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Studienstiftung des deutschen Volkes

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Studienstiftung des deutschen Volkes
Logo
Rechtsform Eingetragener Verein
Gründung 1925 in Dresden
Sitz Bonn
Motto Leistung, Initiative, Verantwortung[1]
Zweck Förderung der Hochschulbildung junger Menschen, deren hohe wissenschaftliche oder künstlerische Begabung und deren Persönlichkeit besondere Leistungen im Dienste der Allgemeinheit erwarten lassen (...).[2]
Personen Michael Hoch (Präsident)[3], Annette Julius (Generalsekretärin)[3]
Bilanzsumme 125.503.023,03 Euro (2023)[4]
Beschäftigte ca. 200 (2024)[5]
Mitglieder 7 (2022)
Website www.studienstiftung.de

Die Studienstiftung des deutschen Volkes e. V. ist das älteste und größte Begabtenförderungswerk in der Bundesrepublik Deutschland und vergibt an besonders begabte Studenten und Doktoranden Stipendien. Sie ist das einzige Werk, bei welchem die Auswahl und Förderung unabhängig von politischen, konfessionellen und weltanschaulichen Vorgaben erfolgt.[5]

Ihre Satzung definiert ihren Zweck als „Förderung der Hochschulbildung junger Menschen, deren hohe wissenschaftliche oder künstlerische Begabung und deren Persönlichkeit besondere Leistungen im Dienst der Allgemeinheit erwarten lassen (...).“[2] Ihre Geschäftsstelle befindet sich in Bonn, darüber hinaus unterhält sie ein Büro in Berlin. Im Jahr 2024 betrug der Haushalt der Studienstiftung knapp 126 Millionen Euro und sie förderte rund 13.300 Studierende und knapp 1.200 Promovierende.[6] Seit ihrem Bestehen hat sie knapp 100.000 besonders begabte Studenten und Doktoranden unterstützt; Stand 2024 zählte sie mehr als 84.000 Alumni weltweit.

Die Aufnahme in die Studienstiftung ist sehr kompetitiv. Weniger als 0,6 % aller deutschen Studenten werden von der Studienstiftung gefördert. Seit April 2017 ist Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier Schirmherr der Studienstiftung und setzt damit die Tradition der Bundespräsidenten seit Richard von Weizsäcker 1984 fort.[7]

Ehemaliges Logo mit Daidalos-Kopf

Im Jahr 1925 in Dresden zunächst als Abteilung innerhalb der Wirtschaftshilfe der Deutschen Studentenschaft e. V. gegründet, wurde die Studienstiftung des Deutschen Volkes in der Zeit des Nationalsozialismus 1934 aufgelöst und durch die Reichsförderung des Reichsstudentenwerks (RSW) ersetzt. 1948 erfolgte die Neugründung als Studienstiftung des deutschen Volkes in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins (e. V.) in Köln. Zusätzlich zu den Förderprogrammen auf Bundesebene führt die Studienstiftung seit 2005 das Max Weber-Programm zur Hochbegabtenförderung nach dem Bayerischen Eliteförderungsgesetz durch.

Vorstandsvorsitzende (ab 1980 gleichzeitig Präsidenten[8]) der Studienstiftung
Vorstandsvorsitzende Amtszeit[8]
Peter van Aubel 1948–1959
Theodor Pfizer 1959–1979
Werner Maihofer 1980–1982
Manfred Eigen 1982–1982
Helmut Altner 1993–2003
Gerhard Roth 2003–2011
Reinhard Zimmermann 2011–2023
Michael Hoch 2023–
Generalsekretärinnen und Generalsekretäre der Studienstiftung
Generalsekretär:innen Amtszeit[8]
Heinz Haerten 1948–1970
Hartmut Rahn 1970–1995
Gerhard Teufel 1995–2012
Annette Julius 2012–

Aufnahme in die Studienstiftung

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Die Studienstiftung des deutschen Volkes fördert besonders begabte Studenten und Doktoranden. Die Auswahl orientiert sich an dem Leitbild der Studienstiftung, das die Kriterien Leistung, Initiative und Verantwortung ausführt. Eine Aufnahme kann über verschiedene Wege erfolgen:

  1. Schulvorschlag: Die Schulleitung eines Gymnasiums oder einer anderen Schulform mit gymnasialer Oberstufe kann pro 30 Abiturienten einen Schüler für die Aufnahme in die Studienstiftung vorschlagen, der sich durch herausragende Leistungen in fachlicher Hinsicht, aber auch durch gesellschaftliches Engagement hervorgetan hat. Die vorgeschlagenen Abiturienten besuchen ein dreitägiges Auswahlseminar, bei dem in Einzelgesprächen und Gruppendiskussionen die Förderungswürdigkeit der angehenden Studenten festgestellt wird. Von den Vorgeschlagenen wurden im Auswahljahr 2024 27,7 % in die Studienstiftung aufgenommen. Für die Aufnahme gibt es keine festen Aufnahmequoten.
  2. Vorschlag durch Hochschullehrer: Studenten an Universitäten und Fachhochschulen können direkt von Professoren für die Förderung vorgeschlagen werden. Es folgt auch hier ein Auswahlseminar. Im Auswahljahr 2024 wurden 42,0 % der von Hochschullehrern an Universitäten vorgeschlagenen Studierenden aufgenommen, während 38,5 % der von Fachhochschulen vorgeschlagenen Bewerber eine Aufnahme erhielten.
  3. Prüfungsamtvorschlag: An Universitäten und Fachhochschulen kann pro 50 Studenten ein Student im zweiten Studienjahr vorgeschlagen werden. Ein Professor muss den Vorschlag unterstützen. Das Auswahlseminar ist ähnlich organisiert wie in der Abiturientenauswahl, wobei eines der zwei Einzelgespräche fachnah gestaltet ist und die Studieninhalte und -schwerpunkte in den Blick nimmt. Im Jahr 2024 wurden 17,8 % der durch die Prüfungsämter der Fachhochschulen vorgeschlagenen Studierenden in die Förderung aufgenommen; bei den von Universitätsprüfungsämtern Vorgeschlagenen lag der Anteil bei 24,3 %.
  4. Eine Selbstbewerbung für ein Stipendium ist seit Februar 2010[9] möglich. Studenten im ersten und zweiten Studiensemester können sich jeweils im Januar/Februar zum Auswahltest der Studienstiftung anmelden; der Test wird bundesweit in verschiedenen Testzentren angeboten. Das beste Drittel der Teilnehmenden erhält eine Einladung zum Auswahlseminar. Während durch den Auswahltest die kognitive Leistungsfähigkeit festgestellt wird, stehen beim Auswahlseminar neben den intellektuellen Fähigkeiten auch die Leistungsbereitschaft, ein breites Interessensspektrum, gesellschaftliches Engagement und soziale Kompetenz im Vordergrund, die durch persönliche Gespräche und Gruppendiskussionen ermittelt werden.
  5. Preisträger eines Bundes- oder Landeswettbewerbes bzw. Vorschlag durch ausgewählte Kooperationspartner: Preisträger bzw. Teilnehmer unterschiedlicher Wettbewerbe auf Bundes-, Landes- sowie internationaler Ebene (z. B. Bundeswettbewerb Informatik, Bundeswettbewerb Mathematik, Bundeswettbewerb Fremdsprachen, Jugend forscht, Jugend debattiert, Internationale Mathematik-Olympiade, Internationale Physik-Olympiade, Altsprachenwettbewerb des Landes Baden-Württemberg Humanismus heute) werden in die Studienstiftung aufgenommen. Darüber hinaus können Kooperationspartner (z. B. die START-Stiftung oder das NRW-Zentrum für Talentförderung) Kandidaten für die Förderung vorschlagen.
  6. Vorschlag durch Alumni: Alumni der Studienstiftung können geeignete Studenten, die sie aus dem Schul- oder Hochschulunterricht persönlich kennen, für ein Stipendium vorschlagen.
  7. Musiker- oder Künstlerförderung: Studenten aus den Fächern Bildende Kunst, Musik und Darstellende Künste können von ihren Hochschulen nach einer hochschulinternen Vorauswahl für die Teilnahme an einem Auswahlseminar der Studienstiftung nominiert werden.
  8. Promotionsförderung: Fachlich exzellente[10] und gesellschaftlich engagierte Doktoranden können gemeinsam mit dem Betreuer einen Antrag auf die Förderung ihrer Promotion stellen. Voraussetzungen sind ein weit überdurchschnittliches Studium, breite Interessen und ein wissenschaftlich ausgesprochen anspruchsvolles und innovatives Promotionsprojekt.[11]

Geschieht die Aufnahme vor Abschluss des vierten Semesters, so gilt die Förderzusage in der Regel bis zum Ende des sechsten Studiensemesters. Ob die Förderung darüber hinaus verlängert wird, wird in der Regel auf der Grundlage der Studienleistungen der ersten vier Semester entschieden und dabei überprüft, ob die zu Beginn des Studiums aufgenommenen Stipendiaten in ihrem Fach und Jahrgang zu den besten 10 bis 15 % der Studenten gehören. In Zweifels- und Grenzfällen können dabei neben den Studienleistungen weitere Aspekte – etwa ein außergewöhnliches außerfachliches Engagement oder besondere persönliche Lebensumstände – den positiven Ausschlag für eine Weiterförderung geben. Nach erfolgreichem Antrag auf Weiterförderung wird die Förderung über das 6. Semester hinaus bis zum Studienabschluss (etwa Master oder Staatsexamen in Regelstudienzeit) zugesagt. 2024 wurden 93,4 % der Anträge auf Weiterförderung positiv entschieden.[12]

Die Studienstiftung des deutschen Volkes wird hauptsächlich aus öffentlichen Mitteln finanziert. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt ist mit einem Anteil von rund 90 % am Gesamtbudget der größte Geldgeber. Daneben setzt sich das Budget wie folgt zusammen (Stand 2023):

Die Studienstiftung fördert ihre Stipendiaten sowohl finanziell als auch ideell.

Finanzielle Förderung

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Die finanzielle Förderung beläuft sich auf eine Studienkostenpauschale (im Jahr 2008 betrug diese 80 Euro/Monat, von 2011 bis 2013 150 Euro; im September 2013 wurde sie auf 300 Euro/Monat erhöht) sowie auf ein Grundstipendium, das sich etwa an den Sätzen des BAföG orientiert, jedoch nach dem Studium nicht zurückzuzahlen ist. Seit Oktober 2006 wird außerdem das Vermögen des Stipendiaten auf die Höhe des Stipendiums angerechnet. Hinzu können weitere Komponenten kommen, etwa eine Kinderbetreuungspauschale von 160 Euro monatlich für jedes Kind, das das 10. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und im Haushalt lebt sowie ein Zuschlag zur Kranken- und Pflegeversicherung von bis zu 137 Euro.

Doktoranden erhalten ein monatliches Stipendium von 1.550 Euro; hinzu kommt in der Regel eine monatliche Forschungskostenpauschale von 100 Euro. Die Gesamthöhe des Stipendiums wurde gemäß Beschluss des BMBF im Jahr 2025 nochmals um weitere 100 Euro auf 1.750 Euro erhöht.[13]

Doktoranden mit Kindern erhalten ergänzend Familien- und Kinderbetreuungszuschläge in Höhe von monatlich 155 Euro für das erste und 50 Euro für jedes weitere Kind. Damit orientiert sich die finanzielle Förderung[13] an den Richtlinien des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF).[14]

Seit September 2017 kann die Studienstiftung ihre Doktoranden mit einem Zuschuss zur Krankenversicherung unterstützen: Doktoranden ohne Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (die bei einem Teil der Geförderten etwa über eine Viertelstelle in Forschung und Lehre besteht) können nun eine Zuwendung in Höhe von 50 % der nachgewiesenen Versicherungskosten beantragen. Der Höchstbetrag für den Zuschuss liegt pro Person bei 100 Euro im Monat.

Auslandsaufenthalte werden zusätzlich durch Stipendien bzw. Auslandszulagen und der Teilübernahme von Studiengebühren gefördert. Nach § 3 Nr. 11 Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zahlungen aus dem Stipendium steuerfrei.

Ideelle Förderung

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Zum ideellen Förderprogramm gehören Sommerakademien, Wissenschaftliche Kollegs, Sprachkurse, Kurztagungen sowie die Betreuung durch örtliche Vertrauensdozenten, die diese Aufgabe ehrenamtlich für die Studienstiftung übernehmen. Die Stipendiaten müssen in den frühen Fachsemestern (i. d. R. bis zum Ende des vierten Fachsemesters) jedes Semester, danach jedes Jahr, einen Bericht über ihr Studium und ihr sonstiges Engagement verfassen. Darüber hinaus haben die Geförderten und Alumni die Möglichkeit, eigene Tagungen und weitere Veranstaltungen selbständig zu entwickeln und umzusetzen.

Weitere Stipendienprogramme

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Neben der regulären Förderung gibt es weitere Stipendienprogramme, die teils in Kooperation mit anderen Organisationen durchgeführt und finanziert werden. Diese gliedern sich in interne Programme, auf die sich nur Geförderte innerhalb der Studienstiftung (sowie teilweise Alumni) bewerben können sowie offene Programme, auf die sich auch Studenten außerhalb der Studienstiftung bewerben können. Bekannte offene Stipendienprogramme sind etwa das McCloy Academic Scholarship Program, das ERP-Stipendienprogramm, das Carlo-Schmid-Programm und das Mercator Kolleg für Internationale Aufgaben.[15]

Im musikalischen Bereich werden etwa in Kooperation mit dem Beethoven-Haus Residenzstipendien für junge durch die Studienstiftung geförderte Komponisten vergeben.[16]

  • 2024 erhielten 72,0 % der Stipendiaten ausschließlich eine Studienkostenpauschale in Höhe von 300 Euro, 16,0 % ein Teilstipendium und 11,9 % ein Vollstipendium.[12]
  • Die Studienstiftung des deutschen Volkes wurde 2023 zu rund 90 % aus öffentlichen Mitteln finanziert, wobei der größte Anteil vom Bundesministerium für Bildung und Forschung bereitgestellt wurde.
  • Die Studienstiftung hat in den vergangenen Jahren den Anteil von Studenten aus nicht-akademischen Elternhäusern und von Studenten mit Migrationshintergrund gesteigert: Im Jahr 2024 stammen 27,1 % der Stipendiaten aus einem nicht-akademischen Elternhaus und 21,2 % haben einen Migrationshintergrund
  • Der Anteil an Frauen in der Grundförderung lag 2024 bei 55,0 %[12], der Anteil der Frauen in der Promotionsförderung bei 52,3 %.[12]
Geförderte in Studium und Promotion[6][17][18]
Jahr Studium Promotion Gesamt Anteil Anzahl Studenten
in Deutschland
[19][20][21]
2007 8.438 1.080 9.518 0,49 % 1.941.405
2008 10.030 1.194 11.224 0,55 % 2.025.307
2009 11.482 1.211 12.693 0,60 % 2.121.178
2010 11.336 1.303 12.639 0,57 % 2.217.294
2011 11.123 1.350 12.473 0,52 % 2.380.974
2012 11.373 1.274 12.647 0,51 % 2.499.409
2013 11.195 1.273 12.468 0,48 % 2.616.881
2014 11.858 1.184 13.042 0,48 % 2.698.910
2015 12.158 1.141 13.299 0,48 % 2.757.799
2016 12.879 1.156 14.035 0,50 % 2.807.010
2017 12.749 1.202 13.951 0,49 % 2.844.978
2018 12.752 1.270 14.022 0,49 % 2.868.222
2019 12.953 1.321 14.427 0,50 % 2.891.049
2020 13.402 1.393 14.795 0,50 % 2.944.145
2021 14.241 1.426 15.667 0,53 % 2.941.915
2022 13.902 1.359 15.261 0,52 % 2.920.263
2023 13.626 1.262 14.888 0,52 % 2.869.500
2024 13.305 1.225 14.530 0,51 % 2.868.311
Studierenden- und Stipendiatenzahlen deutscher Hochschulen mit einem Stipendiatenanteil über 1 % (Stand: 2024)[12]
Universität Studierende im
WS 2023/24
geförderte Studierende
Anzahl
geförderte Studierende
in %
Universitäten
Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg 29.534 662 2,24
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg 24.197 319 1,32
Universität Lübeck 5.958 60 1,01
Medizinische Hochschulen
Medizinische Hochschule Hannover 3.923 75 1,91
Charité Berlin 9.709 147 1,51
Private Hochschulen
Bucerius Law School 849 65 7,66
Hertie School of Governance 716 15 2,09
Zeppelin Universität Friedrichshafen 667 8 1,20
Universität Witten/Herdecke 3.126 32 1,02

Bekannte ehemalige Stipendiaten

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Eine Übersicht bekannter ehemaliger Stipendiaten findet sich unter Liste ehemaliger Stipendiaten der Studienstiftung des deutschen Volkes.

Neben ihren Stipendien vergibt die Studienstiftung verschiedene Auszeichnungen:[22]

  • Engagementpreis der Studienstiftung, seit 2014 bzw. 2015
  • Promotionspreis in den Geistes- und Gesellschaftswissenschaften (Johannes-Zilkens-Promotionspreis), seit 2012
  • Promotionspreis in den Mathematik, Natur- und Ingenieurwissenschaften (Friedrich-Hirzebruch-Promotionspreis), seit 2014
  • Promotionspreis in den Geisteswissenschaften (Lieselotte Pongratz-Promotionspreis), seit 2022
  • Daidalos-Medaille und Daidalos-Münze, für besondere Verdienste um die Studienstiftung.

Die Promotionspreise werden nur für von der Studienstiftung geförderte Dissertationen vergeben.

  • Anant Agarwala: Wie sich die Stipendiaten der Studienstiftung ändern. Die Spitze wird bunter. In: Die Zeit. 21/2016 (online).
  • Annette Julius: Vielfalt als Ressource – Programme und Maßnahmen der Studienstiftung im Hinblick auf unterrepräsentierte Gruppen. Beitrag zu den Ergebnissen der 2011/2012 durchgeführten Evaluierung der Auswahlverfahren der Studienstiftung. Bonn 2014.
  • Annette Julius: Persönlichkeiten fördern. In: Gerhard Roth, Manuel Hartung (Hrsg.): Ressource Begabung: Wie kann Deutschland sein Potenzial besser nutzen? Berlin University Press, Berlin 2013, ISBN 978-3-86280-053-7, S. 112–126.
  • Rolf-Ulrich Kunze: Die Studienstiftung des deutschen Volkes seit 1925. Zur Geschichte der Hochbegabtenförderung in Deutschland. Akademie-Verlag, Berlin 2001, ISBN 3-05-003638-9 (studienstiftung.de (Memento vom 19. September 2016 im Internet Archive) [PDF; 412 kB]).
  • Thomas Ludwig: „Studenten sind nicht mehr Kinder reicher Leute.“ Die soziale Struktur der Studienstiftung seit 1925. In: Jahresbericht der Studienstiftung 2009. S. 105–121.
  • Thomas Röbke: Mit besten Empfehlungen: Wer ein Stipendium der Studienstiftung des deutschen Volkes ergattert, ist fein raus – doch was tun, wenn niemand einen vorschlägt? In: Die Zeit. Nr. 33/2002 (online).
  • Zentrum für Evaluation und Methoden (ZEM) der Universität Bonn: Evaluierung des Auswahlverfahrens der Studienstiftung des deutschen Volkes e. V. Bonn 2012.

Studienstiftung und Zeitgeschichte

Einzelnachweise

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  1. Über uns / Leitbild und Werte. In: studienstiftung.de. Studienstiftung des deutschen Volkes, abgerufen am 20. Juni 2025.
  2. a b Über uns / Satzung. In: studienstiftung.de. Studienstiftung des deutschen Volkes, 26. Juni 2023, abgerufen am 14. Januar 2024.
  3. a b Organisationsstruktur / Vorstand. In: studienstiftung.de. Studienstiftung des deutschen Volkes, abgerufen am 20. Juni 2025.
  4. Über uns / Budget und Geldgeber der Studienstiftung. In: studienstiftung.de. Studienstiftung des deutschen Volkes, abgerufen am 20. Juni 2025.
  5. a b Über uns / Kurzprofil. In: studienstiftung.de. Studienstiftung des deutschen Volkes, abgerufen am 30. Mai 2025.
  6. a b Unsere Förderung in Zahlen - Gesamtüberblick. In: Dr. Anette Julius (Hrsg.): Jahresbericht 2024. Studienstiftung des deutschen Volkes, Bonn Mai 2025, S. 156 (studienstiftung.de [PDF; abgerufen am 20. Juni 2025]).
  7. Organisationsstruktur / Schirmherr. In: studienstiftung.de. Studienstiftung des deutschen Volkes, 3. Juni 2018, abgerufen am 20. Juni 2025.
  8. a b c Leitungspersönlichkeiten. In: 100 Jahre Studienstiftung. Studienstiftung des deutschen Volkes, 2025, abgerufen am 26. März 2025.
  9. Bewerbung und Auswahl / Selbstbewerbung um ein Stipendium der Studienstiftung. In: studienstiftung.de. Studienstiftung des deutschen Volkes, abgerufen am 20. Juni 2025.
  10. Förderung für Doktoranden. In: studienstiftung.de. Studienstiftung des deutschen Volkes, archiviert vom Original am 18. Februar 2017; abgerufen am 19. September 2017.
  11. Förderung für Doktoranden / Bewerbung. In: studienstiftung.de. Studienstiftung des deutschen Volkes, abgerufen am 19. September 2017.
  12. a b c d e Unsere Förderung in Zahlen - Förderung Studierender. In: Dr. Anette Julius (Hrsg.): Jahresbericht 2024. Studienstiftung des deutschen Volkes, Bonn Mai 2025, S. 163–167 (studienstiftung.de [PDF]).
  13. a b Promotionsförderung der Studienstiftung / Finanzielle Förderung. In: studienstiftung.de. Studienstiftung des deutschen Volkes, abgerufen am 16. Juni 2025.
  14. Allgemeiner Überblick zu Förderungsvoraussetzungen und Leistungen. In: stipendiumplus.de. Abgerufen am 15. März 2014.
  15. Offene Stipendienprogramme. In: studienstiftung.de. Studienstiftung des deutschen Volkes, archiviert vom Original am 27. Februar 2015; abgerufen am 15. März 2014.
  16. Förderung für Studierende – Komponistenresidenz. In: studienstiftung.de. Studienstiftung des deutschen Volkes, 3. Juni 2018, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 12. Juni 2018; abgerufen am 3. Juni 2018.
  17. Unsere Förderung in Zahlen - Gesamtübersicht. In: Dr. Annette Julius (Hrsg.): Jahresbericht 2019. Studienstiftung des deutschen Volkes, Bonn Juni 2020, S. 246 (studienstiftung.de [PDF]).
  18. Unsere Förderung in Zahlen - Gesamtübersicht. In: Dr. Annette Julius (Hrsg.): Jahresbericht 2017. Studienstiftung des deutschen Volkes, Bonn Mai 2018, S. 258 (studienstiftung.de [PDF]).
  19. Anzahl der Studierenden in Deutschland – Insgesamt. Statistisches Bundesamt (Destatis), abgerufen am 15. April 2019.
  20. Hochschulen. Tabellen. In: Destatis. Statistisches Bundesamt, abgerufen am 16. Juni 2025.
  21. Anzahl der Studenten in Deutschland bis 2024/2025. In: Statista. 28. Mai 2025, abgerufen am 16. Juni 2025.
  22. Über uns / Auszeichnungen. In: studienstiftung.de. Studienstiftung des deutschen Volkes, abgerufen am 20. Juni 2025.