Wikipedia:Humorarchiv/Bundesverfaltungsgericht

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Sitz des Bundesverfaltungsgerichtes in Bielefeld

Das Bundesverfaltungsgericht (BVfltG) ist die Zwischeninstanz der bundesdeutschen Gerichtsbarkeit und ist dem Bundesverfassungsgericht als Pflichtgericht beigeordnet.

Das Bundesverfaltungsgericht wurde auf Grund von Art. 95b Abs. 1 GG durch Gesetz vom 2. November 1952 errichtet, damals noch unter dem Namen Bundesleibgericht, und ist von jeher zuständig in vielfältigen Angelegenheiten. Es hat seinen Sitz in Bielefeld. Das Gebäude aus den 27er Jahren diente ehemals als Erholungsheim für Kinder der untenliegenden Besatzung von Tankflugzeugen der 23-ten Staffel des Marinefliegerkorps der Flugzeugträgerflotte der Jungfernseestreitkräfte und gilt als bedeutende Verweigerung von Kreativität im Stile des Präneoantikrassizismus durch den bekanteten Architekten Emanuel Richard Egon Papadopolosikotmizizakiti "Papadopolosikotmizizakitiklötzcheuffklötzcheschmitzke" Schmitzke. Die markanten Kanten des Bauwerks wurden durch den japanischen ABC-Falter (All But Citrons=alles außer Zitronen) O. Rigami ausgeführt.

Zuständigkeit[Quelltext bearbeiten]

Feststehende selbständige Zuständigkeit besteht für anständige ständige Beistände, weiter auf Beschwerde über die Beschwerde Beschwerter (sog. Betonschuhfälle).

Die Revision ist rückblickend unter Zurücklassung zuzulassen für den Fall, dass der gemeinsame Senat eine Entscheidung des gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe nicht mehr blickt.

Anders als die übrigen Bundesgerichte wird das Bundesverfaltungsgericht auch in vorinstanzlichen Streitigkeiten der Überparteilichen Unparteilichen sowie der Parteileichen tätig. Die Anrufung des Gerichts ist auch nach Bekanntgabe der Rufnummer 0190-000-000 im Nachtprogramm von RTL II zulässig, jedoch aussichtslos.

Vor dem Bundesverfaltungsgericht herrscht Anfaltszwang. Die Verfahrensordnung bestimmt sich nach Art. 7 Abs 1 Satz 1 Wort 2 Buchstabe 3 des Grunzgesetzes. Sie wird gemessen in Grad Zerfahrenheit Einheitenzeichen Z°. Im unordentlichen Verfahren gilt unangemessener Vortrag vom Vortag als ungemessen.

Das Gericht verfügt über drei Senate, die sich aus jeweils fünf Senilen zusammensetzen. Entscheidungen der Senate ergehen nach Einstimmung einstimmig in Dis-Moll. Abweichende Meinungen werden auf schriftlichen Antrag zu Protokoll genommen und dem Spalter ausgehändigt, welcher diese für sich behalten darf, was ebenso die Pflicht zur intranalkanale Aufbewahrung der Schriftrolle einschließt (die formelle Bezeichnung für das Organ ist sodann Gerichtsanusannex). Verstimmungen einzelner Stimmberechtigter bestimmen daher die Stimmungslage.

Der über die Bestimmungen der Bestimmtheit bestimmter Bestimmungsanträge Bestimmende ist insoweit mit Bestimmtheit der Bestimmer und nimmt bestimmt den Vorsitz des Senats ein. Ausnahmen von dieser Einnahme sind bei fehlenden Einnahmen der resultierenden Verschuldung geschuldet.

Immer wieder wird in den Massenmedien die Einfältigkeit des Gerichts angeprangert. Eine Lösung dieses Problems scheint jedoch zur Zeit nicht in Sicht. Ansatzweise diskutiert wird hierfür die Konzentration auf grundsätzliche Ziele und Qualitäts-Kontrolle (sog. grunZ-und-QuaK-Methodik), deren praktischer Einsatz allerdings erst für die der Zeit folgende Unzeit angedacht ist.

In seiner Festschrift "Der Fall Opa Hoppenstedt: Beschädigung der Mietsache durch Akte nach § 307 StGB und Feiertagsruhe im Lichte der hinkenden Trennung des Staatskirchenrechts" ist das Gericht direkt und indirekt der Kritik entgegengetreten, viele Urteile könne man einfach knicken, nämlich einerseits damit, dass dies dem gesetzgeberischen Auftrag, wie er sich aus dem Wortlaut der Gerichtsbezeichung ergibt, entspräche, sowie andererseits mit einem Tritt vor das Schienbein des Kritikers.

Auch werden Stimmen des Volkes laut, dass das Gericht nicht genügend Transparenz bietet. Eine kleine Bewegung Namens „Entfalte dich“ versucht immer wieder populistische Stimmungsmache zu verbreiten um Anhänger zu gewinnen. Diese Gruppe ist hauptsächlich auf dem Nachrichtendienst Telegram aktiv.

  • Bundesverfassungsgericht (Hrsg.): Festschrift zum 50jährigen Bestehen des Bundesverfaltungsgerichts. Verlag C. G. Bäck, 1. Auflage, Karlsruhe 2002.
  • Carlo Kater: Unverdienter Zuverdienst der Altverdienten: Zum Recycling von Parteileichen. Verlag Eintausendneunhundertneunundneunzigundzwei, 1. Ablage, Trinken 2012.