Kreis Goldberg

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Der preußisch-deutsche Landkreis Goldberg (früher auch: Goldberg-Haynau) bestand mit seinem Vorläuferkreis Schönau in der Zeit zwischen 1816 und 1945.

Der Landkreis Goldberg umfasste am 1. Januar 1945:

  • 3 Städte,
  • 71 Gemeinden.

Verwaltungsgeschichte

Königreich Preußen

Nach der Neuorganisation der Kreisgliederung im preußischen Staat nach dem Wiener Kongress gehörte mit der Neugliederung der Regierungsbezirke zum 1. Mai 1816 der Kreis Goldberg in der preußischen Provinz Schlesien weiterhin zum Regierungsbezirk Liegnitz.

Das Landratsamt war in Goldberg.

Am 1. Januar 1817 wurden die Dörfer Peiswitz und Riemberg aus dem Kreis Jauer in den Kreis Goldberg eingegliedert.

Im März 1817 wurde das Landratsamt von Goldberg nach Haynau verlegt. Der Kreisname änderte sich jetzt in Goldberg-Haynau.

Am 24. Januar 1818 entstand aus Teilen des bisherigen Kreises Hirschberg der neue Kreis Schönau mit dem Landratsamt in Schönau a./Katzbach. Dieser Kreis gehörte dem Regierungsbezirk Reichenbach an.

Der Kreis Goldberg-Haynau wurde am 1. Januar 1820 endgültig wie folgt abgegrenzt:

  • Eingliederung der Dörfer Brockendorf, Grüßiggrund, Merzdorf, Perschkendorf, Scheidewigsdorf und Woitsdorf aus dem Kreis Bunzlau in den Kreis Goldberg-Haynau
  • Eingliederung der Dörfer Buchwald und Fuchsmühl aus dem Kreis Goldberg-Haynau in den Kreis Lüben,
  • Eingliederung des Dorfes Siegendorf aus dem Kreis Liegnitz in den Kreis Goldberg-Haynau,
  • Eingliederung des Dorfes Wültsch aus dem Kreis Goldberg-Haynau in den Kreis Liegnitz.

Nach der Auflösung des Regierungsbezirks Reichenbach trat der Kreis Schönau am 1. Mai 1820 zum Regierungsbezirk Liegnitz.

Norddeutscher Bund/Deutsches Reich/Großdeutsches Reich

Seit dem 1. Juli 1867 gehörten die Kreise zum Norddeutschen Bund und ab 1. Januar 1871 zum Deutschen Reich.

Zum 8. November 1919 wurde die Provinz Schlesien aufgelöst. Aus den Regierungsbezirken Breslau und Liegnitz wurde die neue Provinz Niederschlesien gebildet.

Zum 30. September 1929 fand in den Kreisen Goldberg-Haynau und Schönau entsprechend der Entwicklung im übrigen Preußen eine Gebietsreform statt, bei der alle bisher selbstständigen Gutsbezirke aufgelöst und benachbarten Landgemeinden zugeteilt wurden.

Zum 1. Oktober 1932 wurden die Kreise Goldberg-Haynau und Schönau zum neuen Kreis Goldberg zusammengeschlossen. Das Landratsamt des neuen Kreises Goldberg war in Goldberg.

Gleichzeitig wurden die folgenden Grenzänderungen vorgenommen:

  • Eingliederung der Landgemeinden Haasel, Hänchen, Laasnig und Prausnitz aus dem Landkreis Liegnitz in den Kreis Goldberg,
  • Eingliederung der Landgemeinden Ketschdorf und Seitendorf aus dem Kreis Goldberg in den Kreis Landeshut,
  • Eingliederung der Stadtgemeinde Kupferberg (Riesengebirge) und der Landgemeinden Boberstein, Dreschburg, Eichberg, Jannowitz, Kammerswaldau, Maiwaldau, Nieder Berbisdorf, Ober Berbisdorf, Rohrlach, Schildau, Seiffersdorf und Waltersdorf aus dem Kreis Goldberg in den Landkreis Hirschberg,
  • Eingliederung der Landgemeinde Siegendorf aus dem Kreis Goldberg in den Landkreis Liegnitz.

Am 1. April 1938 wurden die preußischen Provinzen Niederschlesien und Oberschlesien zur neuen Provinz Schlesien zusammengeschlossen.

Zum 1. Januar 1939 führte der Kreis Goldberg entsprechend der jetzt reichseinheitlichen Regelung die Bezeichnung Landkreis.

Zum 18. Januar 1941 wurde die Provinz Schlesien aufgelöst. Aus den bisherigen Regierungsbezirken Breslau und Liegnitz wurde die neue Provinz Niederschlesien gebildet.

Im Frühjahr 1945 wurde das Kreisgebiet durch die Rote Armee besetzt und trat danach unter polnische Verwaltung.

Kommunalverfassung

Die Kreise Goldberg-Haynau und Schönau gliederten sich zunächst in Stadtgemeinden, in Landgemeinden und selbstständige Gutsbezirke.

Mit Einführung des preußischen Gemeindeverfassungsgesetzes vom 15. Dezember 1933 gab es ab 1. Januar 1934 eine einheitliche Kommunalverfassung für alle preußischen Gemeinden. Die bisherigen Stadtgemeinden Goldberg, Haynau und Schönau a./Katzbach führten jetzt die Bezeichnung Stadt.

Mit Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. Januar 1935 trat zum 1. April 1935 im Deutschen Reich eine einheitliche Kommunalverfassung in Kraft, wonach die bisherigen Landgemeinden nun als Gemeinden bezeichnet wurden.

Eine neue Kreisverfassung wurde nicht mehr geschaffen; es galt weiterhin die Kreisordnung für die Provinzen Ost- und Westpreußen, Brandenburg, Pommern, Schlesien und Sachsen vom 19. März 1881.

Ortsnamen

Abgesehen von der Abänderung der Bezeichnungen:

  • Kopatsch: Schneebach,
  • Tscheschendorf: Georgenruh

im Jahr 1936 verblieb es bis 1945 bei den eingeführten deutschen Ortsnamen.

Persönlichkeiten

Weblinks