Stedebach

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Stedebach
Gemeinde Weimar (Lahn)
Koordinaten: 50° 44′ N, 8° 40′ OKoordinaten: 50° 43′ 42″ N, 8° 40′ 23″ O
Höhe: 205 (203–216) m ü. NN
Fläche: 1,85 km²[1]
Einwohner: 21 (Mai 2011)[2]
Bevölkerungsdichte: 11 Einwohner/km²
Eingemeindung: 1. Juli 1974
Postleitzahl: 35096
Vorwahl: 06426
Bild von Stedebach

Stedebach ist mit aktuell zirka 25 Einwohnern der kleinste Ortsteil der Gemeinde Weimar (Lahn) im mittelhessischen Landkreis Marburg-Biedenkopf.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Burg Rickelskopf[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Etwa 600 m südlich der Siedlung befand sich die etwa um das Jahr 800 erbaute Burg Rickelskopf, eine Höhenburg von etwa 32 m Durchmesser mit sichelförmigem Halsgraben, die jedoch schon um 1000 aufgegeben wurde und danach verfiel.

Ortsgeschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die älteste bekannte schriftliche Erwähnung von Stedebach erfolgte unter dem Namen Stedebach und wird in die Zeit 1250–1260 datiert.[1] Bereits im 9. und 10. Jahrhundert befand sich jedoch im Ort eine kleine Niederungsburg oder Motte, die Burg Stedebach, um die sich dann das kleine Dorf entwickelte. Von dieser ersten Burg sind keine Reste mehr erhalten, und auch ihre genaue Lage ist nicht gesichert; vermutlich befand sie sich jedoch an der gleichen Stelle wir die spätere Burg des Deutschen Ordens.

Spätestens seit 1263 hatte die Deutschordensballei Hessen bzw. die Landkommende Marburg erheblichen Grundbesitz in Stedebach,[3] und ab 1302 war Stedebach Sitz eines Deutschordensbruders. In der Tat wird, wohl auf einer 1894 in Marburg erschienene Dissertation fußend,[4] ein Ordensbruder namens Gobelo oder auch Goblo in der Zeit von 1302 bis 1319 gelegentlich als ‘’Komtur” in Stedebach bezeichnet.[5][6] Es ist allerdings nicht klar, ob Stedebach demnach zumindest kurze Zeit des Status einer Kommende hatte, oder ob Gobelo vielmehr der dortige Pfleger oder Kastner war. Eine Schenkungsurkunde des Landgrafen Otto I. von Hessen vom 31. Dezember 1318 bezeichnet Goblo als Bruder und als „secretarius“ („Geheimsekretär“) des Landgrafen, was mit der Stellung eines Komturs nicht vereinbar gewesen wäre.[7]

Durch Schenkungen oder Tausch kamen bis spätestens 1476 alle Höfe im Ort in den Besitz des Ordens, einschließlich des 1375 und auch noch 1409 landgräflich genannten Hofs.[8] Zur Sicherung und Verwaltung dieses Besitzes errichtete der Orden spätestens im 15. Jahrhundert am Ostrand der Siedlung ein Weiherhaus,[9] wahrscheinlich an der Stelle der alten, kleinen Burg Stedebach. Die Burg des Ordens war auf allen vier Seiten von einem sehr breiten Wassergraben umgeben, sodass man auch von einem Burgteich sprach, und wurde gegen Ende des 15. Jahrhunderts zu einer dreiflügeligen Wasserburg ausgebaut. Ob und wie lange Ordensangehörige permanent in Stedebach residierten, ist ungewiss. Gewiss ist jedoch, dass spätestens im 16. Jahrhundert ein Schultheiß vom Orden ernannt und bezahlt wurde; er wohnte wahrscheinlich im Nebenflügel der Burg.

Am 20. August 1476 befreiten Landgraf Heinrich III., der Regent von Oberhessen, und sein Sohn Ludwig (III.) die Burg (die in diesem Zusammenhang erstmals als Burg bezeichnet wird) und die Höfe des Ordens in Stedebach von allen Diensten, Abgaben und Heerfahrt und übertrugen dem Orden auch die Hohe Gerichtsbarkeit am Ort.[10][11][12] In der Folgezeit kam es allerdings sehr häufig zu Streit zwischen landgräflichen Ministerialen und dem Orden hinsichtlich der Zuständigkeit ihrer Gerichte. Die Bestellung eines eigenen Schultheißen und die Existenz eines Gefängnisses in der Burg des Ordens weisen zweifellos darauf hin, dass der Orden zumindest bis 1679 die hohe und niedere Gerichtsbarkeit in Stedebach ausübte. Ab 1702 hinderte der landgräflich Schultheiß von Fronhausen den Orden an der Ausübung der Gerichtsbarkeit in Stedebach, und erst 1747 wurde dem Orden die Niedere Gerichtsbarkeit wieder eingeräumt.

Bis 1561 wurde der von seiner Niederlassung in Stedebach verwaltete Grundbesitz des Ordens von Leibeigenen oder Hörigen des Landgrafen und zum Frondienst verpflichteten Bauern bearbeitet. Im Jahre 1561 verlieh der Orden dieses Land erstmals an drei Hofleute auf jeweils neun Jahre. Ab 1577 war der Stedebacher Besitz des Ordens auf vier Höfe aufgeteilt, die immer wieder für neun Jahre, und ausdrücklich nach Landsiedelrecht, in praktisch ständige Pacht an vier sogenannte Hofbeständer verliehen wurden. Noch 1679 hieß es im Pachtvertrag des Marburger Komturs Johann Daniel von Priort mit den vier Hofleuten in Stedebach ausdrücklich, dass dies nicht als Erbleihe ausgedeutet werden solle.[13] Auch 1715 fand sich diese Klausel im neuen Landsiedel-Pachtvertrag.[14] In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurden diese Pachten in Erbleihen umgewandelt und die Hofbauern wurden Erbbeständer.

Der letzte bezahlte Schultheiß wurde 1679 abberufen und auf eine Hospitalverwalterstelle versetzt, und seine Pflichten wurden nunmehr von einem der vier Hofleute ausgeübt, wobei das Amt jährlich unter ihnen rotierte.

Im Zuge der Bauernbefreiung wurden die vier Hofleute durch die Kurhessische Verfassung vom Januar 1831 aus der Leibeigenschaft entlassen, hatten dafür allerdings einen hohen Preis in Form des zwanzigfachen jährlichen Pachtzinses zu zahlen. Erst 1878, nachdem sie die vereinbarten Ablösen nebst Zinsen in Raten schließlich abbezahlt hatten, waren sie freie Grundbesitzer ihrer Höfe.

Die Wasserburg Stedebach verfiel bereits ab der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts; ein Teil wurde bereits 1778 abgerissen. Der Burgteich wurde 1781 trockengelegt und danach als Gemüsegarten genutzt. Der Rest der Burg wurde 1857 abgetragen, und heute sind nur noch Reste der äußeren Futtermauer des einstigen Burgteichs zu sehen.

Als der französische Kaiser Napoléon am 24. April 1809 den Deutschen Orden in den Rheinbundstaaten für aufgelöst erklärte, wurde der Ordensbesitz in Stedebach Eigentum des 1807 gebildeten Königreichs Westphalen, nach dessen Ende 1813 Staatsbesitz des restaurierten Kurfürstentums Hessen.

Hessische Gebietsreform (1970–1977)

Im Zuge der Gebietsreform in Hessen wurde die bis dahin selbständige Gemeinde Stedebach zum 1. Juli 1974 durch Landesgesetz in die Großgemeinde Weimar (Lahn) eingemeindet.[15][16] Für Stedebach wurde wie für die übrigen Ortsteile von Weimar ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher eingerichtet.[17]

Verwaltungsgeschichte im Überblick[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die folgende Liste zeigt die Staaten und Verwaltungseinheiten,[Anm. 1] denen Stedebach angehört(e):[1][18]

Bevölkerung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einwohnerstruktur 2011[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9. Mai 2011 in Stedebach 21 Einwohner. Darunter waren keine Ausländer. Nach dem Lebensalter waren keine Einwohner unter 18 Jahren, 6 zwischen 18 und 49, 9 zwischen 50 und 64 und 6 Einwohner waren älter.[2] Die Einwohner lebten in 9 Haushalten. Davon waren 3 Singlehaushalte, 3 Paare ohne Kinder und 3 Paare mit Kindern, sowie keine Alleinerziehende und keine Wohngemeinschaften. In 3 Haushalten lebten ausschließlich Senioren und in 3 Haushaltungen lebten keine Senioren.[2]

Einwohnerentwicklung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Da der Ort immer nur aus vier landwirtschaftlichen Höfen (und dem herrschaftlichen Amtssitz) bestand, war die Zahl der Einwohner entsprechend gering. Lediglich unmittelbar nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs verdoppelte sie sich einige Jahre lang auf Grund der Einquartierung von Ausgebombten und Heimatvertriebenen.

Quelle: Historisches Ortslexikon[1]
• 1577: 4 Hausgesesse
• 1630: 4 Höfe
• 1747: 12 Einwohner
Stedebach: Einwohnerzahlen von 1834 bis 2011
Jahr  Einwohner
1834
  
53
1840
  
46
1846
  
44
1852
  
58
1858
  
57
1864
  
56
1871
  
58
1875
  
57
1885
  
58
1895
  
62
1905
  
55
1910
  
59
1925
  
53
1939
  
45
1946
  
94
1950
  
90
1956
  
48
1961
  
41
1967
  
27
1970
  
30
1980
  
?
1990
  
?
2000
  
28
2005
  
25
2011
  
21
Datenquelle: Histo­risches Ge­mein­de­ver­zeich­nis für Hessen: Die Be­völ­ke­rung der Ge­mei­nden 1834 bis 1967. Wies­baden: Hes­sisches Statis­tisches Lan­des­amt, 1968.
Weitere Quellen: LAGIS[1]; nach 1970: Gemeinde Weimar:[21]; Zensus 2011[2]

Historische Religionszugehörigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Quelle: Historisches Ortslexikon[1]
• 1861: 57 evangelisch-lutherische, zwei römisch-katholische, ein andersgläubiger Einwohner
• 1885: 52 evangelische (= 89,66 %), keine katholischen, 6 sonstige christliche (= 10,34 %) Einwohner
• 1961: 31 evangelische (= 75,61 %), 10 katholische (= 24,39 %) Einwohner

Historische Erwerbstätigkeit[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

• 1961: Erwerbspersonen: 20 Land- und Forstwirtschaft, 1 Produzierendes Gewerbe, 1 Handel und Verkehr, 1 Dienstleistungen und Sonstiges[1]

Sehenswürdigkeiten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Besonders sehenswürdig sind die alten Fachwerkhäuser im Ort.

Wirtschaft und Verkehr[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Ort ist noch heute stark geprägt durch die landwirtschaftlichen Betriebe, die teilweise auch Hofläden betreiben.

Der überwiegende Teil der Straßen und Wege in Stedebach sind Privat- und Wirtschaftswege. Im Ort gibt es nur die Straße „Stedebach“; die einzelnen Häuser sind einfach nummeriert.

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anmerkungen und Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Anmerkungen

  1. Bis zur Trennung der Rechtsprechung von der Verwaltung waren die Ämter sowohl Gericht als auch Verwaltungsorgan.
  2. Trennung von Justiz (Justizamt Fronhausen) und Verwaltung.
  3. Am 1. Juli 1974 als Ortsbezirk zur Gemeinde Weimar.

Einzelnachweise

  1. a b c d e f g Stedebach, Landkreis Marburg-Biedenkopf. Historisches Ortslexikon für Hessen. (Stand: 21. Oktober 2020). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  2. a b c d Ausgewählte Daten über Bevölkerung und Haushalte am 9. Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen. (PDF; 1,0 MB) In: Zensus 2011. Hessisches Statistisches Landesamt, S. 32 und 72, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 27. Oktober 2020;.
  3. Herbert Kosog: Die Stedebacher Höfe und ihre Geschichte. In Heimatwelt, Weimar/Lahn, 1983, Heft 14 (PDF; 6,5 MB)
  4. Carl Heldmann: Beiträge zur Geschichte der ländlichen Rechtsverhältnisse in den Deutschordenscommenden Marburg und Schiffenberg. Dissertation, Marburg 1894, S. 35 (144) und S. 63 (172)
  5. Carl Feldmann: Geschichte der Deutschordensballei Hessen …, in: Zeitschrift des Vereins für hessische Geschichte und Landeskunde, Band 20, Verein für Hessische Geschichte und Landeskunde, Neue Folge Bd. 20, Kassel 1895, S. 91.
  6. Heimatwelt, Weimar/Lahn, 1983, Heft 14
  7. online Regest Nr. 690. Regesten der Landgrafen von Hessen. (Stand: 19. Mai 2019). In: Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen (LAGIS).
  8. Der landgräfliche Hof war 1375 an den Ritter Emmerich von Linden verpfändet.
  9. siehe Zeichnung: Heimatwelt, Weimar/Lahn, 1983, Heft 14, S. 25
  10. Georg Lennep: Abhandlung von der Leyhe zu Landsiedel-Recht. Marburg 1768, S. 100–106
  11. Johann Bapt. Rady (Johann Michael Raich, Hg.): Geschichte der katholischen Kirche in Hessen (722 – 1526). Mainzer Verlagsanstalt, Mainz 1904, S. 386
  12. Bereits am 19. August 1466 hatte Landgraf Heinrich III. die damaligen drei Höfe des Ordens in Stedebach dem Orden als Freihöfe übereignet. (Landesarchiv Baden-Württemberg, Bestand JL 425: Sammlung Breitenbach zur Geschichte des Deutschen Ordens; Zweiter Teil: Das Meistertum und die Balleien des Deutschen Ordens im Reich; Tom. XXXI: Balleien Deutschen Gebiets; Teil 2: Ballei Marburg bzw. Hessen; JL 425 Bd. 31 Qu. 28)
  13. Lennep, S. 135
  14. Lennep, S. 141–145
  15. Gesetz zur Neugliederung der Landkreise Biedenkopf und Marburg und der Stadt Marburg (Lahn) (GVBl. II 330-27) vom 12. März 1974. In: Der Hessische Minister des Innern (Hrsg.): Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1974 Nr. 9, S. 154, § 11 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 3,0 MB]).
  16. Statistisches Bundesamt (Hrsg.): Historisches Gemeindeverzeichnis für die Bundesrepublik Deutschland. Namens-, Grenz- und Schlüsselnummernänderungen bei Gemeinden, Kreisen und Regierungsbezirken vom 27.5.1970 bis 31.12.1982. W. Kohlhammer, Stuttgart / Mainz 1983, ISBN 3-17-003263-1, S. 404.
  17. Hauptsatzung. (PDF; 18 kB) §; 7. In: Webauftritt. Gemeinde Weimar, abgerufen im Februar 2019.
  18. Michael Rademacher: Land Hessen. Online-Material zur Dissertation, Osnabrück 2006. In: eirenicon.com.
  19. Kur-Hessischer Staats- und Adress-Kalender: 1818. Verlag d. Waisenhauses, Kassel 1818, S. 112 f. (online bei Google Books).
  20. Verordnung vom 30sten August 1821, die neue Gebiets-Eintheilung betreffend, Anlage: Übersicht der neuen Abtheilung des Kurfürstenthums Hessen nach Provinzen, Kreisen und Gerichtsbezirken. Sammlung von Gesetzen etc. für die kurhessischen Staaten. Jahr 1821 – Nr. XV. – August. (kurhess GS 1821) S. 73 f.
  21. Einwohnerzahlen. In: Webauftritt. Gemeinde Weimar, archiviert vom Original; abgerufen im März 2019.