ProLitteris

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Schweizerische Urheberrechtsgesellschaft für Literatur und bildende Kunst, Genossenschaft
(PROLITTERIS)
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Rechtsform Verein
Gründung 19. September 1974
Sitz Zürich Schweiz Schweiz
Zweck Verwertungsgesellschaft
Vorsitz Philip Kübler (Direktor)
Website www.prolitteris.ch

ProLitteris ist die schweizerische Urheberrechtsgesellschaft (Verwertungsgesellschaft) für Literatur (d. h. Text) und bildende Kunst (z. B. Malerei, Gestaltung, Fotografie) mit Sitz in Zürich. Die ProLitteris wurde 1974 gegründet und ist mit offizieller Bewilligung des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) tätig. Seit dem 1. Juli 2000 ist sie auch im Fürstentum Liechtenstein konzessioniert. Aktueller Direktor ist der Rechtsanwalt Philip Kübler.

Aufgaben[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Gesellschaft bewirtschaftet sowohl gesetzliche Lizenzen (z. B. die Kopiervergütung nach den Gemeinsamen Tarifen GT 8 für Reprografie und GT 9 für Netzwerke) als auch vertragliche Lizenzen (insb. Bildrechte und Senderecht). Für die Verwendung geschützter veröffentlichter Werke, wie beispielsweise Bücher, Zeitungsartikel oder Bilder, handelt sie mit den Nutzern (Betriebe, Bildungseinrichtungen, Museen etc.) Tarife aus. Darin werden die Vergütungen festgelegt, die an ProLitteris zu zahlen sind und von ihr treuhänderisch für die Inhaber der Rechte (Urheber, Verlage, Rechtsnachfolger etc.) verwaltet werden. Nach Abzug der Verwaltungskosten, eines Anteils für die Fürsorge-Stiftung und für die Kulturförderung gehen sämtliche Einnahmen nach einem detaillierten Verteilungsreglement an die Inhaber der Rechte und an andere Verwertungsgesellschaften im Inland und Ausland (Schwestergesellschaften). ProLitteris ist eine Genossenschaft und ist nicht gewinnorientiert.

  • Den Nutzern werden durch die ProLitteris bzw. durch die von ihr verwalteten gesetzlichen Lizenzen insbesondere die folgenden Nutzungsrechte verliehen:
    • Senden von Texten oder Bildern in einem Radio- oder Fernsehprogramm,
    • Verbreitung von Texten oder Bildern über Kommunikationsnetze,
    • Wiedergabe in öffentlichen Lokalen (Restaurants, Verkaufsräumen etc.),
    • Fotokopieren und digitale Vervielfältigungen im betrieblichen Eigengebrauch,
    • Aufnahme auf Speichermedien/Leerträger im privaten Eigengebrauch,
    • Vermietung in Bibliotheken und
    • Verwendung in Schulen.

Die vertretenen Nutzungsrechte decken auch das internationale Repertoire ab; dies gestützt auf zahlreiche Gegenseitigkeitsverträge mit ausländischen Schwestergesellschaften.

Die Genossenschaft steht unter Aufsicht des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE). Ihre Statuten, das Verteilungsreglement und die Geschäftsberichte müssen genehmigt werden.

Über ihre Kulturstiftung vergibt die ProLitteris jährlich den ProLitteris-Preis. Damit werden herausragende Leistungen von Autoren, bildenden Künstlern, Journalisten und von Verlagen prämiert.

Die Fürsorge-Stiftung, die zur Genossenschaft gehört, sorgt für die Auszahlung von Renten und Unterstützungsleistungen an bedürftige Autoren und Künstler in der Schweiz.

Mitglieder[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Genossenschaft hat über 10'000 Mitglieder (Ende 2015: 10'571, zusammengesetzt aus Urhebern und Verlagen). Mitglieder bei der ProLitteris sind namentlich:

Die Mitgliedschaft ist kostenlos. Sie ist im Bereich der gesetzlichen Lizenzen die formelle Voraussetzung, damit ein Urheber oder ein Verlag an den eingezogenen Vergütungen für die Nutzung der eigenen Werke partizipiert. Dafür melden sie die Werke und Rechte daran, in der Regel über das Online-Portal der ProLitteris. Für bildende Künstler und Fotografen hat die Mitgliedschaft den Vorteil, dass die Verfolgung von Reproduktionen und anderen Nutzungen der eigenen Werke an eine zentrale Organisation delegiert wird.

Geschichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Am 19. September 1974 wurden die Genossenschaft und Teledrama, eine weitere Verwertungsgesellschaft, in Zürich als enge Kooperationspartner der SUISA (Schweizerische Gesellschaft für die Rechte der Urheber musikalischer Werke) gegründet. Mitbegründer und erster Präsident der ProLitteris bis 1984 war Otto Steiger.

Seit 1. Januar 1977 ist die Genossenschaft selbständig. Am 1. Juli 1978 wurde die erste Generalversammlung in Bern mit 23 Mitgliedern einberufen. Im Jahr 1981 wurden die Tätigkeiten der Verwertungsgesellschaften durch den Schweizer Bundesrat auf das Weitersenderecht ausgedehnt.

Datiert auf dem 4. Dezember 1982 fusionierten ProLitteris und Teledrama. Der Tätigkeitsbereich wurde auf Fotografie und bildende Kunst erweitert. In der Generalversammlung des Jahres 1984 wurde für den Gesellschaftsnamen ProLitteris entschieden. Die Genossenschaft setzte sich zwei Ziele, zum einen die Wahrnehmung und Durchsetzung der Reprografierechte, zum anderen der Aufbau einer Bildabteilung für Reproduktionsrecht.

Im ersten Halbjahr 1993 erhielt die Genossenschaft vom IGE die Konzession für die Verwertung aller im Gesetz vorgesehenen Vergütungsansprüche, bezogen auf die Werkgattungen Text und Bild. Die Einnahmen setzen sich seither zusammen:

  • aus gesetzlichen Vergütungsansprüchen der ProLitteris und ihrer Schwestergesellschaften SUISA, SUISSIMAGE, SSA und – für Leistungsschutzrechte – SWISSPERFORM und
  • aus Rechten der freiwilligen Kollektivverwertung (Bildrechte, Senderecht).

An der Generalversammlung im September 2015 hat die Genossenschaft eine umfassende Neuausrichtung und eine Kostensenkung bekannt gegeben. Entsprechend weist der Geschäftsbericht[1] deutliche geringere Verwaltungskosten aus (25 % weniger als 2014) und arbeitet mit einer höheren Transparenz u. a. dank dem Rechnungslegungs-Standard Swiss GAAP FER. Eine amtliche Analyse der Verwaltungskosten, mit welcher die Aufsichtsbehörde im Jahr 2015 die wirtschaftliche Geschäftsführung überprüft hat, bestand die ProLitteris genauso wie die anderen Schweizer Verwertungsgesellschaften[2].

Verwendung der Einnahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Ertrag der Genossenschaft ist kontinuierlich gestiegen und beläuft sich heute auf über CHF 30 Mio. Im Jahr 2014 belief sich der Ertrag auf CHF 29,454 Mio. und im Jahr 2015 auf 30,587 Mio. An die Mitglieder in der Schweiz und die ausländischen Berechtigten konnten lange Zeit immer mehr Entschädigungen verteilt werden. Bis zum Jahr 2014 stiegen aber auch die Verwaltungskosten, was den Verwaltungskostensatz – das Verhältnis zwischen Ertrag und Aufwand – erhöhte.

Kritik[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

ProLitteris und die anderen Verwertungsgesellschaften unterliegen einer urheberrechtspolitischen Debatte über Umfang und Art der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums. Breit akzeptiert ist, dass die kollektive Verwertung über zentrale Organisationen dann eine gute Lösung darstellt, wenn die individuelle Verwertung durch die Rechteinhaber selber an Grenzen stösst und das Gesetz oder die Rechteinhaber trotzdem eine Vergütung an Urheber, Produzenten und Interpreten sicherstellen wollen. Es gilt der Grundsatz, dass die Verwendung von geschützten Werke zu einer angemessenen Entschädigung der Rechteinhaber führen sollte. Eine zweite Kritik betraf den früheren Direktors der ProLitteris, dessen Geschäftsführung als wenig kostenbewusst dargestellt wurde. Die Produktion des aufwendig gestalteten Mitgliederhefts Gazzetta ProLitteris verschlang jährlich gegen eine Viertelmillion Schweizerfranken. Die Zeitschrift Gazzetta wurde im Jahr 2015 endgültig eingestellt. Politisch und in den Medien umstritten waren auch die Saläre der Geschäftsleitung der Verwertungsgesellschaften und im Fall der ProLitteris eine Nachzahlung in die Pensionskasse des Geschäftsführers aufgrund von Beschlüssen des Vorstandes in den Jahren 2007 bis 2011.

Im Jahr 2014 hat sich das IGE mit einer Verfügung dagegen gewendet, dass ProLitteris dem früheren Direktor Hefti neben dem ordentlichen Salär Beiträge in die Pensionskasse nachgezahlt hat, deren Einzahlung über Jahre versäumt worden war. So waren Hefti innerhalb von fünf Jahren mit Duldung der Aufsichtsbehörde zusätzlich 1,75 Millionen Franken in dessen Altersvorsorge einbezahlt worden.[3] Diese zurückliegende Angelegenheit hat die ProLitteris in ihren Geschäftsberichten[4] selbstkritisch kommentiert, zugleich aber die Verfügung der Aufsichtsbehörde aus grundsätzlichen Überlegungen angefochten.

Die Genossenschaft hat seit 2015 eine systematische Verbesserung ihrer Kosten eingeleitet und sich ein Programm verschrieben, das die Befolgung aller Vorgaben sicherstellt. Der neue Direktor stammt aus der Telekombranche und ist damit auch mit der Nutzerseite im Urheberrecht vertraut. Die Wirtschaftsprüfer der Aufsichtsbehörde IGE stellte in einer Analyse der Verwaltungskosten aller Schweizer Verwertungsgesellschaften fest, dass diese Gesellschaften insgesamt wirtschaftlich und kostenbewusst arbeiteten. Im Unterschied zu anderen Ländern kennt das Verwertungssystem der Schweiz keine Geräteabgabe, weshalb der Verwaltungsaufwand vergleichsweise höher sein darf.[5] Zudem handle es sich um eine privatrechtlich organisierte Genossenschaft, deren Mitglieder jedes Jahr die Jahresrechnung und das Budget der Verwertungsgesellschaft genehmigen und deren Vorstand die Geschäftsleitung kontrolliert.

Zeitschriften und Berichte[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Jahresbericht, ab 2015 Geschäftsbericht, Zürich, seit 1988 jährlich (online)
  • Gazzetta ProLitteris. Zürich, seit 2/1986 halbjährlich; Ende 2014 eingestellt.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Geschäftsbericht 2015, abrufbar unter https://prolitteris.ch/wp_update2020/wp-content/uploads/geschaeftsbericht_prolitteris_2015.pdf
  2. NZZ, Neue Zürcher Zeitung, vom 14. Januar 2016, https://www.nzz.ch/schweiz/pro-litteris-packt-die-kosten-an-1.18676872
  3. Pro-Litteris-Chef soll eine halbe Million Franken zurückzahlen In: Tages-Anzeiger, 25. Juli 2014, abgerufen am 26. Juli 2014.
  4. Geschäftsberichte der ProLitteris 2014 und 2015 https://prolitteris.ch/wp_update2020/wp-content/uploads/geschaeftsbericht_prolitteris_2014.pdf https://prolitteris.ch/wp_update2020/wp-content/uploads/geschaeftsbericht_prolitteris_2015.pdf
  5. «Das sind keine öffentlichen Abgaben». In: Tages-Anzeiger, 20. Mai 2011, abgerufen am 20. Mai 2011.