vPvM-Stoff

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Ein vPvM-Stoff (von englisch very persistent and very mobile) ist ein chemischer Stoff, der sehr persistent und sehr mobil ist.

Da vPvM-Stoffe – wie PMT-Stoffe – mobil genug sind, um sich im Wasserkreislauf durch natürliche und künstliche Barrieren wie Uferfiltration zu bewegen, und persistent genug, nicht quantitativ abgebaut zu werden, haben sie das Potential, Trinkwasserressourcen langfristig zu kontaminieren.[1] Der ursprüngliche (unkontaminierte) Zustand ist schwierig wiederherzustellen und selbst eine Vermeidung weiterer Emissionen führt aufgrund der langen Halbwertszeiten nur zu einem langsamen Rückgang der Konzentrationen.

Für vPvM-Stoffe wurde 2023 in der CLP-Verordnung der EUH-Satz 451 („Kann sehr lang anhaltende und diffuse Verschmutzung von Wasserressourcen verursachen“) eingeführt.[2][3]

Kriterien[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Kriterien für vP entsprechen denjenigen für einen vPvB-Stoff. Das Kriterium für vM bezieht sich auf den Adsorptionskoeffizienten, wobei der log KOC kleiner als 2 sein muss. Bei ionisierenden Stoffen gilt vM als erfüllt, wenn der niedrigste Wert des log KOC bei einem pH-Wertebereich von 4–9 unter 2 liegt.[3][4]

Literatur[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Martin Heidenreich: PMT- und vPvM-Stoffe unter REACH. Umweltbundesamt, 26. Januar 2021, abgerufen am 23. September 2022.
  2. Introducing new hazard classes–CLP revision. EU-Kommission, abgerufen am 23. September 2022 (englisch).
  3. a b Delegierte Verordnung (EU) 2023/707 der Kommission vom 19. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 in Bezug auf die Gefahrenklassen und die Kriterien für die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (Text von Bedeutung für den EWR). 19. Dezember 2022 (europa.eu [abgerufen am 2. Juni 2023]).
  4. Hans Peter H. Arp, Sarah E. Hale: Assessing the Persistence and Mobility of Organic Substances to Protect Freshwater Resources. In: ACS Environmental Au. 2. August 2022, S. acsenvironau.2c00024, doi:10.1021/acsenvironau.2c00024.