Protector of Aborigines

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George Austustus Robinson (1791–1866), einer der bekanntesten Chief Protectors

Das Amt des Protector of Aborigines (Beschützer der Aborigines) wurden auf Vorschlag des Select Committee des Britischen House of Commons und des Select Committee of the House of Commons for Aborigines eingerichtet. Am 31. Januar 1838 übersandte Lord Glenelg, der Kriegs- und Kolonialminister, eine Ermächtigung an Gouverneur George Gipps. Der Protector sollte die Rechte der Aborigines schützen, ihre Interessen wahren und war mit weitreichenden Vollmachten ausgestattet.

Ein Chief Protector of Aborigines wurde als der höchste Beamte der britischen Kolonien und später der Bundesstaaten eingesetzt, der für die Belange der indigene Bevölkerung Australiens zuständig war.

Auswahl[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Protectors of Aborigines wurden ausgewählt und hatten die Sprache der Aborigines zu erlernen oder zu beherrschen. Das Protektorat von Port Phillip wurde George Augustus Robinson als Chief-Protector und an weitere Vollzeit-Protectors übertragen.[1] Für Victoria wurde beispielsweise Robinson als Chief Protector mit vier Assistant Protectoren ernannt, darunter William Thomas.

Aufgaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Aufgabe des Protectors war es, auf die Rechte der Aborigines zu achten, Missstände zu beseitigen und Gewalt gegen sie abzuwehren. Diese Aufgabe wandelte sich in einigen Staaten Australiens zu einer „sozialen Kontrolle“ über die Aborigines. Per Gesetz war ein Protector der Vormund aller Aborigines und bestimmte über ihre Aufenthaltsorte, bis zur Entscheidung, wo sie zu arbeiten, wen und ob sie heiraten durften. Ein Protector konnte Aborigineskinder gegen den Willen ihrer Familien in Erziehungsheime verbringen, wo sie unter der Kontrolle meist kirchlicher Aborigines-Missionsstationen konservativ erzogen wurden und christianisiert werden sollten. Das Ziel dieser Maßnahme war die Entfremdung der Kinder von ihren Familien und ihren Aborigine-Traditionen, um sie so besser in die Gesellschaft integrieren zu können, wo sie jedoch letztlich entrechtet als Dienstboten und Farmhelfer, zum größten Teil ohne Entgelt, arbeiten mussten. Diese Entwicklung führte zu Generationen von Aborigines, die ihrer Herkunft und Wurzeln beraubt waren und als Gestohlene Generation in die Geschichte eingingen.

Teilweise waren die Protectoren Idealisten, die hofften, dass sie Interessen für die Aborigines durchsetzen könnten. Diese resignierten bald, wie beispielsweise Herbert Basedow, der nach 45 Tagen als Protector abdankte.

Andere Extremfälle waren Auber Octavius Neville und Cecil Cook, die die Politik der Zwangsumsiedlung, Überwachung, Disziplinierung und Bestrafung der Aborigines forcierten. Sie verfolgten eine rassistische Vorstellung der Eugenik, die darauf hinauslief, dass durch eine Durchmischung der Ureinwohner mit „weißem Blut“ insbesondere durch eine Verheiratung von weiblichen Mischlingen mit Weißen, ein Aufgehen der Aborigines in der Rasse der Weißen erreicht werden kann.

Die Position der Protectors of Aborigines wurde erst ab den 1970er Jahren nicht mehr besetzt.

Exkurs: Western Australia[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Parlament von Western Australia verabschiedete im Jahr 1905 den sogenannten Aborigines Act 1905, ein Gesetz, das den Chief Protector of Aborigines, der nach 1936 Commissioner for Native Affairs (Bevollmächtigter für indigene Angelegenheiten) genannt wurde, mit weitreichenden Befugnissen bzw. weitreichender Macht ausstattete. Die Ernennung zum Chief Protector erfolgte durch den britischen Gouverneur.

Der Aborigines Act 1905 ermächtigte einen Chief Protektor sowohl Erwachsene als auch Kinder aus Homelands, Reservaten in weit entfernte Gebiete von ihrem ursprünglichen Lebensmittelpunkt zu deportieren. Dies betraf alle Aborigines-Kinder unter 16 Jahren besonders, weil der Chief Protector über das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht und ab dem Jahr 1936 über Mädchen und Frauen bis ins Alter von 21 Jahren verfügte. Für die betroffenen Kinder bedeutete dies, dass sie aus ihren Familien entrissen und in Familien von Weißen, Schulen oder Erziehungsheimen zwangsweise leben mussten. Die Entscheidungen waren unwiderruflich. Nach heute geltenden Strafrecht in Deutschland wären derartige Entscheidungen ein Straftatbestand des Kindesentzugs.

Über jeden erwachsenen Aborigine oder half-caste (Halb-Aborigine und Halb-Weißer) konnten Aufenthalts- und Arbeitsverbote für bestimmte Regionen oder Städte durch den Chief Protector verhängt werden.

Im Arbeitsrecht eröffnete der Aborigines Akt 1905 einem Chief Protector weitere umfassende Eingriffe: Aborigines durften ohne seine Genehmigung keine Arbeit aufnehmen. Unerlaubte Arbeitsaufnahme, nicht genehmigte Entfernung vom Arbeitsplatz durch den Arbeitgebers oder eine Arbeitsverweigerung konnten mit einer sechsmonatigen Gefängnisstrafe geahndet werden.

Die Bestimmung des Aufenthalts der Aborigines-Männer durch den Chief Protector bedeutete auch, dass ein zwangsversetzter Aborigine oder half-caste, seine Frau oder Kinder nicht mehr besuchen konnte. Damit wurde zum ersten Mal in der Geschichte Australiens ein Kohabitationsverbot ausgesprochen. Diese gesetzliche Regelung stand eindeutig im Widerspruch zum Common law, denn jede Ethnie sollte sich in ihrem angestammten Bereich eigenständig entwickeln können. Weitere Folgen dieser Gesetzesregelung waren, dass Aborigines-Frauen und -Männer nur mit Erlaubnis des Chief Protectors heiraten konnten, und dass jeder, der mit einer Aborigines-Frau sexuellen Kontakt hatte, die nicht seine verheiratete Frau war, einen Gesetzesverstoß beging. Bestraft wurden derartige Gesetzesverstöße mit Gefängnis, mit oder ohne harte Arbeit, nicht unter sechs Monaten, ersatzweise Zahlung von £ 50.[2]

Protectors of Aborigines[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Protectors of Aborigines in Australien waren (soweit nicht anders benannt: Chief Protectors of Aborigines):

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Aplin, Graeme, S. G. Foster und Michael McKernan (Hrsg.): Australians: Events and Places. Fairfax, Syme and Weldon Associates, 1987, ISBN 0-949288-13-6, S. 47–8.
  2. Derrick Tomlinson: Too White to be regardet as a Aborigine, von 2008. In: University of Notre Dame Australia. S. 65/66
  3. Report von Dr. Cecil Cook (Memento des Originals vom 19. August 2006 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/uncommonlives.naa.gov.au.
  4. Dr. Cook war der Chief Protector of Aborigines während der Gerichtsverhandlung von Dhakiyarr Wirrpanda. Er war der erste Aborigines, der vom High Court of Australia angehört wurde (Memento des Originals vom 6. Februar 2006 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/uncommonlives.naa.gov.au (National Archives of Australia)
  5. Derrick Tomlinson: Too White to be regardet as Aborigines (Abstract) (PDF), von 2008. In: University of Notre Dame Australia