Fürstentum Sayn-Wittgenstein-Berleburg

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Richard, 6. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg und seine Frau Prinzessin Benedikte zu Dänemark

Sayn-Wittgenstein-Berleburg war ein von der Fürstenfamilie Sayn-Wittgenstein regiertes Fürstentum.

Zum größten Teil liegt das ehemalige Gebiet heute im Landkreis Siegen-Wittgenstein (Bundesland Nordrhein-Westfalen) in Deutschland. Der Sitz des Fürstentums war das Schloss der Stadt Berleburg (heute Bad Berleburg).

Das Gebiet Sayn-Wittgenstein-Berleburg lag im 16. Jahrhundert noch im Einzugsgebiet von Sayn-Wittgenstein. Dazu gehörte auch das im Süden gelegene Sayn-Wittgenstein-Wittgenstein mit Sitz in Laasphe (heute Bad Laasphe). Wittgenstein-Berleburg wechselte im Jahr 1792 von einer Grafschaft zu einem Reichsfürstentum. Im Jahr 1806 wurde das Fürstentum mediatisiert und an das Großherzogtum Hessen angegliedert, bevor es im Jahr 1816 aufgrund der Vereinbarungen des Wiener Kongresses im Rahmen eines Gebietstausches Teil von Preußen wurde.

Fürsten und regierende Prinzen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Grafen zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg (1607–1792)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Georg V (1565–1631, regierte 1607–1631)
  • Ludwig Casimir (1598–1643, regierte 1631–1643)
  • Georg Wilhelm (1636–1684, regierte 1643–1684)
  • Ludwig Franz (1660–1694, regierte 1684–1694)
  • Casimir (1687–1741, regierte 1694–1741)
  • Ludwig Ferdinand (1712–1773, regierte 1741–1773)
  • Christian Heinrich (1753–1800, regierte als Graf 1773–1792)

Fürsten zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg (seit 1792), als Standesherren (ab 1806)[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Chefs des Hauses seit 1918[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Thronfolge[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts gab es vier Linien des Hauses Sayn. Jedes Haus vererbte seine eigene Apanage und die Fürstenfamilien genossen kaiserliche Unmittelbarkeit als Vasallen des Heiligen Römischen Reiches.

Erbreihenfolge nach Ludwig I., Graf zu Sayn-Wittgenstein (1532–1605)[2]

  1. Fürsten zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg, abstammend von Graf Georg (1565–1631)
  2. Fürsten zu Sayn-Wittgenstein-Sayn abstammend von Graf Christian Ludwig (1725–1797)
  3. Fürsten zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg, abstammend von Graf Georg Ernst (1735–1792)
  4. Fürsten zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein, abstammend von Graf Ludwig II. (1571–1634)

Einige Linien waren in kleinere dynastische und nicht-dynastische Nebenzweige zersplittert. Auch nicht-dynastische Nebenlinien wurden teilweise von der Russischen, der Preußischen und der Bayrischen Krone anerkannt. Damit genossen sie ein Anrecht auf den fürstlichen Titel. Wieder andere morganatische Linien beanspruchten den Titel weniger für sich.[3]

Aktuelle Erblinie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Im Jahr 1912 verstarb Ludwig, 3. Fürst zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein. Auf ihn folgte der älteste seiner drei Söhne, Erbprinz August (1868–1948). Er wurde als der 4. Fürst zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein zum Oberhaupt des Hauses Sayn. Als kinderloser Junggeselle adoptierte August den Prinzen Christian Heinrich zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg (1908–1983). Sein jüngerer Bruder Georg (1873–1960) hatte morganatisch geheiratet und sein jüngster Bruder Wilhelm (1877–1958) war unverheiratet.[2]

Christian Heinrich war der 2. Sohn des bereits verstorbenen Richard, 4. Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg (1882–1925). Richards ältester Sohn Gustav Albrecht Prinz zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg (1907–1944) hatte bereits das Erbe seines Vaters angetreten.

Im November 1960 heiratete Christian Heinrich Dagmar zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (1919–2002), nach der Scheidung von Beatrix von Bismarck-Schönhausen (1921–2006), mit der er bereits drei Kinder hatte. Dagmar war die ältere Tochter von Georg, dem sieben Monate vor der Hochzeit verstorbenen Bruder des Adoptivvaters Christian Heinrichs.[3]

Aufgrund einer Deklaration ihres Onkels August am 11. Februar 1947 wurden die drei Kinder Georgs ent-morganatisiert. Die morganatische Eheschließung mit Marie Rühm (vom Prinzregenten von Lippe 1916 zur Baroness von Freusburg ernannt) konnte somit als dynastisch anerkannt werden.

Familienmitglieder[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Johannes Burkardt, Ulf Lückel: Das Fürstliche Haus zu Sayn-Wittgenstein-Berleburg. Börde-Verlag, Werl 2005.
  2. a b Silve-Maria von Hueck: Sayn-Wittgenstein. In: Genealogisches Handbuch des Adels, Fürstliche Häuser. Band XIX. C.A. Starke, 2011, ISBN 978-3-7980-0849-6, S. 314–338.
  3. a b Sayn und Wittgenstein. In: Gothaischer Hofkalender. Justus Perthes, 1944, S. 284–291.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]