Vorlage Diskussion:Navigationsleiste Hochschulen in Nordrhein-Westfalen
Abschnitt hinzufügenGliederung
[Quelltext bearbeiten]Bei den Hochschulen wird zwischen staatlich und privat/kirchlich unterschieden, bei den Universitäten nicht. Ich würde das entsprechend der Navigationsleisten von Bayern (Vorlage:Navigationsleiste Hochschulen in Bayern), Baden-Württemberg (Vorlage:Navigationsleiste Hochschulen in Baden-Württemberg) und Berlin (Vorlage:Navigationsleiste Hochschulen in Berlin) anpassen wollen. --Gmünder (Diskussion) 07:54, 27. Dez. 2024 (CET)
- Soweit kein Widerspruch kommt, werde ich es die Tage umsetzen. Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 07:58, 28. Dez. 2024 (CET)
- Umgesetzt. --Gmünder (Diskussion) 06:14, 31. Dez. 2024 (CET)
"Universitäten"
[Quelltext bearbeiten]Hallo, zu diesem ([1]) Revert: Im Gesetz über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen steht, welche Bildungseinrichtungen in NRW "Universitäten" sind. Die Theologische Fakultät Paderborn und die Kirchliche Hochschule Wuppertal sind nicht darunter. Beide sind vielmehr "staatlich anerkannte Hochschulen im Sinne dieses Gesetzes". Auch in den beiden Hochschul-Artikeln wird zu recht nicht behauptet, dass sie Universitäten seien. Da sollten wir sie in dieser Navigationsleiste nicht zu Universitäten machen. Gruß, --Turpit (Diskussion) 18:56, 13. Jul. 2025 (CEST)
- auch bei den staatlich anerkannten Hochschulen ist auf den materiellen Hochschulgehalt abzustellen. Promotions- und Habilitationsrecht sind nach der hochschulrechtlichen Literatur Kern der Universitäten. Wir könnten, um vom Begriff ein wenig mehr weg zu kommen, von "privaten und kirchlichen Universitäten und gleichgestellten Hochschulen" bei dieser Zeile sprechen, dann gäbe es wohl keinen Zweifel mehr. --Gmünder (Diskussion) 19:16, 13. Jul. 2025 (CEST)
- Was genau meinst Du mit "Promotions- und Habilitationsrecht sind nach der hochschulrechtlichen Literatur Kern der Universitäten"? Dass einer Universität das Promotions- und Habilitationsrecht nicht entzogen werden darf, weil es zu ihrem Kernbereich gehört? Oder umgekehrt, dass jede Einrichtung, der Promotions- und Habilitationsrecht verliehen worden ist, deswegen eine Universität ist? Gruß, --Turpit (Diskussion) 19:20, 13. Jul. 2025 (CEST)
- so ist es, wenn Hochschulen das Promotions- und Habilitationsrecht verliehen wurde, so gelten diese als universitäre Hochschulen. Ich denke es ist korrekter wenn wir aus Kirchliche und Private Universitäten besser Kirchliche und Private Universitäten und gleichgestellte Hochschulen machen. Ds dürfte ganz gut ausdrücken, dass die Hochschulen über Prom.- und Habil.recht verfügen. So kennen wir das auch von anderen Navigationsleisten. Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 20:52, 13. Jul. 2025 (CEST)
- Was genau meinst Du mit "Promotions- und Habilitationsrecht sind nach der hochschulrechtlichen Literatur Kern der Universitäten"? Dass einer Universität das Promotions- und Habilitationsrecht nicht entzogen werden darf, weil es zu ihrem Kernbereich gehört? Oder umgekehrt, dass jede Einrichtung, der Promotions- und Habilitationsrecht verliehen worden ist, deswegen eine Universität ist? Gruß, --Turpit (Diskussion) 19:20, 13. Jul. 2025 (CEST)
- Also, jetzt immerhin nicht "Universität", sondern "universitäre Hochschule"? So überzeugend ist das aber nicht. Nach dieser Logik wäre etwa auch die Akademie der Landwirtschaftswissenschaften der DDR eine "universitäre Hochschule" gewesen... Hat denn wenigstens schon jemand (außer Dir) die Theologische Fakultät Paderborn und die Kirchliche Hochschule Wuppertal als "universitäre Hochschule" bezeichnet? Ich habe nichts finden können.
- Wie wäre es einfach mit einem eigenen Abschnitt "Kirchliche Hochschulen mit Promotionsrecht", so ähnlich wie in der Vorlage:Navigationsleiste Hochschulen in Bayern? Die Universität Witten/Herdecke könnte dann unter "Private Universität" stehen bleiben. Gruß, --Turpit (Diskussion) 22:28, 13. Jul. 2025 (CEST)
- Naja, das Promotionsrecht ist das eine, das kommt auch anderen Hochschulen zu (es gibt kein Promotionsmonopol der Universitäten), hier kommt es in erster Linie darauf an, dass sie auch das Habilitationsrecht haben (vgl. hierzu auch Epping in Hartmer/Detmer, Hdb. HochschulR, 4. Aufl. 2022. Kap. 2). Und dass es nicht auf den Namen ankommt, auch nicht in NRW, unterstreicht nicht zuletzt die RWTH Aachen oder die Deutsche Sporthochschule Köln. --Gmünder (Diskussion) 07:53, 14. Jul. 2025 (CEST)
- Dass es nicht auf den Namen der Einrichtung ankommt, ist klar. Die RWTH und die Deutsche Sporthochschule Köln sind im Hochschulgesetz ausdrücklich als Universitäten bestimmt. Aber schön, dass Du diesen Punkt noch mal festgehalten hast. Gruß, --Turpit (Diskussion) 10:22, 14. Jul. 2025 (CEST)
- Man könnte natürlich, wenn dir die - inhaltlich gerechtfertigte Zusammenfassung der kirchlichen und privaten Hochschulen - nicht akzeptabel erscheint einfach die Tabelle um eine weitere Zeile ergänzen. Dann gäbe es neben den privaten Universitäten noch die "kirchliche Hochschulen mit Promotions- und Habilitationsrecht".--Gmünder (Diskussion) 07:56, 14. Jul. 2025 (CEST)
- Wenn das Promotionsrecht nun gar nicht das Entscheidende ist, dann würde sich doch "Kirchliche Hochschulen mit Habilitationsrecht" anbieten. Gruß, --Turpit (Diskussion) 10:27, 14. Jul. 2025 (CEST)
- Ja, das können wir so machen. Ich würde noch ein, zwei Tage warten, sollte es noch andere Meinungen dazu geben und es dann so umsetzen. Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 14:13, 14. Jul. 2025 (CEST)
- Habe ich nun, nachdem kein Einwand kam, umgesetzt. --Gmünder (Diskussion) 10:44, 19. Jul. 2025 (CEST)
- Ja, das können wir so machen. Ich würde noch ein, zwei Tage warten, sollte es noch andere Meinungen dazu geben und es dann so umsetzen. Beste Grüße --Gmünder (Diskussion) 14:13, 14. Jul. 2025 (CEST)
- Wenn das Promotionsrecht nun gar nicht das Entscheidende ist, dann würde sich doch "Kirchliche Hochschulen mit Habilitationsrecht" anbieten. Gruß, --Turpit (Diskussion) 10:27, 14. Jul. 2025 (CEST)
- Naja, das Promotionsrecht ist das eine, das kommt auch anderen Hochschulen zu (es gibt kein Promotionsmonopol der Universitäten), hier kommt es in erster Linie darauf an, dass sie auch das Habilitationsrecht haben (vgl. hierzu auch Epping in Hartmer/Detmer, Hdb. HochschulR, 4. Aufl. 2022. Kap. 2). Und dass es nicht auf den Namen ankommt, auch nicht in NRW, unterstreicht nicht zuletzt die RWTH Aachen oder die Deutsche Sporthochschule Köln. --Gmünder (Diskussion) 07:53, 14. Jul. 2025 (CEST)