Provida mater ecclesia

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Wappen Papst Pius’ XII.

Die Apostolische Konstitution Provida mater ecclesia („Die vorausschauende Mutter Kirche“; 2. Februar 1947) von Papst Pius XII. trägt den Untertitel „Über das Ordenswesen“ und beinhaltet die Bestimmungen über die kanonischen Stände und weltlichen Institute.

Über die Säkularinstitute[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Papst Pius XII. hat mit dieser Konstitution eine neue Form des geweihten Lebens geschaffen: die Säkularinstitute oder Weltgemeinschaften. In ihnen sollen Laien und Priester ein gottgeweihtes Leben, unter den Bedingungen der heutigen Gesellschaft, führen. Sie verzichten also auf die üblichen schützenden Formen des Ordenslebens und der Klöster, um in der Welt den Menschen vorzuleben, was Christsein heißt. Paul VI. hat sie deswegen „Versuchs-Laboratorien“ genannt, „in denen die Kirche die konkreten Möglichkeiten ihrer Beziehung zur Welt testet“. Es wird die Lebensform in einem Säkularinstitut kirchlich anerkannt, dieses heißt, dass auch das Leben in einem Säkularinstitut neben dem Leben in einem Kloster als Ordenschrist, als Priester oder in einer Ehe zur Heiligkeit führen kann.

Weitere Regelungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Insgesamt werden mit dieser Konstitution drei Texte veröffentlicht – 12. März 1948 Motu Proprio „Primo Feliciter“ und 19. März 1948 Instruktion „Cum Sanctissimus“ – die die grundlegende Gesetzgebung der Institute und das sie bezügliche Recht bestimmen. Für die Kirche ist es die Bestätigung, die im Codex des Kanonischen Rechts von 1983 aufgenommen wurde.

60. Jahrestag 2007[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für Papst Benedikt XVI. ist diese Apostolische Konstitution eine neue Form der Weihe, nämlich die Weihe von Laien sowie die Weihe von Diözesanpriestern, die dazu berufen sind. Sie ist so bedeutend, weil erstmals das gottgeweihte Leben in der Welt als eigenständige Berufung, anders als das Ordensleben, anerkannt worden war.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anmerkung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Ebenfalls „Provida mater Ecclesia“ heißt die Instruktion der Sakramentenkongregation über die Behandlung der Ehenichtigkeitssachen an den Diözesangerichten vom 15. August 1936.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Säkularinstitute, Säkularisation, In: Carl Andresen, Georg Denzler: dtv Wörterbuch der Kirchengeschichte, Deutscher Taschenbuch Verlag, München, Mai 1982, ISBN 3-423-03245-6
  • Rudolf Fischer-Wollpert: Wissen Sie Bescheid – Lexikon religiöser und weltanschaulicher Fragen. Verlag Friedrich Pustet, Regensburg 1980, ISBN 3-7917-0738-8
  • Gerard Oesterle OSB: Eine neue Form christlichen Vollkommenheisstrebens. In: Benediktinische Monatschrift 23 Jg. (1947), S. 292–304.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]