Wahlarzt (Österreich)
Wahlärzte sind in Österreich niedergelassene freiberuflich tätige Ärzte ohne Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen. Da sich ihre Patienten aber einen Teil der Honorare von den Krankenkassen zurückerstatten lassen können, bilden sie neben den Privatärzten und den Kassenärzten eine dritte Berufsgruppe, die wegen dieser Zwischenstellung eine Art „Hybrid“ darstellt.[1] Österreich, das sich durch föderale Strukturen des nationalen Gesundheitssystems auszeichnet[2], ist neben Belgien das einzige EU-Land, welches ein solches System kennt.[3][4]
Entstehung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG), das die zentralen gesetzlichen Bestimmungen zur Sozialversicherung beinhaltet, ist am 1. Januar 1956 unter der Koalitionsregierung von Bundeskanzler Julius Raab und dem Bundesminister für soziale Verwaltung Karl Maisel in Kraft getreten. Darin wird das erste Mal der Begriff des Wahlarztes erwähnt. In diesem Gesetz steht, dass der Anspruchsberechtigte auch Sachleistungen bei Wahlärzten in Anspruch nehmen darf und dafür eine Kostenerstattung (Refundierung) bekommt.[5] Allerdings war die Art der Kostenerstattung nie klar als Rechtsanspruch geregelt.
Mit der 53. Novelle im Jahre 1996[6] gingen die Kostenträger dazu über, lediglich 80 Prozent des Kassentarifs rückzuerstatten: „Die in dem gegenständlichen Beschluß enthaltene 53. ASVG‑Novelle enthält zur finanziellen Absicherung der Krankenversicherung folgende Maßnahmen (u.a.): Beschränkung der Kostenerstattung für Wahlarzthilfe auf 80 % des Betrages, der bei Inanspruchnahme eines Vertragsarztes vom Versicherungsträger aufzuwenden gewesen wäre.“[7] Erst im Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetz (GSBG) 1997 (in Kraft seit 1998) sind die 80 % Kostenersatz als Rechtsanspruch verbindlich geregelt. Begründet wurde diese verminderte Rückerstattung mit dem erhöhten Verwaltungsaufwand im Vergleich zu der Abrechnung der Vertragsärzte. In OGH-Urteilen wurde die Rechtmäßigkeit dieser Vorgangsweise bestätigt.[8] Der Verfassungsgerichtshof bestätigte im Jahr 2000 diese Rechtsansicht.[9]
Eigenschaften
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Gegensatz zu Kassenärzten können Wahlärzte den Sitz der Ordination (oberdeutsch für Arztpraxis) ohne Zulassung oder Genehmigung einer Behörde selbst bestimmen. Lediglich der Ordinationsstandort und der Tätigkeitsbeginn müssen der Ärztekammer gemeldet, nicht aber von ihr genehmigt werden. Das Gleiche gilt für Standortverlegungen. Benötigt für die Eröffnung wird ausschließlich die Verleihung des "ius practicandi" (nach bestandener Prüfung zum Arzt für Allgemeinmedizin) oder als Facharzt eines Sonderfaches. Auch die Ordinationszeiten und ihr Leistungsspektrum sind frei wählbar.[10][11]
Für Leistungen, die Kassenärzte nur mit speziellen Zusatzqualifikationen abrechnen dürfen, werden in der Regel von Wahlärzten dieselben Nachweise gefordert. Regelungen, dass bestimmte Leistungen (etwa radiologische Untersuchungen) nur auf Überweisung eines anderen Arztes erbracht werden dürfen, gelten auch für Wahlärzte. Auch eine eventuelle Genehmigungspflicht von Leistungen gilt fort.[12]
Mit der Novelle der Sozialversicherungsgesetze hat die Bundesregierung die eCard-Pflicht für Wahlärztinnen und Wahlärzte festgeschrieben. Bereits ab dem 1. Juli 2024 müssen Wahlärzte Honorarnoten auf elektronischem Wege an die Krankenversicherungsträger übermitteln.[13] Damit ist eine der Forderungen erfüllt, die Ende 2023 "Wahlärzte ohne Absprache mit der Ärztekammer" gestellt hatten.[14] Außerdem haben sie, wie Kassenvertragsärztinnen und Kassenvertragsärzte, bis spätestens zum 1. Januar 2026 neben der e-card, die e-card-Infrastruktur, den e-Impfpass sowie die „Elektronische Gesundheitsakte ELGA“/e-Medikation zu verwenden. An letztere sind sie bisher noch nicht verpflichtend angebunden.[15]
Mit dieser Regelung wird in die verfassungsrechtlich abgesicherte Erwerbsausübungsfreiheit eingegriffen. Die Erläuterungen zur Regierungsvorlage führt dazu aus: "Ein solcher Eingriff ist rechtfertigungsbedürftig und einer Verhältnismäßigkeitsprüfung zu unterziehen. Unabhängig von der zu rechtfertigenden Verhältnismäßigkeit trägt eine Übergangsfrist zur Schaffung der technischen Voraussetzungen jedenfalls zur erleichterten Erfüllung dieser bei". Begründet wird die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs u.a. damit, "dass die Patientin/der Patient ein Recht auf Zugriff auf die eigenen Befunde und die Medikamentenübersicht mittels e-Medikations-Funktion hat".[16] Diese Regelung findet sich in der konsolidierten Fassung vom 20. Januar 2025 des Ärztegesetzes 1998 § 49, Absatz 7 wieder.[17]
Vergütung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Wahlärzte und Wahlärztinnen können ihre Honorare frei festlegen und sind an keine Ober- oder Untergrenzen gebunden. Eine verbindliche Gebührenordnung (GOÄ) wie in Deutschland existiert nicht, gegebenenfalls gibt es Empfehlungshonorare der österreichischen Ärztekammern. Eingebürgert hat sich die Praxis bei der Festlegung der Honorare die Kostenerstattung der Krankenkassen als Orientierungspunkt zu nehmen oder Pauschalsätze zu verrechnen. "Beispielsweise könnten für die Erstordination zwischen 150 und 200 Euro bei Fachärzten und zwischen 80 und 120 Euro bei Allgemeinmedizinern berechnet werden. Eine weitere gängige Methode ist die zeitbasierte Abrechnung... entsprechend der Dauer der Konsultation".[18]
Einkünfte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nach einer durch begrenzte Datenverfügbarkeit bedingten Studie im Auftrag des Dachverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger aus dem Jahr 2019 waren insgesamt "11.230 der betrachteten ÄrztInnen als WahlärztInnen tätig. Ihre arztrelevanten jährlichen Einkünfte aus SA/GW (Selbständige Arbeit/Gewerbebetrieb) und UA (Unselbständige Arbeit) folgten einer rechtsschiefen Verteilung (Anm.: bei der ist der Modus kleiner als der Erwartungswert). Der Median der Verteilung lag bei EUR 93.147 Euro, der Mittelwert bei EUR 118.904 Euro".[19]
Kostenerstattung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Patientinnen und Patienten von Wahlärzten bezahlen die medizinische Leistung aus eigener Tasche. Im Gegensatz zu der Regelung etwa in Deutschland erhalten Kassenversicherte in Österreich auch für die Behandlung durch Wahlärzte Leistungen ihrer Sozialversicherung in Form eines Kostenersatzes.[20] Nach Vorlage der bezahlten Arztrechnung erstatten die gesetzlichen Krankenkassen[21] bis zu 80 Prozent des Honorars zurück. Voraussetzung ist, dass es sich um eine wissenschaftlich anerkannte Heilmethode handelt. Ausgangspunkt für die Kostenerstattung ist aber nicht die Höhe des Honorars, das vom Patienten gezahlt wurde, sondern der Tarif welcher laut Honorarordnung der Vertragsärzte zwischen dem Versicherungsträger und der Ärztekammer vereinbart wurde. Zahlreiche Ausnahmen führen dazu, dass der tatsächliche Rückerstattungstarif oft nur 20 oder 30 Prozent des Kassentarifs ausmacht, denn die Tarife von Wahlärzten sind in der Regel höher als jene von Kassenärzten.[22][23]
Die Krankenkassen können auch eigene Wahlarztersatztarife festlegen, die sich von den Tarifen für Kassenvertragsärzte unterscheiden[24].
Die freie Arztwahl wird außerdem durch die Großgeräteplanung eingeschränkt.[25] Für Untersuchungen an Magnetresonanztomographen oder Computertomographen, die vom ÖBIG als Großgerät klassifiziert sind und auf keiner Planstelle gemäß ÖKAP/GGP betrieben werden, müssen die öffentlichen Krankenversicherungsträger ihren Patienten gemäß § 338 Abs. 2a ASVG[26] den Kostenersatz versagen (Wahlarztsperre).
Ab 1. Juli 2024 hat sich die Kostenerstattung nach Wahlarztbesuch durch direkte elektronische Abrechnung der Ärztinnen und Ärzte vereinfacht.[27]
Zunahme von Wahlarztordinationen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]2018 waren österreichweit 64 % der Fachärzte Wahlärzte[28], ein Zeichen dafür, dass die Zahl der Wahlärzte weiter gestiegen ist[29] und somit „die kontinuierliche Abwanderung von Ärzten in den Wahlarztbereich langfristig die Versorgungssicherheit in Österreich gefährden könnte. Dieser starke Anstieg bedeutet, dass immer mehr Mediziner außerhalb des staatlichen Kassensystems arbeiten... Für viele Patienten heißt das konkret: Sie müssen entweder lange auf eine Behandlung beim Kassenarzt warten, da deren Zahl stagniert, oder sie müssen aus eigener Tasche zahlen und versuchen, später eine Rückerstattung von ihrer Krankenkasse zu erhalten“.[30]
Trotz der hohen Arztdichte in Österreich herrscht Ärztemangel[31], denn "die ungesteuerte Tendenz zur Privatisierung der Medizin hat in vielen Ländern den öffentlichen Versorgungsbereich personell geschwächt und die Stellenbesetzungen in sozial schwachen Regionen erschwert. Die Entwicklung der Wahlarztstellen im niedergelassenen Bereich in Österreich ist dafür ein schlagendes Beispiel: Waren im Jahr 2011 noch etwas mehr Kassenstellen als Wahlarztstellen besetzt, übertreffen 2023 letztere mit 11.343 erstere bereits um 3.043. Keiner Ärztin und keinem Arzt kann ein Vorwurf gemacht werden, wenn sie ihr Zieleinkommen und ihre erstrebten Arbeitsbedingungen in einer Privatpraxis leichter verwirklichen können. Logischerweise werden im Versorgungssystem damit aber regionale und soziale Ungleichheiten für die Bevölkerung verstärkt und ein zumindest punktueller Ärztemangel erzeugt."[32]
Anhand dieser Entwicklung sehen Fachleute "die medizinische Versorgung in Österreich an einem Kipppunkt: es drohe eine Zwei-Klassen-Medizin".[33] Dem schließen sich Vertreter der Sozialversicherungen an[34] und weil laut Wiener Ärztekammer jede zweite kinderärztliche Ordination keine neuen jungen Patientinnen oder Patienten aufnimmt, geht Hanno Settele im September 2025 in einer Dokumentation des ORF 1 der Frage nach: "Sind wir hier also schon nicht nur auf dem Weg zur Zwei- oder gar Dreiklassenmedizin, sondern ist diese eigentlich bereits Realität?"[35]
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Florian Bachner, Julia Bobek er al.: Das österreichische Gesundheitssystem - Akteure, Daten, Analysen, Hrsg.: Europäisches Observatorium für Gesundheitssysteme und Gesundheitspolitik und der Gesundheit Österreich GmbH (GÖG), Auflage 2019 (PDF)
- Kassen-, Wahl- oder Privatarzt?, Website "GESUNDheit.GV.AT, Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK), 2025
- Janina Maier: Wahlarzt in Österreich - Definition, Ausbildung und Beruf, Magazin „praktischArzt“, 13. Mai 2020
- Karl Stöger: Das Gesundheitssystem in Österreich ist nicht gerecht, You Tube Video, Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien, 12. November 2024
- Ärztemangel in Österreich: immer weniger Kassenärzte, dafür mehr Wahlärzte und Privat-Versicherte, in: Kontrast.at, 29. November 2024
- Gesundheit anderswo - Österreich: Pflichtkasse trifft auf Wahlarztpraxis, Website "klartext", Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), 2025
- Dok 1: "Weiße Kittel - Rote Zahlen: Unser Gesundheitssystem", Reportagen & Dokus in: ORF 1, Erstausstrahlung am 17. September 2025, 20:15
- Kurt Bayer: Warum das Wahlarztsystem geändert werden sollte, in: Der Standard, 25. August 2025
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Manfred Weis: Was ist ein Wahlarzt? In: Informationsportal wahlarztsuche.at. 2025, abgerufen am 24. September 2025.
- ↑ Österreich: Föderale Strukturen. In: AOK Website. 26. März 2025, abgerufen am 8. November 2025.
- ↑ Medizin in Belgien - Kosten für medizinische Leistungen. In: Website Welcome Belgium. 2025, abgerufen am 23. September 2025.
- ↑ Belgien: Freie Kassenwahl und Kostenerstattung - Inhalte im Überblick (1. Absatz). In: Website "Presse und Politik" der AOK-Bundesverband. 2025, abgerufen am 23. September 2025.
- ↑ Janina Maier: Wahlarzt in Österreich - Definition, Ausbildung und Beruf. In: Magazin "praktischArzt". 13. Mai 2020, abgerufen am 24. September 2025.
- ↑ 53. Novelle zum ASVG), (Sozialrechts-Änderungsgesetz 1996 - SRÄG 1996 (5226/BR d.B.). In: Website Parlament Österreich, Ausschussbericht - BR. 1996, abgerufen am 23. September 2025.
- ↑ Ernst Schmid, Hedda Kainz: Bericht des Sozialausschusses über den Beschluß des Nationalrates vom 11. Juli 1996. In: Bundesrat (Österreich) (Hrsg.): 5226 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Bundesrates. Wien 23. Juli 1996, S. 3.
- ↑ 10ObS100/98y – OGH Entscheidung. In: Website GesetzeFinden.at. 1. September 1998, abgerufen am 23. September 2025.
- ↑ Sozialversicherung, Allgemeines Sozialversicherungsgesetz: "Beschränkung der Erstattungsbeträge auf 80% des Vertragsarzttarifs". In: Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS). 18. März 2000, abgerufen am 29. September 2025.
- ↑ Kassen-, Wahl- oder Privatarzt? In: Website "GESUNDheit.GV.AT. Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMASGPK), 2025, abgerufen am 22. September 2025.
- ↑ Wahlärzt*in. In: Website Ärztekammer für Wien - Körperschaft des öffentlichen Rechts. 2025, abgerufen am 27. September 2025.
- ↑ Wahlarztreferat der Ärztekammer für Wien ( des vom 27. September 2012 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- ↑ Sebastian Ofer: Wahlärzte: eCard-Pflicht fixiert. In: Magazin "praktischArzt". 6. Mai 2024, abgerufen am 27. September 2025.
- ↑ Köksal Baltaci: Warum Wahlärzte den Aufstand proben. In: Die Presse. 29. November 2023, abgerufen am 27. September 2025.
- ↑ Gesundheitsakte nach wie vor mit Schwächen. In: Redaktion ooe ORF. 1. November 2025, abgerufen am 3. November 2025.
- ↑ Jürgen Heinzle: Wahlärzt*innen. In: Website Ärztekammer Vorarlberg. 2024, abgerufen am 26. September 2025.
- ↑ Bundesrecht konsolidiert: Ärztegesetz 1998 § 49, Fassung vom 20.01.2025. In: RIS, Bundeskanzleramt der Republik Österreich. 20. Januar 2025, abgerufen am 27. September 2025.
- ↑ Tina Jung: Gewusst wie: Honorarverrechnung beim Wahlarzt. (PDF) In: MEDconcept Unternehmensberatung GmbH. Abgerufen am 25. September 2025.
- ↑ T. Czypionka, M.Reiss, Chr. Stegner: Einkünfte von Ärztinnen und Ärzten in Österreich. Eine Analyse anhand von Lohn- und Einkommensdaten – Ein Update. (PDF) In: Institut für Höhere Studien (IHS), Wien. 12. Dezember 2024, abgerufen am 11. Dezember 2025 (Seite 80 ff).
- ↑ § 131 ASVG Erstattung von Kosten der Krankenbehandlung. In: Website jusline.at. 24. September 2025, abgerufen am 24. September 2025.
- ↑ Krankenversicherung. In: Website Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. 12. August 2025, abgerufen am 22. September 2025.
- ↑ David Krutzler: Einigung: Wahlarztabrechnung soll ab 1. Juli automatisch funktionieren. In: Der Standard. 27. Juni 2024, abgerufen am 22. September 2025.
- ↑ Pauschbeträge Steiermark - Kostenerstattung bei einzelnen Leistungspositionen. In: Website der ÖGK Steiermark. 1. Januar 2024, abgerufen am 29. Oktober 2025.
- ↑ Regionalmedien Austria: Steirer zahlen bei Wahlärzten ordentlich drauf. Abgerufen am 27. Juli 2016.
- ↑ OGH: Erstattung von Kosten der Krankenbehandlung gem § 131 Abs 1 ASVG - zur Frage der Kostenerstattung bei Inanspruchnahme von nicht in den Großgeräteplan aufgenommenen Großgeräten von Wahlärzten. In: Website JusGuide GmbH zu Arbeits- und Sozialrecht. 12. August 2010, abgerufen am 24. September 2025.
- ↑ § 338 ASVG
- ↑ Einfachere Kostenerstattung nach Wahlarztbesuch ab 1. Juli. In: Website Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. 1. Juli 2024, abgerufen am 25. September 2025.
- ↑ Martina Madner: Ärzte - Massiver Anstieg von Wahlarzt-Ordinationen - Wiener Zeitung Online. In: tagblatt-wienerzeitung.at. 6. Februar 2020, abgerufen am 7. März 2024.
- ↑ Köksal Baltaci: Die Zahl der Wahlärzte steigt und steigt. In: Die Presse. 19. April 2023, abgerufen am 22. September 2025.
- ↑ Sebastian Arthofer: Wahlarzt versus Kassenarzt: Alle aktuellen Statistiken im Überblick. In: Website AVERS Versicherungsmakler GmbH. 13. November 2024, abgerufen am 22. September 2025.
- ↑ Land der Berge, Land der Ärzt:innen. In: MedMedia Verlag und Mediaservice GmbH. 5. Januar 2025, abgerufen am 25. September 2025.
- ↑ Heinz Brock: Ärztemangel: Der Schwemme folgt die Dürre. In: Das österreichische Gesundheitswesen (ÖKZ Magazin), Springer-Verlag GmbH, Wien. 14. Mai 2024, abgerufen am 25. September 2025.
- ↑ Andreas Bachmann: Hausarzt Kurt Roitner zum Ärztemangel: „Ärmere dürfen nicht schlechter versorgt werden“. In: Momentum Institut – Verein für sozialen Fortschritt. 31. Juli 2023, abgerufen am 25. September 2025.
- ↑ Pia Zhang: Zwei-Klassen-Medizin im Gesundheitssystem: Wahlärzt:innen auf dem Vormarsch. In: Website Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien (AK). 1. August 2024, abgerufen am 26. September 2025.
- ↑ „Dok 1“ mit Hanno Settele „Wie krank ist unser Gesundheitssystem?“ In: ORF- TV-Programm. 17. September 2025, abgerufen am 25. September 2025.