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Umweltverträglichkeitsstudie

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Die Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) stellt ein Planungsinstrument dar, das eine umweltfachliche Vorzugsvariante im Zuge von Infrastrukturvorhaben zum Ziel hat. Sie beruht auf einer bereits in den 1980er-Jahren entwickelten Methodik zur Identifizierung und Begründung einer möglichst umweltverträglichen Trassenvariante. Sie unterscheidet sich maßgeblich von einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die nach Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG) bei bestimmten Vorhaben zu erstellen ist.

Die UVS ist nicht gesetzlich geregelt und ergibt sich aus verschiedenen Ebenen bei Raumordnungs- oder Linienbestimmungsverfahren für Infrastrukturvorhaben. Sie orientiert sich jedoch an Leitfäden wie der Richtlinie für die Umweltverträglichkeitsprüfung im Straßenbau (R UVP), die eine klare Trennung von UVS und UVP-Bericht vornimmt. Dennoch befasst sich eine UVS mit den gleichen Schutzgütern nach § 2 Abs. 1 UVPG (Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkung zwischen ihnen).

Der UVS ist in der Regel eine Planungsraumanalyse vorgelagert, die sich damit befasst, einen näheren Untersuchungsraum für die Trassenfindung, die in der UVS stattfinden soll, zu ermitteln. Die UVS schließt mit der Wahl einer umweltfachlichen Vorzugsvariante ab, die im übergreifenden Variantenvergleich zwar zu berücksichtigen ist, allerdings kann sich aus Gründen wie der Wirtschaftlichkeit auch eine andere Variante als fachübergreifende Vorzugsvariante herausstellen, selbst wenn diese aus umweltfachlicher Sicht deutliche Nachteile aufweist. Beispielsweise können durchgängige Tunnelvarianten beim Straßenbau aus umweltfachlicher Sicht die meisten erheblichen Auswirkungen vermeiden, mit ca. 10.000 bis 20.000 €/m sind solche Varianten allerdings selten genehmigungsfähig, da sie den Kosten-Nutzen-Faktor deutlich übersteigen.

Unterschiede zwischen UVS und UVP

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Die Umweltverträglichkeitsprüfung ist ein gesetzlich geregeltes Verfahren nach UVPG, bei dem eine Behörde die Auswirkungen eines Vorhabens auf die Umwelt prüft. Dabei wird entschieden, ob das Vorhaben erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt hervorruft. Ob eine UVP für ein Vorhaben benötigt wird, ist im UVPG geregelt. Die UVP ist kein eigenes Verfahren, sondern orientiert sich an den übrigen gesetzlichen Regelungen. Es wird regelmäßig ein Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) benötigt, der die Eingriffsregelung behandelt sowie weitere Gutachten, die beispielsweise Immissionen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) betrachten. Die UVP führt die Ergebnisse dieser einzelnen Unterlagen zusammen und gibt somit eine Übersicht über das Vorhaben. Eine Besonderheit stellt die allgemeinverständliche Zusammenfassung (AVZ) dar, die den Inhalt der Umweltverträglichkeitsprüfung für die Allgemeinbevölkerung verständlich zusammenfasst, da in der Regel eine Öffentlichkeitsbeteiligung vorzunehmen ist.

Typischerweise erstellen Umweltplanungsbüros einen UVP-Bericht und reichen diesen bei der Behörde zusammen mit den weiteren Genehmigungsunterlagen ein. Dieser Bericht stellt jedoch nicht die Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des UVPG dar, da immer die Genehmigungsbehörde die UVP durchführt. Der erstellte UVP-Bericht kann lediglich als beratende Funktion verstanden werden und erleichtert der Behörde die Entscheidung.

Ein Teil der Umweltverträglichkeitsprüfung ist die Beschreibung der vernünftigen Alternativen, die für das Vorhaben und seine spezifischen Merkmale relevant und vom Vorhabenträger geprüft worden wind, und die Angabe der wesentlichen Gründe für die getroffene Wahl unter Berücksichtigung der jeweiligen Umweltauswirkungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 6 UVPG).

Die Umweltverträglichkeitsstudie hingegen stellt eben jenen Alternativenvergleich dar, der in der Regel auf vorgelagerter Ebene der Linienfindung stattfindet. Die UVS kann in den UVP-Bericht integriert werden. Falls es sich um ein zweistufiges Verfahren handelt, ist auf vorgelagerter Ebene jedoch kein UVP-Bericht vorgesehen, weshalb hier häufig nur eine UVS als Alternativenvergleich durchgeführt wird. Eine UVS hat deshalb im Vergleich zur UVP eine grobe Prüfungstiefe und kann nicht jede Auswirkung der Varianten ermitteln, weshalb häufig eine Abschätzung vorgenommen werden muss. In die UVS sollen – wie in der UVP auch – sowohl Natura 2000-Gebiete als auch der Artenschutz Berücksichtigung finden.

Zwar werden in der UVS in der Regel Korridore und Trassenverläufe im Zuge von Straßenbauvorhaben ermittelt, jedoch können auch flächenhafte oder punktuelle Bereiche den Untersuchungsraum einer UVS darstellen - beispielsweise wenn ein Variantenvergleich zu Knotenpunkten erstellt werden soll.

Schwierigkeiten einer UVS

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Da eine Umweltverträglichkeitsprüfung in der Regel auf einer vorgelagerten Planungsebene stattfindet, stehen viele Faktoren, die zur Ermittlung der Auswirkungen auf die Umwelt benötigt werden, noch nicht fest. Baustelleneinrichtungsflächen, Emissionen wie Schall oder Erschütterungen oder Ergebnisse der Baugrunduntersuchungen sind zum derzeitigen Planungsstand häufig zu ungenau oder noch gar nicht ermittelt. Dies lässt häufig nur Spielraum für eine worst-case-Bewertung, bei der bereits vernünftige Annahmen einer Beeinträchtigung als Auswirkung angesehen werden müssen. Dies bedeutet nicht, dass immer der möglich schlimmste Fall im Sinne einer Katastrophe angenommen werden muss, sondern, dass bei begründeten Zweifeln von einer Auswirkung ausgegangen werden muss.

Die UVS beruht auf Regelwerken und Richtlinien im Straßenbau, kann allerdings auch bei anderen Vorhabentypen Anwendung finden. Hier fehlen allerdings genaue Richtlinien, da sich die UVS nicht aus einer einzigen gesetzlichen Vorgabe ableitet, sondern vielmehr ein Planungsinstrument auf Raumordnungsebene darstellt.

Einzelnachweise

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