Senat für Notarsachen des Bundesgerichtshofs

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Der Senat für Notarsachen ist ein Spezialsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe.

Zuständigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Zuständigkeit des Senats erfasst kraft Gesetzes diejenigen Angelegenheiten, die in der Bundesnotarordnung (BNotO) dem Bundesgerichtshof zugewiesen sind, mit Ausnahme der Entscheidungen nach § 108 Abs. 2 i. V. m. § 104 Abs. 2 Satz 2 BNotO, für die der I. Zivilsenat zuständig ist.

Errichtung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Senat für Notarsachen wurde zum 1. Januar 1962 errichtet.

Besetzung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Senat für Notarsachen setzt sich nach §§ 106 f. BNotO aus einem Vorsitzenden und zwei beisitzenden Mitgliedern des Bundesgerichtshofs sowie zwei Notaren als ehrenamtliche Beisitzer zusammen. Der Senat ist gegenwärtig (Stand: Juni 2022)[1] wie folgt besetzt:

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Senat für Notarsachen. Bundesgerichtshof, 12. Januar 2023, abgerufen am 18. Januar 2023.