Pro illa vice

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Der lateinische Ausdruck pro illa vice bedeutet „für jenes (eine) Mal“,[1][2] weitläufiger: „damals ausnahmsweise“. Es handelt sich um eine Variante des lateinischen Ausdrucks pro hac vice.

Er kennzeichnet eine nicht mehr aktuelle Einzelfall- oder Ausnahmeregelung, die zu einem gegebenen Zeitpunkt in der Vergangenheit, auf den Bezug genommen wird, einmal gegolten hat. Als Terminus technicus in amtlichen Titulaturen der römisch-katholischen Kirche bezeichnet der Ausdruck einen Titularbischofssitz oder eine Kardinaldiakonie, der oder die zu einem früheren Zeitpunkt einmal pro hac vice, d. h. „für dieses (eine) Mal“, also ausnahmsweise, als Titularerzbischofssitz bzw. Kardinalpriester-Titelkirche verliehen wurde, mittlerweile aber wieder in den ursprünglichen Rang als Titularbistum bzw. Kardinaldiakonie zurückgekehrt ist.[3]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Gabriel Adeleye, Kofi Acquah-Dadzie, Thomas J. Sienkewicz, James T. McDonough: World dictionary of foreign expressions: a resource for readers and writers. Mundelein, Illinois 2000 (Bolchazy-Carducci Publishers), ISBN 978-0865164239, S. 317.
  2. Alexander M. Burrill: A Law Dictionary and Glossary, Vol. II, 2. Aufl., New York 1867, S. 338.
  3. Siehe die unter The Cardinals of the Holy Roman Church, Deaconries S. Nicola in Carcere – Ss. Vito, Modesto e Crescenzia. In: Salvador Miranda: The Cardinals of the Holy Roman Church. (Website der Florida International University, englisch) aufgeführten Fälle.