Diskussion:Bundesregierung Bierlein

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Diese Diskussionsseite dient dazu, Verbesserungen am Artikel „Bundesregierung Bierlein“ zu besprechen. Persönliche Betrachtungen zum Thema gehören nicht hierher. Für allgemeine Wissensfragen gibt es die Auskunft.

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Verschieben in den BNR[Quelltext bearbeiten]

Schönen Feiertag, dieser Artikel sollte bis zur tatsächlichen Angelobung im BNR zwischengelagert werden, da es diese Regierung noch nicht gibt und auch noch unklar ist, wann sie tatsächlich angelobt wird. Grüße, --DONT TALK TO MY CAT (Diskussion) 15:59, 30. Mai 2019 (CEST)[Beantworten]

zustimmung --93.82.3.219 16:44, 30. Mai 2019 (CEST)[Beantworten]
Guten Tag! Sie haben mich überzeugt - ich verschiebe. Lg --Jan (Diskussion) 18:07, 30. Mai 2019 (CEST)[Beantworten]
Nach Absprache mit Kollegin Elisabeth erscheint es sinnvoller, dass der Artikel doch nicht in den BNR verschoben wird. Ja, ich war etwas schnell und konnte mich nicht zurückhalten, doch der Artikel ist durchaus relevant. Und jetzt ist er ja schon da. Ihr Argument, DONT TALK TO MY CAT, es herrsche Unklarheit bzgl. der Regierung, ist nicht wirklich richtig. Nachdem der Bundespräsident die design. Kanzlerin mit dem Auftrag betraut hat und diese ihre nächsten Schritte erläutert hat, ist das Zustandekommen dieses Kabinetts sehr wahrscheinlich. --Jan (Diskussion) 18:24, 30. Mai 2019 (CEST)[Beantworten]
Da ich nun hier als Referenz genannt werde :-) … Um mich nicht wiederholen zu müssen, siehe meine Argumentation hier: Benutzer Diskussion:JanL2001#Artikel BR Bierlein. --Elisabeth 18:28, 30. Mai 2019 (CEST)[Beantworten]

eventuelle Parteimitgliedschaften[Quelltext bearbeiten]

gibt es quellen, ob wirklich alle minister parteilos sind? --188.23.161.237 17:44, 2. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]

So wurde das bis jetzt dargelegt - davon ist aber auszugehen, dass die Minister parteilos sind. Bitte den Hinweis nicht löschen. --Jan (Diskussion) 17:48, 2. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
reichhardt war immerhin wehrsportkamerad von strache, da kann ich mir ein blaues parteibuch zumindest vorstellen. --188.23.161.237 17:54, 2. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Vorstellen reicht leider nicht - bitte schauen Sie auf Ihre Diskussionsseite. Habe Ihnen eine Nachricht hinterlassen. --Jan (Diskussion) 17:59, 2. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Warum sollte man davon ausgehen, dass diese Leute parteilos sind? Wenn jemand parteilos ist, wird das üblicherweise (wie hier) exrra betont. --emu (Diskussion) 19:59, 2. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]

Ich mache hier eine Sammelliste auf, damit wir die schon bekannten Parteimitgliedschaften notieren können. Sollten irgendwann alle bekannt sein, kann das wieder in die Tabelle. --188.23.161.237 21:23, 2. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]

Liste[Quelltext bearbeiten]

Parteilos:

  • Bierlein
  • Jabloner
  • Reichhardt

Etwas trivial, aber wäre es nicht angebrachter, um die Trennung zwischen Judikative und Exekutive zu unterstreichen, oder ihr gar optisch nicht entgegen zu wirken, ein anderes Bild von Bierlein zu verwenden? RudolftheFree (Diskussion) 19:51, 2. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]

Ihr Einwand ist berechtigt! Das wird bald umgesetzt, danke. LG --Jan (Diskussion) 23:09, 2. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Ich halte diesen Einwand auch für berechtigt und habe es umgesetzt mit dem derzeit einzig vorhandenen "zivilen" Bild von Bierlein. Ein besseres wird wohl ohnedies in Bälde auf commons zu Verfügung stehen, wie ich annehme, wenn eine/r der fleißigen FotografInnen ein aktuelles Foto machen und Hochladen wird. --Elisabeth 23:53, 2. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]

Vielen Dank an Sie beide für die unermüdliche Arbeit an den Artikeln zur momentanen österreichischen Innenpolitik. RudolftheFree (Diskussion) 01:17, 3. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]

Ich schlage vor, nachdem die Fotos der neuen Regierung so schön und immer mit demselben Hintergrund auf der Website des BKA zu finden sind, ebendiese Fotos hier in den Artikel einzubetten. Ist jemand informiert, wie und ob das möglich ist? :) --Mhapperger (Diskussion) 20:34, 3. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]

Angebliche Tickeritis[Quelltext bearbeiten]

Ich finde nicht, dass wir künstlich so tun sollten, als ob da noch irgendwas in schwebe wäre. --188.23.161.237 20:49, 2. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]

Ich bin dieser Tage ja nur selten der Meinung der geschätzten Kollegin Elisabeth, aber Vorhersagen sind schwierig, speziell wenn sie die Zukunft betreffen. Zukünftiges ist seiner Natur nach zweifelhaft, speziell in der aktuellen politischen Situation. --emu (Diskussion) 20:56, 2. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Es geht ja auch nicht so sehr um in der Schwebe, mag ja schon sein, dass Bierlein selbst ihre Liste (via APA) den Medien zur Kenntnis gebracht hat. Aber nicht nur, wie emu schreibt, kann sich in diesen Zeiten plötzlich doch was ändern: WP:WWNI#8. --Elisabeth 21:00, 2. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
"Ankündigungen, die in absehbarer Zukunft liegen und von besonderer Relevanz sind, können aufgenommen werden, sofern sie durch besonders zuverlässige Informationsquellen [...] belegt sind." Also wo ist das Problem? Diese Regierung ist fix. --188.23.161.237 21:56, 2. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Die Regierung ist vorübergehend fix, auch wenn nicht zu erwarten ist, dass bis zur Angelobung noch etwas schief geht. Auch der Angelobungstermin morgen ist angekündigt, aber wer sagt, dass nicht noch etwas passieren kann, in diesen stürmischen politischen Zeiten, wo mir nun schon mehrfach erlebt haben, dass sich von einer Minute noch etwas ändern kann. Siehe ja auch bis heute, als nach Misstrauensdrohung durch die Liste Pilz noch kurzfristig als Kompromiss nach einer neuen Person für das Innenressort gesucht werden musste.
Vor allem liegt aber das Problem darin, dass es so dargestellt war, dass die Regierung bereits angelobt ist, dass sich nicht in letzter Minute doch noch etwas ändern könnte. Das Problem liegt weiter darin, dass bereits eine Navileiste erstellt wurde und auch diese suggerierte, die Regierung Bierlein wäre bereits im Amt und überdies die Navileiste dann auch noch bei den vorgeschlagenen Personen eingebunden wurde, so, als wären diese bereits Ministerinnen bzw. Minister. Und vereinzelt findet sich in den Personenartikeln gar gleich die Ansage, die Person wurde im Juni 2019 zum Minister bzw. zur Ministerin sowieso gemacht, völlig absurd zu diesem Zeitpunkt, siehe wie z.B. hier: [1].
HTH --Elisabeth 22:57, 2. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Morgen wird der Artikel dann eh in Präsens und aktuell verfasst. Das sollte auszuhalten sein. --Jan (Diskussion) 23:07, 2. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]

Neue Vorarlberger Tageszeitung, Rubina Bergauer, Eine Enzyklopädie in Echtzeit, 1. Juni 2019 (Web-Archive) --M2k~dewiki (Diskussion) 02:20, 3. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]

Leider wird der Inhalt des Links von einem Banner überdeckt - schade, ich hätte es gerne gelesen. --Jan (Diskussion) 09:12, 3. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Über den Archivlink funktioniert es - danke! --Jan (Diskussion) 09:13, 3. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Guter Artikel! Und ich finde, dass Benutzer:Plani recht hat - "die Nutzer erwarten sich aktuelle Informationen". Das wird von uns im Artikel Bundesregierung Bierlein gut umgesetzt. Wenn ein Minister jetzt abspringen sollte oder die ganze Bundesregierung kippt, dann wird das natürlich entsprechend behandelt und angepasst. Finde nicht, dass es sich hierbei um Tickeritis handelt. LG --Jan (Diskussion) 09:21, 3. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
… ja, Jan, nach meiner "Entschärfung" … :-) --Elisabeth 09:30, 3. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Die Angelobung hat noch nicht einmal begonnen - und schon beginnt das Spiel "Ich-will-aber-der-Erste-sein" … --Elisabeth 10:58, 3. Jun. 2019 (CEST) (@Johnny T)[Beantworten]

Eigenartige Formulierung[Quelltext bearbeiten]

Könnte bitte jemand per 3M die - gelinde gesagt - eigenartig rund um den Kopf herum greifende Formulierung auflösen:

Die aus je sechs Frauen und Männern gebildete Regierung wurde am 3. Juni 2019 durch den Bundespräsidenten ernannt und angelobt. Damit sind die Frauen in einer österreichischen Bundesregierung erstmals gegenüber den dortigen Männern nicht mehr in der Minderheit.<ref name="kleine190602">Michael Jungwirth: Angelobung morgen um 11 Uhr. Erstmals gleich viele Frauen wie Männer in einer Regierung. In: KleineZeitung.at. 2. Juni 2019, abgerufen am 2. Juni 2019.</ref>

Ich habe keine Lust auf einen Editwar mit dem (recht neuen, aber wohl doch nicht wp-neuen) Benutzer:Treppenuhr, der darauf besteht, siehe Diff1 und Diff und Diff (ein freundlicher Tonfall in der ZQ ist auch anders, aber bitte). Siehe auch hier: Benutzer Diskussion:Maclemo#Bundesregierung Bierlein. --Elisabeth 14:44, 3. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]

Ich habe mir das grad angeguckt und kann da nichts finden, was es zu korrigieren gäbe. Weder an deiner Version noch an der von Treppenuhr. Nur ist die Aussage von Treppenuhr die inhaltsstärkere, da sie eben auch mit umfaßt, das Frauen bisher auch nie die Mehrheit in der Bundesregierung gestellt haben. Ich favorisiere daher die aktuelle Version. Wenn du stärker den Wortlaut von Van der Bellen drin haben möchtest, der halt mit seiner Aussage den Schwerpunkt auf den Aspekt der zahlenmäßigen Gleichheit der Geschlechter legt, dann einfach noch ein wörtliches Zitat ergänzen.--Fit (Diskussion) 15:30, 3. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]

Amt und Aufgabenbereich von Ines Stilling[Quelltext bearbeiten]

Was soll an der Angabe auf der Website des Bundeskanzleramtes, daß Ines Stilling "Bundesministerin im Bundeskanzleramt" ist, falsch sein? Wenn denn "his masters voice - uhbp" relevanter sein sollte, dann findet sich dafür doch sicherlich auch ein Beleg. Antwort bitte auf der Diskussionsseite zum Artikel Ines Stilling, da dort schon eine Diskussion zu dem Thema läuft. --Fit (Diskussion) 14:49, 3. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]

"BMG, § 1 Abs. 1 Z."?[Quelltext bearbeiten]

Liebe Benutzer:Elisabeth59, was soll uns die neue Spalte sagen? --Jan (Diskussion) 17:34, 3. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]

Sie bezieht sich auf das Bundesministeriengesetz, genauergesagt auf §1 (1); der Paragraf, in dem die [genauen Namen der] Ministerien aufgelistet werden. Ist aus meiner Sicht aber absolut nicht notwendig und dient ausschließlich der Verwirrung. Ich schlage vor, diese Spalte zu streichen. --Mhapperger (Diskussion) 20:31, 3. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
@Jan: Hier mal nachstehend aufgelistet, wie in § 1 Abs. 1 festgeschrieben:
§ 1. (1) Bundesministerien im Sinne des Art. 77 B-VG sind:
  1. das Bundeskanzleramt,
  2. das Bundesministerium für öffentlichen Dienst und Sport,
  3. das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres,
  4. das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz,
  5. das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung,
  6. das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort,
  7. das Bundesministerium für Finanzen,
  8. das Bundesministerium für Inneres,
  9. das Bundesministerium für Landesverteidigung,
  10. das Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus,
  11. das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz,
  12. das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie.
Mein Ansatz war zunächst, dass mir die ursprüngliche Reihenfolge in der Tabelle irgendwie willkürlich erschienen hat, also machte ich mich auf in das BMG und fand darin diese, zu bisher in unserer Tabelle, andere Reihenfolge. Ja, das wird so manche interessieren, wie viele Ministerien wirklich gibt, wie sie genau heißen und und welcher Reihenfolge sie zu listen sind.
Man mag der Meinung sein, dass die Spalte für eine/n nicht notwendig ist, für andere wird das aber sehr wohl interessant sein. Wie bei allem und jedem, was wir hier in der deWP anzubieten haben. Wer sich verwirrt sehen will, möge einfach wegschauen. --Elisabeth 20:51, 3. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
In den anderen Artikeln der Bundesregierungen findet sich diese Information nicht. Es ist zwar durchaus sinnvoll bei der Reihenfolge auf eine offizielle zurückzugreifen, allerdings sollten Artikel einer Themengruppe konsistent in ihrer Präsentation sein. Außerdem hat die Nummer direkt nichts mit dem Artikelthema zu tun, sondern eher allgemein mit Bundesregierung (Österreich) und Bundesministeriengesetz 1986. --Mps、かみまみたDisk. 21:23, 3. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Wenn neue Erkenntnisse aufgrund der veränderten Lage reifen, so dürfen die mE durchaus hier Platz haben. Konsistenz bzw. Gleichaussehen mit dem Alten darf kein Hemmschuh für Neuerungen sein. Da würden wir ja in den Stillstand verfallen.
Die Ziffer hat insofern doch auch direkt mit dem Artikelthema zu tun, dass die 12 in ihrer Reihenfolge gelisteten Ressorts ihren direkten Niederschlag finden erstens in der Anzahl der Ministerien, deren gesetzlich vorgegebenen Bezeichnungen und in der Verteilung der Themen in den Ressorts und zweitens daraus folgend, welche Personen in ihren Funktionen (Minister und Ministerinnen) zu welchen Ressorts zugeordnet sind.
Überdies ist zu erwarten, dass sich auch während dieser sog. Übergangsregierung die Ressortverteilung via § 1 BMG ändern wird, denn immerhin ist ja noch eine Ministerin ohne Portefeuille, die als Frauenministerin designiert ist. Das muss irgendwo seinen gesetzlichen Niederschlag finden. --Elisabeth 21:53, 3. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]

Diese Zahl interessiert doch wirklich niemanden, überdies ist die Reihung Name-Foto-Amt bei Regierungsartikeln völlig unüblich. --46.125.250.102 15:18, 4. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]

Ich halte die Zahl auch nicht wirklich für sinnvoll, bin also auch für eine Löschung. Ist die Reihung Amt-Foto-Name besser? --JanLau (Diskussion) 15:26, 4. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Ich sehe auch nicht welchen Mehrwert die Zahl hat, allerdings frage ich mich hauptsächlich ob man sie wohl subtiler darstellen könnte. Ich denke jedenfalls, dass wir den Link auf die jeweils Aktuelle Version des BMG § 1 durch einen auf ein fixes Datum ändern sollten. Eventuell jenes der letzten Novelle oder doch eher auf jenes der Amtsübernahme? Es sollte jedenfalls einer konsistenten Logik entsprechen falls wir diese Spalte auch bei weiteren Regierungen verwenden wollen. Warum halte ich die jeweils aktuelle Fassung für nicht geeignet? Normalerweise ordnet jede Regierung die Bundesministerien neu und beschließt damit auch eine Änderung des BMG (diese Regierung wird hierbei wohl eine Ausnahme darstellen) das heißt der Link würde nach der nächsten Regierungsbildung nicht mehr auf die richtige Version des Gesetzes zeigen. Die die Änderung des BMG meist erst nach der Angelobung der neuen Regierung erfolgt und eventuell sogar noch mitten in der Legislaturperiode wegen personeller Änderungen geändert wird frag ich mich eben, welches Datum man für die verlinkte Version hernehmen kann. Eventuell wäre es auch denkbar bei bereits vergangenen Regierungen auf alle im RIS vorhandenen Versionen während der Regierung zu verlinken, dann stellt sich die Frage welche Version der Nummern eingetragen werden sollten, falls sich diese geändert haben (ich hab nicht überprüft ob es hier unter irgend einer Regierung Änderungen gab). --Eest9 (Diskussion) 19:15, 5. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
bitte, wen juckt diese zahl überhaupt? raus damit. --193.154.14.177 21:09, 8. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Ich bin auch für die Entfernung dieser Spalte - aber bitte Sie, liebe IP-Adresse - um Höflichkeit. --JanLau (Diskussion) 22:34, 8. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
(nach BK)
Geschätzte dynmaische IP 193.xxx (hier 193.154.14.177), zumindest mich und sicherlich auch den/die ein oder andere/n des p.t. Lesepublikums juckt diese Zahl überhaupt. Für mich z.B. stellt sie in der Reihenfolge der Ministerien dar, welchen Stellenwert die jeweilige Regierung mit ihrer Ressortänderung, abgebildet in der zugehörigen Novelle des BMG, ihren Ressorts gibt.
@Eest9:
  • Wie stellst du dir "subtiler" vor? Was meinst du damit?
  • "Ich denke jedenfalls, dass wir den Link auf die jeweils Aktuelle Version des BMG § 1 durch einen auf ein fixes Datum ändern sollten. Eventuell jenes der letzten Novelle oder doch eher auf jenes der Amtsübernahme?" - In der dzt. Version von mir ist das ja eh der Fall, es ist der § 1 BMG in der Fassung vom 8. Jänner 2018 und damit in der aktuellen Version verlinkt.
  • Ordnet die Regierung während der laufenden Regierungsperiode per BMG-Novelle um, so hat das ja nicht nur u.U. auf die Reihenfolge, sondern dann insbesondere auf die Ressortverteilung und damit auf die Bezeichnungen der Ministerien Einfluss. Das wird dann in der entsprechenden Spalte (sowieso immer) aktualisiert [was ich durchwegs als schade empfinde, dass prinzipiell auf die neueste Version aktualisiert wird und nicht neu zu alt hinzukommt, denn Relevanz vergeht bekanntlich nicht, was aber nicht nur hier in dieser Artikelserie das Prinzip durchbricht]. Da lässt sich dann leicht auch die NOR in der Spalte auf die aktuelle §-1-Fassung anpassen. Bzw. umgekehrt ausgehend von der aktuellen §-1-Fassung die Namen in der Spalte und allenfalls die Reihenfolge gemäß Ziffer 1–nn anzupassen wäre und nicht freihändig aufgrund irgendwelcher sonstig kolportierter Versionen.
  • Der Satz, beginnend in der derzeitigen Fassung mit "Die Reihenfolge der Tabelle entspricht …" wäre, wenn ich das jetzt so sehe, wohl besser mit "Die Reihenfolge und die Bezeichnungen der Bundesministerien in der Tabelle entsprechen …" beginnend.
    • In der derzeitigen Fassung wäre das mit vorstehender Änderung dann: "Die Reihenfolge und die Bezeichnungen der Bundesministerien in der Tabelle entsprechen § 1 Abs. 1 Z 1–12 Bundesministeriengesetz (BMG) in der geltenden Fassung des 8. Jänner 2018:"
    • … und könnte nach einer BMG-Novelle z.B. wie folgt angepasst werden: "Die Reihenfolge und die Bezeichnungen der Bundesministerien in der Tabelle entsprachen zu Beginn der Bundesregierung dem § 1 Abs. 1 Z 1–12 Bundesministeriengesetz (BMG) in der Fassung des 8. Jänner 2018 (BGBl. I Nr. 164/2017). Nach der Novelle des BMG ({{BGBl| I Nr. nnn/20jj}}) entsprechen die Reihenfolge und die Bezeichnungen {{§|1|BMG|RIS-B|DokNr=NOR[neu]}} Abs. 1 Z 1–nn BMG in der geltenden Fassung des [neues Datum]:"
  • Ob die Artikel der früheren Regierungen angepasst werden, ist eine andere Geschichte. Wäre eine Möglichkeit (würde ich persönlich natürlich begrüßen), ist aber nicht zwingend erforderlich. Stichwort: Weiterentwicklung des Artikellayouts.
@JanLau, @dyn. IP 46.125.250.102 und wer auch immer sich zu diesem Punkt angesprochen fühlt zur Spaltenreihenfolge:
Ja, die Reihung war bisher Amt-Foto-Name (und, was in dem ggst Artikel vor meiner Umreihung nicht drinnen war und auch jetzt nicht ist, gefolgt von der Spalte Partei mit Farbfeld+Bezeichnung).
Meine Überlegung zur ggst Umreihung auf Name-Foto-Amt (und die oben diskutierte Spalte der BMG-Zahl) ist wie folgt: Die Artikelserie titelt auf Bundesregierung [Name], hier also auf Bundesregierung Bierlein. Die Bundesregierung besteht nicht aus den Bundesministerien und auch nicht zuerst aus den Bundesministern/innen für …, sondern aus den Personen, also den Regierungsmitgliedern (daher Name-Foto), denen als Minister/innen ein Ressort entsprechend der Aufteilung in § 1 BMG zugeteilt sind (also Amt).
Um auch, wie sonst, die Spalte Partei einzubinden, wäre das dann Name-Foto-Partei-Amt-Zahl entsprechend.
--Elisabeth 22:45, 8. Jun. 2019 (CEST) (Und während ich das schreibe, schritt Jan zur Tat. Das finde ich nicht gut. → Revert bis fertig ausdiskutiert, soviel Zeit muss sein.)[Beantworten]
Die Zahl habe ich noch nie in einem Eintrag zu einer Bundesregierung gelesen. Welchen Leser interessiert diese Zahl? Das ist keine ausschlaggebende Information die enzyklopädische Relevanz hat. --JanLau (Diskussion) 22:50, 8. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
<hier reinquetsch IP + aw>
die reihung im gesetz erfolgt sowieso weitgehend alphabetisch (außer bmöds und bmeia), so wichtig ist das echt nicht. --193.154.14.177 23:59, 8. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Ok, IP 193.xxx, das ist ein tragendes Argument. Dass das weitgehend alphabetisch ist, habe ich nicht gesehen. Bliebe dann jedoch, wenn wirklich die Spalte rausfliegen soll(te), wo ich dennoch nicht zufrieden damit wäre, als mE doch sinnvoller Kompromiss, dass der Einleitungssatz drinnen bleiben sollte. Denn diese Information, wo das in Gesetzesform zu finden ist, ist nämlich keineswegs überflüssig, keineswegs nicht interessant, keineswegs nicht relevant und keineswegs was auch sonst immer. In der Formulierungsfrage siehe tieferstehend. --Elisabeth 00:16, 9. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
"Welchen Leser interessiert diese Zahl?" – <sarkastisch>Müssen wir erst eine Umfrage unter den Leserinnen und Lesern machen, damit geklärt wird, ob das wen interessiert? Wohl nicht.</sarkastisch>
"keine ausschlaggebende Information" mit "enzyklopädischer Relevanz hat." – Das sehe ich mit Verlaub anders, habe ich aber auch schon argumentiert.
  • Mein Ansatz war zunächst, dass mir die ursprüngliche Reihenfolge in der Tabelle irgendwie willkürlich erschienen hat, also machte ich mich auf in das BMG und fand darin diese, zu bisher in unserer Tabelle, andere Reihenfolge. Ja, das wird so manche interessieren, wie viele Ministerien wirklich gibt, wie sie genau heißen und und welcher Reihenfolge sie zu listen sind. / Man mag der Meinung sein, dass die Spalte für eine/n nicht notwendig ist, für andere wird das aber sehr wohl interessant sein. Wie bei allem und jedem, was wir hier in der deWP anzubieten haben. Wer sich verwirrt sehen will, möge einfach wegschauen. (Elisabeth 20:51, 3. Jun. 2019)
Ad die Zahl noch in keinem Eintrag zu einer BR gesehen – auch dazu habe ich in dieser Diskussion und im gleich gelagerten Diskussionsabschnitt Stellung genommen:
  • Wenn neue Erkenntnisse aufgrund der veränderten Lage reifen, so dürfen die mE durchaus hier Platz haben. Konsistenz bzw. Gleichaussehen mit dem Alten darf kein Hemmschuh für Neuerungen sein. Da würden wir ja in den Stillstand verfallen. (Elisabeth 21:53, 3. Jun. 2019)
  • Dass neues Wissen, das in einem neuen Artikel um einen Themenkreis neu aufgenommen abgebildet ist, sollte kein Argument dagegen, wegen der gestörten Einheitlichkeit sein. (Elisabeth 21:43, 3. Jun. 2019 in #Ziffern in Tabelle, unklare Informationen)
--Elisabeth 23:14, 8. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
"In der dzt. Version von mir ist das ja eh der Fall, es ist der § 1 BMG in der Fassung vom 8. Jänner 2018 und damit in der aktuellen Version verlinkt."
Das ist so nicht richtig. Also dieser Satz stimmt >aktuell< schon. Sobald das Gesetz geändert wird (also vermutlich kurz nach der nächsten Regierungsbildung) wird dieser Link nicht auf die Version vom 8. Jänner 2018 verlinken sondern auf die jeweils dann gültige leztzversion. Das Liegt daran wie die Links im RIS aufgebaut sein. Der verwendete Link hat kein Fixes Datum und zeigt damit immer die jeweils gültige zuletzt geänderte Version an. Man kann aber im RIS auch einen Link auf eine spezifische Version eines Gesetzes verlinken. Dies wäre dann aber auch schon in der URL ersichtlich. Genauer nachlesen kann man das in der Dokumentation vom RIS Seite 9 https://www.ris.bka.gv.at/RisInfo/LinksaufDokumenteimRISsetzen.pdf --Eest9 (Diskussion) 23:31, 8. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Aha, jetzt verstehe ich, worauf du hinauswolltest. Doch unterliegst hier einem kleinen Trugschluss: Anders als die Gesamte Rechtsvorschrift für Bundesministeriengesetz 1986 in der aktuell geltenden Fassung, verweist § 1 BMG genau auf die Fassung des einzelnen Par. vom 8. Jänner 2018, dafür ist die DokNr verantwortlich, hier: DokNr=NOR40199807. Ändert sich die Fassung des Par., so bekommt die neue Fassung auch eine neue DokNR, dann eben DokNr=NOR[neue Nummer]. -- HTH --Elisabeth 23:48, 8. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Man lernt auch nie aus. Ich dachte bisher tatsächlich, dass die DokNr anders funktionieren. Aber nach Durchsicht aller Versionen der BMG https://www.ris.bka.gv.at/Ergebnis.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Kundmachungsorgan=&Index=&Titel=BMG&Gesetzesnummer=&VonArtikel=&BisArtikel=&VonParagraf=1&BisParagraf=&VonAnlage=&BisAnlage=&Typ=&Kundmachungsnummer=&Unterzeichnungsdatum=&FassungVom=&VonInkrafttretedatum=01.01.1994&BisInkrafttretedatum=01.01.2019&VonAusserkrafttretedatum=&BisAusserkrafttretedatum=&NormabschnittnummerKombination=Und&ImRisSeitVonDatum=&ImRisSeitBisDatum=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=&Position=1 denke ich, dass du recht hast. --Eest9 (Diskussion) 00:01, 9. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Ad "denke ich, dass du recht hast": Warum erinnert mich das gerade an die Vorgeschichte? Ned bös sein.
Siehe: Die Dokumentationseinheit (also ein Dokument) ist ein Paragraf oder ein Artikel oder eine Anlage einer Rechtsvorschrift.
Siehe auch: Vorlage:§#Beispiele und Vorlage:Art.#Beispiele (jeweils runterscrollen bis zum RIS). Sowie für die gesamte Rechtsvorschrift in Vorlage:§§#RIS (Österreich).
Again: HTH --Elisabeth 00:38, 9. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Liebe Elisabeth, du konntest mich noch immer nicht überzeugen, warum diese Spalte für den Leser relevant sein soll - das spielt doch keine Rolle, wie die Ministerien im Gesetz gereiht sind. Bitte lege die Relevanz für den Leser endlich dar. --JanLau (Diskussion) 10:57, 10. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Liebe/r Benutzer:JanL2001, angesichts dessen, wie viel Halbwissen in Bezug auf "ExpertInnen-/BeamtInnen-/Übergangs-etc.-Regierung" herrscht, ist es eine sehr große Erleichterung, dass man immerhin hier etwas Hieb- und Stichfestes hat, eine ganz konkrete *Legaldefinition* nämlich. Verständlich, was ich meine? --SR-7v (Diskussion) 12:29, 10. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Lieber JanLau, tut mir leid, wenn ich dich noch nicht überzeugen konnte. Meinen eingequetschten Beitrag oben als Antwort auf die IP 193.xxx hast du gesehen? Mehr kann ich nicht mehr argumentieren. Lieben Gruß --Elisabeth 04:22, 13. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Ja, das ist ein Problem. Wieso findet man die Zahl in keinem anderen Artikel über eine Regierung? Wieso ist es genau jetzt relevant? --JanLau (Diskussion) 08:56, 13. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Was ist das Ja-Problem, was meinst du damit?, da kann ich dir gerade nicht folgen.
Zu deinem Wieso: Weil es halt bisher niemandem aufgefallen ist, weil ich erst im Zuge dieser Regierungskrise bzw. diesem Artikel mich damit näher beschäftigt habe und eben befunden habe, dass das auch für andere von Interesse, oder wie du es oben formulierst, "für den Leser relevant" sein kann, vgl. oberhalb auch SR-7v. Aber wie betont: Ich habe sämtlicher meiner Argumente vorgebracht und bin weiterhin der Meinung, dass es eine interessante und relevante Information ist.
Und wenn schon, durch Konsens(!) auf der Disk, die Spalte rausfliegen sollte, ich wiederhole mich: "Bliebe dann jedoch, wenn wirklich die Spalte rausfliegen soll(te), wo ich dennoch nicht zufrieden damit wäre, als mE doch sinnvoller Kompromiss, dass der Einleitungssatz drinnen bleiben sollte. Denn diese Information, wo das in Gesetzesform zu finden ist, ist nämlich keineswegs überflüssig, keineswegs nicht interessant, keineswegs nicht relevant und keineswegs was auch sonst immer." (Elisabeth, 9. Juni, 00:16). --Elisabeth 00:07, 14. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Liebe Elisabeth, du konntest mich nicht überzeugen. Ich bleibe, wie viele andere (siehe oben), bei der Meinung, dass die Zahl uninteressant ist. Ich werde mich aber nicht auflehnen - das kostet mir zu viel Zeit und Energie und hat keinen Sinn, da es von deiner Seite wieder einen Revert gäbe. --JanLau (Diskussion) 23:00, 15. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Ich denke, liebe/r Benutzer:JanL2001, die Frage "Wieso findet man die Zahl in keinem anderen Artikel über eine Regierung?" ist recht simpel so zu beantworten: Hier und jetzt handelt es sich um eine Regierung, die für sich *nicht* beansprucht, dass das Parlament *für* die Regierung arbeitet. Vor allem verlangt sie nicht, dass das Parlament den Wünschen der Regierung entsprechend die Zuschnitte der Ministerien umgestaltet. Bei anderen Regierungen wäre es in der Tat unübersichtlich, wenn man den Abgleich mit dem Bundesministeriengesetz 1986 vornehmen wollen würde, und zwar: weil sich bei anderen Regierungen zu Beginn und oft auch mitten während der Funktionsperiode (aus Sicht des Parlaments: zu Beginn bzw. mitten während der Legislaturperiode) teils ganz gravierende Neuzuschnitte der Ministerien ergeben haben. --SR-7v (Diskussion) 12:01, 18. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Was die Regierung für sich beansprucht ist egal. Wir sollen uns die Sachlage ansehen und die zeigt, diese Regierung ist eine ganz normale Bundesregierung, wie es sie schon zuvor in zigfacher Ausführung gab. Ich bin der Meinung, dass wir nicht künstlich so tun sollten, als wäre diese Regierung etwas ganz anderes. Diese Regierung ist gleich zu behandeln wie jede andere Bundesregierung, die es in der Republik Österreich gab. Hier gibt es für mich nichts zu diskutieren. Gruß --JanLau (Diskussion) 13:55, 18. Jun. 2019 (CEST) PS: siehe nachfolgenden Diskussionsabschnitt "rein formal"[Beantworten]
Nun, liebe/r Benutzer:JanL2001, da gehört es sich schon, ein bissel sorgfältiger zu differenzieren, bevor man meint, es gäbe «nichts zu diskutieren»! Und zwar, zur «Sachlage» wäre da zu sagen: Dass es eine *normale* Regierung ist, aus juridischer Sicht, das trifft zu; denn unser B-VG hat glücklicherweise seit 1929 recht präzise *Normen* für den Fall, der hier erstmals eingetreten ist. —— Nicht aber so ganz vollkommen *normal* ist die Regierung aus politologischer Sicht; schließlich handelt es sich hier um ein Ereignis, das die letzten 90 Jahre nicht geschehen ist! --SR-7v (Diskussion) 22:29, 18. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Da hast du sicher recht, allerdings kann das jusristische gleich erklärt werden, das politologische erst im Nachhinein, denn auch du weißt nihct, was z.bsp in Brüssel entschieden wird, o.ä. Damit gibts beim politologischen im MOment noch nichts zu diskutieren. --K@rl 22:36, 18. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Ich bin nicht der Meinung, dass wir hier künstlich so tun sollten, dass das eine besondere Regierung sei. WP ist neutral und wertet nicht. Ende der Diskussion. --JanLau (Diskussion) 21:28, 19. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]

Liebe/r Benutzer:JanL2001, was ist unter "Ende der Diskussion" zu verstehen? (Abgesehen davon, dass das als eine ausgesprochen pampig zu missbilligende Äußerung betrachtet werden kann.) Wollen Sie etwas -- nach "Ende der Diskussion" -- zur *Abstimmung* bringen, dann tun Sie das. Ansonsten sehe ich hier keinen Raum, "Ende der Diskussion" bestimmen zu wollen. Sehen Sie das -- in Ihrem jugendlichen Eifer, wie ich anzunehmen geneigt bin -- etwa anders? --SR-7v (Diskussion) 14:24, 20. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]

Ich habe keine Lust, diese Diskussion auf eine Meta-Ebene zu tragen - das ist jetzt wirklich nicht nötig. "Ende der Diskussion" ist alssolches zu verstehen, was nichts mit meinem jugendlichen Eifer zu tun hat. Diese Diskussion hier wird mir ehrlich gesagt zu anstrengend und führt ins Nichts. Die Spalte muss weg. --JanLau (Diskussion) 20:06, 20. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]

Nein, hier muss keine Spalte weg. Ich sage: "Die Spalte bleibt!", und ich denke, dass (z.B.) Elisabeth dies unterstützt! --SR-7v (Diskussion) 12:50, 21. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]

Wenn die Spalte nicht nur eine willkürliche Reihenfolge im BMG darstellt, sondern die Reihenfolge in der Vertretung der Bundeskanzlerin/des Bundeskanzlers festlegt, ist sie nicht irrelevant und sollte erhalten bleiben. --Tristram (Diskussion) 13:28, 21. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Die Vertretungsreihenfolge wenn BK und VK gleichzeitig verhindert sind richtet sich nach Dienstalter, bei gleichem Dienstalter nach Lebensalter. --BuschBohne 18:52, 21. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Ja, anders als in Deutschland (dort: § 22 der Geschäftsordnung der Bundesregierung) ist das in Österreich in der Verfassung geregelt! Art. 69 Abs. 2 B-VG: "Der Vizekanzler ist zur Vertretung des Bundeskanzlers in dessen gesamtem Wirkungsbereich berufen. Sind der Bundeskanzler und der Vizekanzler gleichzeitig verhindert, so wird der Bundeskanzler durch das dienstälteste, bei gleichem Dienstalter durch das an Jahren älteste, nicht verhinderte Mitglied der Bundesregierung vertreten." --SR-7v (Diskussion) 19:27, 21. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Inhaltlich steht dort das gleiche: erst Dienstalter, bei gleichem Dienstalter das Lebensalter. Da bei der Regierung Bierlein alle Ministerinnen und Minister das gleiche Dienstalter haben, geht es wohl nach dem Lebensalter. --Tristram (Diskussion) 19:59, 21. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Ein weiterer Grund für die Sinnlosigkeit dieser Spalte. --JanLau (Diskussion) 20:24, 21. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]

S.g. JanLau! Bei aller Freude, die Sie daran haben, dass Sie diesen Artikel gestartet haben, vergessen Sie bitte nicht, dass es nicht *Ihr* Artikel ist. Ich ersuche Sie weiters, Ihre Wortwahl zu überdenken; gerade, da Sie Wert darauf legen, gesiezt zu werden, muss ich Ihnen sagen, dass doch immer wieder einige Ihrer Äußerungen durchaus rüpelhaft klingen. --SR-7v (Diskussion) 21:28, 21. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]

@SR-7v Bitte schildern Sie Ihr Anliegen in meiner Diskussion. --JanLau (Diskussion) 22:09, 21. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Mich reinquetsch, Nein, normalerweise machen wir kein neues Fass auf einer Benutzerdisku auf, wenn es nicht sein muss. Verwenden wir einfach eine respektvolle Sprache untereinander. Zabia (Diskussion) 12:40, 22. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Das "neue Fass" wurde von SR-7v geöffnet und betrifft meine Person und nicht den Artikel. Ich halte daher eine dementsprechende Diskussion auf meiner Seite für wichtig und richtig. --JanLau (Diskussion) 16:30, 22. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Wäre es möglich, wieder zur inhaltlichen Diskussion zurückzukehren? Es stellt sich die Frage nach dem Informationsgehalt der Nummerierung. Ich bin als Wikipedianer Inklusionist und eigentlich dafür, dass man wichtige Informationen nicht unter den Tisch fallen lässt. Andererseits stellt sich in diesem Fall die Frage, welche Funktion die Nummerierung der Ministerien laut BMG hat. Wenn diese Nummerierung keine Reihenfolge in einer bestimmten Funktion oder in der Hierarchie ausdrückt, sondern nur dazu dient, dem Gesetz ein optisch ordentlicheres Aussehen zu verleihen, transportiert die Zahl in der Spalte nur die Information, an welcher Stelle das jeweilige Ministerium optisch in der Liste steht. Diese Information über die Optik des Gesetzes wird aber mit dem Link auf das Gesetz hinreichend transportiert. Ich würde deshalb auch eher dafür plädieren, auf die Spalte zu verzichten - wie gesagt, der Informationsgehalt der Liste scheint mir nur eine optische Ordentlichkeit zu behinhalten. Aber wenn jemand mehr weiß, dann sollte sie/er die Funktion der Reihenfolge/Ordnung auch dazuschreiben. --Tristram (Diskussion) 14:48, 23. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Ich habe diese Diskussion hier nur am Rande mitverfolgt - finde ja schon das ganze etwas an den Haaren herbei gezogen, denn wenn die Ziffer im Gesetzt steht, dann hat sie eine Bedeutung und nicht alles was wir nicht wissen ist bedeutungslos. Fragt doch einmal beim BKA an, wenn es wirklcih so wichtig ist. Wenn nicht, stehts halt herinnen, wen störts außer euch zum Teil, den Leser kaum .--K@rl 14:59, 23. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]

Übergangsregierung[Quelltext bearbeiten]

Ich halte den Begriff der „Übergangsregierung“ im Kontext dieses Artikels für etwas verfehlt. Rein formal betrachtet ist die Regierung Bierlein eine vollwertige Bundesregierung. Dass sie für eine „Übergangszeit“ bis zur Nationalratswahl bestellt ist, ändert daran nichts. Als Übergangsregierung lässt sich meines Erachtens nach die einstweilige Bundesregierung Lögers bezeichnen, aber bei Bierlein bin ich da eher skeptisch. Gibt's Vorschläge für eine bessere Formulierung oder andere Ansichten?--BG (D | B) 20:22, 3. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]

Ihr Einwand ist berechtigt. Habe die Satzstelle einfach entfernt - ist meiner Meinung nach die beste Lösung. --Jan (Diskussion) 20:25, 3. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Ich hab den Satzteil wieder eingefügt: Die Übergangsregierung, wenngleich kein Rechts- sondern ein politischer Begriff, ist mittlerweile fest in der Berichterstattung verankert und muss/soll sich demnach auch bei uns wiederfinden. Aber ich habe den Einwand insofern aufgegriffen, als ich aus der Übergangsregierung eine sogenannte Übergangsregierung gemacht. Das müsste nun für alle passen. --Elisabeth 21:17, 3. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Da bin ich erstmals nicht auf deiner Seite, liebe Elisabeth: Der Nutzer BG hat schon recht - es ist eine ganz normale Bundesregierung. Die Löger-Regierung war eine Übergangsregierung. --Jan (Diskussion) 21:59, 3. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Das "Problem" ist: Die ganze Welt da draußen nennt das die ÜReg, wie gerade zuvor wieder von Armin Wolf in der ZiB2 so betitelt. Klar, alle die, die sich einigermaßen auskennen, wissen, dass das keine wirkliche ÜReg ist, die wissen auch, dass es eine ÜReg in unserem Rechtssystem nicht gibt, sondern dies nur ein politischer, ein medialer Begriff, ist um der Masse, "Otto Normalverbraucher" und "Lieschen Müller", zu erklären, was gerade vorgeht. Wir hier in der deWP bilden das dann entsprechend ab. Wie gesagt mit dem Zusatz sollte dieses euer Problem, jedenfalls einigermaßen, umschifft sein. --Elisabeth 22:06, 3. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Schreibt doch einfach, daß es ein Begriff der Medien bzw. Umgangssprache, also kein amtlicher Begriff ist.--Fit (Diskussion) 20:46, 4. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Wieso schreibt ihr nicht: "Als eine Übergangsregierung ...", dann wird ebenfalls klar, dass es kein amtlicher Begriff ist, aber dass es im Sinne des Wikipedia-Artikels - über Regierungen, welche im Übergang agieren - eine Übergangsregierung ist. Dann ist man auch nicht davon abhängig, ob die Medien diese Regierung "Übergangsregierung" oder irgendwie anderes titulieren. --Tristram (Diskussion) 21:55, 4. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Aktuell steht "Als sogenannte Übergangsregierung …" im Satz. Ganz klar ist mir nicht, Tristram, wie du das mit deiner Formulierung "Als eine Übergangsregierung ..." meinst, bzw. worin der Unterschied zu vorstehend steckt.
@Fit: Wie wäre dein Vorschlag?
Ich bin sicher, wir kommen gemeinsam auf eine allen Ansprüchen gerecht werdende Formulierungslösung. --Elisabeth 23:43, 4. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
@Elisabeth: Ich meinte: "Als eine Übergangsregierung soll sie bis zur Angelobung einer neuen ...", dann verweist man nicht auf die Verwendung des Begriffs durch bestimmte Medien, welche die Regierung Bierlein Übergangsregierung nennen, sondern dann übernimmt man mit dem Begriff aus Wikipedia auch die Definition, wie sie im Wikipedia-Artikel "Übergangsregierung" vorgegeben ist - und diese Defintion ist so allgemein wie es nur geht, damit kein Widerspruch zu irgendeiner Verfassung gleich welchen Staates entsteht. --Tristram (Diskussion) 00:06, 5. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]

So wirklich ganz ist mir klar, Tristram, worauf du genau hinaus willst. Im Artikel Übergangsregierung finde ich (hier fett zu kursiv geändert):

„Als Übergangsregierung, auch provisorische Regierung oder Interimsregierung wird eine vorläufige Regierung bezeichnet, die üblicherweise in Zeiten politischer Krisen eingerichtet wird. Eine Übergangsregierung wird im Regelfall nicht demokratisch legitimiert. Sie besteht häufig aus vertrauenswürdig scheinenden Personen oder Technokraten, denen die Erfüllung der übertragenen Aufgaben zugetraut wird. Oft kommen ihre Mitglieder aus dem Kreis der ehemaligen Opposition oder sind moderate Vertreter des bisherigen Systems. […]

Die Übergangsregierung ist von einer geschäftsführenden Regierung zu unterscheiden, die eine Regierung bezeichnet, welche ihre Mehrheit bei Wahlen verloren hat, aber geschäftsführend im Amt bleibt, bis eine neue Regierung gebildet ist.“

Die Regierung Bierlein erfüllt mMn folgende Kriterien:

  • als Übergangsregierung angelegt, wenngleich in unserem Fall nur politisch, weil rechtlich nach B-VG so nicht definiert;
  • in Zeiten politischer Krisen eingerichtet (siehe nach "Ibiza" Regierungskrise und folgend, d.i. mE politische Krise; jedoch nicht Staatskrise);
  • nicht (direkt) demokratisch legitimiert, weil vom Bundespräsidenten ohne vorhergehende Nationalratswahl ernannt; ohne Fraktionsrückhalt im Parlament und vom Parlament geduldet, so lange es nicht doch vielleicht einen Misstrauensantrag gibt (letzteres jedoch aufgrund der Kompromisse zwischen UHBP und den Parteienvertreter/innen im Vorfeld eher auszuschließen ist);
  • "besteht häufig aus vertrauenswürdig scheinenden Personen oder Technokraten, denen die Erfüllung der übertragenen Aufgaben zugetraut wird", Stichwort Beamten und Experten (siehe dazu auch unten in #Expertenregierung);
  • "Oft kommen ihre Mitglieder aus dem Kreis der ehemaligen Opposition oder sind moderate Vertreter des bisherigen Systems": Im gegenständlichen Fall besteht die Regierung aus Personen, die nachweislich Parteimitglieder sind, aus solchen, deren Parteinähe zu einer der beiden den vormaligen Regierungsparteien bestätigt ist oder ihnen zumindest unwidersprochen zugeschrieben wird. Die Bundeskanzlerin selbst hat nachgewiesene Nähe sogar zu beiden Parteien, FPÖ und ÖVP, und wurde auf deren Tickets in ihrer juristischen Karriere bist zur VfGH-Präsidentin hochgetragen. Allen wird jedoch dennoch Unvoreingenommenheit und moderate politische Haltung zugesprochen.
  • Letztlich: Die geschäftsführende Regierung war zuvor die einstweilige Bundesregierung Löger.

Ist das, Tristram, in der Richtung, wie du das in deinem Beitrag gemeint hast?

Jedenfalls habe ich zuvor die Übergangsregierung aus dem ersten Einleitungssatz herausgenommen und gemeinsam mit der #Expertenregierung zu einem zweiten Satz verwoben, sodass der Absatz nun lautet:

Die Bundesregierung Bierlein ist die amtierende Bundesregierung der Republik Österreich. Als Beamtenregierung soll sie bis zur Angelobung einer neuen Regierung nach der vorgezogenen Nationalratswahl im Herbst 2019 die Amtsgeschäfte der Bundesministerien weiterführen. Als sogenannte Übergangsregierung wird das Kabinett oft auch als Expertenregierung bezeichnet.

Ist diese Lösung für alle hier kommod? --Elisabeth 01:48, 7. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]

Klingt ganz gut. Das was noch irgendwie rein sollte, ist dass die Regierung dem Gesetz nach wie jede andere ist, also Rechte und Pflichten, denn viele glauben noch immer, dass sie auch den Rechten nach beschnitten ist. --K@rl 09:35, 7. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
@Elisabeth: Mich stört irgendwie das "sogenannte", sie wird ja nicht nur "Übergangsregierung" genannt, obwohl die Bezeichnung vielleicht gar nicht zu 100 % zutrifft, sondern sie ist wirklich eine Übergangsregierung. Die Bezeichnung hängt damit nicht davon ab, ob die Medien oder irgendwer sie als Übergangsregierung bezeichnet, sondern sie ist definitiv eine Übergangsregierung. Deshalb würde ich in diesem Zusammenhang auf den Artikel "sogenannte" verzichten und einfach "eine Übergangsregierung" schreiben. --Tristram (Diskussion) 12:23, 7. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Unsere österreichische Verfassung kennt den Begriff Übergangsregierung gar nicht. Der österreichische Bundespräsident hat das Recht, jeden Bundeskanzler, jede Bundeskanzlerin abzusetzen. Die Regierung Bierlein ist genauso eine Übergangsregierung wie jede andere Regierung, keine bleibt auf Ewigkeit. Wenn das Parlament einer Regierung wie der von Sebastian Kurz aber das Misstrauen ausspricht, wie geschehen, dann ist eher die Einstweilige Bundesregierung Löger eine „Übergangs“regierung gewesen. 6 Tage lang. Löger konnte keinen einzigen Minister selber aussuchen. Bierlein alle. Zabia (Diskussion) 16:01, 7. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
@Zabia: Das habe ich schon verstanden, dass es keine Übergangsregierung i.S. der österreichischen Verfassung ist (weil es da keine Übergangsregierung gibt), aber es ist eine Übergangsregierung im Sinne der Beschreibung auf der Seite "Übergangsregierung" der Wikipedia. --Tristram (Diskussion) 19:13, 7. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
@Tristram: Wenngleich im Zuge dieser Diskussion hier das "sog." von mir in den Artikel gekommen ist, hänge ich nicht daran. Ich habe daher nun das "sog." wieder rausgenommen und den Satz noch einmal umformuliert, in der Hoffnung, dass er nun wirklich allen hier geäußerten Ansprüchen gerecht wird. Mit Ausnahme wohl von Zabia, die das wohl gänzlich anders sieht und ein anderes Verständnis zur ÜReg in Österreich hat:
@Zabia, du hast ja grundsätzlich recht aus der Sichtweise auf die Bundesverfassung. Doch verkennst du mE augenscheinlich den Unterschied zwischen der formalen BReg nach Verfassungsrecht und dem Begriff Übergangsregierung, der nicht über die Rechtskriterien definiert ist, siehe meine Darstellung unter "Die Regierung Bierlein erfüllt mMn folgende Kriterien:" oberhalb.
In diesem Sinn der Kriterien der Übergangsregierung fällt hingegen die einstw BReg Löger gerade nicht darunter, zumal die einstweilige Bundesregierung ja klar unter Art 71 B-VG definiert ist.
--Elisabeth 16:12, 8. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
@Elisabeth Ich streite bestimmt nicht wegen Begriffen, aber de facto ist es so, dass die Einstweilige … Löger ja schon im Namen signalisiert, dass sie vorübergehend ist, also kurz. Und sie bestand 6 Tage (!). Im Artikel Übergangsregierung steht auch kein Wort, dass diese durch unsere Verfassung geregelt wäre, dort ist keine juristische Definition angegeben. Also nach diesem Lemma und dem ersten Satz dort (auch meiner Sprachkenntnisse), erfüllt Lögers Kurzregierung alle Kriterien einer Übergangsregierung, die von Brigitte Bierlein aber nicht. Die Bundeskanzlerschaft Bierleins beendete automatisch die Regierungskrise. Unser Nationalrat besteht ja nach wie vor. Ich beuge mich selbstverständlich der Mehrheit. Ich hab keine Problem damit. Es stört mich einfach, wenn ich etwas als ungenau oder falsch lesen muss. Zabia (Diskussion) 11:38, 9. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Zabia, wie du ja richtig darlegst:
Im Artikel Übergangsregierung steht auch kein Wort, dass diese durch unsere Verfassung geregelt wäre, dort ist keine juristische Definition angegeben.
Ganz abgesehen davon, dass in Übergangsregierung zwangsläufig nichts über unsere Verfassung steht, da ja der Artikel allgemein gehalten ist und nicht auf die Verfassungs- oder sonst rechtlichen Gegebenheiten einzelner Länder eingeht, ist hierdrin ja genau der Punkt: Eine Übergangsregierung hat qua Definition des Artikels (und nur darauf kann ich mich hier stützen) als "vorläufige Regierung bezeichnet, die üblicherweise in Zeiten politischer Krisen eingerichtet wird" politischen Hintergrund. Die entsprechenden Kriterien, wie in dem Artikel definiert, habe ich weiter oben ja schon im Vergleich zur ggst BR Bierlein dargestellt. Demnach erfüllt diese BR Bierlein die Kriterien als Übergangsregierung, die nunmal auch nicht demokratisch legitimiert ist, d.h. ohne vorhergehende Wahl bzw. ohne Stützung durch die Parlamentsmehrheit bzw. ohne zumindest als Minderheitsregierung mit Stützung einer Parlamentsminderheit. (Wobei letzteres ja in sich bereits wiederum die Übergangsregierung per se in sich birgt, weil ohne Parlamentsmehrheit de facto ein Regieren über einen längeren Zeitraum, geschweige denn über eine gesamte Parlaments- und damit realpolitisch einer gesamten Regierungsperiode, kaum durchzuhalten ist.)
Weiter oben schreibst du:
Löger konnte keinen einzigen Minister selber aussuchen. Bierlein alle. (Zabia, 16:01, 7. Jun. 2019)
Theoretisch ist das so, ja. Realpolitisch ist das jedoch gänzlich anders: Die ggst BR Bierlein wird vom Parlament maximal bloß geduldet, nur aufgrund der Tatsache, dass nach Übereinkünften zwischen UHBP, der zu diesem Zeitpunkt designierten BKin und den Parteichefinnen und -chefs die BRegMitgl – diese durchaus nach Proporzprinzip (hier ÖVP-SPÖ-FPÖ-nahe bzw. -Mitglieder) – ausgewählt und zuletzt und formal auf Vorschlag der zuvor angelobten Bundeskanzlerin auch angelobt wurden. Hält sich in den nächsten Wochen bis zur Wahl bzw. bis zur Regierungsbildung danach eine Fraktion nicht an diesen Pakt, und findet sie im Parlament dazu eine Mehrheit, so sind entweder einzelne BRegMitgl wieder rausgeschossen oder gleich gar die gesamte BReg Bierlein weg vom Fenster.
Währenddessen die Einstweilige von Löger: Die steht im Gegensatz zur BReg Bierlein tatsächlich als "einstweilig" auf verfassungsrechtlich "einstweiligen" Füßen. Aber: Rein rechtlich, der Verfassung konform, sind beide Regierungen gleichermaßen, von der B-VG-Herkunft und der Art der Bildung abgesehen (sowie von der unklaren formalen Rechtsstellung von Löger, die bestimmt noch nicht abschließend in hLehre und RSpr geklärt ist, was immer derzeit das BKA auf der BKA-Website teils selbst widersprüchlich darstellt, sowie vereinzelt Verfassungsrechtler extern, bzw. auf deren früherem Schrifttum abgeleitet, - nach Selbstdarstellung - Juristen hierzuWP meinen), gleichgestellt: Die sechs Tage als Kurzzeitregierung ändern nichts daran. Demnach könnte, wenn sie nicht vom BP abberufen wird oder ggf vom Parlament per Vertrauensentziehungsentschließung vom BP abzuberufen ist, siehe BR Kurz, auch eine Einstweilige unbefristet die Regierungsgeschäfte ausüben. So wie die Beamtenregierung Bierlein auch.
Ich beuge mich selbstverständlich der Mehrheit. Ich hab keine Problem damit. Es stört mich einfach, wenn ich etwas als ungenau oder falsch lesen muss. (Zabia 11:38, 9. Jun. 2019)
Dass du kein Problem damit hast, vermag ich dir schon deshalb nicht abzunehmen: Diskussion:Übergangsregierung#Die Bundesregierung Bierlein (Zabia 11:25, 9. Jun. 2019).
Eigentlich ist auch völlig gleichgültig, wie die WP-Welt hier, wie einzelne Benutzer/innen das Thema im Diskurs betrachten. Gleichwohl ist es auch völlig unerheblich, wenn es dich stört, dass du deiner Meinung nach die Übergangsregierung Bierlein als falsch oder ungenau lesen musst. Denn Faktum ist: Die "Welt da draußen" bezeichnet, von UHBP beginnend über den Nationalrat bis zu den Medien im letzten Winkel unseres Landes, die BR Bierlein als Übergangsregierung. Wir hierzuWP bilden das letzten Endes nur ab:
--Elisabeth 07:05, 10. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]

Ziffern in Tabelle, unklare Informationen[Quelltext bearbeiten]

Einen schönen Abend Kollegin @Elisabeth59:

Zu den letzten Änderungen (siehe Abschnittsüberschrift): Mit „unklare Informationen“ in aller Kürze habe ich gemeint, dass verfassungsrechtlich ja nicht nur BK, VK und BM f. Inneres vorgesehen (wenn auch der VK nicht verpflichtend?) sind, sondern auch alle anderen BM, wenn man als Grundlage dafür Art. 77 Abs. 3 B-VG nimmt. Im F-VG ist auch der BM f. Finanzen vorgesehen (ob es andere Verfassungsgesetze gibt, in denen andere BM vorgesehen sind, kann ich nicht sagen), damit müsste man diesen Satz meiner Ansicht nach entsprechend umformulieren oder ersatzlos streichen.

Die beiden Ziffern in der Tabelle habe ich eingefügt, weil ich der Meinung war, mit diesen sollte eine Zuordnung der BM zu einem Bundesministerium bzw. einem Zuständigkeitsbereich gemäß BMG erfolgen; in diesem Fall wären diese meiner Meinung nach korrekt (bei der aktuellen BM ohne Portefeuille wohl erst nach Übertragung der Zuständigkeiten). Beste Grüße, --DONT TALK TO MY CAT (Diskussion) 20:49, 3. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]

Danke, DTTMC, dass du mich hier deshalb ansprichst und dir auch einen schönen Abend, Kollege! :-)
Ja, BK, VK sind in der B-VG fixiert, eh klar. Dass einzig der BM f Inneres im B-VG verankert ist, da habe ich selbst neulich sehr gestaunt darüber. Art 77 Abs 3 B-VG normiert hingegen nur wie das mit der Leitung zu den einzelnen im BMG festgelegten Ministerien zusammengeht, vereinfacht gesagt.
Die Sache mit dem VK ist etwas, was wir ja in den letzten Tagen gelernt haben: Nach Art 69 ist neben dem BK auch der VK verpflichtend. Hingegen, siehe auch die Klarstellung, ist die Ernennung eines VK in einer einstweiligen BReg nicht zwangsläufig erforderlich. Das hat etwas, wie ich zwischenzeitlich in der Literatur gelesen habe, mit der Stellvertretung zu tun, die zwischen der definitiven und der einstweiligen BReg sich unterschiedlich darstellt.
Das mit den beiden Ziffern: Die Ziffer bezieht sich ja auf § 1 Abs 1 BMG in den Ziffern 1 bis 12, wo nicht die Funktionen (also die Personen) dargestellt sind, sondern die Ressorts, die Ministerien. Siehe zuvor von mir oberhalb in einer Antwort hier auf die Disk kopiert.
Alle Klarheiten beseitigt? ;-) --Elisabeth 21:05, 3. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Zumindest betreffend die verfassungsrechtliche Regelung ist mir die Sache nun klar geworden (auch was den VK angeht – man lernt aktuell täglich was neues, hab ich den Eindruck). Dass die Ziffer sich auf die taxative Aufzählung im BMG bezieht, ist mir durchaus bewusst, darum meine Frage, ob mit Angabe der Ziffer eine Zuordnung zu den eben dort aufgelisteten Ministerien bzw. den entsprechenden Zuständigkeitsbereichen (wie in der Anlage) erfolgen sollte. Die Sortierung nach dieser Liste ist in meinen Augen jedenfalls eine sehr gute Idee. Grüße, --DONT TALK TO MY CAT (Diskussion) 21:24, 3. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Weißt, ich mag ja für so manche für kleinlich gehalten werden, weil ich auf manchen Punkten so "herumreite". Aber das ist ja der springende Punkt, wir mussten da alle - hierzuWP wie ja auch "die Welt da draußen" - in den letzten Wochen viel dazulernen.
Insofern darf und soll mE das Wissen auch hier seinen Niederschlag finden, damit es das p.t. Lesepublikum, wenn Bedarf, leichter hat und sich nicht wie wir erst durch viele Nachrichten, viele Medien und nicht zuletzt natürlich auch durch viel Literatur durchangeln/durchwühlen müssen, sondern das Wissen bei uns hier finden. Dass manches vielleicht auf den ersten Blick verwirrend sein mag, dass andere das Detailwissen als überflüssig empfinden, mag ja sein. Dass neues Wissen, das in einem neuen Artikel um einen Themenkreis neu aufgenommen abgebildet ist, sollte kein Argument dagegen, wegen der gestörten Einheitlichkeit sein.
Aber zurück: Wie oben geschrieben, die Ziffer als taxative Aufzählung im BMG, gehört nur zum Ressort, zum Ministerium. Personen bzw. Funktionen, die mit diesen 1 bis 12 Ressorts nicht verbunden sind, haben daher auch keine Ziffer. -- Gruß retour --Elisabeth 21:43, 3. Jun. 2019 (CEST) (PS: Ich schätze den sachlichen Ausstausch mit dir, wie du weißt, auch wenn ich in den letzten Tagen nicht mit jedem Revert oder quasi-Revert, den du mir verpasst hast, einverstanden war, aber die meisten still zur Kenntnis genommen habe. Aber passt schon so.)[Beantworten]
Einen schönen Abend, danke an der Stelle für deine ausführliche Antwort, über die zwei Sachen gibt es aber mittlerweile andere Diskussionen weiter unten. Grüße, --DONT TALK TO MY CAT (Diskussion) 22:32, 5. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Wenn ich es richtig interpretiere, so meinst du mit der einen Sache die mit den Ministern in der B-VG. Ja, die ist zwischenzeitlich unterhalb erledigt, das ist durch Taste1a rausgeflogen, mit meinem ausdrücklichen Einverständnis, weil von mir fehlerhaft angesetzt und ich mich dabei verrannt habe; letzteres bekanntermaßen jedermann/-frau passieren kann …
Die andere Sache wird, zum besseren Finden für Vorbeischneiende die es interessiert, oberhalb in #"BMG, § 1 Abs. 1 Z."? diskutiert. -- Gruß --Elisabeth 02:47, 7. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]

Geschlechterverhältnis[Quelltext bearbeiten]

Die Regierung Schüssel II hatte im Jahr 2006 bei den MinisterInnen ein Verhältnis von 55 % Ministerinnen zu 45 % Ministern, siehe: Europäische Kommission, Eurostat: Das Leben von Frauen und Männern in Europa: Ein statistisches Porträt. Reihe Statistische Bücher, Ausgabe 2008, KS-80-07-135-DE-N, ISBN 978-92-79-07068-6, Kapitel Frauen und Männer in der Regierung, insb. Abb. 61 Frauen als Anteil hochrangiger Minister, 2006, S. 67 f (pdf, dort S. 69 f);
Die Studie fokussiert hier auf Frauen in Führungspositionen, und ihr eigenständiges Entscheidungspotential, und sieht Posten wie Außenpolitik, Inneres, Verteidigung und Infrastruktur, die primär dem Regierungsprogramm folgen, nachgeordnet; vergl. auch Datenbank Women and men in decision-making: National goverments. European Commission, ec.europa.eu > Justice > Gender Equality (englisch, bei der dort getroffenen Unterscheidung in Senior und Junior ministers stehen die Minister bei ersteren, da in Österreich der Ministerrat alle Minister umfasst; Junior ministers sind hierbei die Staatssekretäre im Ministerrat). Gruß, --Die Kanisfluh (Kontakt) 23:19, 4. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]

Siehe auch: [2] --Die Kanisfluh (Kontakt) 23:20, 4. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
mMn unnötige Überarbeiten-BS-Schubserei. MfG, --Brodkey65|...Am Ende muß Glück sein. 00:00, 5. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Können wir den Satz bitte komplett löschen, denn die Schlüsselresorts sind alle von Männern besetzt, in der Regierung Schüssel II hat es einen Zeitraum lange mehr Ministerinnen als Minister gegeben und auch die Schlüsselresorts waren bei Schüssel II etwas besser verteilt als bei Bierlein. --Die Kanisfluh (Kontakt) 00:01, 5. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Der ÜA-BS ist mMn sinnfrei. Ich habe ihn entfernt. MfG, --Brodkey65|...Am Ende muß Glück sein. 00:07, 5. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Dein Revert ist hier sinnfrei, beteilige dich inhaltlich, oder lass es bleiben. --Die Kanisfluh (Kontakt) 00:10, 5. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Mit infiniten Sperrumgehern red' i net. MfG, --Brodkey65|...Am Ende muß Glück sein. 00:12, 5. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]

Art. 78a B-VG? (erledigt)[Quelltext bearbeiten]

Was soll den das: "Das Bundes-Verfassungsgesetz sieht verfassungsrechtlich verpflichtend folgende Mitglieder in der Bundesregierung vor: [...] Bundesminister für Inneres gemäß Art. 78a Abs. 1 B-VG.". Soetwas gibt es in keinem Artikel über die Bundesregierung! Außerdem ist die Aufzählung auch schlicht falsch/irreführend, so verweist doch zB Art. 51b auf den Bundesminister für Finanzen und Art. 138b auf den Bundesminister für Justiz (und doch gibt es nur einen Bundesminister für Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz). Wenn wir uns auch auf (dem B-VG ja gleichrangige) andere Bundesverfassungsgesetze beziehen, so finden wir im Bundesverfassungsgesetz über Kooperation und Solidarität bei der Entsendung von Einheiten und Einzelpersonen in das Ausland einen Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten oder in der B-VG-Novelle BGBl. Nr. 316/1975 einen Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, die es ja auch nicht gibt.

Ich rate dringenst, diese Ausführungen im Artikel zu streichen. Die Ministerposten, die der Bundespräsident zu besetzen hat, sind im Bundesministeriengesetz genannt.--Taste1at (Diskussion) 08:45, 5. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]

Das ist natürlich richtig, aber in der Wikipedia ist die letzte und die aktuelle Bundesregierung Teil eines Alternativweltszenarios geworden. Insofern nicht wundern. --emu (Diskussion) 10:05, 5. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Ich habe das jetzt mal gestrichen--Taste1at (Diskussion) 10:10, 5. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Zwei Punkte vorweg:
Die Polemik von emu ist so unsinnig wie der sprichwörtliche Kropf (WP:Disk).
Zum Zweiten, @Taste1at: Um deinen Quelltext lesbarer zu machen, habe ich deine überlangen RIS-Links gegen die kurze Version unserer §-Vorlage mit dem selben Ergebnis ausgetauscht. Wenn du damit nicht einverstanden sein solltest, dann meinen Service gerne zurückändern.
Zum Inhaltlichen: Ja, Taste1at, du hast mit deiner Argumentationskette recht. Den Innenminister hatte ich im Kopf, nach dem habe ich in der B-VG gesucht, der Finanzminister war mir entfallen. Letzteren, wie ich dann später offline war, ich in meinem Walter-Mayer (1982) wiedergefunden habe (das hatte ich nämlich auch im Kopf, dass da über den/die im B-VG verfassungsrechtlich festgeschriebenen Minister ausgeführt steht; hier wird jedoch nur der Finanzminister angeführt). Anschließend war ich nicht wieder online, und konnte nicht ausbessern, hatte mir es aber vorgenommen. Finde aber, nachdem ich zwar wieder online, aber die ganze Zeit anderwärtig beschäftigt war und damit noch nicht bis zu diesem Artikel gekommen bin, erst nunmehr deine hier begonnene Disk sowie den Rauswurf aus dem Artikel.
Kurzum: Ich räume gerne ein, dass ich mich da wirklich verrannt habe und dein dringender Rat, diese Ausführungen zu streichen, nach deiner Argumentationskette für mich völlig ok ist. -- Gruß --Elisabeth 17:22, 5. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Ausgezeichnet, dass wir uns da einig sind. --Taste1at (Diskussion) 17:39, 5. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]

Expertenregierung[Quelltext bearbeiten]

Wenn ich das richtig verstanden habe, wurden die MinisterInnen aufgrund ihrer fachlichen Eignung für die jeweiligen Ministerien ausgewählt, was ja durchaus ungewöhnlich ist. Könnte vielleicht direkt im Lemma darauf eingegangen werden, damit man nicht jede Biographie einzeln nach diesen Details durchforsten muss? Danke, Hodsha (Diskussion) 21:39, 5. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]

Es ist durchaus nicht ungewöhnlich, dass die Minister eine gewisse Affinität zu ihrem Ministerium haben, so war zB die Sozialministerin Beate Hartinger-Klein einige Jahre im Management des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger tätig oder der Verteidigungsminister Mario Kunasek war als Unteroffizier im Bundesheer tätig. Auch die frühere Außenministerin Karin Kneissl war im diplomatischen Dienst tätig und der frühere Bildungsminister Heinz Faßmann ist Universitätsprofessor. --Taste1at (Diskussion) 07:54, 6. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Es ist der Ausdruck Experte ja immer nur auf ein Teilgebiet des Ministeriums zutreffend, da sie ja so weit gestreute Gebiete haben, dass du ja sowieso nur einem kleinen Teilbereich Fachmann sein kannst. Denn was Tourismus mit Wildwasserverbauung zu tun o.ä. --K@rl 12:38, 6. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Ja klar. Tatsächlich ist aber der Begriff "Expertenregierung" tatsächlich recht untauglich, da man über den Expertenstatus der Minister immer viel diskutieren kann. Wesentlich an der BR Bierlein ist aber etwas anders: es handelt sich um eine Nicht-Politiker-Regierung, vereinfacht ausgedrückt ein Beamtenkabinett. Diese Begriffe wären viel treffender.--Taste1at (Diskussion) 15:02, 6. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Da die Regierung sowieso dem Gesetz nach sowieso eine wie die anderen ist, sind alle Begriffe dazu eigentlcih nur als ugs zu bezeichnen. (nicht signierter Beitrag von Karl Gruber (Diskussion | Beiträge) 15:37, 6. Jun. 2019‎)

@Hodsha, Taste1at, Karl Gruber: Um mich nicht zu wiederholen und damit die Diskussion möglichst nicht an zwei Stellen geführt wird, siehe von mir zuvor oben in #Übergangsregierung (Difflink). --Elisabeth 01:55, 7. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]

@Taste1at, Karl Gruber: Dein Beitrag Taste1at, listet nur ehemalige Minister der ehemaligen Bundesregierung Kurz auf. Hier geht es aber um die Experten der Bundesregierung Bierlein. Und nur diese wird in Medien Expertenregierung genannt.

Bei den Ministern der Regierung Bierlein handelt es sich tatsächlich um höchste und sehr hohe Verantwortungsträger, z. B. Sektionsschefs in Ministerien. Die kennen nicht nur Teilgebiete. Die kennen das Ganze. Zabia (Diskussion) 16:19, 23. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]

Ja, aber den Begriff Expertenregierung gibts offiziell gar nicht. --K@rl 17:04, 23. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
K@rl, ganz ist mir dieser letzte Einwurf nicht verständlich. Es stimmt schon, dass es rechtlich bei uns den Begriff Expertenregierung ebensowenig gibt, wie die Übergangsregierung (siehe oben, #Übergangsregierung; Difflink) nicht. In beiden Fällen gibt es den Begriff jedoch und findet auch weit verbreitet Anwendung auf unsere vorhergehende Regierung im einen und unsere amtierende Regierung im anderen Fall. --Elisabeth 14:46, 24. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
aber eben nur umgangssprachlich und nicht mehr. --K@rl 15:54, 24. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Klar soweit, eh. Doch mir ist immer noch nicht klar, worauf genau du hinauswillst. Soll dMn diesbezüglich im Artikel etwas geändert werden? --Elisabeth 01:37, 25. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
Jaaaaa! Ändern ist *immer* gut, das wissen wir doch spätestens seit ... Maximilien de Robespierre! —— Und zwar: ich habe mal in der internationalen Presse (cave: incl. Satire) gestöbert, dort heißt es in Bezug auf die BundesReg Dr.is BIERLEIN, verbatim übersetzt: «Nookratie», «Epistemokratisches Richterinnen- und Professorenregime», «Ziviljunta mit höchstrichterlichem Einschlag», u.v.a. ;) --SR-7v (Diskussion) 21:54, 25. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
@Zabia Bitte lies meinen Beitrag nochmal genau durch.--Taste1at (Diskussion) 09:55, 30. Jun. 2019 (CEST)[Beantworten]
@Taste1at --- Ich bin zwar nicht Zabia, aber ich wüsste gerne, um welchen Beitrag es sich hier handelt, der hier zur nochmaligen Lektüre zu empfehlen sei? --SR-7v (Diskussion) 14:09, 2. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]
Es geht um meinen ersten Beitrag vom 6. Juni ("Es ist durchaus nicht ungewöhnlich, dass die Minister eine gewisse Affinität zu ihrem Ministerium haben,...") und Zabias Ausführungen vom 23. Juni ("Dein Beitrag Taste1at, listet nur ehemalige Minister der ehemaligen Bundesregierung Kurz auf. Hier geht es aber um die Experten der Bundesregierung Bierlein."). Ich habe im Detail ausgeführt, dass eine gewisse Fachexpertise der BM kein Alleinstellungsmerkmal der BR Bierlein ist.--Taste1at19:51, 1. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]
@Taste1at: Eine Politologin, ein Politologe könnte es sicher besser erklären, aber ich versuche es mal:

Bei der Vokabel "ExpertInnenregierung" hat der Bestandteil "Expertin, Experte" nicht die breite Bedeutung wie in der Alltagssprache. Sondern hier gilt eine eingeengte Bedeutung: es geht um ExpertInnen, die *Nicht-Politiker* bzw. *Nicht-Parlamentarier* sind. Deswegen sind zumindest Hartinger-Klein und Kunasek hier kein Maßstab: sie waren ja Politiker, z.B. Abgeordnete zum Nationalrat, bevor sie MinisterInnen wurden. --SR-7v (Diskussion) 14:09, 2. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]

Das ist mir schon klar. Daher habe ich auch geschrieben: „Tatsächlich ist aber der Begriff "Expertenregierung" tatsächlich recht untauglich, da man über den Expertenstatus der Minister immer viel diskutieren kann. Wesentlich an der BR Bierlein ist aber etwas anders: es handelt sich um eine Nicht-Politiker-Regierung, vereinfacht ausgedrückt ein Beamtenkabinett. Diese Begriffe wären viel treffender.“ Es wäre wirklich gut, wenn ihr alle mir nicht dauernd erklären würdet, was ich selbst geschrieben haben! Alles in Allem habe ich ja auf das Ausgangspost „Wenn ich das richtig verstanden habe, wurden die MinisterInnen aufgrund ihrer fachlichen Eignung für die jeweiligen Ministerien ausgewählt, was ja durchaus ungewöhnlich ist. [...] Danke, Hodsha“ geantwortet. --Taste1at (Diskussion) 15:50, 3. Jul. 2019 (CEST)[Beantworten]