Schannenbach

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Schannenbach
Koordinaten: 49° 41′ N, 8° 43′ OKoordinaten: 49° 41′ 22″ N, 8° 43′ 15″ O
Höhe: 481 m ü. NHN
Fläche: 95 ha[1]
Einwohner: 148 (30. Jun. 2013)[1]
Bevölkerungsdichte: 156 Einwohner/km²
Eingemeindung: 1. August 1972
Postleitzahl: 64686
Vorwahl: 06254

Schannenbach ist der südlichste Ortsteil der Gemeinde Lautertal (Odenwald) im Kreis Bergstraße in Hessen.

Geographische Lage[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Schannenbach liegt im Vorderen Odenwald südöstlich der Kerngemeinde Reichenbach auf einer gerodeten Bergterrasse am Nordwesthang des 576 Meter hohen Krehbergs. Von Schannenbach führt das Meerbachtal nach Westen hinunter durch den Märkerwald nach Gronau. Außer einigen Bauernhöfen besteht der Ort aus Wohnbebauung, die sich entlang der Krehbergstraße mit Unterbrechungen auf eineinhalb Kilometer von Nord nach Süd durch die ganze Gemarkung hinzieht und dabei die Siedlung Ober-Schannenbach an der östlichen Gemarkungsgrenze bildet. Diese ist mit 540 Meter die höchstgelegene Wohnsiedlung der Gemeinde Lautertal.

Die nächstgelegenen Ortschaften sind im Nordwesten Knoden, im Norden Breitenwiesen, im Nordosten Glattbach, im Osten Seidenbuch, im Südosten Erlenbach, im Süden Seidenbach und Mittershausen-Scheuerberg, im Südwesten Ober-Hambach und im Westen Gronau.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Von den Anfängen bis zum 18. Jahrhundert[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Schannenbach entstand im Gebiet der ehemaligen Mark Heppenheim, einem Verwaltungsbezirk des Frankenreichs. Am 20. Januar 773 schenkte Karl der Große die Stadt Heppenheim nebst der Mark Heppenheim dem Reichskloster Lorsch. Nach langen Streitigkeiten konnten sich die Kurpfalz und Kurmainz Anfang des 14. Jahrhunderts über das Erbe der Lorscher Abtei einigen und die Pfälzer Teile wurden durch die Amtsvogtei Lindenfels verwaltet.

Die erste schriftliche Erwähnung des Ortes fand der Ort unter dem Namen Schandenbach 1398, als Pfalzgraf Ruprecht III. seinem Schenken Eberhard von Erbach mit dem Pfälzer Teil von Scharbach belehnte.[2] Da es im Grenzgebiet zwischen der Kurpfalz und der Grafschaft Erbach mehrere Vorfälle durch die unübersichtliche Gebietszugehörigkeit gab, einigte sich am 4. Juni 1561 der Pfälzer Kurfürst Friedrich III. mit den Brüdern Georg, Eberhard und Valentin, Grafen von Erbach, über einen Gebietstausch. Dadurch kamen die bisher zur Pfälzer Thalzent gehörigen Dörfer Lautern, Gadernheim und Reidelbach sowie der Pfälzer Anteil an Reichenbach an die Grafschaft Erbach und die erbachischen Dörfer Mittershausen, Mitlechtern, Scheuerberg, Schaunenbach, Knoden, Breitenwiesen und Oberlaudenbach an die Pfalz. Dort bildeten sie die Neu-Zent der Amtsvogtei Lindenfels. Bis 1737 war die Vogtei dem Oberamt Heidelberg unterstellt, danach wurde Lindenfels ein selbständiges Oberamt der „Pfalzgrafschaft bei Rhein“ (im „Kurfürstentum Pfalzbayern“ ab 1777).

Die Gerichtsbarkeit über Schannenbach lag anfangs in Heppenheim, wo die Hohe Gerichtsbarkeit über „Diebstahl, Mordgeschrei, Steinwurf, Räuber und Ketzerei“ bis 1714 blieb. Dagegen wird durch Urkunden belegt, dass die „Neu-Zent“ bereits 1613 bestand und dass 1665 Rechtssachen an das Zentgericht in Mittershausen und von da an das kurpfälzische Hofgericht appelliert wurden.[3]

In den Anfängen der Reformation sympathisierten die pfälzischen Herrscher offen mit dem lutherischen Glauben, aber erst unter Ottheinrich, Kurfürst von 1556 bis 1559, erfolgte der offizielle Übergang zur lutherischen Lehre. Danach wechselten seine Nachfolger und gezwungenermaßen auch die Bevölkerung mehrfach zwischen der lutherischen und der reformierten bzw. calvinistischen Religion. Im Heidelberger Oberamtscompetenzbuch vom Jahr 1610 ist Schannenbach als kirchliche Filiale von Gronau erwähnt.[3]

Im Jahr 1613 wurden 6 Huben mit 6 Hausgesässene sowie 4 leibeigene Männer und 2 Frauen gezählt.[3] Am Ende des Dreißigjährigen Kriegs (1648) dürfte der Ort wie viele Gebiete der Kurpfalz fast menschenleer gewesen sein.

Im Jahr 1784 wird Schannenbach als Ort mit sechs Häusern, neun Familien und 50 Seelen beschrieben. Die Gemarkung bestand aus 139 Morgen Ackerland, 30 Morgen Wiesen, zwei Morgen Gärten und einem Morgen Wald. Am großen Zehnten bezieht die kurpfälzische Hofkammer zwei und das mainzische Domkapitel ein Drittel, während vom kleinen Zehnten der jeweilige Amtmann von Lindenfels zwei, und der lutherische Pfarrer in Grünau ein Drittel erhält.[4]

Im Versuch einer vollständigen Geographisch-Historischen Beschreibung der Kurfürstl. Pfalz am Rheine findet sich 1786 über Schannenbach:

»Schannenbach. Gränzet gegen Ost an den Kameralwald Seidenbuch; gegen Süd an den Heppenheimer Stadtwald; gegen West an das vorher gehende Knoden; gegen Norden abermals an die Knoder Gemarkung. Nicht mehr als 6 Häuser, 9 Familien, 50 Seelen sind im J. 1784 dahier gefunden worden. Die Gemarkung enthält 139 M. Aecker, 3o M. Wiesen, 2 M. Gärten, und 1 M. Hubenwald. Am großen Zehnten beziehet die Kurpfälzische Hofkammer zwei, und das Mainzische Domkapitel ein Drittel; am kleinen aber der zeitliche Amtmann zu Lindenfels zwei, und der Luth. Pfarrer zu Grünau ein Drittel. Dieses und die zween vorhergehenden Weiler (Breitwiesen und Knoden) sind mit der Kurmainzischen Stadt Bensheim, wie auch den Gräflich-Erbachischen Dörfern Grünau und Zell, zu der Beholzung und dem Weidtriebe in dem daselbst gelegenen sogenannten Märker-Wald, von Alters her berechtiget; die Jagd ober hat Kurpfalz allein.«[4]

Über dieses gemeinsame Recht schreibt C.F.M.L. Marchand:

»Am 22. Sept. 1615 gab Pfalzgraf Friedrich eine Märkergerichtsordnung für die Bensheimer Markwaldungen zur Beseitigung der dieserhalb zwischen Bcnsheim, Gronau, Zell, Schannenbach, Knoden und Breitenwiesen bestandenen Irrungen. Zu dem Märkergericht stellte Bensheim den Schultheißen und 4 Mann, Gronau und Zell je 1 Mann, Schannenbach Knoden und Breitenwiesen 1 Mann zusammen. Die gemeinschaftlichen Waldungen bestanden aus dem Zellerholz (Vorderwald), Eselberg Kesselberg, Dengelberg, Schülberg und Knodelberg. Bensheim und Gronau hatten die beiden ersten allein. In der Mitte des 17. Jahrhunderts, nachdem die Sache vorher schon im Hofgericht zu Heidelberg streitig gelegen, bestanden noch mancherlei Dissidien, wegen der von Bensheim behaupteten Obermärkerschaft, des Steinsatzrechtes usw.«[3]

19. Jahrhundert bis heute[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Mit dem Reichsdeputationshauptschluss von 1803 erhielt die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt, als Ausgleich für verlorene rechtsrheinische Gebiete, unter anderem Teile der aufgelösten Fürstentümer Kurmainz und Kurpfalz und des Bistums Worms zugesprochen. Somit kam das Oberamt Lindenfels und mit ihm Schannenbach an Hessen-Darmstadt. Dort wurde das Oberamt vorläufig als hessische Amtsvogtei weitergeführt. Die übergeordnete Verwaltungsbehörde war der „Regierungsbezirk Darmstadt“ der ab 1803 auch als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnet wurde.[5]

In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für das Fürstentum Starkenburg wurde das „Hofgericht Darmstadt“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Damit hatten die „Zent Heppenheim“ und die mit ihr verbundenen Zentgerichte endgültig ihre Funktion eingebüßt. Am 14. August 1806 erhob Napoleon die Landgrafschaft Hessen-Darmstadt zum Großherzogtum. 1812 wurde der Amtsbereich des „Amts Lindenfels“ aufgeteilt und Schannenbach erst dem „Amt Bensheim“[6] und am 18. April des gleichen Jahres mit den anderen Orten der ehemaligen Neu-Zent dem ehemals mainzischen „Amt Heppenheim“ zugewiesen.[7]

1816 wurden im Großherzogtum Provinzen gebildet und das vorher als „Fürstentum Starkenburg“ bezeichnete Gebiet, das aus den südlich des Mains gelegenen alten hessischen und den ab 1803 hinzugekommenen rechtsrheinischen Territorien bestand, in „Provinz Starkenburg“ umbenannt. 1821 wurden im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform die Amtsvogteien in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen aufgelöst und Landratsbezirke eingeführt, wobei Schannenbach zum Landratsbezirk Lindenfels kam. Im Rahmen dieser Reform wurden auch Landgerichte geschaffen, die unabhängig von der Verwaltung waren. Deren Gerichtsbezirke entsprachen in ihrem Umfang den Landratsbezirken. Für den Landratsbezirk Lindenfels war das Landgericht Fürth als Gericht erster Instanz zuständig. Diese Reform ordnete auch die Verwaltung auf Gemeindeebene neu. So war die Bürgermeisterei in Mittershausen außer für Mittershausen auch für Breitenwiesen, Igelsbach, Knoden, Mitlechtern, Schannenbach und Scheuerberg zuständig. Entsprechend der Gemeindeverordnung vom 30. Juni 1821 gab es keine Einsetzungen von Schultheißen mehr, sondern einen gewählten Ortsvorstand, der sich aus Bürgermeister, Beigeordneten und Gemeinderat zusammensetzte.[8]

Die Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen berichtet 1829 über Schannenbach:

»Schannebach (L. Bez. Lindenfels) luth. und reform. Filialdorf; liegt 112 St. von Lindenfels und hat 15 Häuser und 102 Einwohner, welche aus 56 Luth. und 46. Reform bestehen. Durch Tausch kam der Ort 1561 von Erbach an Churpfalz und 1802 kam derselbe an Hessen«[9]

1832 wurden die Verwaltungseinheiten weiter vergrößert und es wurden Kreise geschaffen. Nach der am 20. August 1832 bekanntgegebenen Neugliederung sollte es in Süd-Starkenburg künftig nur noch die Kreise Bensheim und Lindenfels geben; der Landratsbezirk von Heppenheim sollte in den Kreis Bensheim fallen. Noch vor dem Inkrafttreten der Verordnung zum 15. Oktober 1832 wurde diese aber dahingehend revidiert, dass statt des Kreises Lindenfels neben dem Kreis Bensheim der Kreis Heppenheim als zweiter Kreis gebildet wurde, zu dem auch Schannenbach gehörte.

Am 16. März 1842 erfolgte eine Trennung: Schannenbach mit Knoden und Breitenweisen bildete ab dem 22. Juli eine die eigene Bürgermeisterei, die übrigen Gemeinden blieben bei Mittershausen.[10]

Im Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten von 1845 heißt es:

»Schannenbach bei Lindenfels. — Dorf, zur reformirten Pfarrei Schlierbach, resp. katholischen Pfarrei Lindenfels gehörig. — 154 H. 102 evangel. E. — Großherzogth. Hessen. — Provinz Starkenburg. — Kreis Heppenheim. - Landgericht Fürth. — Hofgericht Darmstadt. — Das Dorf Schannenbach, auch Schannebach genannt, ist im J. 1802 von Churpfalz an Hessen übergegangen.«[11]

Am 31. Juli 1848 wurden in den Provinzen die Kreise und die Landratsbezirke des Großherzogtums abgeschafft und durch „Regierungsbezirke“ ersetzt, wobei die bisherigen Kreise Bensheim und Heppenheim zum Regierungsbezirk Heppenheim vereinigt wurden. Bereits vier Jahre später, im Laufe der Reaktionsära, kehrte man aber zur Einteilung in Kreise zurück und Schannenbach wurde Teil des neu geschaffenen Kreises Lindenfels.[12]

Die im Dezember 1852 aufgenommenen Bevölkerungs- und Katasterlisten[13] ergaben für Schannebach:[14] Lutheranisches und Reformatorisches Filialdorf mit 143 Einwohnern. Die Gemarkung bestand aus 380 Morgen, davon 172 Morgen Ackerland, 89 Morgen Wiesen und 111 Morgen Wald.

In den Statistiken des Großherzogtums Hessen werden, bezogen auf Dezember 1867, für das Filialdorf Schannenbach eigener Bürgermeisterei, 24 Häuser, 152 Einwohnern, der Kreis Lindenfels, das Landgericht Fürth, die evangelische reformierte Pfarrei Schlierbach bzw. die lutheranische Pfarrei Gronau des Dekanats Lindenfels und die Pfarrei Lindenfels des Dekanats Heppenheim angegeben. Durch die Bürgermeisterei wurden außerdem der Weiler Breitenwiesen (fünf Häuser, 47 Einwohner) und das Dorf Knoden (zehn Häuser, 84 Einwohner) verwaltet.[15]

1874 wurde eine Anzahl von Verwaltungsreformen beschlossen. So wurden die landesständige Geschäftsordnung sowie die Verwaltung der Kreise und Provinzen durch Kreis- und Provinzialtage geregelt. Die Neuregelung trat am 12. Juli 1874 in Kraft und verfügte auch die Auflösung der Kreise Lindenfels und Wimpfen und die Eingliederung Schannenbachs in den Kreis Bensheim.[16]

Am Ende des 19. Jahrhunderts kündigte sich für den Odenwald langsam das Industriezeitalter an. So leistete die ab 1839 erbaute Staatsstraße von Worms über Bensheim, durch das Lautertal nach Lindenfels und weiter bis Michelstadt einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Infrastruktur des vorderen Odenwaldes. Sie erhielt den auf die Nibelungensage hinweisenden Namen „Nibelungenstraße“. Im Jahr 1869 wurde die Eröffnung der Nibelungenbahn von Worms über Lorsch nach Bensheim gefeiert, wo sie Anschluss an die bereits 1846 fertiggestellten Main-Neckar-Bahn hatte.

Im Jahr 1927 wurde Schannenbachs Gemarkungsgröße mit 95,1 ha angegeben.[17]

Wie die Einwohnerzahlen von 1939 und 1946 zeigen, nahm auch Schannenbach nach dem Zweiten Weltkrieg viele Flüchtlinge und Vertriebene aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten auf.

Im Jahr 1961 wurde die Gemarkungsgröße mit 95 ha angegeben, davon waren 33 ha Wald.[18]

Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde die bis dahin selbständige Gemeinde Schannenbach zum 1. August 1972 kraft Landesgesetzes in die Gemeinde Lautertal eingegliedert.[19] Für den Ortsteil Schannenbach wurde ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung eingerichtet.[20]

Der Ort hat bis heute seinen dörflichen Charakter bewahrt und bietet Touristen Übernachtungsmöglichkeiten und eine Gastwirtschaft.

Gerichte im Großherzogtum Hessen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Gerichtsbarkeit des Oberamtes Lindenfels ging 1813 an das neue Justizamt in Führt über. Mit Bildung der Landgerichte im Großherzogtum Hessen war ab 1821 das Landgericht Fürth das Gericht erster Instanz. Anlässlich der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1. Oktober 1879, infolge derer die bisherigen großherzoglichen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden, während die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten, kam es zur Umbenennung in Amtsgericht Fürth und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Darmstadt.[21]

Bevölkerung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einwohnerstruktur 2011[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Schannenbach 132 Einwohner. Darunter waren 6 (4,5 %) Ausländer. Nach dem Lebensalter waren 18 Einwohner unter 18 Jahren, 51 zwischen 18 und 49, 33 zwischen 50 und 64 und 27 Einwohner waren älter.[22] Die Einwohner lebten in 63 Haushalten. Davon waren 18 Singlehaushalte, 18 Paare ohne Kinder und 21 Paare mit Kindern, sowie 6 Alleinerziehende und 3 Wohngemeinschaften. In 15 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 42 Haushaltungen lebten keine Senioren.[22]

Einwohnerentwicklung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

• 1613: 6 Hausgesessene, Leibeigene: 4 Männer, 8 Frauen.[18]
• 1784: 50 Seelen, sechs Häusern mit neun Familien[4]
• 1829: 102 Einwohner, 15 Häuser[9]
Schannenbach: Einwohnerzahlen von 1784 bis 2011
Jahr  Einwohner
1784
  
50
1800
  
?
1828
  
102
1834
  
136
1840
  
146
1846
  
148
1852
  
142
1858
  
150
1864
  
145
1871
  
160
1875
  
161
1885
  
123
1895
  
113
1905
  
150
1910
  
163
1925
  
120
1939
  
117
1946
  
152
1950
  
134
1956
  
116
1961
  
121
1967
  
146
1980
  
?
1990
  
?
2000
  
?
2011
  
132
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: [18][9]; Zensus 2011[22]

Historische Religionszugehörigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

• 1829: 56 evangelisch-lutherische (= 54,90 %), 46 evangelisch-reformierte (= 45,10 %) Einwohner[4]
• 1961: 101 evangelische (= 83,47 %), 20 katholische (= 16,53 %)[18]

Verkehr[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Für den überörtlichen Verkehr ist Schannenbach durch die Kreisstraße K 56 erschlossen, ein kurzer Abzweig von der K 55, die nach Norden an Knoden und Breitenwiesen vorbei bei Gadernheim in die als Nibelungenstraße bekannte Bundesstraße 47 einmündet, und nach Osten über Seidenbuch nach Glattbach an den Schlierbach zu Tal führt. Die Hauptstraße des Ortes heißt Krehbergstraße. Sie führt vom Ortseingang im Norden bis zu den letzten Häusern von Ober-Schannenbach im Süden. Von dort aus führen Forststraßen hinauf auf den Krehberggipfel sowie in den Heppenheimer Ortsteil Ober-Hambach. In der Ortsmitte zweigt die Gronauer Straße ab und führt als Forstweg zum gleichnamigen Nachbarort hinunter.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Johann Goswin Widder: Versuch einer vollständigen Geographisch-Historischen Beschreibung der Kurfürstl. Pfalz am Rheine. Band 1, Leipzig 1786–1788. (Online bei Hathi Trust, digital library)
  • Georg W. Wagner: Oktober 1829: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Starkenburg, Band 1
  • Christoph Friedrich Moritz Ludwig Marchand: Lindenfels. Ein Beitrag zur Ortsgeschichte des Großherzogthums Hessen. Darmstadt 1858 (Online bei google books).
  • Literatur über Schannenbach nach Register nach GND In: Hessische Bibliographie

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: Schannenbach – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b Ortsteil Schannenbach. In: Webauftritt der Gemeinde Lautertal. Abgerufen im August 2020.
  2. Wilhelm Müller: Hessisches Ortsnamenbuch - Starkenburg, Darmstadt 1937, S. 632
  3. a b c d Christoph Friedrich Moritz Ludwig Marchand: Lindenfels. Ein Beitrag zur Ortsgeschichte des Großherzogthums Hessen. Darmstadt 1858, S. 40 ff. (Online bei google books).
  4. a b c d Johann Goswin Widder: Versuch einer vollständigen Geographisch-Historischen Beschreibung der Kurfürstl. Pfalz am Rheine. Erster Theil. Frankfurt / Leipzig 1786, OCLC 1067855437, S. 509, 6) Schannenbach (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  5. Heinrich Karl Wilhelm Berghaus: Deutschland seit hundert Jahren: Abth. Deutschland vor fünfzig Jahren. Band 3. Voigt & Günther, Leipzig 1862, OCLC 311428620, S. 358 ff. (eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
  6. Konrad Dahl: Historisch-topographisch-statistische Beschreibung des Fürstenthums Lorsch, oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues, Darmstadt 1812. S. 248 (Online bei Google Books)
  7. Sammlung von Verfügungen aus dem Jahr 1812
  8. M. Borchmann, D. Breithaupt, G. Kaiser: Kommunalrecht in Hessen. W. Kohlhammer Verlag, 2006, ISBN 3-555-01352-1, S. 20 (Teilansicht bei google books).
  9. a b c Georg W. Wagner: Band 1, S. 210 (Online bei Google Books)
  10. Dorfgeschichte Mittershausen - Scheuerberg, abgerufen im Oktober 2016.
  11. Johann Friedrich Kratzsch: Neuestes und gründlichstes alphabetisches Lexicon der sämmtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten, Naumburg 1845, Band 2, S. 102 (online bei Hathi Trust, digital library)
  12. Verordnung, die Eintheilung des Großherzogtums in Kreise Betreffend vom 12. Mai 1852. In: Großherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1852 Nr. 30. S. 224–229 (Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek digital [PDF]).
  13. Wolfgang Torge: Geschichte der Geodäsie in Deutschland. Walter de Gruyter, Berlin / New York 2007, ISBN 978-3-11-019056-4, S. 172 (Teilansicht bei google books).
  14. Philipp Alexander Ferdinand Walther: Das Großherzogthum Hessen nach Geschichte, Land, Volk, Staat und Oertlichkeit. Jonghans, Darmstadt 1854, S. 349(online bei google books)
  15. Alphabetisches Verzeichniss der Wohnplätze im Grossherzogtum Hessen, 1869, S. 78 (online bei google books)
  16. Martin Kukowski: Hessisches Staatsarchiv Darmstadt: Überlieferung aus dem ehemaligen Grossherzogtum und dem Volksstaat Hessen. Band 3, K.G. Saur, 1998, ISBN 3-598-23252-7
  17. Wilhelm Müller: Hessisches Ortsnamenbuch - Starkenburg, Darmstadt 1937, S. 632–633
  18. a b c d Schannenbach, Landkreis Bergstraße. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 24. Mai 2018). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  19. Gesetz zur Neugliederung des Landkreises Bergstraße (GVBl. II 330–15 § 1) vom 11. Juli 1972. In: Der Hessische Minister des Inneren (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1972 Nr. 17, S. 222 ff. (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,2 MB]).
  20. Hauptsatzung. (PDF; 22 kB) § 5. In: Webauftritt. Gemeinde Lautertal, abgerufen im April 2022.
  21. Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzog von Hessen und bei Rhein (Hrsg.): Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
  22. a b c Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,8 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 10 und 64, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 11. Juli 2021;.