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Romeo-Falle

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Romeo-Falle bezeichnet eine Sexpionage-Operation eines Nachrichtendienstes, bei der ein männlicher Agent eine Liebesbeziehung zu einer (meist weiblichen) Quelle gezielt aufbaut, um von dieser Informationen zu erhalten. Im Falle einer weiblichen Agentin spricht man von Venus-Falle.

Auch die Hauptverwaltung A des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR bediente sich bei der Spionage häufig dieser Methode. Bevorzugte Zielpersonen waren hierbei Mitarbeiterinnen in bundesdeutschen Sicherheitsbehörden oder Bundesministerien.[1]

Nach dem Ende der Maßnahme hatte das Vorgehen weitere und überwiegend langwierige Folgen für die Zielpersonen. Sie verloren nicht nur den vermeintlichen Ehemann oder Lebensgefährten, sondern sahen sich auch noch der Verachtung ihres Auftraggebers ausgesetzt. Wegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für ehemalige DDR-Bürger, welches zu einem Verfolgungsverbot wegen früherer Spionage in der Bundesrepublik für diesen Personenkreis führte, begegneten sie nach der Deutschen Wiedervereinigung ihren ehemaligen Lebenspartnern als (selbst strafrechtlich nicht behelligte) Belastungszeugen in den gegen sie geführten Strafprozessen wieder.[2]

Einzelnachweise

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  1. mdr.de: Die Romeo-Agenten der DDR mit der Lizenz zum Verführen | MDR.DE. Abgerufen am 1. Juli 2024.
  2. Nils Klawitter: Romeo-Spione in der DDR: Todesstrafe für Gänseblümchen. In: Der Spiegel. 24. September 2019, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 1. Juli 2024]).
  3. Trotsky’s Struggle against Stalin. In: The National WWII Museum. 12. September 2018, abgerufen am 25. Oktober 2023 (englisch).