Verwaltungsrecht (Österreich)
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Das Verwaltungsrecht hat sämtliche Regelungen zum Inhalt, die die Staatsfunktion Verwaltung betreffen.
Einteilung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Traditionellerweise wird das Verwaltungsrecht in 3 Gruppen untergliedert: das Allgemeine Verwaltungsrecht, das Verwaltungsverfahrensrecht, das Besondere Verwaltungsrecht.
Allgemeines Verwaltungsrecht
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Allgemeine Verwaltungsrecht behandelt großteils das Organisationsrecht und die allgemeinen Handlungsbefugnisse der Verwaltung. Es bestehen große Überschneidungen zum Verfassungsrecht.
Verwaltungsverfahrensrecht
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Verwaltungsverfahrensrecht regelt das Verfahren zwischen Bürger und Behörde. Darunter fällt:
- das Allgemeine Verwaltungsverfahren
- das Verwaltungsstrafrecht und das Verwaltungsstrafverfahren
- die Verwaltungsvollstreckung
Besonderes Verwaltungsrecht
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zum Besonderen Verwaltungsrecht gehören die einzelnen Verwaltungsmaterien, wie beispielsweise das Gewerberecht, das Baurecht, Sicherheitspolizeirecht, Vergaberecht etc.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Adamovich/Funk/Holzinger/Frank: Österreichisches Staatsrecht, Band 4: Allgemeine Lehren des Verwaltungsrechts. 1. Auflage. Springer, Wien New York 2009, ISBN 978-3-211-85486-0.