Tiefbaufacharbeiter

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Der Tiefbaufacharbeiter ist ein staatlich anerkannter[1] Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz und Handwerksordnung.

Ausbildungsdauer und Struktur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Ausbildungsdauer zum Tiefbaufacharbeiter beträgt in der Regel zwei Jahre. Die Ausbildung erfolgt an den Lernorten Betrieb und Berufsschule[2].

Der Beruf verfügt über die Schwerpunkte

Es handelt sich um eine Stufenausbildung, d. h. eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung kann in einem weiteren, darauf aufbauenden Ausbildungsberuf vertieft werden. Ein Tiefbaufacharbeiter kann daher ein weiteres Jahr lernen und dann einen Abschluss als Rohrleitungsbauer, Kanalbauer, Spezialtiefbauer oder Gleisbauer erwerben.

Arbeitsgebiete[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Tiefbaufacharbeiter stellen Baugruben, Gräben und Verkehrswege her. Sie führen dazu Erdarbeiten durch und bauen Ver- und Entsorgungssysteme ein. Sie finden ihren Arbeitsplatz in der Unternehmen der Bauindustrie, die Sanierungs- und Instandsetzungsarbeiten durchführen, können aber auch beim Neubau beschäftigt sein.

  • Im Schwerpunkt Straßenbauarbeiten stellen sie Plattenbelage und Pflasterdecken her.
  • Im Schwerpunkt Rohrleitungsbauarbeiten stellen Tiefbaufacharbeiter Druckrohrleitungen her und führen Druckprüfungen durch.
  • Im Schwerpunkt Kanalarbeiten stehen das Herstellen von Schachtunterteilen im Mittelpunkt der Arbeit.
  • Im Schwerpunkt Brunnenbau- und Spezialtiefbauarbeiten stellen sie Bohrungen und Verbauabschnitte her.
  • Im Schwerpunkt Gleisbauarbeiten arbeiten sie bei der Herstellung eines Bahndammes oder in der Herstellung eines Gleisjoches.

Ausbildungsvergütung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Höhe der Ausbildungsvergütung richtet sich häufig nach tarifvertraglichen Festlegungen. Der Bauindustrieverband Hamburg e.V. hat beispielsweise folgende Vergütungen vereinbart:

  • 1. Ausbildungsjahr: 614,00 Euro
  • 2. Ausbildungsjahr: 943,00 Euro[3].

Entwicklung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Anzahl der Auszubildenden ist rückläufig. Gab es 2001 im Bauhauptgewerbe noch über 63.000 Ausbildungsplätze, so waren es 2006 bereits nur noch knapp 42.000[4].

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  • Dr.-Ing. Paul Christiani GmbH & Co. KG (Hrsg.): Abschlussprüfung Sommer 2010 Tiefbaufacharbeiter Rohrleitungsarbeiten – Praktische Aufgabensätze 1. Auflage 2010. Artikel-Nr. 25011
  • Dr.-Ing. Paul Christiani GmbH & Co. KG (Hrsg.): Abschlussprüfung Sommer 2010 Tiefbaufacharbeiter Rohrleitungsarbeiten – Schriftliche Aufgabensätze 1. Auflage 2010. Artikel-Nr. 25014

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. [1] (PDF; 630 kB) Ausbildungsordnung der Bauwirtschaft auf juris. Abgerufen am 11. Oktober 2010.
  2. [2] (PDF; 385 kB) Rahmenlehrpläne der Kultusministerkonferenz für die Berufsausbildung in der Bauwirtschaft. Abgerufen am 11. Oktober 2010
  3. Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 20. August 2010 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.hk24.de (PDF; 69 kB) Information zur Ausbildungsvergütung der Handelskammer Hamburg. Abgerufen am 11. Oktober 2010
  4. [3] (PDF; 125 kB) Untersuchung des BiBB zur Situation im Bauhauptgewerbe. Abgerufen am 11. Oktober 2010

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]