Wahlkreiskommission
Die Wahlkreiskommission ist ein nach dem deutschen Bundeswahlgesetz zu bildendes Sachverständigengremium, das im Vorfeld von Bundestagswahlen die Bevölkerungszahl der einzelnen Wahlkreise auswertet und Empfehlungen zu Änderungen der Wahlkreiseinteilung ausspricht. Sie wird zu Beginn der jeweils nächsten Wahlperiode vom Bundespräsidenten berufen; ihr gehören der Präsident des Statistischen Bundesamtes, ein Richter des Bundesverwaltungsgerichts und fünf weitere Mitglieder an, üblicherweise aus den Ministerialverwaltungen von Bundesländern. Die Kommission legt ihren Bericht innerhalb von 15 Monaten dem Bundesinnenministerium vor, er wird anschließend als Bundestagsdrucksache veröffentlicht.
Rechtsgrundlage ist § 3 Abs. 2 Bundeswahlgesetz, wonach die Aufteilung der Wahlkreise auf die Bundesländer „deren Bevölkerungszahl soweit wie möglich entsprechen“ muss und zudem kein Wahlkreis um mehr als 10 Prozent von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl aller Wahlkreise abweichen soll, ab einer Abweichung von mehr als 15 Prozent ist ein Neuzuschnitt zwingend. Um die Erfolgswertgleichheit bei der Erststimme für einen Wahlkreisbewerber zu gewährleisten, müssen die Wahlkreise etwa gleich groß sein.
Durch die unterschiedliche Bevölkerungsentwicklung in den deutschen Ländern und Regionen erfordert dies immer wieder eine Anpassung der Mandatsverteilung auf die Bundesländer, die Änderung von Wahlkreisgrenzen oder die Neubildung oder Auflösung von Wahlkreisen. So war laut dem Bericht der Kommission 2011 vor der 18. Wahlperiode ein Wahlkreis von Mecklenburg-Vorpommern nach Hessen abzugeben,[1] 2015 vor der 19. Wahlperiode ein Wahlkreis von Thüringen nach Bayern[2] und 2026 vor der 22. Wahlperiode ein Wahlkreis von Hessen an Baden-Württemberg. In diesem Bericht wurde zudem die ungewöhnlich große Zahl von Wahlkreisänderungen innerhalb der Bundesländer vorgeschlagen, weil die gesetzlich zulässige Abweichung der Bevölkerungszahl eines Wahlkreises von 25 Prozent auf 15 Prozent reduziert worden war. Damit mussten 78 Wahlkreise zwingend neu zugeschnitten werden, insgesamt waren rund 180 der 299 Wahlkreise von Änderungsvorschlägen umfasst.[3][4]
Bei Anwendung des Berechnungsverfahrens nach Sainte-Laguë/Schepers ergaben sich die für die Bundestagswahl 2025 insgesamt 299 Wahlkreise. Die durchschnittliche Zahl der deutschen Bevölkerung je Wahlkreis betrug am 30. September 2023 rund 240.320.[5]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Bericht der Wahlkreiskommission für die 17. Wahlperiode des Deutschen Bundestages gemäß § 3 Bundeswahlgesetz. In: Drucksache 17/4642. Deutscher Bundestag, 28. Januar 2011, abgerufen am 1. Juli 2026 (deutsch).
- ↑ Bericht der Wahlkreiskommission für die 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages gemäß § 3 des Bundeswahlgesetzes. In: Drucksache 18/3980. Deutscher Bundestag, 15. Februar 2015, abgerufen am 1. Juli 2026 (deutsch).
- ↑ Bericht der Wahlkreiskommission für die 21. Wahlperiode des Deutschen Bundestages. In: Drucksache 21/6800. Deutscher Bundestag, 26. Juni 2026, abgerufen am 1. Juli 2026 (deutsch).
- ↑ Bas, Linnemann, Krah: Diese Abgeordneten müssen um ihren Wahlkreis zittern. In: Der Tagesspiegel Online. ISSN 1865-2263 (tagesspiegel.de [abgerufen am 1. Juli 2026]).
- ↑ Wahlkreise. Die Bundeswahlleiterin, Glossar, abgerufen am 2. Juli 2026