Zum Inhalt springen

Psychiatrische Willenserklärung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Dieser Artikel wurde am 21. Januar 2026 auf den Seiten der Qualitätssicherung eingetragen. Bitte hilf mit, ihn zu verbessern, und beteilige dich bitte an der Diskussion!
Folgendes muss noch verbessert werden: Bitte ggf. Wikipedia:Wikifizieren --M2k~dewiki (Diskussion) 15:50, 21. Jan. 2026 (CET)

Die Psychiatrische Willenserklärung (auch kurz „PsyWill“) ist eine Patientenverfügung für die Psychiatrie, die es Personen ermöglicht, im Voraus festzulegen, welche psychiatrischen Behandlungen sie in Krisensituationen wünschen oder ablehnen. Sie dient der Wahrung der Selbstbestimmung und soll Fremdbestimmung verhindern. Verboten werden können damit ausgewählte Behandlungen, sowohl Therapien als auch medikamentöse Behandlungen. Nicht verboten werden können Sicherungsmaßnahmen (Fixierung/Isolation), Unterbringung bei Fremdgefährdung oder zur Begutachtung ob eine gesetzliche Betreuung benötigt wird.[1]

In der Psychiatrie kommt es regelmäßig zu Situationen, in denen Patienten aufgrund ihrer Erkrankung als nicht einwilligungsfähig gelten. Traditionell wurden in solchen Fällen Entscheidungen von Ärzten oder gesetzlichen Betreuern getroffen, was mitunter zu Behandlungen führte, die nicht im Sinne des Patienten waren. Die Psychiatrische Willenserklärung bietet die Möglichkeit, im Vorfeld individuelle Behandlungswünsche festzulegen oder eine Einweisung unter Umständen zu verhindern und somit die Autonomie des Patienten zu stärken.

Die Psychiatrische Willenserklärung ist ein konkretes Formular, das im Juli 2024 durch das Projekt "Patientenverfügung voranbringen – Rechte stärken" des Landesverbands Psychiatrie-Erfahrener NRW e.V. erstellt wurde. Es vereint die Optionen der zuvor existierenden Bochumer Willenserklärung[2] und der ebenfalls schon langjährig existenten PatVerfü.[3] Beide Dokumente haben zum Ziel, die Selbstbestimmung von Psychiatrie-Patienten zu fördern, unterscheiden sich jedoch in Umfang und Ausgestaltung: Mit der Bochumer Willenserklärung kann man Bevollmächtigte, Behandlungen und Medikation im Falle einer Einweisung in die Psychiatrie mitbestimmen, für einen Fall, in dem man selbst nicht entscheidungsfähig ist. Mit der PatVerfü kann man eine Diagnose und somit eine Einweisung gänzlich ausschließen (außer bei Fremdgefährdung). Durch die Zusammenführung entstand ein umfassendes Instrument, das die Möglichkeiten beider Vorläufer in einem Formular vereint und juristisch gültig ist.

Inhalt und Struktur

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine Psychiatrische Willenserklärung enthält typischerweise:

  • Behandlungswünsche und -Ablehnungen: Spezifikation, welche Therapien, Medikamente oder Interventionen gewünscht oder abgelehnt werden
  • Vertrauenspersonen: Angabe von Personen, die im Krisenfall informiert werden sollen.
  • Individuelle Bedürfnisse: Festlegung von besonderen Wünschen, wie z. B. religiöse oder kulturelle Aspekte, die berücksichtigt werden sollen.
oder
  • Verbot der Einweisung durch Untersagung jeglicher psychiatrischer Diagnostik
und möglichst
  • Benennung von Bevollmächtigten: Eine oder mehrere Person(en), die im Falle der Einwilligungsunfähigkeit Entscheidungen im Sinne des Patienten treffen dürfen (Vorsorgevollmacht).

Rechtliche Grundlage in Deutschland

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Psychiatrische Willenserklärung bezieht sich auf die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (§1827 BGB) zur Patientenverfügung. Sie ist rechtlich bindend, sofern sie im Zustand der nicht angezweifelten Normalität verfasst wurde und konkrete Aussagen zum eigenen Willen in Bezug auf psychiatrische Behandlungen enthält. Die Psychiatrische Willenserklärung existiert neben der allgemeinen/somatischen Patientenverfügung und beschäftigt sich ausschließlich mit spezifischen Regelungen für den psychiatrischen Bereich. Zur zusätzlichen (juristisch nicht erforderlichen) Absicherung sind zeitnahe ärztliche Atteste bzw. eine Beurkundung der Psychiatrischen Willenserklärung möglich.

Die Psychiatrische Willenserklärung gilt auch bei Unterbringungen im Zusammenhang mit Straftaten (§ 63 StGB, § 126a StPO).

Erstellung und Umsetzung

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine Psychiatrische Willenserklärung wird idealerweise nach einer Beratung erstellt, da insbesondere das Verbieten der Diagnose und somit einer Einweisung weitreichende Folgen für Betroffene haben kann. Das Dokument sollte regelmäßig aktualisiert werden, um Veränderungen in den persönlichen Wünschen und Lebensumständen oder medizinischen Entwicklungen Rechnung zu tragen und juristisch glaubhaft zu bleiben. Im Krisenfall dient die Psychiatrische Willenserklärung als Leitfaden für behandelnde Ärzte und das Pflegepersonal, um die Behandlungsentscheidungen im Sinne des Patienten zu treffen. Darüber hinaus dient sie der Familie des Betroffenen oder anderen Personen, die als Bevollmächtigte eingesetzt sind, als Leitfaden für medizinische Entscheidungen, die eventuell getroffen werden müssen.

Bedeutung und Rezeption

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Projekt "Patientenverfügung voranbringen – Rechte stärken" des Landesverbands Psychiatrie-Erfahrener NRW e.V. ist ein von der Stiftung Wohlfahrtspflege NRW gefördertes und von der Medizinischen Hochschule Brandenburg und dem Institut für Notarrecht der Universität Göttingen wissenschaftlich begleitetes Projekt, dessen Ziel die Verbreitung der Psychiatrischen Willenserklärung ist. Es wird durch Psychiatrie-Erfahrene in einem Betroffenenverband getragen und ist damit eines der seltenen Projekte im psychiatrischen Bereich, das gänzlich von Psychiatrieerfahrenen durchgeführt wird.

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Patientenverfügung. Abgerufen am 22. Januar 2026.
  2. Bochumer Willenserklärung. In: Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e.V..
  3. Website ParVerFü.