Register (Nachschlagewerk)

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Ein Register (auch Index oder Stichwortverzeichnis) ist die tabellarische Aufzählung möglichst aller wichtigen Einheiten eines Kollektivs mit Hinweis auf ihre Stellung im Kollektiv. (Beispiele: Namen der Teilnehmer an einem Telefonnetz nebst Rufnummer, Namen der in einem Buch erwähnten Personen nebst Seitenzahl).

Bücher[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Stichwortverzeichnisse in Büchern (oder Fachzeitschriften) dienen dazu, dem Leser das Werk schnell zu erschließen. Während ein Inhaltsverzeichnis, das in der Regel am Anfang des Buches steht, die Gliederung des Buches systematisch wiedergibt, ist bei einem Stichwortverzeichnis das Alphabet alleiniges Ordnungskriterium. Das Register findet man im Anhang, also am Ende des Buches.

Häufig bestehen Stichwortverzeichnisse aus einem Hauptstichwort, dem verschiedene Unterstichworte zugeordnet sind. Ergänzt wird das jeweilige Stichwort durch die jeweils dazu angegebene Fundstelle. Dies ist jeweils die Seite oder der durch eine Randziffer gekennzeichnete Textabschnitt, wo das genannte Stichwort vorkommt.

Verweisungen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Häufig finden sich in Stichwortverzeichnissen auch Verweisungen auf andere Begriffe. Verweisungen auf synonyme Begriffe erleichtern dem Nutzer das Finden.

Beispiele:

  • Leiharbeit: siehe Arbeitnehmerüberlassung
  • Tram: siehe Straßenbahn

Weiterhin gibt es siehe auch-Verweisungen. Diese weisen auf ähnliche, sachlich über- oder untergeordnete oder auf weiterführende Begriffe hin.

Beispiele:

  • Deutsche Bahn AG: siehe auch Reichsbahn
  • Urlaub: siehe auch Elternzeit.

Andere Arten von Verzeichnissen in einem Buch sind Glossare, das Siglenverzeichnis und die Bibliografie.

Bedeutung von Registern in Büchern[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

„Ein Register ohne Buch hat mir manchmal genützt, ein Buch ohne Register nie.“

Fachbücher aus England oder den USA weisen häufig umfangreiche Register auf, während in Deutschland Register als weniger wichtig angesehen und daher häufig weggelassen werden. Oft beschränkt man sich auf ein Personenregister.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Antonio Zara (* 1574), Bischof von Petina, fügte seiner Enzyklopädie Anatomia ingeniorum et scientiarum (Venedig 1614) einen Index an. Vor ihm veröffentlichten Peter Schöffer und Johannes Fust bereits 1467 ein Werk von Augustinus, das einen Index enthielt.[2]

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Robert Collison: Encyclopaedias. Their history throughout the ages: A bibliographical guide with extensive historical notes to the general encyclopaedias issued throughout the world from 350 b. C. to the present day. Hafner, New York, NY / London 1964, ISBN 978-0-0284-3100-0, S. 85.
  • Dennis Duncan: Index. A History of the: A Bookish Adventure from Medieval Manuscripts to the Digital Age. Allan Lane, London 2021, ISBN 978-0-2413-7423-8.
    • Dennis Duncan: Index, eine Geschichte des : Vom Suchen und Finden. Übersetzung Ursel Schäfer. München : Antje Kunstmann, 2022
  • Horst Kunze: Über das Registermachen. 4., erweiterte und verbesserte Aufl. Saur, München u. a. 1992, ISBN 3-598-11090-1. Reprint De Gruyter, Berlin, ISBN 978-3-598-11090-0.
  • Helmut Zedelmaier: Bücher lesen über das Suchsystem Index. In: Textkünste. Buchrevolution um 1500. Hrsg. von Ulrich Johannes Schneider. Philipp von Zabern, Darmstadt 2016, ISBN 978-3-8053-5027-3, S. 180–183.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Ludwig Reiners: Stilkunst. Ein Lehrbuch deutscher Prosa. Beck, München 1991, S. 509, ISBN 3-406-34985-4.
  2. Steven Johnson: Die Konterrevolution der elektronischen Bücher (Memento vom 10. Januar 2011 im Internet Archive). In: Financial Times Deutschland vom 9. Januar 2011.