Vereinbarung über die Beilegung der Krise in der Ukraine

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Unterzeichnung des Vertrages, v. l. n. r.: Vitali Klitschko, Oleh Tjahnybok, Wiktor Janukowytsch und Arsenij Jazenjuk

Die Vereinbarung über die Beilegung der Krise in der Ukraine ist ein Vertrag, der am 21. Februar 2014[1] in Kiew unterzeichnet wurde. Er entstand im Zuge der Staatskrise in der Ukraine, die aus den Ausschreitungen während des Euromaidans hervorging.

Unterzeichner[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Unterschrieben wurde der Vertrag auf Seiten der Regierung von Wiktor Janukowytsch, dem Präsidenten der Ukraine, und auf Seiten der Opposition von Vitali Klitschko von der Partei UDAR, Oleh Tjahnybok von der Partei Allukrainische Vereinigung „Swoboda“ sowie von Arsenij Jazenjuk von der Partei Allukrainische Vereinigung „Vaterland“.[2]

Der deutsche Außenminister Frank-Walter Steinmeier (hier Anfang Februar 2014 bei der 50. Münchner Sicherheitskonferenz) unterzeichnete als Zeuge die Vereinbarung

Des Weiteren unterschrieben der polnische Außenminister Radosław Sikorski, der deutsche Außenminister Frank-Walter Steinmeier und Eric Fournier, Direktor im Außenministerium Frankreichs, als Zeugen den Vertrag.[3][4]

Neben Sikorski und Steinmeier waren auch der Außenminister Frankreichs Laurent Fabius sowie Wladimir Lukin als Vertreter der Russischen Föderation an den Vertragsverhandlungen beteiligt.[3][5] Fabius reiste noch vor Vertragsunterzeichnung nach China weiter,[3] Lukin unterschrieb ebenfalls nicht, erklärte jedoch, dass dies nicht bedeute, dass Russland nicht an einem Kompromiss interessiert sei.[6]

Steinmeier und Sikorski hatten auch vor Vertretern des Maidan-Rates für diese Vereinbarung geworben, und schließlich stimmte auch der Rat dem Abkommen zu, wobei allerdings keine Unterzeichnung der Vereinbarung durch Vertreter des Maidan-Rates erfolgte.[7]

Inhalt[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Unterzeichner einigten sich auf folgende Punkte:[8]

  1. Dass innerhalb von 48 Stunden nach der Unterzeichnung des Vertrages ein Sondergesetz erlassen, unterzeichnet und verkündet wird, welches die Verfassung von 2004 wieder einführt. Die Unterzeichner erklären ihre Absicht, eine Koalition und innerhalb von zehn Tagen eine Regierung der nationalen Einheit zu bilden.
  2. Den sofortigen Beginn der Arbeit zu einer Verfassungsreform, welche die Befugnisse des Präsidenten, der Regierung und des Parlaments neu regelt. Die Verfassungsreform soll im September 2014 abgeschlossen sein.
  3. Vorgezogene Präsidentschaftswahlen finden statt, sobald die neue Verfassung angenommen wurde, jedoch nicht später als Dezember 2014. Neue Wahlgesetze werden verabschiedet, und eine neue Zentrale Wahlkommission wird auf der Grundlage der Verhältnismäßigkeit und gemäß den Regeln der OSZE und Venedig-Kommission gebildet werden.
  4. Die gemeinsame Untersuchung der jüngsten Gewaltakte. Die Behörden werden dabei von der Opposition und dem Europarat überwacht.
  5. Die Behörden werden den Ausnahmezustand nicht verhängen. Die Behörden und die Opposition werden die Anwendung von Gewalt unterlassen. Das Parlament wird eine dritte Amnestie erlassen, welche den gleichen Bereich illegaler Aktionen wie die Amnestie vom 17. Februar 2014 abdecken wird. Beide Parteien werden ernsthafte Anstrengungen zur Normalisierung des Lebens in den Städten und Dörfern, durch den Rückzug aus Verwaltungs- und öffentlichen Gebäuden und durch Entsperren von Straßen, Parkanlagen und Plätzen, unternehmen. Illegale Waffen sollten dem Innenministerium innerhalb von 24 Stunden nach Inkrafttreten des Sondergesetzes, gemäß Punkt 1 dieses Dokuments, übergeben werden. Nach dieser Frist fallen alle Fälle von illegalem Transport und Lagerung von Waffen wieder unter die Gesetze der Ukraine. Die Behörden und die Opposition werden die Konfrontation verringern. Die Regierung wird die Ordnungskräfte nur für den physischen Schutz von öffentlichen Gebäuden nutzen.
  6. Die Außenminister von Frankreich, Deutschland, Polen und der Repräsentant des Präsidenten von Russland rufen dazu auf, die Gewalt und die Konfrontation sofort zu beenden.

Weitere Entwicklung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Unmittelbar nach Bekanntwerden der Unterzeichnung wurde der Vertrag von vielen Euromaidan-Demonstranten und von informellen Gruppen auf dem Maidan abgelehnt, sie forderten weiterhin einen sofortigen Rücktritt Janukowytschs.[9]

Bereits am 22. Februar, d. h. am Folgetag des Abkommens, brach Janukowytsch einseitig das Abkommen, indem er nicht dessen Umsetzung unterstützte und stattdessen aus Kiew floh. Er bezeichnete die Oppositionsführer als „Kriminelle“ und teilte mit, er würde nichts unterzeichnen, auch nicht die vereinbarte Verfassungsänderung, die im ersten Punkt der Vereinbarung genannt wird. Das ukrainische Parlament erklärte aufgrund dieses Bruchs der Kompromisslösung, dass sich Janukowytsch der Ausführung seiner verfassungsmäßigen Befugnisse selbst enthoben habe und somit seine Pflichten nicht erfüllen würde. Er wurde durch den Parlamentspräsidenten Oleksandr Turtschynow als kommissarisches Staatsoberhaupt ersetzt, zudem wurde eine Neuwahl des Präsidenten für den 25. Mai festgelegt.[10]

Bei einem Treffen von Steinmeier, Fabius und Sikorski am 31. März 2014 in Weimar wurde eine Erklärung beschlossen, in der die neue ukrainische Führung dazu aufgerufen wurde, den Kern der Vereinbarung als Teil ihrer Politik umzusetzen.[11]

Trotz allem kam es ab dem 14. April 2014 zu einem Krieg in der Ukraine, der als Bürgerkrieg mit dem Angriff der Ukrainischen Armee und Nationalistenverbänden (Asow-Batailion) auf die von "Separatisten" eigenständig erklärte Gebiete in den Oblasten Luhansk und Donezk begann und Anfang 2022 mit dem Einschreiten der Russischen Armee zugunsten der international nur von wenigen Ländern anerkannten Volksrepubliken Donezk und Lugansk und dem militärischen Angriff auf die Republik Ukraine insgesamt eskalierte.

Siehe auch[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Minutenprotokoll zur Lage in der Ukraine: Janukowitsch soll Kiew verlassen haben. Spiegel Online, 21. Februar 2014, abgerufen am 22. Mai 2014.
  2. Ein Land im Umbruch. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 21. Februar 2014, abgerufen am 12. März 2014.
  3. a b c Kiewer Abkommen: Ungewissheit bis zum Schluss. Neue Zürcher Zeitung, 22. Februar 2014, abgerufen am 12. März 2014.
  4. Yanukovych, Klitshchko, Yatseniuk, Tiahnybok sign agreement to overcome Ukrainian crisis. Interfax, 21. Februar 2014, abgerufen am 8. April 2014 (englisch).
  5. Konfliktparteien in der Ukraine unterzeichnen Abkommen. TagesWoche, abgerufen am 12. März 2014.
  6. Steinmeier: Über Ukraine nicht zu früh freuen. Deutsche Welle, 21. Februar 2014, abgerufen am 12. März 2014.
  7. Ukrainische Konfliktparteien unterzeichnen Abkommen. Stern.de, 21. Februar 2014, archiviert vom Original am 26. März 2014; abgerufen am 29. April 2014.
  8. Agreement on the Settlement of Crisis in Ukraine. (PDF; 73,9 kB) Auswärtiges Amt, 21. Februar 2014, abgerufen am 27. Dezember 2022 (englisch, Vertragstext).
  9. Auf dem Majdan: Klitschkos schwärzeste Stunde. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 22. Februar 2014, abgerufen am 8. April 2014.
  10. Sturz von Janukowitsch: Kein Putsch aber auch nicht verfassungsgemäß. Frankfurter Allgemeine Zeitung, 24. Februar 2015, abgerufen am 26. Dezember 2022.
  11. Gemeinsame Erklärung zur Ukraine der drei Außenminister des Weimarer Dreiecks Frank-Walter Steinmeier (Deutschland), Laurent Fabius (Frankreich), und Radosław Sikorski (Polen) in Weimar. Auswärtiges Amt, 31. März 2014, abgerufen am 27. Dezember 2022.