsere Konventionen. Nicht ohne Grund wurde auch die VM gegen Dansker abgelehnt. --Taste1at (Diskussion) 21:15, 26. Jun. 2014 (CEST)

Frage zur weiteren Entwicklung Rechtsphilosophie vs. Rechtstheorie

Bitte dort diskutieren. – Danke!--Aschmidt (Diskussion) 20:01, 18. Mai 2014 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Aschmidt (Diskussion) 11:01, 25. Aug. 2014 (CEST)

Wikipedia for Lawyers

Ein Beitrag bei der Wiki Conference USA: Wikipedia for Lawyers: Researching, Citing, and Contributing To Wikipedia von Amanda Levendowski. Dazu The Wikipedian:

Did you know celebrated federal judge Richard Posner has cited Wikipedia in rulings far more than any other judge? It’s a fact—indeed, the 7th Circuit has cited Wikipedia in 62 opinions, most by him, far more than any other US circuit.[6]

--Aschmidt (Diskussion) 18:04, 3. Jun. 2014 (CEST)

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Gnom (Diskussion) 13:06, 25. Jan. 2015 (CET)

Mittwoch, den 2. Juli 2014, 18-20 Uhr: Monsters of Law

Foto: By Katja Ullrich (WMDE) (Own work), CC-BY-SA-3.0 (http://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0), via Wikimedia Commons

Die Veranstaltungsreihe Monsters of Law, die im Februar Prämiere hatte, beleuchtet juristische Fragen rund um Freies Wissen. Nachdem Prof. Dr. Katharina de la Durantaye über die Potenziale einer Wissenschaftsschranke für den Bildungs- und Wissenschaftsbereich sprach, erläuterte der Urheberrechts- und Medienfachanwalt Thorsten Feldmann, LL.M. Probleme bezüglich des Spannungsfelds zwischen Datenschutz und Urheberrecht. Am 2. Juli nun fragt Dr. Ellen Euler, stellvertretende Geschäftsführerin der Deutschen Digitalen Bibliothek, ob Gedächtnisinstitutionen ihren Kernaufgaben (1. Die Sammlung und Erschließung von Inhalten, 2. Die Bewahrung von Inhalten, 3. Die Zugänglichmachung von Inhalten) im digitalen Zeitalter noch adäquat nachkommen können. Nach einem ca. 30-minütigen Vortrag ist Raum für Fragen und Diskussionen. Kommt vorbei, es wird sicher wie die letzten Male sehr spannend. Grüße! --Lilli Iliev (WMDE) (Diskussion) 17:03, 19. Jun. 2014 (CEST)
Die Veranstaltung wird auch im Livestream gezeigt, am 2. Juli ab 18 Uhr auf der Website, und wird danach als Video dort abrufbar sein.

Dieser Abschnitt kann archiviert werden. Gnom (Diskussion) 13:06, 25. Jan. 2015 (CET)