Stadtältester
Stadtältester, teilweise auch Gemeindeältester oder Ortsältester, ist in Deutschland ein Ehrentitel für verdiente Kommunalpolitiker. Die Verleihung ist rechtlich je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. Im Ausland wurde die Bezeichnung teilweise auch für andere kommunale Funktionen gebraucht.
Deutschland
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bundesland Berlin
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bundesland Bremen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der Freien Hansestadt Bremen wird der Ehrentitel Stadtältester von der Bremerhavener Stadtverordnetenversammlung in Bremerhaven verliehen, gem. § 14 Abs. 2 der Bremerhavener Stadtverfassung.
Bundesland Hessen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Gemäß § 28 der Hessischen Gemeindeordnung kann Stadtverordneten, Gemeindevertretern oder Ortsbeiräten nach mindestens 20 Jahren Zugehörigkeit zum jeweiligen Gremium gemäß Ehrenordnung oder Hauptsatzung der jeweiligen Gemeinde ein Ehrentitel zugesprochen werden. Der Name ist in der Gemeindeordnung nicht hessenweit festgelegt, üblich sind je nach Gebietskörperschaft die Bezeichnungen Gemeindeältester,[1] Stadtältester[2] oder Ortsältester (bspw. für Ortsbeiräte der Ortsbezirke in Wiesbaden[2]).
Geschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Stadtältester war in Preußen Ehrentitel eines Magistratsmitglieds, welches sein Amt mindestens neun Jahre lang mit Ehren bekleidet hatte und wurde vom Magistrat in Übereinstimmung mit der Stadtverordnetenversammlung verliehen.[3]
Ausland
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Orte, die den Titel „Stadtältester“ verleihen und nicht auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland liegen:
- Landsberg an der Warthe (Gorzów Wielkopolski)
- Zielenzig (Sulęcin)
Baltikum
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Historisch war auch die Amtsbezeichnung von Bürgermeistern kleinerer Städte im heutigen Baltikum „Stadtältester“.[4]
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Kommunale Ehrungen, verwaltungsportal.hessen.de.
- 1 2 Landeshauptstadt Wiesbaden, die Stadtverordnetenversammlung: Satzung zur Änderung der Hauptsatzung, Tagesordnung III Punkt 2 der öffentlichen Sitzung am 11. September 2025, piwi.wiesbaden.de.
- ↑ Stadtältester. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Band 15, Verlag des Bibliographischen Instituts, Leipzig/Wien 1885–1892, S. 215.
- ↑ Baltisches Rechtswörterbuch. Buchstabe S. Baltische Historische Kommission, archiviert vom am 27. September 2007; abgerufen am 12. November 2013.