Reerdigung

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Reerdigung ist eine alternative Bestattungsform. Der Neologismus „Reerdigung“ verbindet die Rückkehr zur Erde mit dem Prozess der Beerdigung. Bei dieser Form der Erdbestattung wird der tote Körper durch die körpereigenen termophilen Mikroorganismen in einem sargähnlichen Behältnis innerhalb von 40 Tagen in Humus mit einem erdigen Geruch[1] verwandelt.

Im englischsprachigen Raum wird der Begriff “natural organic reduction (NOR)”, “human composting” und “terramation” verwendet.

Eine juristische Definition der Reerdigung gab 2023 das Justizministerium Schleswig-Holstein ab: „Eine Reerdigung ist die beschleunigte Verwesung unter der Zufügung natürlicher Stoffe und Sauerstoff in einem wiederverwendbaren sargähnlichen Behältnis innerhalb von maximal drei Monaten und Beisetzung der menschlichen Überreste.“[2]

Prozess[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Leichnam wird in einem 2,50 m langen, sargähnlichen Kokon auf pflanzliche Materialien (Grünschnitt und Stroh) gebettet. Luftzufuhr sorgt für genügend Sauerstoff. Natürliche Mikroorganismen transformieren den Körper im biochemischen Prozess der Humifizierung innerhalb von 40 Tagen in humusartige Erde.[3] Im ruhigen, gesteuerten Ökosystem des Reerdigungsbehältnisses entsteht so fruchtbare Erde.[4]

Die Erde wird anschließend aus dem Behältnis entnommen. Ähnlich wie bei der Kremierung werden verbleibende Zähne und Knochenfragmente in einer Knochenmühle zermahlen. Außerdem werden chirurgische Metallteile entfernt und je nach Gesetzeslage recycelt oder beigesetzt.[3]

In Deutschland muss die Erde gemäß der geltenden Friedhofspflicht auf einem Friedhof bestattet werden. Die Wahl des Friedhofs richtet sich nach dem Willen der verstorbenen Person.

Sicherheit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die bei der Reerdigung beteiligten Mikroorganismen erzeugen Temperaturen von rund 70° Celsius. Die Hygienisierung des Humus erfolgt durch die hohen Temperaturen innerhalb des Kokons. Analog zu den Vorschriften einer aeroben hygienisierende Behandlung (thermophile Kompostierung) werden im Kokon über längere Zeiträume Temperaturen von 55–75 °C erreicht. Auf diesem Wege findet eine natürliche Sterilisation statt.[5] Rechtsmediziner der Universität Leipzig untersuchten die Reerdigung des deutschen Anbieters und kommen zum Ergebnis: "Das nach dem abgeschlossenen Reerdigungsprozess entstandene Erdsubstrat enthält keine individualtypischen DNA-Fragmente mehr, ist hygienisch unbedenklich und gut für eine rasche Besiedlung durch Bodenmikroorganismen geeignet."[6]

Der evangelische Pressedienst (epd) berichtete von einem Gespräch mit dem forensischen Entomologen Marcus Schwarz vom Institut für Rechtsmedizin der Universität Leipzig, das Proben der Reerdigung untersucht hat: Für ihn sei die Reerdigung nach bisherigen Erkenntnissen unbedenklich für Mensch und Umwelt und ökologisch zielführender als eine Sargbestattung. „In einem ruhigen, gesteuerten Ökosystem entsteht ein hochpotenter Boden.“[7]

Eine Studie der Washington State University aus dem Jahre 2018 ergab, dass das Ergebnis einer Humankompostierung „saubere, reichhaltige, geruchlose Erde war, die alle bundes- und landesweiten Sicherheitsrichtlinien für potenziell gefährliche Krankheitserreger und Schadstoffe, wie z.B. Metalle oder Medikamentenreste, erfüllte“.[8]

Nachhaltigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Reerdigung ist eine natürliche und ökologische Bestattungsform. Die Verbrennung von Erdgas, Sarg und Körper entfällt. Bei der Zersetzung wird der Kohlenstoff im Humus gebunden und nicht in die Luft freigegeben. Der eigentliche Reerdigungsprozess vollzieht sich ohne Einsatz von externer Energie, insbesondere fossiler Brennstoffe und kann damit als ökologisch nachhaltig bezeichnet werden.

Laut einer Studie, die von einem amerikanischen Anbieter für Reerdigungen finanziert wurde, wird pro Reerdigung etwa eine Tonne CO₂ gegenüber einer Feuerbestattung eingespart.[9] Dagegen gibt ein Hersteller von Technologie für Krematorien einen anderen Wert an und rechnet mit durchschnittlichen Emissionen von 242 Kilogramm CO₂ je Feuerbestattung in den USA.[10]

Eine klassische Erdbestattung in einem Sarg hat den Nachteil, dass durch den fehlenden Sauerstoff die eigentliche Zersetzung nur über Fäulnisprozesse und nicht über die Kompostierung stattfindet.[11][12]

Nach Meinung des Umweltaktivisten Heinrich Strößenreuther „entscheiden sich Menschen für die Reerdigung, um wirklich in Frieden und ohne negative, schädliche Spuren von der Welt gehen zu können“.[13]

Akzeptanz und Rechtslage in Deutschland[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Theologen aus den beiden christlichen Kirchen unterstützen den Gedanken von Reerdigungen, auch weil der kirchliche Trauerprozess in seinen Grundsätzen unberührt bleibt. In einer moraltheologischen Stellungnahme befand der römisch-katholische Moraltheologe Peter Schallenberg von der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle (KSZ), dass eine Reerdigung einer Feuerbestattung stets vorzuziehen sei.[14] Die erste deutsche Reerdigung im Februar 2022 fand in Kooperation mit dem Ev.-lutherischen Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg der Nordkirche, der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland statt.[15] André Könnecke, Geschäftsführer des Verbandes der Friedhofsverwalter Deutschlands (VFD), befürwortete im Juli 2022 die Reerdigung.[16][17] Im Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts erscheint die Reerdigung seit 2021 als Gattungsbegriff.[18]

Die Rechtsmediziner Benjamin Ondruschka, Marcel Verhoff und Klaus Püschel warfen in einer 2022 veröffentlichten Arbeit offene Fragen des Verfahrens auf. U. a. fordern sie für jede Alternative zur Erdbestattung eine zweite Leichenschau, so wie sie beispielsweise bei einer Kremierung meist vorgeschrieben ist, da nach einer Reerdigung eine Exhumierung des Leichnams zwecks gerichtlicher Leichenschau nicht mehr möglich ist.[19] Der erste Anbieter von Reerdigungen in Deutschland lässt vor jeder Reerdigung eine zweite Leichenschau durchführen. Rechtsmediziner der Universität Leipzig kommen in ihrer Begleitstudie zweier Reerdigungsprozesse zum Ergebnis: "Weichgewebe menschlichen Ursprungs war makro- und mikroskopisch nicht erkennbar."[6] Für 2024 ist eine größere Folgestudie geplant.[6]

Im Mai 2023 wurde die gemeinnützige Organisation Stiftung Reerdigung gegründet, um mit Bildung und Forschung die Akzeptanz der Reerdigung in der Bevölkerung zu fördern.[20]

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat in einer Rundmail vom August 2023 an die Bezirksregierungen klargestellt, dass die Reerdigung gemäß dem Bestattungsgesetz NRW aktuell keine zulässige Bestattungsart ist.[21] Im Oktober 2023 untersagte auch der bayerische Gesundheitsminister Klaus Holetschek in einem Schreiben an den Bestatterverband Bayern das Verfahren.[22]

Laut Medienberichten hat die Stadt Kiel die Beisetzung aus einer Reerdigung stammenden Erde auf kommunalen Friedhöfen untersagt.[23] Das Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein widersprach der medialen Berichterstattung in einer Pressemitteilung am 15. November 2023; “Die Stadt Kiel hat auf ihren städtischen Friedhöfen bislang keine Bestattungen dieser neuen Art durchgeführt und somit auch nicht gestoppt”. Auf kirchlichen Friedhöfen in Kiel ist die Beisetzung weiter möglich.[24]

Die Bestattungsform wird auch in weiteren Medien diskutiert.[25][26][27]

Das Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein informierte am 15. November 2023 den Innen- und Rechtsausschuss des Landtages zum Stand des Pilotprojekts: “Die bisher vorliegenden Ergebnisse sind überzeugend. (...) Um weitere Erkenntnisse zu gewinnen, plant die Universität Leipzig (...) eine Folgestudie, für die bereits ein positives Votum der dortigen Ethikkommission vorliegt.”[28]

Kontroverse Debatte in den Medien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Reerdigung wird seit knapp Dezember 2021 als Pilotprojekt vom Land Schleswig-Holstein behördlich geduldet. Medial wird das Projekt kontrovers diskutiert.

So bespricht die Süddeutsche Zeitung Zitate von Geheimniskrämerei der Betreiber, aber auch von Mitgliedern der Branche, die “um ihre Pfründe” fürchteten.[29] Das Hamburger Abendblatt hinterfragt die Beschreibung der Reerdigung durch die anbietende Firma. Zentral sind Meinungen wie: Die Reerdigung habe „nichts mit Ruhe und Frieden zu tun“. Es handele sich dabei eher um „technische Prozesse und nicht natürliche Abläufe“.[30] Die Meine Kirchenzeitung zitiert den Leiter des Katholischen Büros in Sachsen-Anhalt mit den Worten „Die öffentliche Signalwirkung der Reerdigung finden wir höchst bedenklich. Eine Wahrnehmung persönlicher Identität im Tod ist hier anders als bei Sarg oder Urnenbestattung nicht gegeben.“[31] Monsignore Prof. Peter Schallenberg von der Katholischen Sozialwissenschaftlichen Zentralstelle befürwortet die Reerdigung in einer katholisch-theologischen Einordnung. Sie sei der Feuerbestattung sogar vorzuziehen. Pröpstin Almut Witt vom ev.-luth. Kirchenkreis Altholstein erklärt in einem Interview im Domradio: “Diejenigen, die das miterlebt haben, sind sehr überzeugt davon und haben diesen Prozess als sehr würdevoll erlebt.”[32]. In einem längeren Spiegelartikel werden die Kritikpunkte einiger Rechtsmediziner und Bestatter an die Reerdigung angeführt. Zudem wird die Struktur, die Erfahrung und die Compliance-Vorstellungen der Betreiber der Reerdigungen kritisch hinterfragt.[33] In einem weiteren Artikel mit dem Titel Dubiose Probe wird die Ernsthaftigkeit der wissenschaftlichen Begleitung bemängelt.[34] Diesen Berichten widerspricht der forensische Entomologe Marcus Schwarz, der die Begleitforschung des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Leipzig leitet: „Wir haben sämtliche Verfahren durchgeführt, die bei uns im Institut möglich sind, sogar andere Wissenschaftsdisziplinen hinzugezogen.“ Neun Wissenschaftler der Universität Leipzig seien an den Untersuchungen beteiligt gewesen, darunter auch drei Rechtsmediziner. An den Knochen habe man kein Weichgewebe mehr gefunden.[6][35]

Weiterhin werden die rechtlichen Grundlagen für das Pilotprojekt bzw. für die Reerdigung diskutiert.[36][37] Eine größere Studie des Gesundheitsrates der Niederlande hat die Reerdigung im Gegensatz zur alkalischen Hydrolyse als nicht zulassungsfähig für die Niederlande eingestuft.[38] Die Studie datiert auf das Jahr 2020, als es noch keinen europäischen Anbieter mit entsprechenden wissenschaftlichen Datenerhebungen auf dem Markt gab. Die Länder Nordrhein-Westfalen und Bayern haben mittlerweile die Reerdigung explizit ausgeschlossen, weil der Gesundheitsschutz noch nicht ausreichend belegt sei.[39] Eine umfassende Prüfung der zuständigen Behörden in den beiden Bundesländern hat bisher jedoch nicht stattgefunden. Hamburger Behörden prüfen die Duldung eines Pilotprojektes in ihrem Bundesland. Die Verbraucherinitiative Bestattungskultur Aeternitas lenkte anfangs den Blick auf die unklaren Verfahren mit den übrig gebliebenen Knochen („Ein Zermahlen oder Schreddern eines Schädels“ entspräche nicht unbedingt der gebotenen Würde und Achtung vor Verstorbenen) und verweist auf die Frage der Totenruhe.[40] Der Friedhofszwang wird mit der Beisetzung der Erde aus der Reerdigungsmethode auf Friedhöfen erfüllt.

Verbreitung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die neuzeitliche Idee der Reerdigung geht auf die US-Amerikanerin Katrina Spade zurück, die 2014 die gemeinnützigen Organisation Urban Death Project und 2017 darauf aufbauend die gemeinnützige Gesellschaft Recompose gründete. Washington wurde 2020 der erste Bundesstaat der USA, der das Prinzip der Reerdigung legalisierte,[8] und mehrere Staaten sind seitdem gefolgt.[41] Die erste Reerdigung in Deutschland wurde im Februar 2022 in Mölln (Schleswig-Holstein) vorgenommen,[42] wo die Pastorin der Kirchengemeinde die Form der Beisetzung eine gute Alternative für alle nannte, „bei denen eine Bestattung im Sarg oder eine Feuerbestattung Unbehagen auslösen“.[43] Beisetzungen der entstandenen Humus-Erde wurden von zahlreichen Friedhöfen in den Bundesländern Schleswig-Holstein, z. B. im November 2022 in Stockelsdorf (Kreis Ostholstein)[44] oder auf dem Friedhof Ohlsdorf in Hamburg bekannt.[29]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Gesundheitsministerium informiert in Innen- und Rechtsausschuss zum Pilotprojekt einer neuen Bestattungsform. Abgerufen am 23. November 2023.
  2. Gesundheitsministerium informiert in Innen- und Rechtsausschuss zum Pilotprojekt einer neuen Bestattungsform. In: schleswig-holstein.de. Abgerufen am 23. November 2023.
  3. a b Reerdigung – ein neuer Trend im hohen Norden?. bestatterdeutschland.de, abgerufen am 9. August 2023.
  4. Reerdigung: Wenn der Leichnam zur Wiese wird. Abgerufen am 23. November 2023.
  5. Anhang 2 BioAbfV - Einzelnorm. Abgerufen am 23. November 2023.
  6. a b c d Marcus Schwarz, Lisa Höfert, Ludwig Kutschera, Neele Dreißig, Susen Becker, Michael Kohl, Sven Baumann, Carsten Babian, Jan Dreßler: Die „Reerdigung“ - Eine neue Bestattungsform aus forensischer Sicht. In: Rechtsmedizin. 17. Januar 2024, doi:10.1007/s00194-023-00681-6.
  7. Reerdigung: Wenn der Leichnam zur Wiese wird. In: evangelisch.de. Abgerufen am 23. November 2023.
  8. a b Brendan Kiley: Washington becomes first state to legalize human composting. In: The Seattle Times. 21. Mai 2019, abgerufen am 26. Oktober 2022 (amerikanisches Englisch).
  9. Recompose — Our Model. In: Recompose Life. Abgerufen am 26. Oktober 2022 (amerikanisches Englisch).
  10. Becky Little: Wenn Einäscherung zum Umweltproblem wird. National Geographic, 6. November 2019, abgerufen am 9. August 2023.
  11. Verwesung: Verwesungsprozess nach dem Ableben. In: Bestatter.de. Abgerufen am 26. Oktober 2022.
  12. Block A: Zersetzungsprozesse von Biomasse unter aeroben und anaeroben Bedingungen. In: Bodenkunde.de. Abgerufen am 26. Oktober 2022.
  13. Stiftung Reerdigung, abgerufen am 24. Januar 2024.
  14. Peter Schallenberg: Stellungnahme zur Einordnung der Reerdigung aus katholisch-theologischer und -ethischer Sicht. (PDF) Katholische Sozialwissenschaftliche Zentralstelle, 13. September 2022, abgerufen am 15. September 2023.
  15. Jörn Straehler-Pohl: Bestattungsform Reerdigung – Auf einem Bett aus Stroh zu Erde werden. deutschlandfunkkultur.de, 17. März 2022, abgerufen am 26. Oktober 2022.
  16. Tom Gräbe: Alternative zu Erd- oder Feuerbestattung: Friedhof will Reerdigung anbieten. In: MDR. 10. Juli 2022, abgerufen am 26. Oktober 2022.
  17. Stellungnahme zur Änderung des Landesbestattungsgesetzes übergeben - Verbände haben sich gemeinschaftlich positioniert. Naturstein Online, abgerufen am 26. Oktober 2022.
  18. Jürgen Gaedke, Bearbeitung: Torsten F. Barthel (Hrsg.): Handbuch des Friedhofs- und Bestattungsrechts. 13. Auflage. Carl Heymanns, Köln 2021, ISBN 978-3-452-29697-9, S. 207 f.
  19. Benjamin Ondruschka, Marcel Verhoff, Klaus Püschel: „Reerdigung“ – alternative Bestattung oder beschleunigte Kompostierung? (PDF) Archiv für Kriminologie, 2022, abgerufen am 9. August 2023 (PDF).
  20. News | Stiftung Reerdigung fördert die neue Bestattungsform Reerdigung. Abgerufen am 23. November 2023.
  21. Kirchliches Amtsblatt des Erzbistums Paderborn 2023, Stück 8, Nr. 88 (S. 103). (PDF) 18. August 2023, abgerufen am 17. September 2023.
  22. Reerdigung verboten. Spiegel Online, 27. Oktober 2023, abgerufen am 27. Oktober 2023.
  23. Kompostierung von Leichen: Auch Kiel stoppt alternatives Bestattungsangebot einer Berliner Firma. In: Der Tagesspiegel Online. 3. November 2023, ISSN 1865-2263 (tagesspiegel.de [abgerufen am 8. November 2023]).
  24. Gesundheitsministerium informiert in Innen- und Rechtsausschuss zum Pilotprojekt einer neuen Bestattungsform. Abgerufen am 23. November 2023.
  25. Jörn Straehler-Pohl: Auf einem Bett aus Stroh zu Erde werden. Deutschlandfunk, 17. März 2022, abgerufen am 9. August 2023.
  26. Bettina Mittelacher: Reerdigung: In 40 Tagen zu Humus – ethisch vertretbar? Hamburger Abendblatt, 27. Oktober 2022, abgerufen am 9. August 2023.
  27. Michael Althaus (KNA): Bei neuer Bestattungsform "Reerdigung" wird Leichnam kompostiert. Abgerufen am 23. November 2023.
  28. Gesundheitsministerium informiert in Innen- und Rechtsausschuss zum Pilotprojekt einer neuen Bestattungsform. Abgerufen am 23. November 2023.
  29. a b Ulrike Nimz: Reerdigung: Pietät und Profit. 18. Oktober 2023, abgerufen am 1. November 2023.
  30. Bettina Mittelacher: Friedhof Hamburg: Vorbereitungen für Reerdigung laufen – doch es gibt Bedenken. 11. Oktober 2023, abgerufen am 1. November 2023 (deutsch).
  31. Sachsen-Anhalt plant Reform des Bestattungsrechts: Letzte Ruhe im Kokon. 2. Oktober 2023, abgerufen am 1. November 2023.
  32. Kieler Friedhof bietet Beerdigung durch Verkompostierung an. 7. Oktober 2023, abgerufen am 23. November 2023.
  33. Gunther Latsch: (S+) Bestattungsgesetz in Schleswig-Holstein: Leichen als Kompost. In: Der Spiegel. 23. September 2023, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 1. November 2023]).
  34. Gunther Latsch: Kompostierung von Leichen: Dubiose Probe in der Begleitforschung. In: Der Spiegel. 6. Oktober 2023, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 1. November 2023]).
  35. letsflip.de: Nachhaltig sterben? In: Flip. 29. September 2023, abgerufen am 23. November 2023 (deutsch).
  36. Kompostierung von Leichen: Experte bezeichnet „Reerdigung“ als „komplett irren Vorgang“. In: Der Tagesspiegel Online. 23. September 2023, ISSN 1865-2263 (tagesspiegel.de [abgerufen am 1. November 2023]).
  37. Pilotprojekt Reerdigung. In: Fachverlag des deutschen Bestattungsgewerbes (Hrsg.): Bestattungskultur. Bestattungskultur, Sonderbeilage 09/23. Fachverlag des deutschen Bestattungsgewerbes, Düsseldorf September 2023.
  38. Welzijn en Sport Ministerie van Volksgezondheid: Admissibility of new techniques of disposing of the dead - Advisory report - The Health Council of the Netherlands. 25. Mai 2020, abgerufen am 1. November 2023 (britisches Englisch).
  39. Kirchliches Amtsblatt. In: Kirchliches Amtsblatt für die Erzdiözese Paderborn, Klarstellender Erlaß des MAGS NRW zum Thema „Reerdigung“, Nr. 88, Seite 108, erschienen am 18. August 2023. Abgerufen am 1. November 2023 (deutsch).
  40. Neue Stellungnahme zu den 2023 geplanten Änderungen des schleswig-holsteinischen Bestattungsgesetzes. 19. Juni 2023, abgerufen am 1. November 2023 (deutsch).
  41. Tracker: Where Is Human Composting Legal. In: Earth. Abgerufen am 20. April 2023 (amerikanisches Englisch).
  42. Christoph Koch: Erde zu Erde. In: brand eins. Abgerufen am 17. November 2022.
  43. Klimaneutral bestatten: „Reerdigung“ wird im Norden erprobt. In: Die Zeit. 5. März 2022, abgerufen am 17. November 2022.
  44. Ilka Schmidt-Martens: Erste Reerdigung in Stockelsdorf. In: Lübecker Nachrichten online. 19. November 2022, abgerufen am 19. November 2022.